BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/6599 21. Wahlperiode 15.11.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Jens Meyer (FDP) vom 07.11.16 und Antwort des Senats Betr.: Wie sieht die Finanzstruktur der Staatsoper aus? Im Haushaltsplan der Kulturbehörde sieht der Senat für die Staatsoper „eine strukturelle Erhöhung für künstlerische Bedarfe in Höhe von 1.750 Tsd. Euro ab dem Jahr 2017“ vor (Einzelplan 3.3, Erläuterung zu den Kosten und Erlösen der Produktgruppe 25101 Theater, Museen und Bibliotheken, Seite 34). Im Wirtschaftsplan der Staatsoper ist folgende Entwicklung der Zuwendungen der Freien und Hansestadt Hamburg angegeben: 2013/2014: 48.356.000 Euro, 2014/2015: 52.806.000 Euro, 2015/2016: 52.068.000 Euro, 2016/2017: 53.119.000 Euro, 2017/2018: 54.759.000 Euro (Anlage 3.1 zum Einzelplan 3.3, S. 115). In dem Produkt „Staatsoper“ sind allerdings unter dem Saldo 1 als Kosten ganz andere Summen angegeben: 2014: 56.343.000 Euro, 2015: 53.795.000 Euro, 2016: 57.028.000, 2017: 60.241.000 Euro, 2018: 61.447.000 Euro (Einzelplan 3.3, Kosten und Erlösen der Produktgruppe 25101 Theater, Museen und Bibliotheken, Seite 32). Es stellt sich die Frage, wieso die Kosten – auch unter Berücksichtigung des Effekts der Periodenverschiebung zwischen den Zahlen durch die überjährigen Spielzeiten – im Haushaltsplan der Freien und Hansestadt Hamburg regelmäßig um mehrere Millionen Euro höher veranschlagt sind als die tatsächlichen Zuwendungen, die der Staatsoper zufließen. Da es sich im Haushaltsplan der Freien und Hansestadt Hamburg bei der Finanzierung der Staatsoper um Kosten für Transferleistungen handelt, bleibt offen, inwieweit Kosten auch in anderen Kontenbereichen gebucht werden. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie erklärt der Senat die Differenz zwischen den Kosten für das Produkt Staatsoper, die unter „Kosten und Erlöse“ der Produktgruppe 25101 Theater, Museen und Bibliotheken aufgeführt sind, und den Zuwendungen der Freien und Hansestadt Hamburg laut Wirtschaftsplan der Staatsoper? 2. Für welche Maßnahmen wird der Kostenbetrag verwendet, der offenbar nicht für Zuwendungen an die Staatsoper genutzt wird? Auf welche Höhe beläuft er sich? 3. In welchen Kontenbereichen werden die jeweiligen Summen im Ergebnisplan der Produktgruppe 25101 Theater, Museen und Bibliotheken gebucht und warum? Die Differenz zwischen den Produktkosten für die Staatsoper und den in der Übersicht der Anlage 3.1 aufgeführten Zuwendungen der Stadt ergibt sich insbesondere aus den den Produktkosten zuzuordnenden Personalkosten der Kulturbehörde sowie aus nicht zahlungswirksamen Ermächtigungen für Kosten aus Abschreibungen und Garantiezusagen gegenüber der Staatsoper zur Absicherung von Versorgungsan- Drucksache 21/6599 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 sprüchen. Diese Kosten belaufen sich auf 6.416.000 Euro (2017) beziehungsweise 5.414.000 Euro (2018). Gebucht werden die Beträge in den Kontenbereichen Personalkosten, Kosten für Transferleistungen und Kosten aus Abschreibungen. Die Gliederung des Ergebnisplans und die Abbildung der Ermächtigungen ergeben sich aus den allgemeinen Vorgaben des doppischen Haushaltswesens. 4. Wie setzt sich der Kontenbereich „übrige Erträge“ im Wirtschaftsplan der Staatsoper zusammen? Bitte detailliert angeben. Für die Spielzeit 2017/2018 wird eine detaillierte Planung erst mit Vorlage der Budgetplanung im ersten Halbjahr 2017 erstellt. Zu den Spielzeiten 2013/2014 bis 2016/2017 (in Tsd. Euro): 2013/ 2014 Ist 2014/ 2015 Ist 2015/ 2016 Plan 2016/ 2017 Plan Zahlungsunwirksame Erträge FHH 1.399 364 700 4.125 Verwaltungskostenerstattung durch das Philharmonische Staatsorchester 435 434 410 435 Werbeeinnahmen 153 110 108 108 Erträge aus dem Verkauf von Druckerzeugnissen 40 39 13 13 Sonstige Erträge aus Kartenverkäufen 166 160 123 123 Servicegebühr einschl. HVV 304 304 300 300 Einnahmen der Ballettschule 193 188 270 270 Sonstige Erträge 1.853 