BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/6605 21. Wahlperiode 15.11.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg (FDP) vom 07.11.16 und Antwort des Senats Betr.: Deckel über die Autobahn 7 Im September 2016 teilte der Senat mit, dass es in Altona zu dem von der Bürgerschaft, der Bezirksversammlung und der Bürgerinitiative „Ohne Dach ist Krach“ geforderten sogenannten langen Deckel kommen wird. Die Lektüre der Drs. 21/6050 zeigt, dass dies noch keineswegs sicher ist. Auch sonst gibt es zu der Drucksache Fragen. Ich frage den Senat: Der Ausbau der Bundesautobahn (BAB) A 7 ist eines der bedeutendsten Verkehrsund Stadtentwicklungsprojekte Hamburgs. Die Aufnahme im Bundesverkehrswegeplan 2030 als zum Teil grenzüberschreitendes Projekt in den Ländern Hamburg und Schleswig-Holstein ist ebenso ein Erfolg und stellt die herausragende Bedeutung des Projektes auch auf Bundesebene dar. Der Senat hat mit seinem Beschluss am 20. September 2016 die Grundlage für den zügigen Ausbau des langen Deckels in Altona geschaffen. Somit kann der Ausbau des noch fehlenden Abschnitts nördlich des Elbtunnels zügig umgesetzt werden. Die BAB A 7 ist im Norden Deutschlands die wichtigste Verkehrsachse für den Nord-Süd-Verkehr. Sie ist unverzichtbar für die Abwicklung des Transitverkehrs und der regionalen sowie städtischen Verkehrsströme Hamburgs . Der besonders für die Bewohnerinnen und Bewohner wichtige Schallschutz auf der Strecke wird erweitert, sodass die Autobahn auf insgesamt 3,6 km Länge mit drei Deckeln in Schnelsen (560 m), Stellingen (890 m) und Altona (2.230 m) versehen wird. Damit nutzt der Senat die Chance für Hamburg die Stadt- und Verkehrsentwicklung innovativ voranzubringen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Handelt es sich bei der in der Drs. 21/6050 genannten „Variante 2a“ um den vollständigen Deckel wie er von Bürgerschaft, Bezirksversammlung Altona und Bürgerinitiative gefordert wird? Ja. 2. Wird es nach dieser Variante noch Abschnitte mit der sogenannten Galerielösung geben? Wenn ja: wo? Nein. 3. An welchen Abschnitten der A 7 im Bereich des Bezirks Altona wird es keinen Volltunnel geben? Der gesamte Planungsabschnitt Altona ist 3.400 m lang. Davon werden 2.230 m mit einem Volltunnel überdeckelt. Lediglich der südliche Abschnitt, der sogenannte Weichenbereich nördlich des Elbtunnels, sowie der nördliche Abschnitt im Bereich des Drucksache 21/6605 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 ehemaligen Schießstandes im Volkspark bis zur Anschlussstelle Hamburg-Volkspark bleiben offen und erhalten in Teilabschnitten zusätzlich Lärmschutzwände. 4. Ist für den Volltunnel eine Verlagerung der Autobahnmeisterei erforderlich ? Wenn ja: Wie soll dann der Volltunnel erstellt werden, da ja der Bund die Verlagerung der Autobahnmeisterei verweigert (Drs. 21/6050, Seite 13)? Nein. 5. Welche Mehrkosten entstehen Hamburg durch die Errichtung des Volltunnels statt der sogenannten Galerielösung? Die Mehrkosten für den Volltunnel im Bereich der Autobahnmeisterei betragen 30 Millionen Euro (siehe Drs. 21/6050, Tabelle 2). 6. Welche Einnahmen wird Hamburg voraussichtlich durch den Verkauf der Flächen erzielen, auf denen derzeit Kleingärten liegen, die auf den Deckel verlagert werden? Wo sind diese Einnahmen in der Drs. 21/6050 aufgeführt? Es werden nach derzeitiger Schätzung rund 130 Millionen Euro als Nettoerlös aus dem Verkauf der Entwicklungsflächen erwartet, davon rund 90 Millionen Euro von Flächen, auf denen sich jetzt Kleingärten befinden. In der Drucksache findet diesbezüglich keine Aufführung statt. Die Erlöse sollen in den Gesamthaushalt einfließen. 7. Wo befinden sich diese Flächen? Die Entwicklungsflächen sind die städtischen Grundstücke innerhalb der evozierten Plangebiete, siehe Drs. 21/6050. 8. Kann die Freie und Hansestadt Hamburg die Verlagerung der Kleingärten erzwingen oder liegen entsprechende Einverständniserklärungen aller Kleingärtner vor? Die Kleingärten können gekündigt werden, sobald die erforderlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Die Kündigung wird erst ausgesprochen, wenn zuvor Ersatzkleingärten bereitgestellt worden sind. 9. Wann wird mitgeteilt, wo die rund 165 Ersatzparzellen geschaffen werden , die entgegen der ursprünglichen Planung nicht auf den Decken untergebracht werden können (vergleiche Drs. 21/6050, Seite 18)? Am 20. September 2016, siehe Drs. 21/6050. 10. Inwieweit werden nun „höhere Baudichten“ und „ein höherer Geschosswohnungsbauanteil “ vorgesehen? Die Dichte und der Geschosswohnungsbauanteil in den Baugebieten werden im Rahmen der notwendigen Bauleitplanung konkretisiert und festgesetzt. 11. Wann wurden alle den Volltunnel betreffenden Unterlagen dem Bund zur Genehmigung vorgelegt? Gab es Nachfragen vom Bund? Wenn ja: Worum ging es dabei? Wann wurden diese Nachfragen beantwortet ? Der Vorentwurf für die Variante 2a langer Tunnel wurde am 23. August 2016 den zuständigen Fachressorts im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) in Bonn vorgestellt. Der Vorentwurf wurde im Oktober 2016 zur Erteilung des Gesehenvermerkes vorgelegt. Nachfragen gibt es dazu bisher nicht. 12. Wieso ist für das Planverfahren eine Zeit von 2 ¼ Jahren vorgesehen (vergleiche Drs. 1/6050, Seite 16), obwohl der Volldeckel schon seit vielen Jahren geprüft wird? Der Zeitansatz umfasst die Vorbereitung und Durchführung des Planfeststellungverfahrens , die Erstellung der Ausführungsunterlagen sowie die Vorbereitung und Durch- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6605 3 führung von Ausschreibung und Vergabe. Das sind formale Verfahren, die es abzuarbeiten gilt. Der Zeitansatz hängt vom zügigen Verlauf des Planfeststellungverfahrens ab. Nicht absehbar sind zeitliche Verzögerungen durch eventuelle Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss. 13. Warum ist für den Bau des Altonaer Tunnels eine Bauzeit von mehr als sechs Jahren vorgesehen, während die anderen Tunnel in deutlich kürzerer Zeit erstellt wurden beziehungsweise werden (vergleiche Drs. 21/6050; Seite 16)? Der Tunnel in Altona benötigt durch seine größere Länge gegenüber den Tunneln in Schnelsen (560 m) und Stellingen (890 m) eine längere Bauzeit. Hinzu kommen die anspruchsvolle Verkehrsführung während der Bauzeit. Durch die unterschiedlichen Bauphasen ist es möglich während der Bauzeit alle Fahrspuren aufrechtzuerhalten und ohne langfristige Anschlussstellensperrung auszukommen.