BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/6607 21. Wahlperiode 15.11.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Jennyfer Dutschke (FDP) vom 07.11.16 und Antwort des Senats Betr.: Betreiberverträge (II) Die Antwort auf die Anfrage Drs. 21/6488 wirft Nachfragen auf. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Aufgrund der in der zweiten Jahreshälfte 2015 sprunghaft gestiegenen Zugangszahlen von Flüchtlingen, bundesweit wie auch in Hamburg, waren alle für die Aufnahme, Unterbringung und Versorgung von Schutzsuchenden Verantwortlichen in der Situation , funktionierende Lösungen zu finden, mit denen gewährleistet werden konnte, dass keine Obdachlosigkeit Tausender Menschen eintrat. Die Vergaberegelungen sehen hierfür Regelungen bei besonderer Eilbedürftigkeit vor, die in dieser Situation zur Anwendung kommen mussten, um Engpässe in der Aufnahme, Unterbringung und Versorgung und damit Verhinderung von Obdachlosigkeit zu verhindern. Einer dieser Engpässe ergab sich im Bereich der personellen Besetzung von Leitungen rund um den Betrieb, die Sicherheit und die Versorgung der Schutzsuchenden. Der städtische Betreiber f & w fördern & wohnen AöR (f & w) war in der zweiten Jahreshälfte aufgrund des extrem schnellen Aufwuchses der Unterkunftsbedarfe nicht mehr in der Lage, die für die Einrichtung und den Betrieb von neuen Erstaufnahmeeinrichtungen erforderlichen personellen Ressourcen zur Verfügung zu stellen. In dieser Situation erklärten sich die Hilfsorganisationen auf Bitten der zuständigen Behörde bereit, selbst für Erstaufnahmeeinrichtungen als Betreiber einzutreten. Ein über die Vergabestelle der Polizei durchgeführtes Interessebekundungsverfahren für andere Interessenten verlief ohne entsprechende Angebote. Vereinbart wurde, dass die Übernahme der Aufgabe als Betreiber auf der Basis der mit f & w abgeschlossenen Leistungsvereinbarung erfolgt. Aufgrund der Situation wurden die Verträge mündlich geschlossen und es wurde vereinbart, schriftliche Vertragsabschlüsse später nachzuholen . Schriftliche Verträge konnten aufgrund der für alle Beteiligten erforderlichen Prüfungen und formalen Abläufe nicht kurzfristig erstellt werden. Die Gespräche hinsichtlich eines Abschlusses schriftlicher Verträge begannen Anfang 2016, konnten bisher aufgrund von Detailfragen noch nicht abgeschlossen werden. Um den Hilfsorganisationen ein Mindestmaß an Planungssicherheit zu gewährleisten und Personalumschichtungen beziehungsweise Personalgewinnung zu ermöglichen, wurde mündlich eine Vertragsdauer von jeweils zwei Jahren ab Inbetriebnahme der Einrichtungen vereinbart. Festzuschreiben waren insbesondere die Vertragsdauer und das auf Basis der Soll- Kapazität einer Erstaufnahmeeinrichtung (EA) bemessene Personal. Einigkeit bestand weiterhin darüber, dass die tatsächliche Aufnahme des Betriebes unabhängig vom Zeitpunkt der Unterzeichnung einer solchen Vereinbarung erfolgen sollte. Zur nachhaltigen Bewältigung dieser Aufgabe, zur Steigerung der Qualität und zur Entlastung der ehrenamtlichen Strukturen der Organisationen stellten die Hilfsorganisationen im Herbst 2015 in Abstimmung mit der Freien und Hansestadt Hamburg wei- Drucksache 21/6607 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 teres qualifiziertes Personal ein, das weitgehend bis heute in den Unterkünften tätig ist. Die Einstellung des Personals orientierte sich dabei am Personalschlüssel des bereits mit f & w fördern und wohnen AöR (f & w) bestehenden Vertrages bezogen auf die damalige Soll-Kapazität der EA. Diese ursprüngliche Soll-Kapazität wurde als Platzkapazität zum Einzug des ersten Bewohners/der ersten Bewohnerin festgelegt und entsprach der damaligen Maximalkapazität. Grundsätzlich werden in den Betreiberverträgen