880 295 234 5. Aus welchen Gründen steigen die Personalkosten im Wirtschaftsplan der Staatsoper von 2014/2015 auf 2015/2016 um rund 3 Millionen Euro an und im Folgejahr auf 2016/2017 nochmals um rund 4 Millionen Euro? Der Wert für 2014/2015 gibt die tatsächlich angefallenen Personalkosten laut testiertem Jahresabschluss an. Die Planzahlen 2015/2016 enthalten die Tarifsteigerungen ab 2015 und die Folgejahre, die Planzahlen 2016/2017 zusätzlich die ergebnisneutrale Erhöhung der nicht zahlungswirksamen Leistungen (Garantiezusagen der Stadt, deren Höhe sich aus einem versicherungsmathematischen Gutachten ergibt). 2017/ 2018 sind diese noch nicht enthalten. 6. Wie hat sich der Personalbestand der Staatsoper in den letzten fünf Jahren entwickelt? 7. Welche Planungen bestehen zur Veränderung des Personalbestands in der Staatsoper? Der Personalbestand hat sich in den letzten fünf Jahren nur geringfügig verändert, von 620 Personen in der Spielzeit 2011/2012 bis zu 625 Personen in der Spielzeit 2015/2016. Eine Veränderung ist nicht geplant. 8. Wie hat sich das Eigenkapital der Staatsoper in den letzten fünf Jahren entwickelt und wie sehen die Planungen für die nächsten Jahre aus? Geschäftsjahr Eigenkapital 2011/12 3,046 Mio. Euro 2012/13 2,729 Mio. Euro 2013/14 2,370 Mio. Euro 2014/15 6,301 Mio. Euro 2015/16 5,516 Mio. Euro Vorläufiger Jahresabschluss 2016/17 4,910 Mio. Euro Bezug: Jahresbudget (einschl. anteilige Zuschusserhöhung) 2017/18 3,873 Mio. Euro Bezug: Finanzplanung (einschl. Zuschusserhöhung) Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6599 3 2018/19 2,178 Mio. Euro Bezug: Finanzplanung (einschl. Zuschusserhöhung) 9. Welche Immobilien befinden sich im Eigentum der Staatsoper? Keine. 10. Nutzt die Staatsoper Immobilien, die sich im Eigentum der Freien und Hansestadt Hamburg beziehungsweise anderer Tochterorganisationen der Freien und Hansestadt Hamburg befinden? Wenn ja: Wo finden sich die Kosten hierfür im Haushalt der Freien und Hansestadt Hamburg wieder? Ja. Die Kosten für die bei der Staatsoper anfallenden Miet- beziehungsweise Pachtzahlungen für von der Stadt beziehungsweise Tochterorganisationen angemieteten Immobilien sind Bestandteil der Zuwendung an die Staatsoper. Im Wirtschaftsplan der Staatsoper sind diese Kosten Bestandteil der sogenannten Übrigen Aufwendungen. 11. Aus welchen Gründen werden die Zuwendungen für die Staatsoper ab 2017 strukturell um 1,75 Millionen Euro p.a. erhöht? 12. Wofür benötigt die Staatsoper diese Summe im Einzelnen? 13. Wann wurden die Zuwendungen für die Staatsoper zuletzt erhöht und in welcher Höhe? Die Zuwendungen an die Staatsoper werden jährlich gemäß der geltenden Rahmenbedingungen zur Finanzierung von Tarifsteigerungen und der jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen erhöht. Die Werte ergeben sich aus der Anlage 3.1 zu den Haushaltsplänen der Kulturbehörde. Im Übrigen siehe Drs. 21/6205. 14. Aus welchen Gründen bleibt laut Senatsplanung die Anzahl der Neuinszenierungen der Staatsoper konstant bei 11 (Kennzahlen der Produktgruppe 25101 Theater, Museen und Bibliotheken, Seite 29), wenn die Zuwendungen um 1,75 Millionen Euro erhöht werden mit der Begründung künstlerischer Bedarfe? Die Erhöhung der Zuwendung stellt eine notwendige Anpassung zur teilweisen Gegenfinanzierung der gestiegenen künstlerisch bedingten Kosten dar. Die Staatsoper wird damit in die Lage versetzt, die geplante Anzahl an Neuproduktionen sicherzustellen . Im Übrigen siehe Drs. 21/6205. 15. Aus welchen Gründen kalkuliert der Senat mit einer Reduzierung der Besucher der Staatsoper von rund 340.000 auf 335.000 (Kennzahlen der Produktgruppe 25101 Theater, Museen und Bibliotheken, Seite 29), wenn er gleichzeitig die Zuwendungen für künstlerische Bedarfe strukturell erhöht? Die leichte Absenkung der erwarteten Zahl der Zuschauerinnen und Zuschauer entspricht der kaufmännischen Vorsicht nach der durchgeführten Eintrittspreiserhöhung zur Spielzeit 2016/2017.