BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/6604 21. Wahlperiode 15.11.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Kurt Duwe (FDP) vom 07.11.16 und Antwort des Senats Betr.: Wassersport- und Umweltzentrum Neuländer See (III) Das Wassersport- und Umweltsportzentrum (WUZ) am Neuländer See wurde im Frühjahr 2013 in Betrieb genommen und mittlerweile kann festgestellt werden, dass die Zielsetzungen aus dem Zuwendungsbescheid nicht ausreichend erreicht werden. Insbesondere das grüne Klassenzimmer und die naturkundliche Bildung führen ein Schattendasein. In der Drs. 21/3378 gibt der Senat an, dass die Überprüfung wesentlicher Zielsetzungen nicht erfolgt. Unter anderem führt der Trägerverein keine Statistik darüber wie hoch der Anteil der Nutzer ist, die als sozialbenachteiligte Kinder und Jugendliche gelten . Dabei sollen sich die Angebote insbesondere auch an Kinder und Jugendliche dieser Zielgruppe richten. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen, teilweise auf der Grundlage von Auskünften des Trägervereins Wassersportgemeinschaft Neuländer See e.V. (WSG), wie folgt: 1. Die Kapazitäten des „grünen Klassenzimmers“ sowie der Wasserzeiten sind nicht vollständig ausgelastet. Welche Gründe liegen hierfür vor? Folgende Gründe führen dazu, dass das Wassersport- und Umweltzentrum (WUZ) nicht vollständig ausgelastet ist: Mangel an Lehrkräften in der Region mit Lehrfakultas für den Rudersport aufgrund von Pensionierungen oder Schulwechsel, eingeschränkte Nutzbarkeit des Neuländer Sees für Fortgeschrittene sowie Begrenzung der verfügbaren Bootsklassen. 2. Gab es Einschränkungen bei der Nutzung der Anlagen des WUZ 2016? Wenn ja, in welcher Form und was waren die Gründe dafür? Es gab im Jahr 2016 keine Einschränkungen im Bereich des Wassersports. Eine Nutzung des Geländes als Freilandlabor ist derzeit jedoch aus Sicherheitsgründen nicht möglich. Der tiefe See hat steile Abbruchkanten und unreinen Untergrund. 3. Warum führt der Trägerverein keine Statistik über die soziale Herkunft seiner Nutzer, wenn diese Zielgruppe explizit im Zuwendungsbescheid benannt wird? Nutzer des WUZ am Neuländer See sind die Mitglieder und Gäste des Angelsportvereins Harburg-Wilhelmsburg und der Segelvereinigung Sinstorf sowie Lerngruppen Harburger Schulen. Auch wenn die Vereine den Sozialstatus ihrer Mitglieder und Gäste nicht erfassen, kann aufgrund des Einzugsgebiets davon ausgegangen werden, dass die im Zuwendungsbescheid genannte Zielsetzung erreicht wird (siehe Sozialmonitoringbericht 2015, http://www.hamburg.de/sozialmonitoring/4664054/bericht- 2015/). Drucksache 21/6604 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 4. Bestehen mittlerweile weitere Kooperationen mit Vereinen und Verbänden außer den Vereinen SVGS und ASV? Wenn ja, mit wem? Falls nicht, warum nicht? Weitere Kooperationen bestehen derzeit nicht. Der Trägerverein ist für Kooperationen offen. 5. Liegt mittlerweile ein neues Nutzungskonzept vor? Wenn ja, bitte als Anlage beifügen. Falls nicht, warum nicht? Nein. Um den Trägerverein bei der Entwicklung eines neuen Nutzungskonzeptes zu unterstützen, wurde am 12. Oktober 2016 ein Gespräch mit den beteiligten Behörden geführt. 6. Mit wie viel Wochenarbeitszeitstunden ist derzeit eine verantwortliche Lehrkraft mit der Durchführung der Koordinierungsaufgaben befasst? Die mit der Koordination des Wassersportangebots am WUZ beauftragte Lehrkraft erhält eine Unterrichtsentlastung von vier Stunden Wochenarbeitszeit (WAZ). 