BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/6588 21. Wahlperiode 15.11.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Heike Sudmann (DIE LINKE) vom 07.11.16 und Antwort des Senats Betr.: Ein Jahr nach dem gescheiterten Olympiareferendum: Wie viel Geld hat die Stadt Hamburg für die Bewerbung der Olympischen Spiele 2024 ausgegeben? Ein Jahr nach dem gescheiterten Olympiareferendum und im Hinblick auf die Explosion der Kosten in Rio (Olympische Spiele 2016) und Tokio (2020) scheinen auch die hiesigen Olympia-Befürworter/-innen zu erkennen, dass die Mehrheit der Hamburger/-innen mit ihrer Stimmabgabe gegen die Olympiabewerbung die Stadt Hamburg vor einem Desaster bewahrt hat. So ist selbst im „Hamburger Abendblatt“, das massiv an der Pro-Olympia- Kampagne mitgewirkt hat, in einem Kommentar am 20.10.2016 zu lesen: „Der erste Jahrestag des Hamburger Olympia-Referendums naht, und mit jedem Tag wächst das Gefühl, dass die Bürgerinnen und Bürger am 29. November vielleicht doch eine weise Entscheidung getroffen haben, als sie sich gegen eine Bewerbung um die Spiele 2024 ausgesprochen haben.“ In meinen Schriftlichen Kleinen Anfragen vom Anfang dieses Jahres (Drs. 21/2933 und Drs. 21/3080) blieben einige Punkte offen, deren Beantwortung jetzt möglich sein müsste. Ich frage den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Bewerbungsgesellschaft wie folgt: 1. Wie ist der Stand der Abwicklung der Bewerbungsgesellschaft, nachdem bereits im Februar 2016 ihre Abwicklung vorbereitet wurde (vergleiche Drs. 21/3080, Nummer 7.)? Die Gesellschafterversammlung hat am 11. Februar 2016 die Liquidation der Bewerbungsgesellschaft zum 1. März 2016 beschlossen, die entsprechende Bekanntmachung im Bundesanzeiger erfolgte am 8. März 2016. Am 9. März 2016 begann das sogenannte Sperrjahr, vor dessen Ablauf die sogenannte Liquidationsschlussbilanz nicht erstellt werden darf. Die Abwicklung der Gesellschaft erfolgt durch den ehemaligen Geschäftsführer der Bewerbungsgesellschaft sowie durch einen Wirtschaftsprüfer der Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, der bereits seit Gründung der Bewerbungsgesellschaft den Finanzbereich leitete. Mit der steuerlichen Abwicklung ist ebenso die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft beauftragt. In diesem Zusammenhang sind an die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft seit dem Beginn der Liquidation insgesamt 10.537,50 Euro (netto) insbesondere für die Erstellung von Steuerklärungen und den Jahresabschluss sowie für laufende Tätigkeiten im Finanzbereich im Zusammenhang mit der Abwicklung der Bewerbungsgesellschaft gezahlt worden. Drucksache 21/6588 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Die Liquidatoren planen nach derzeitigem Stand, die Liquidationsschlussbilanz zum 31. März 2017 und möglichst kurzfristig im Anschluss daran die Liquidationssteuererklärung zu erstellen. Eine Löschung im Handelsregister kann erst nach Vorliegen des Liquidationssteuerbescheids erfolgen. 2. In der Drs. 21/2933, Nummer 1., wird angegeben, dass insgesamt drei Arbeitsverträge mit der Bewerbungsgesellschaft bis zum 31.1.2016 verlängert wurden. a. Gab es Arbeitsverträge mit der Bewerbungsgesellschaft, die über den 31.01.2016 hinaus liefen? Wenn ja, wie viele, für welche Aufgaben, mit welcher Vertragsdauer und mit welchen Gesamtkosten? Nein. b. Welche Honorarverträge und/oder andere Aufträge wurden im Jahr 2016 für die Abwicklung der Bewerbungsgesellschaft vergeben? Im Jahr 2016 wurden keine weiteren Aufträge für die Abwicklung vergeben. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. c. Welche Kosten sind für die unter b. genannten Verträge/Aufträge angefallen? Siehe Antwort zu 1. und 2.b. 3. Welche weiteren Kosten sind im Jahr 2016 für die Bewerbungsgesellschaft angefallen? Bitte die Höhe der Kosten und den jeweiligen Ausgabengrund angeben. Der Abschluss des Rumpfgeschäftsjahres 2015 ist unter Wegfall der Fortführungsprognose erstellt worden. Bereits zum 31. Dezember 2015 waren alle Verpflichtungen aufzunehmen, die der zu erwartenden Einstellung der Unternehmenstätigkeit zwangsläufig folgten und denen sich die Bewerbungsgesellschaft nicht mehr entziehen konnte . Somit stellen bilanziell zurückgestellte nachlaufende Zahlungen im Geschäftsjahr 2016 keine Kosten für die Bewerbungsgesellschaft dar. Die Ausgaben der Bewerbungsgesellschaft (ohne Personalkosten) bis Januar 2016 sind in der Drs. 21/3080 dargestellt worden. Im Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Januar bis 29. Februar 2016 hat die Gesellschaft einen Periodenfehlbetrag von 159.700,30 Euro erzielt, der mit 112.950 Euro (netto) insbesondere auf Auslagenerstattungen an den Gesellschafter DOSB während der Bewerbungsphase sowie mit 26.300 Euro (netto) auf nachlaufenden Kosten (Informationsbroschüre Masterplanung Hamburg 2024) sowie auf nicht abzugsfähiger Vorsteuer beruht. Im Liquidationsgeschäftsjahr ab dem 1. März 2016 sind bislang nur Zahlungen getätigt worden, die bereits bilanziell in den Rückstellungen berücksichtigt waren, Kosten sind insofern nicht angefallen. Siehe insoweit auch Antwort zu 1. 