BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/6606 21. Wahlperiode 15.11.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg (FDP) vom 07.11.16 und Antwort des Senats Betr.: Kundenunfreundliche Parkscheinautomaten Die Hamburger Parkscheinautomaten sind auf eine Überzahlung nicht eingerichtet . Das heißt sie geben weder Wechselgeld zurück noch nehmen sie eine Überzahlung überhaupt an. Auf diese Weise muss der Autofahrer ein Verwarnungsgeld oder sogar ein Abschleppen riskieren, obwohl er bereit war zu zahlen. Ich frage den Senat: 1. Wie viele Parkscheinautomaten in Hamburg geben eventuell überzahlte Beträge zurück? 2. Wie viele Parkscheinautomaten nehmen Überzahlungen ohne Rückzahlung der überzahlten Beträge an? 3. Wie viele Parkscheinautomaten erlauben die Nutzung überzahlter Parkzeit am nächsten Morgen? Alle Parkscheinautomaten (PSA) sind so programmiert, dass je nach Gebühr und Höchstparkzeit nur bestimmte Münzen eingeworfen werden können. Dies sind: Zone Höchstparkzeit Gebühren pro Stunde Mindestparkzeit Zulässige Münzen 1 1 Stunde 2,50 Euro 12 Minuten 2 Euro, 1 Euro, 50 Cent 2 2 Stunden 1,20 Euro 10 Minuten 2 Euro, 1 Euro, 50 Cent, 20 Cent 3 2 Stunden 0,60 Euro 20 Minuten 1 Euro, 50 Cent, 20 Cent Die Parkgebühren sind für den Bewirtschaftungszeitraum des jeweiligen Tages zu entrichten. Wird die Höchstparkzeit beim Münzeinwurf rechnerisch überschritten, wird die zuletzt eingezahlte Münze wieder ausgeworfen. Lediglich kurz vor Ende der Bewirtschaftungszeit werden Überzahlungen angenommen. Dadurch wird vermieden, dass mangels kleinerer Münzen kein Parkschein mehr erworben werden kann. Die Nutzung überzahlter Parkzeit am nächsten Morgen ist mit dem Zweck der Ausweisung von Flächen für ein zeitlich begrenztes Parken zur Berücksichtigung der Interessen einer großen Zahl von parkplatzsuchenden Fahrzeugführern nicht vereinbar. Im Übrigen besteht an allen PSA die Möglichkeit zum Handyparken. 4. Wann werden alle Hamburger Parkscheinautomaten so umgerüstet, dass sie entweder Wechselgeld herausgeben oder überzahlte Parkzeit am nächsten Morgen erlauben oder wenigstens die Überzahlung annehmen? Eine Umrüstung der Parkscheinautomaten zur Herausgabe von Wechselgeld ist nicht geplant, weil damit das Vorhalten deutlich erhöhter Bargeldbestände in den Automa- Drucksache 21/6606 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 ten, ein ständiges Nachfüllen verschiedenster Münzbestände und ein größeres Funktionsrisiko verbunden ist. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. bis 3. 5. Muss ein Autofahrer ein Verwarnungsgeld oder gar die Abschlepp- und Verwahrkosten tragen, obwohl er zahlungsbereit war, der Parkscheinautomat aber keine Zahlung annahm? An nicht funktionsfähigen PSA darf nur bis zur angegebenen Höchstparkdauer geparkt werden. In diesen Fällen ist die Parkscheibe zu verwenden. Wird die Parkscheibe nicht ausgelegt oder die Höchstparkdauer überschritten, ist ein Verwarnungsgeld zu bezahlen und es sind gegebenenfalls Abschlepp- und Verwahrkosten zu entrichten . 6. Wie werden defekte Parkscheinautomaten erfasst? Gibt es ein automatisches Meldesystem? Wenn nein: Warum nicht und wann kommt dieses? Die Parkscheinautomaten sind bereits mittels Datenfernübertragung mit einem Server des jeweiligen Herstellers verbunden. Über ein dort vorhandenes Portal können der Hersteller selbst und die zuständigen Landesbetriebe (LSBG, LBV) die Betriebsbereitschaft der Automaten einsehen. Defekte Parkscheinautomaten können dadurch identifiziert werden. Zusätzlich wird die Funktionstüchtigkeit der Geräte durch das Personal des Parkraum- Managements kontrolliert.