keine Soll-Kapazitäten festgelegt. Diese ergeben sich aus der Größe der EA und dem jeweiligen Bedarf. Vor diesem Hintergrund wurde die Soll-Kapazität im Juni 2016 reduziert, was zu einer Verbesserung der Unterkunftsqualität führte. Somit liegt die aktuelle Soll-Kapazität unter der Maximalkapazität einer EA. Vertragliche Abweichungen liegen dadurch nicht vor. Darüber hinaus bestand zwischen den Vertragspartnern Konsens, dass das im Herbst 2015 auf Basis der damaligen Soll-Kapazität eingestellte Personal flexibel an veränderte Belegungen angepasst wird (Gebot wirtschaftlichen Handelns). Vor dem Hintergrund der vereinbarten Planungssicherheit von zwei Jahren soll diese flexible Anpassung durch Nutzung von Personalabgängen aus zeitlich befristeten Verträgen, normaler Personalfluktuation und Umschichtungen zwischen verschiedenen EA erfolgen, soweit die Belegungen innerhalb des Zweijahreszeitraumes Anpassungen erfordern. Entstehen gegenüber dem vereinbarten Personalschlüssel Personalüberhänge, sind diese für eine verstärkte Integrationsunterstützung in den EA zu nutzen. Mit Ende der zweijährigen Laufzeit ist für im Einzelfall noch bestehende Personalüberhänge vereinbart , hier einvernehmliche Lösungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu finden, soweit ein Einsatz in von den Hilfsorganisationen betriebenen EA nicht mehr erforderlich ist. Gespräche zur Aktualisierung des bestehenden Auftrags an f & w sind noch nicht abgeschlossen. Siehe im Übrigen auch Drs. 21/6488, in der die Umstände, die im Einzelfall zu unbefristeten Personalverträgen bei den Hilfsorganisationen führen, bereits benannt wurden . Für unbefristete Verträge bei f & w bestehen jeweils Personalreduzierungsmöglichkeiten durch den weiteren Aufbau von ÖrU. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Aus den Verträgen geht nicht hervor, welche „vereinbarte Sollkapazität“, auf die in Anlage 1 verwiesen wird, geregelt ist. Laut Antwort in Drs. 21/6488 gibt es keine Vertragsergänzungen. Da die Verträge rückwirkend gelten, ist fraglich, ob die Platzkapazität zum Stichtag des Einzugs der ersten Bewohner gilt oder eine andere. In Drs. 21/6488 wird bei dieser Frage auf Drucksachen verwiesenen, die zu einem Stichtag vor Unterzeichnung der Verträge entstanden. Deshalb stellen sich nach wie vor die Fragen: a) Welche Sollkapazitäten sind für die einzelnen Standorte nun vereinbart ? b) Um jeweils welche Größe weicht diese Sollkapazität von der Sollkapazität ab, die zum Zeitpunkt des Einzugs des ersten Bewohners vereinbart war? (Bitte die laut Vertrag geltenden „vereinbarten Sollkapazitäten“ und Abweichungen in absoluten Zahlen für jeden Vertrag/Betreiber/ Standort einzeln aufschlüsseln.) Siehe Vorbemerkung, Drs. 21/4940 und Anlage 1. 2. Aus Drs. 21/6488 geht die Anzahl der Vollzeitäquivalente hervor, die bei den Betreibern für den Betrieb der Erstaufnahmen befristet beziehungsweise unbefristet beschäftigt sind. Laut §5 der Betreiberverträge orientieren sich die Personalkosten an den Mitarbeiterbereichen A=Leitung/ Teamleitung EG10, B=Sozialmanagement mit abgeschlossenem Studium S12, C=Sozialmanagement ohne Studium EG8/EG9, D=Unter- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6607 3 kunftsmanagement EG9, E=Technischer Dienst EG3/EG6 und werden in Vollkräften gemessen. a) Wie viele Vollkräfte sind in jeweils welchen Mitarbeiterbereichen (A – E) bei jeweils welchem Betreiber befristet beziehungsweise unbefristet beschäftigt? (Bitte entsprechend aufschlüsseln.) Siehe Anlage 2. b) Inwieweit weichen die tatsächlichen Personalschlüssel von den in §6 der Betreiberverträge vereinbarten Personalschlüsseln ab? (Bitte sowohl nach oben als auch nach unten aufgetretene Abweichungen je Standort/Betreiber einzeln aufschlüsseln.) Zu den vereinbarten Personalschlüsseln sind keine abweichenden tatsächlichen Personalschlüssel vereinbart. Allerdings weichen die Ist-Personalstärken aufgrund der zurückgehenden Belegung der EA teilweise von den Personalschlüsseln ab. c) In welchem Umfang handelt es sich bei den befristeten Verträgen um Zweckbefristungen beziehungsweise Zeitbefristungen? d) Auf welche Dauer wurden die zeitlich befristeten Verträge in der Regel geschlossen? Siehe Anlage 3. 