7. In welchem Umfang findet derzeit naturwissenschaftlicher Unterricht im WUZ statt? Naturwissenschaftlicher Unterricht findet derzeit nicht statt, siehe Antwort zu 2. 8. Wann fanden in diesem Jahr die Präsentationstage statt, um das Prinzip der lernenden Region zu unterstützen und auch Familien einzubinden? Das Wassersportangebot wurde der Harburger Schulöffentlichkeit im Rahmen eines Tages der offenen Tür am 25. Mai 2016 vorgestellt. Darüber hinaus fand am 30. August 2016 ein Treffen der Vorsitzenden der Schulsportfachausschüsse und Regionalsportbeauftragten am WUZ statt, bei dem im Rahmen einer Führung durch das WUZ die Nutzungsmöglichkeiten vorgestellt wurden. 9. Es sollen durch das Projekt mindestens neun Gymnasien, fünf Grundschulen , drei Stadtteilschulen und drei Förderschulen erreicht werden. Welche Schulen haben 2016 die Angebote im WUZ genutzt? 10. Welche Angebotsformen haben die Schulen genutzt und wie viele Schülerinnen und Schüler waren jeweils beteiligt? Bitte je Schule auflisten. Für die Schulen, die im Kalenderjahr 2016 Wassersportangebote am WUZ nutzten, siehe folgende Tabelle: Schulname Angebotsform Friedrich-Ebert-Gymnasium Rudern und Kanu/Kajak Friedrich-Junge-Schule Großhansdorf (SH) Rudern Goethe-Schule Harburg Rudern und Kanu/Kajak Heisenberg-Gymnasium Drachenboot Immanuel-Kant-Gymnasium Rudern und Kanu/Kajak Otto-Hahn-Schule Kanu/Kajak Schule Elfenwiese Kanu/Kajak Quelle: Daten der zuständigen Behörde Die Anzahl der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler wird durch die für Bildung zuständige Behörde nicht dokumentiert. 11. Welche Schulen im Bezirk Harburg nutzen andere außerschulische Standorte in Hamburg, um dort Wassersportarten und Angebotsformen des WUZ wahrzunehmen? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6604 3 12. Um welche Standorte handelt es sich dabei und welches sind die Gründe dafür? Für die Schulen aus dem Bezirk Harburg, die im Kalenderjahr 2016 Wassersportangebote am WUZ nutzten, siehe folgende Tabelle: Schulname Angebotsform Standort Alexander-von-Humboldt- Gymnasium Rudern Schulbootshaus Harburg (Pionierinsel) Berufliche Schule Hamburg -Harburg Kanu/Kajak Schulbootshaus Kugelfang Friedrich-Ebert- Gymnasium Kanu/Kajak Schulbootshaus Kugelfang Friedrich-Ebert- Gymnasium Rudern Schulbootshaus Harburg (Pionierinsel) Goethe-Schule-Harburg Rudern Schulbootshaus Harburg (Pionierinsel) Immanuel-Kant- Gymnasium Kanu/Kajak Schulbootshaus Harburg (Pionierinsel) Immanuel-Kant- Gymnasium Kanu/Kajak Schulbootshaus Kugelfang STS Maretstraße Rudern Schulbootshaus Harburg (Pionierinsel) Quelle: Daten der zuständigen Behörde 13. Wann hat der Trägerverein dem Zuwendungsgeber gegenüber schriftlich erklärt, dass die Ziele aus dem Zuwendungsbescheid nicht zu mindestens 85 Prozent erreicht werden? 14. Hat der Zuwendungsgeber Konsequenzen durch das Nicht-Erreichen der Zielsetzung gezogen? Wenn ja, in welcher Form? Falls nicht, warum nicht? Eine solche schriftliche Erklärung erfolgte nicht. Die Prüfung des Verwendungsnachweises erfolgte im April 2016 ohne Beanstandungen. Im Übrigen siehe Antwort zu 5. 15. In welcher Form und Höhe plant der Senat 2017/2018 Mittel für das WUZ bereitzustellen? Die Überlegungen der zuständigen Behörde sind dazu noch nicht abgeschlossen.