BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/6577 21. Wahlperiode 11.11.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Heike Sudmann (DIE LINKE) vom 04.11.16 und Antwort des Senats Betr.: Bunker Feldstraße: Wie ist der aktuelle Stand zum Bauantrag, zum Erbbaurecht und zum Heiligengeistfeld? Im Juli 2016 hat sich die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte mit rot-grüner Mehrheit für eine Aufstockung des Bunkers Feldstraße ausgesprochen. In dem entsprechenden Antrag wird der Bezirksamtsleiter unter anderem „... gebeten bei der Genehmigung eine Reduzierung um zwei Stockwerke der beantragten Geschossigkeit vorzunehmen. Die dem Stadtteil zugedachten Nutzungen müssen dabei umgesetzt werden. ...“ Ich frage den Senat: 1. Welchen Inhalt hat der bisher vorliegende Bauantrag (Geschossigkeit, Gesamthöhe, Baumasse beziehungsweise Quadratmeter-Nutzfläche, Nutzungen, Parkplätze...)? Gesamthöhe: Vom Straßenniveau bis Oberkante Attika = 60,56 m Geschossigkeit: Der Bunker soll um fünf Vollgeschosse aufgestockt werden Nutzflächen: 7.898,77 m² Nutzungen: Dachgarten (Park für 900 Personen) Gastronomie im 5. Level (200 Personen) Gastronomie im 0. – 2. Level (200 Personen) Sportstudio Kombinierte Sport- und Veranstaltungshalle Hotel mit 152 Zimmern (310 Betten) Räume für stadtteilbezogene Nutzung Museum Musikclub (100 Personen) Amphitheater (100 Personen) Stellplatzbedarf: Für die Nutzungen sind insgesamt 377 Stellplätze notwendig 2. Mit welchem Datum wurde der Bauantrag ursprünglich eingereicht? 9. Juli 2015. 3. Welche Änderungen des Bauantrages (Geschossigkeit, Gesamthöhe, Baumasse beziehungsweise Quadratmeter-Nutzfläche, Nutzungen, Parkplätze ...) hat es bis heute mit welcher Begründung beziehungswei- Drucksache 21/6577 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 se aus welchem Anlass seit der Einreichung gegeben? Bitte auch das jeweilige Datum der Änderungen angeben. 6. Mai 2016: Geänderte Grundrissaufteilung zur Verbesserung des Brandschutzes. Die Änderungen haben auf die äußere Gestaltung nur im Bereich des Feuerwehraufzuges geringfügige Auswirkungen. 26. Oktober 2016: Änderung des obersten Geschosses, um eine Rückstaffelung um 1,50 m zur Feldstraße zu erreichen. Die Attika verringert sich in ihrer Höhe um 0,25 m. 4. Wie ist der aktuelle Verfahrensstand? Die bauordnungsrechtliche Prüfung ist zu 80 Prozent abgeschlossen. Die Befassung des Bauausschusses der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte war am 09. November 2016. Der Bauausschuss hat eine Stellungnahme abgegeben. 5. Wann wird mit der Erteilung einer Baugenehmigung gerechnet? Falls schon eine Genehmigung erteilt wurde: Was wurde wann genehmigt (Geschossigkeit, Gesamthöhe, Baumasse beziehungsweise Quadratmeter -Nutzfläche, Nutzungen, Parkplätze...)? Sobald die Prüfung insgesamt positiv abgeschlossen werden kann. Im Übrigen: entfällt . 6. Ist mittlerweile ein baurechtliches Gutachten erstellt worden, das die sehr umstrittene Zulässigkeit der die Nachbarschaft deutlich überragenden Aufstockung des vorhandenen Baukörpers nach § 34 BauGB analysiert und bewertet? Wenn ja, wo kann das Gutachten eingesehen werden, wenn nein, warum wurde dieses Gutachten bislang nicht erstellt? Nein. Die erforderlichen Abstandsflächen nach § 6 der Hamburgischen Bauordnung (HBauO) werden eingehalten. 7. Sind die Gutachten zur „Verschattung“, zum/zur „Wind/Verwirbelung“ und zum „Verkehrskonzept“ mittlerweile erstellt? Wenn ja, wo können diese nachgelesen werden? Wenn nein, warum nicht? Es wurden Unterlagen zur Verschattung eingereicht. Gutachten zu Wind/Verwirbelung gehören nicht zum Prüfumfang des Baugenehmigungsverfahrens und wurden daher nicht gefordert. Ein Gutachten zum Verkehrskonzept liegt nicht vor. 8. Wie sieht vonseiten des Bezirkes Hamburg-Mitte die langfristige Konzeption für das Heiligengeistfeld aus? Muss die Nachbarschaft mit weiteren Hochbauten oder Änderungen der aktuellen Flächennutzung rechnen? Wenn ja, welche Maßnahmen sind innerhalb der nächsten zehn bis 15 Jahre geplant oder zu erwarten? Seitens des Bezirksamtes sind keine Planungen vorgesehen. Der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen richtet das Heiligengeistfeld (HGF) für die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) als Nutzerin des HGF als dauerhafte Veranstaltungsfläche her. Pläne zur Änderung der Flächennutzung oder zur Errichtung von Hochbauten bestehen nicht. 9. In dem Beschluss der Bezirksversammlung, Drs. 21-2396, heißt es unter Nummer 1.: „Der Erbbauvertrag wird neu verhandelt. Eine direkte Vergabe auf 99 Jahre wird von der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte ausgeschlossen.“ a. Wann haben Gespräche über den Erbbauvertrag mit wem stattgefunden ? Bitte jeweils das Datum und die Beteiligten nennen (Investoren /-innen, Berater/-innen, Vertreter/-innen von Bezirksamt/Senat/ Fachbehörde/LIG, weitere Personen – falls mit Verweis auf Daten- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6577 3 schutz gegebenenfalls keine Namen genannt werden können, bitte jeweils die Funktionen angeben). b. Welche Laufzeit des Erbbauvertrages wurde bisher verhandelt? c. Wie ist der aktuelle Verhandlungsstand: Was ist Konsens und was ist noch offen? d. Wann wird mit einer Unterzeichnung des neuen Erbbauvertrages gerechnet? Die erfragten Daten bezüglich der Gespräche über den Erbbaurechtsvertrag lassen sich aufgrund des Zeitraums von mehreren Jahren, der Größe des hiermit befassten Personenkreises und der verschiedensten Gesprächszusammenhänge nicht konkret angeben. Im Übrigen äußert sich der Senat mit Blick auf seine Verhandlungsposition nicht zu laufenden Verhandlungen.