3. Aus Drs. 21/6488 geht hervor, dass die Laufzeit für den Standort Karl- Arnold-Ring abweichend von der zweijährigen Vertragsfrist bis zum 31. Januar 2017. läuft. Aus dem Vertrag mit dem DRK Harburg geht dies nicht hervor. a) Wo und wann wurde die Laufzeitverlängerung vereinbart? Nach der Entscheidung, den Standort Karl-Arnold-Ring als Erstaufnahme aufzugeben, konnte der Mietvertrag für das Gebäude mit frühestem Datum zum 31. Januar 2017 gekündigt werden. Während der Verhandlungen über den Betreibervertrag waren sich daher beide Seiten einig, die Laufzeit für diesen Standort im Einklang mit § 10 der Vereinbarung auf zwei Jahre und drei Monate festzusetzen, um das Gebäude bis zum Ende der Mietvertragslaufzeit wirtschaftlich nutzen zu können. b) Ab welchem Zeitpunkt wird der Standort als Folgeunterkunft betrieben ? c) Welche Kosten sind für die Umwandlung der Erstaufnahme in eine Folgeunterkunft entstanden? (Bitte nach Kostenart und -höhe aufschlüsseln .) d) Wird beziehungsweise wurde der Folgebetrieb des Standorts als Folgeunterbringung ausgeschrieben? Wenn ja: Wie ist der aktuelle Stand des Verfahrens? Wenn nein: warum nicht? e) Wer wird die Unterkunft als Folgeunterbringung zukünftig betreiben? Falls es hier noch keine Entscheidung gibt: Wie ist der aktuelle Sachstand? Die Planungen sind noch nicht abgeschlossen. Zentrale Erstaufnahme Betreiber Maximale Kapazität Aktuelle Soll- Kapazität Bargkoppelstieg 12-14 f&w 1120 * Bargkoppelweg 60 f&w 396 * Bargkoppelweg 66a f&w 768 * Erstaufnahmeeinrichtung Betreiber Platzkapazität zum Einzug des ersten Bewohners Aktuelle Soll- Kapazität Albert-Einstein-Ring DRK 760 550 Amalie Sieveking Krankenhaus / Richard-Remé-Haus f&w 80** 80 Oskar-Schlemmer-Straße AWO 70 70 Bad Segeberg DRK 96 600 Behrmannplatz DRK 150 100 Bredowstraße, Akademie Feuerwehr, Übungshalle A *** f&w 300** 300 Dratelnstraße 15 f&w 1.570** 900 Eißendorfer Pferdeweg, Asklepios Klinik f&w 90** 90 Fiersbarg JUH 950 (452)**** Flagentwiet DRK 880 600 Geutensweg DRK 720 500 Grellkamp f&w 800** 500 Harburger Postraße f&w 420** 420 Hellmesbergerweg AWO 600 400 Holstenhofweg f&w 380** 200 Jenfelder Moorpark f&w 800** 400 Karl-Arnold-Ring DRK 320 160 Kieler Straße JUH 820 550 Kurdamm f&w 230** 130 Neuland I DRK 500 400 Neuland II DRK 1.400 900 Niendorfer Straße f&w 310** 240 Nostorf / Horst Malteser 200 200 Oktaviostraße f&w 720** 540 Osterrade f&w 620** 420 Papenreye ASB 990 300 Rahlstedter Grenzweg Malteser 960 560 Schmiedekoppel ASB 1.800 950 Schnackenburgallee f&w 1.920** 1300 Schwarzenberg f&w 720** 400 Sportallee inkl. Heselstücken f&w 790** 500 Vogt-Kölln-Straße DRK 500 350 Wendenstraße (Turnhalle) JUH 250 130 Wiesendamm (Museum) f&w 50** 50 *** Diese Einrichtung ist zurzeit nicht in Betrieb, sie wird zurzeit als Notreserve vorgehalten. *Die Unterbringungsmöglichkeiten im Ankunftszentrum sind nicht auf eine dauerhafte Belegung auf Basis einer bestimmten Kapazität ausgerichtet, sondern darauf, temporäre Spitzen im Zugang von Asylsuchenden so aufzufangen, dass der ordnungsmäße Betrieb des Ankunftszentrums aufrechterhalten wird. **Die Vertragsverhandlungen mit f&w sind noch nicht abgeschlossen und die Verträge noch nicht unterzeichnet. Insofern gilt für f&w als Anstalt des öffentlichen Rechts die Platzkapazität noch nicht als Basis für