BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/6608 21. Wahlperiode 15.11.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Jennyfer Dutschke (FDP) vom 07.11.16 und Antwort des Senats Betr.: Betreiberverträge (III) In Drs. 21/6488 heißt es, dass die Unterzeichnung der Verträge für jeweils alle von dem jeweiligen Betreiber übernommenen Einrichtungen gelte. Mittlerweile sind diverse Betreiberverträge im Transparenzportal veröffentlicht. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Der Betreibervertrag mit dem DRK Harburg1 enthält keinen Hinweis auf den Ende September geschlossenen Standort Rugenbarg 103. Im Innenausschuss am 7.10.2016 verwiesen die Senatsvertreter jedoch auf zehn unbefristet eingestellte Mitarbeiter des Betreibers, für die eine – wie es im Vertrag heißt – „einvernehmliche Lösung“ gefunden werden musste . a. Warum besteht für diesen Standort kein schriftlicher Vertrag? b. Welche Vereinbarungen (mündliche/schriftliche) gibt es mit dem Betreiber über den Betrieb dieses Standorts? Wo sind diese Vereinbarungen veröffentlicht? (Bitte alle Vereinbarungen aufführen.) Betreiber der Erstaufnahme Rugenbarg war während der gesamten Laufzeit das Deutsche Rote Kreuz Kreisverband Hamburg Altona und Mitte e.V., mit dem am 29. September 2016 die Vereinbarung geschlossen wurde (http://suche.transparenz. hamburg.de/dataset/vereinbarung-zum-betrieb-einer-ersteinnahmeeinrichtung-fuerasylbewerber -und-duldungsantragsste). Alle Vereinbarungen wurden betreiberbezogen unter Angabe der aktuellen Standorte geschlossen. Im gegenseitigen Einvernehmen wurde beschlossen, den nicht mehr in Betrieb befindlichen Standort Rugenbarg nicht in die Anlage der aktiven Standorte aufzunehmen. Dafür wurde der zukünftige Standort Kaltenkirchener Straße aufgenommen , an dem auch das noch vorhandene Personal eingesetzt werden soll. Bis zum Zeitpunkt der Unterzeichnung galten somit die bestehenden mündlichen Vereinbarungen in Verbindung mit der Leistungsbeschreibung für den Betrieb einer Erstaufnahmeeinrichtung (http://suche.transparenz.hamburg.de/dataset/ leistungsbeschreibung-betrieb-zea). c. Da der Standort vor Laufzeitende von zwei Jahren geschlossen wurde: Wie viele Vollkräfte waren an dem Standort tätig? Wie viele von ihnen haben noch laufende Verträge? Wo wird dieses Personal zurzeit eingesetzt? 1 http://suche.transparenz.hamburg.de/dataset/drk-kreisverband-harburg-e-v-vereinbarungzum -betrieb-12-09-2016. Drucksache 21/6608 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Am Standort der Erstaufnahmeeinrichtung (EA) Rugenbarg waren 52 Vollkräfte tätig, davon haben 14 Vollkräfte noch einen laufenden, befristeten Vertrag und werden bis zur Inbetriebnahme der EA Kaltenkirchener Straße zum Aufbau der EA eingesetzt. 2. Laut Drs. 21/6282 wurden die von der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. betriebenen Standorte Melanchthonstraße 71, Kurt-A.-Körber-Chaussee und Wiesendamm 24 bereits geschlossen. Wiesendamm 3 soll im 1. Quartal 2017 geschlossen werden. Im Vertrag2 mit den Johannitern sind diese Standorte nicht in Gänze aufgeführt. a. Zu welchem Datum genau erfolgte beziehungsweise erfolgt die Schließung der genannten Standorte? Die EA Melanchthonstraße 71 wurde zum 23. April 2016, die EA Wiesendamm 24 zum 30. Juni 2016 und die EA Kurt-A.-Körber-Chaussee zum 22. September 2016 geschlossen. Die EA Wiesendamm 3 soll zum 28. Februar 2017 schließen. b. Warum wurde der Vertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V., der am 8. September 2016 unterzeichnet wurde, rückwirkend geschlossen für die Einrichtung Wiesendamm 24 (Theaterfabrik), die laut Vertrag bereits seit 30. Juni 2016 geschlossen ist? c. Warum wurden die Standorte Melanchthonstraße 71 und Kurt-A.