BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/6587 21. Wahlperiode 15.11.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Cansu Özdemir (DIE LINKE) vom 07.11.16 und Antwort des Senats Betr.: Der Türkische Elternbund und die Türkische Gemeinde Hamburg Die Türkische Gemeinde Hamburg (TGH) hat sich von Aussagen des Aufsichtsratsmitglieds des Türkischen Elternbundes Malik Karabulut, distanziert und diese verurteilt. Laut eines Berichts des NDR vom 25.10.2016 bezeichnete Karabulut als Reaktion auf die Armenien-Resolution des Bundestages darin die Bundesrepublik Deutschland als „Schlampe“ und es fiel der Begriff „Köterrasse“ auf Türkisch. Er hat sich im weiteren Verlauf der Sache eindeutig nationalistisch geäußert. Der Senat hat sich zu diesem Fall nicht geäußert . Ich frage den Senat: 1. Wie bewertet der Senat die Äußerungen von Malik Karabulut in Bezug auf die Armenien-Resolution des Bundestages? a. Wenn der Senat solche Äußerungen nicht für kommentierenswert hält, weshalb nicht? Der Senat hat sich hiermit nicht befasst. Zum Kernbereich seiner exekutiven Eigenverantwortung gehört das verfassungsrechtlich verbürgte Recht, über Gegenstände, Zeitpunkte und Formen seiner politischen Meinungsbildung selbst zu entscheiden. Durch das parlamentarische Fragerecht können diesbezügliche Festlegungen nicht erzwungen werden (vergleiche nur Thüringer Verfassungsgerichtshof, Urteil vom 19.12.2008 – 35/07 –, juris Rn.177). Diesen Schutz seiner Entscheidungsautonomie nimmt der Senat aus grundsätzlichen Erwägungen auch im vorliegenden Fall für sich in Anspruch. 2. Welche Konsequenz seitens der TGH sind dem Senat zu diesem Fall bekannt und wie bewertet der Senat diese? Hält der Senat das Agieren der TGH für ausreichend? Der Senat hat die Pressemitteilung der Türkischen Gemeinde für Hamburg und Umgebung e.V. (TGH) vom 26. Oktober 2016 zur Kenntnis genommen. Darüber hinaus hat der Senat über die in der Vorbemerkung der Fragestellerin zitierte Berichterstattung hinaus keine eigenen Erkenntnisse. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. 3. Welche finanziellen Mittel erhält der Türkische Elternbund von der Stadt Hamburg? Bitte aufschlüsseln nach Finanzierungsquelle und Höhe der Beträge. Wenn die Gelder von einer anderen Quelle stammen, aus welcher und in welcher Höhe? Keine. Über etwaige andere Finanzierungsquellen liegen dem Senat keine Erkenntnisse vor. Drucksache 21/6587 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 a. Welche Funktionen und Aufgaben hat der Türkische Elternbund und inwiefern kooperiert der Senat mit dem Elternbund? b. Hat der Senat in Erwägung gezogen, die Zusammenarbeit mit dem Elternbund nach diesen Äußerungen zu beenden oder zu verändern ? Wenn nein, weshalb nicht? Zwischen dem Türkischen Elternbund Hamburg e.V. (HTVB) und den zuständigen Fachbehörden bestehen keine Kooperationsbeziehungen. Nach eigener Darstellung verfolgt der HTVB die auf seinen Internetseiten genannten Zwecke und Ziele; siehe http://www.htvb.org/. Darüber hinaus liegen dem Senat keine Erkenntnisse vor. 4. Welche Fördergelder hat die TGH in den Jahren seit 2012 von der BASFI und gegebenenfalls anderen Behörden erhalten? a. Welche Vereine, Verbände, Organisationen, Institutionen werden über die TGH finanziert? Bitte aufschlüsseln nach Name und Höhe der Beiträge. Zu den gewährten Fördermitteln siehe Anlage. Im Übrigen siehe Drs. 21/3150 sowie 21/6116. Eine Förderung der Mitgliedsvereine findet nicht statt. Siehe auch Drs. 20/4557. Im Übrigen liegen dem Senat keine Erkenntnisse vor. b. Wie hoch sind die Beiträge, die die TGH aus der Türkei erhält? Hierüber liegen dem Senat keine Erkenntnisse vor. 5. Wie bewertet der Senat angesichts des zunehmenden türkischen Nationalismus in Hamburg die integrationspolitische Rolle der TGH? a. Wie bewertet der Senat angesichts des zunehmenden türkischen Nationalismus die integrationspolitische Rolle der 27 Mitgliedsvereine der TGH? Die TGH hat sich seit nunmehr 30 Jahren als verlässliche Kooperationspartnerin in integrationspolitischen Fragen für die Freie und Hansestadt Hamburg erwiesen und in verschiedener Hinsicht aktiv zur Gestaltung des Gemeinwesen beigetragen. Siehe hierzu auch Drs. 20/4415. Die zuständigen Behörden stehen in einem engen fachlichen Austausch mit der TGH. Im Übrigen hat sich der Senat hiermit nicht befasst. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6587 3 Anlage Zuwendungen an die Türkische Gemeinde Hamburg und Umgebung e.V. Fachbehörde/ Bezirksamt Förderjahr Zuwendungszweck Zuwendungssumme p.a. in Euro Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration 2016 Förderung der chancengerechten Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund 55.399,62 Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration 2016 Projekt „Neue Wege – Prävention Antisemitismus “ 29.626,86 Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration 2016 Projekt „Mobil in Arbeit“ 13.4470,29 Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt 2013 Ansprache von migrantischen Haushalten zur Teilnahme am Energiecheck der Verbraucherzentrale Hamburg 15.000,00 Bezirksamt Hamburg -Mitte 2012-2016 Seniorentreff „Liman“ 6.933,00 Bezirksamt Hamburg -Mitte 2012 Innenausbauarbeiten im Gebäude Möllner Landstraße 2 95.000,00 Bezirksamt Eimsbüttel 2016 Projekt Ankerstelle 37.340,41