das derzeit beschäftigte Personal. Drucksache 21/6607 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Anlage 1 f&w Beschäftigtengruppe Vollkräfte befristet unbefristet A = Leitung/Teamleitung (inkl. Stellvertreter) 22,0 2,0 20,0 B=Sozialmanagement mit abgeschlossenem Studium 128,3 104,9 23,4 C=Sozialmanagement ohne Studium 9,0 9,0 0,0 D=Unterkunftsmanagement 117,7 97,1 20,6 E=Technischer Dienst 92,0 74,0 18,0 Gesamt 368,9 287,0 82,0 ASB Beschäftigtengruppe Vollkräfte befristet unbefristet A = Leitung/Teamleitung (inkl. Stellvertreter) 5,0 5,0 0,0 B=Sozialmanagement mit abgeschlossenem Studium 11,0 11,0 0,0 C=Sozialmanagement ohne Studium 10,0 10,0 0,0 D=Unterkunftsmanagement 18,3 18,3 0,0 E=Technischer Dienst 10,9 10,9 0,0 Gesamt 55,2 55,2 0,0 AWO Beschäftigtengruppe Vollkräfte befristet unbefristet A = Leitung/Teamleitung (inkl. Stellvertreter) 1,5 1,5 0,0 B=Sozialmanagement mit abgeschlossenem Studium 0,5 0,5 0,0 C=Sozialmanagement ohne Studium 6,7 6,7 0,0 D=Unterkunftsmanagement 6,8 6,8 0,0 E=Technischer Dienst 4,5 4,5 0,0 Gesamt 20,0 20,0 0,0 DRK-Harburg Stellenbezeichnung Vollkräfte befristet unbefristet A = Leitung/Teamleitung (inkl. Stellvertreter) 9,0 6,0 3,0 B=Sozialmanagement mit abgeschlossenem Studium 51,4 35,3 16,1 C=Sozialmanagement ohne Studium 4,8 4,0 0,8 D=Unterkunftsmanagement 29,1 28,1 1,0 E=Technischer Dienst 25,3 25,3 0,0 Gesamt 119,6 98,7 20,9 Malteser Beschäftigtengruppe Vollkräfte befristet unbefristet A = Leitung/Teamleitung (inkl. Stellvertreter) 2,8 2,8 0,0 B=Sozialmanagement mit abgeschlossenem Studium 19,5 19,5 0,0 C=Sozialmanagement ohne Studium 0,0 0,0 0,0 D=Unterkunftsmanagement 13,0 13,0 0,0 E=Technischer Dienst 6,0 6,0 0,0 Gesamt 41,3 41,3 0,0 JUH Beschäftigtengruppe Vollkräfte befristet unbefristet A = Leitung/Teamleitung (inkl. Stellvertreter) 4,0 3,0 1,0 B=Sozialmanagement mit abgeschlossenem Studium 9,0 7,0 2,0 C=Sozialmanagement ohne Studium 15,8 15,5 0,3 D=Unterkunftsmanagement 18,8 17,8 1,0 E=Technischer Dienst 12,0 12,0 0,0 Gesamt 59,5 55,3 4,3 DRK-Landesverband Beschäftigtengruppe Vollkräfte befristet unbefristet A = Leitung/Teamleitung (inkl. Stellvertreter) 1,5 1,5 0,0 B=Sozialmanagement mit abgeschlossenem Studium 6,2 6,2 0,0 C=Sozialmanagement ohne Studium 0,0 0,0 0,0 D=Unterkunftsmanagement 5,5 5,5 0,0 E=Technischer Dienst 7,0 7,0 0,0 Gesamtergebnis 20,2 20,2 0,0 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6607 5 Anlage 2 DRK Altona-Mitte Beschäftigtengruppe Vollkräfte befristet unbefristet A = Leitung/Teamleitung (inkl. Stellvertreter) 2,0 2,0 0,0 B=Sozialmanagement mit abgeschlossenem Studium 10,0 10,0 0,0 C=Sozialmanagement ohne Studium 1,0 1,0 0,0 D=Unterkunftsmanagement 5,3 5,3 0,0 E=Technischer Dienst 6,0 6,0 0,0 Gesamt 24,3 24,3 0,0 Drucksache 21/6607 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 B et re ib er Ve rt rä ge m it Zw ec kb ef ris tu ng Ve rt rä ge m it Ze itb ef ris tu ng D au er d er B ef ris tu ng A SB X i.d .R . f ü r d ie D au er v o n 2 J ah re n A W O X B ef ri st u n g o ri en ti er t si ch i. d .R . a n d er v er ei n b ar te n V er tr ag sl au fz ei t D R K - H ar b u rg X B ef ri st u n g o ri en ti er t si ch i. d .R . a n d er v er ei n b ar te n V er tr ag sl au fz ei t D R K A lt o n a M it te ca . 7 8 % ca . 2 2 % i.d .R . f ü r d ie D au er v o n 2 J ah re n D R K - La n d es ve rb an d X i.d .R . f ü r d ie D au er v o n 1 J ah r JU H X i.d .R . f ü r d ie D au er v o n 2 J ah re n f& w ca . 1 5 % ca . 8 5 % i.d .R . f ü r d ie D au er v o n 2 J ah re n M al te se r X i.d .R . f ü r d ie D au er v o n 2 J ah re n Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6607 7 Anlage 3 6607ska_Text 6607ska_Anlagenbearb 6607ska_Antwort_Anlage1 6607ska_Antwort_Anlage2 6607ska_Antwort_Anlage3