BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/6623 21. Wahlperiode 15.11.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Christiane Schneider (DIE LINKE) vom 08.11.16 und Antwort des Senats Betr.: Gemeinschaftliche Körperverletzung mit rassistischem Hintergrund? (II) Am 25. März 2016 wurde ein 22-jähriger Hamburger indisch-britischer Abstammung auf einem Supermarktparkplatz in Eidelstedt von drei Männern brutal zusammengeschlagen. Aus dem Zeugenaufruf der Polizei lässt sich schließen, dass der Mann vorher rassistisch beleidigt worden war. In Drs. 21/4040 sah der Senat vor dem Hintergrund der Ermittlungen davon ab, einige meiner Fragen zu beantworten. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat erneut: 1. Inwiefern liegen Anhaltspunkte vor, dass es sich um einen rassistisch/- fremdenfeindlich motivierten Angriff handelte? Anhaltspunkte dafür, dass es sich um einen rassistisch beziehungsweise fremdenfeindlich motivierten Angriff gehandelt haben könnte, ergeben sich aus den Angaben des Geschädigten, der am 30. März 2016 angezeigt hat, von drei Männern als „Scheißasylant“ beschimpft und sodann von diesen geschlagen und getreten worden zu sein. 2. Hat die Polizei mittlerweile Tatverdächtige und/oder Zeuginnen der Tat ermittelt? 3. Wenn ja, wie viele, und inwiefern sind die möglichen Tatverdächtigen bereits einschlägig polizeilich bekannt? Es konnten weder Tatverdächtige noch weitere Tatzeugen ermittelt werden. 4. Welche Ermittlungsrichtungen verfolgt die Polizei aus welchen Gründen? Zunächst erfolgte eine Auswertung der Videoaufzeichnung vom Tatort und der Umgebung . Diese ergab jedoch keinen Hinweis auf die vermeintlichen Täter oder auf das Auto, mit dem diese nach Angabe des Geschädigten den Tatort verlassen hatten. In der Folge nahm der Geschädigte Vernehmungstermine mehrfach nicht wahr und kam auch einer Aufforderung zur Einsichtnahme in die digitale Lichtbildkartei nicht nach. Auch weiteren Zeugenaussagen konnten keine Hinweise auf den oder die Täter entnommen werden. Daher musste das Verfahren schließlich in Ermangelung weiterer Ermittlungsansätze eingestellt werden.