4. Wurden/werden weitere Zahlungen der Gesellschafter benötigt (vergleiche Drs. 21/3080, Nummer 3.)? Wenn ja, in welcher Höhe jeweils und von wem? Die Gesellschaft benötigt voraussichtlich keine weiteren Zahlungen der Gesellschafter. 5. Die Gespräche zur Beteiligung des Bundes an den Bewerbungskosten waren Anfang Februar 2016 noch nicht abgeschlossen (vergleiche Drs. 21/3080, Nummer 8.). a. Mit welchem Ergebnis wurden die Gespräche mittlerweile abgeschlossen ? Der Bund wird sich nicht an den entstandenen Kosten für die Hamburger Bewerbung um Olympische und Paralympische Sommerspiele beteiligen. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6588 3 b. Falls es noch keinen Abschluss gibt: Wann ist mit einem Abschluss der Gespräche zu rechnen? Entfällt. c. Welche Punkte waren beziehungsweise sind Gesprächsgegenstand? Siehe Antwort zu 5.a. 6. Auf welche Gesamtsumme belaufen sich die Olympiabewerbungskosten mit Stand 31.10.2016? Siehe Drs. 21/1969 und 21/3080, darüber hinaus sind Kosten in Höhe von 3.686.411,46 Euro entstanden. 7. Die NOlympia-Bewegung war breit aufgestellt und sehr vielfältig. Teilweise war sie heftigen Diskreditierungen ausgesetzt. a. Welche staatlichen Stellen waren in welchem Zusammenhang und mit welchem Auftrag mit der vielfältigen NOlympia-Bewegung beziehungsweise mit Gegnern/-innen der Olympiabewerbung befasst? b. Welche Daten wurden wo erfasst? Die Kontakte zu Befürwortern und Gegnern der Olympiabewerbung und die Befassung mit den von diesen jeweils vertretenen Inhalten erfolgten im Rahmen des Bewerbungsverfahrens durch eine Vielzahl von Behörden und öffentliche Stellen, die mit der Entwicklung des Bewerbungskonzepts und der Öffentlichkeitsbeteiligung befasst waren. Eine systematische behördenübergreifende Erfassung, auf die zur Beantwortung dieser Anfrage zurückgegriffen werden könnte, ist nicht erfolgt. 8. Im Verfassungsschutzbericht 2015 gibt es mehrere Verweise auf Olympia -Gegner/-innen. Gleichzeitig wird die Kampagne NOlympia als nicht extremistisch bezeichnet. a. Inwiefern und aufgrund welcher Anhaltspunkte meinte das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV), extremistische Bestrebungen der NOlympia-Bewegung und/oder anderer Olympia-Gegner/-innen erkennen zu können? b. Worin sollen diese extremistische Bestrebungen bestanden haben? Das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) Hamburg hat, wie im Verfassungsschutzbericht 2015 berichtet, keine von der „Nolympia“-Kampagne ausgehenden extremistischen Bestrebungen festgestellt. In der erwähnten Berichterstattung wurde lediglich die Betätigung linksextremistischer Gruppierungen im Zusammenhang mit der Olympiabewerbung erwähnt. c. Wurden seitens des Verfassungsschutzes andere Mittel als die Auswertung von Flugblättern und Beiträgen der Olympia-Gegner/- innen in den sozialen Medien, Internet eingesetzt? Wenn ja, welche? d. Waren Mitarbeiter/-innen des Verfassungsschutzes auf Veranstaltungen der Kampagne NOlympia und der Partei beziehungsweise Fraktion DIE LINKE zugegen? Falls ja, bei welchen und wie viele? e. Waren Mitarbeiter/-innen des Verfassungsschutzes auf Veranstaltungen anderer Olympia-Gegner/-innen präsent? Falls ja, bei welchen und wie viele? Angaben im Sinne der Fragestellungen ließen Rückschlüsse auf die Arbeitsweise und Einblickstiefe des Verfassungsschutzes zu und eine künftige Beobachtung würde dadurch unverhältnismäßig erschwert werden. Detaillierte Angaben im Sinne der Fragestellung können daher aus Gründen des Staatswohls nur gegenüber dem nach § 24 Hamburgisches Verfassungsschutzgesetz (HmbVerfSchG) für die parlamentarische Drucksache 21/6588 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Kontrolle des Senats auf dem Gebiet des Verfassungsschutzes zuständigen Kontrollausschusses (PKA) gemacht werden. f. Wurden alle Daten, die im Zusammenhang mit der Kampagne NOlympia und/oder anderen Olympia-Gegnern/-innen gesammelt wurden, mittlerweile gelöscht? Falls nein, weshalb nicht und bis wann soll die Löschung erfolgen? Es wurden nur Informationen zu Personen weiter verarbeitet, die bereits gemäß § 9 Absatz 1 S. 1 Nummer 1 HmbVerfschG gespeichert waren. Die Prüfung und Löschung aller durch das LfV Hamburg gespeicherter personenbezogener Daten richtet sich insbesondere nach § 9 Absatz 2 HmbVerfschG. Im Übrigen siehe Antwort zu 8. bis 8.b.