BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/6631 21. Wahlperiode 15.11.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Prien (CDU) vom 08.11.16 und Antwort des Senats Betr.: Zukunft des Blankeneser Fischerhauses Das Blankeneser Treppenviertel ist das Wahrzeichen der Elbvororte und das Blankeneser Fischerhaus eines seiner elementaren Bestandteile. Leider ist selbiges nicht in einem besonders guten Zustand. Die Elektrik des Hauses ist alt und das wunderschöne, aber auch großflächige Reetdach ist undicht. Lange Zeit wurde an einem Stiftungsmodell für dieses Haus gearbeitet. An dieser Planung haben sich neben der Altonaer Politik auch viele Institutionen im Stadtteil beteiligt. Nun wird berichtet, dass das Haus nicht an eine Stiftung übertragen werden soll und die Stadt sich selbst um das denkmalgeschützte Blankeneser Fischerhaus kümmern will. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Warum wurde das Stiftungsmodell, an dem viele Institutionen im Stadtteil sowie die Altonaer Politik über Jahre gearbeitet haben, verworfen? 2. Was sind die Gründe des Senats, die Zukunft des Hauses in eigene Hände zu nehmen? Das Stiftungsmodell hätte die langfristige Verfügungsmöglichkeit der Freien und Hansestadt Hamburg in Bezug auf die Immobilie eingeschränkt, sah keine Lösung für den Wertausgleich für die zu übertragende Immobilie vor, berücksichtigte nicht die im Übertragungsfall zu zahlende Grunderwerbsteuer und beruhte nach Einschätzung des Landesbetriebs Immobilienmanagement und Grundvermögen nicht auf belastbaren Annahmen zu den Sanierungskosten. 3. Wie hoch schätzt der Senat den Wert der Immobilie? Der Senat sieht zur Wahrung seiner künftigen Verhandlungsposition in ständiger Praxis grundsätzlich davon ab, konkrete Buch- oder Verkehrswerte einzelner Immobilien zu veröffentlichen. 4. In welchem Zustand befindet sich die Immobilie? Was muss saniert werden ? Eine eingehende Bauteilanalyse ist noch nicht erfolgt. Erste Einschätzungen deuten darauf hin, dass die Immobilie vollständig saniert werden muss. Als Sofortmaßnahmen sind derzeit zunächst Reparaturen an Heizung und Dach vorgesehen. 5. Wie hoch schätzt der Senat nach einer ersten Bestandsaufnahme die Sanierungskosten? Eine belastbare Schätzung liegt noch nicht vor. Die Kosten liegen voraussichtlich deutlich über den Kosten, die dem Stiftungsmodell (siehe Antwort zu 1. und 2.) zugrunde lagen. Drucksache 21/6631 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 6. Bis wann stehen die gesamten Sanierungsbedarfe und die damit verbunden Kosten fest? Wer prüft den Sanierungsumfang? 7. In welcher Form wird der Denkmalschutz in die Prüfungen einbezogen? 8. Wann soll mit den Sanierungsarbeiten begonnen werden? 9. Ist ein Beginn im Jahre 2017 sichergestellt? 10. Bis wann ist eine Ausschreibung der Sanierungsarbeiten geplant? 11. Wie und mit welchen Mitteln aus dem Haushaltsplan-Entwurf 2017/2018 soll die Sanierung finanziert werden? 12. Welche kurz-, mittel- und langfristigen Pläne hat der Senat mit der Immobilie? Die Prüfung der Sanierungsbedarfe und die Festlegung der erforderlichen Baumaßnahmen erfolgen durch die Sprinkenhof GmbH in Abstimmung mit dem Denkmalschutzamt auf Grundlage der bisherigen Nutzungen. Zwischen den beteiligten Behörden und dem zuständigen Bezirksamt finden derzeit Gespräche über das weitere Vorgehen statt. Die Sofortmaßnahmen (siehe Antwort zu 4.) sollen noch in diesem Jahr beginnen. Im Übrigen sind die Planungen und Überlegungen noch nicht abgeschlossen . 13. Wie stellt der Senat langfristig den Erhalt der Immobilie sicher? Durch eine fachgerechte Sanierung.