- Körber-Chaussee trotz Schließung nicht im Vertrag mit der Johanniter -Unfall-Hilfe e.V. berücksichtigt? Alle Vereinbarungen mit den Betreibern wurden rückwirkend geschlossen. Im gegenseitigen Einvernehmen wurde beschlossen, den nicht mehr in Betrieb befindlichen Standort Wiesendamm 24 in der Anlage 2 a als geschlossenen Standort aufzunehmen , da der Betreiber hier ursprünglich für eine zweijährige Laufzeit beauftragt wurde. Für die beiden Standorte Melanchthonstraße (Nutzungsvertrag 15. Januar bis 30. April 2016) und Kurt-A.-Körber-Chaussee (Mietvertrag 23. September 2015 bis 22. September 2016) war keine zweijährige Laufzeit beabsichtigt. Insofern waren die Planungen des Betreibers von vornherein auf eine kürzere Betriebsphase eingestellt. Im gegenseitigen Einvernehmen wurde beschlossen, diese Standorte nicht in die Vereinbarung aufzunehmen. d. Warum wurde der Standort Wiesendamm 3 im Museum der Arbeit, dessen Schließung laut Drs. 21/6246 im 1. Quartal 2017 geplant ist, nicht im Vertrag berücksichtigt? Dieser Standort wird von f & w fördern und wohnen AöR betrieben. e. Da die Standorte vor Laufzeitende von zwei Jahren geschlossen wurden: Wie viele Vollkräfte waren an den Standorten jeweils tätig? Wie viele von ihnen haben noch laufende Verträge? Wo wird dieses Personal zurzeit eingesetzt? In welchen Mitarbeiterbereichen gemäß §5 des Betreibervertrags waren diese Personen beschäftigt? Für die EA Melanchthonstraße 71, die von der EA Kieler Straße ohne zusätzliches Personal mitbetrieben wurde, wurden drei Mitarbeiter/-innen des Hauptstandortes Kieler Straße eingesetzt, die sich gemäß § 5 des Betreibervertrages in zwei Mitarbeiter /-innen im Sozialmanagement (B/C) und ein/e Mitarbeiter/-in Technischer Dienst (E) aufschlüsseln lassen. Die 14 Mitarbeiter/-innen des Standortes Wiesendamm 24, die sich gemäß § 5 des Betreibervertrages in eine Leitungskraft (A), fünf Mitarbeiter/-innen im Sozialmanagement (B/C), fünf Mitarbeiter/-innen im Unterkunftsmanagement (D), drei Mitarbeiter/- innen im Technischen Dienst (E) aufschlüsseln, haben noch laufende, befristete Verträge und werden in den Erstaufnahmeeinrichtungen Fiersbarg, Wendenstraße und Kieler Straße eingesetzt. 2 http://suche.transparenz.hamburg.de/dataset/vereinbarung-zum-betrieb-johanniter-unfallhilfe -e-v. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6608 3 Die 22 Mitarbeiter/-innen des Standortes Kurt-A.-Körber-Chaussee, die sich gemäß § 5 des Betreibervertrages in eine Leitungskraft (A), zehn Mitarbeiter/-innen im Sozialmanagement (B/C), sechs Mitarbeiter/-innen Unterkunftsmanagement (D), fünf Mitarbeiter /-innen im Technischen Dienst (E) aufschlüsseln, waren bereits für die EA Fiersbarg eingestellt und haben aufgrund der verzögerten Inbetriebnahme alternativ zunächst die EA Kurt-A.-Körber-Chaussee betrieben. Nach der Räumung und Schließung des Standortes Kurt-A.-Körber-Chaussee wurde das Personal wieder in der EA Fiersbarg eingesetzt. Dort sind zurzeit 17,5 Vollkräfte beschäftigt (eine Leitungskraft, neun Mitarbeiter/-innen Sozialmanagement, vier Mitarbeiter/-innen im Unterkunftsmanagement , drei Mitarbeiter/-innen im Technischen Dienst). In der EA Wiesendamm 3 sind mit Stand vom 15. Oktober 2016 sechs Mitarbeiter/- innen beschäftigt, die sich gemäß § 5 des Betreibervertrages in eine Leitungskraft (A), drei Mitarbeiter/-innen im Sozialmanagement (B/C), ein/e Mitarbeiter/-in Unterkunftsmanagement (D), ein/e Mitarbeiter/-in im Technischen Dienst (E) aufschlüsseln lassen .