BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/6632 21. Wahlperiode 15.11.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Jennyfer Dutschke (FDP) vom 08.11.16 und Antwort des Senats Betr.: Schließung von Flüchtlingsunterkünften und daraus resultierende Rückbau- und Leerkosten Im Jahr 2016 sind einige Erstaufnahmestandorte geschlossen worden. Andere sollen vorgehalten werden. Auch einige Standorte der Folgeunterbringung wurden zeitlich befristet eingerichtet. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Welche Erstaufnahmestandorte und Folgeunterbringungsstandorte sind im Jahr 2016 zu jeweils welchem Datum außer Betrieb gegangen und aus jeweils welchem Grund? Siehe Drs. 21/4943. Grund für die Schließung der dort aufgeführten Wohnunterkünfte war die befristete Nutzung aufgrund geplanten Wohnungsbaus. 2. Welche Kosten sind bisher für den Rückbau von Erstaufnahmeeinrichtungen und Folgeunterkünfte beziehungsweise die Wiederherstellung des Ursprungszustands der Grundstücke/Gebäude entstanden? (Bitte aufschlüsseln nach Plankosten und Ist-Kosten für Rückbau- und Wiederherstellungsmaßnahmen für jede im Jahr 2016 bereits geschlossene Unterkunft beziehungsweise in Kürze zu schließende Einrichtung.) Abgeschlossene Baumaßnahmen: Standort Datum Grund der Außerbetriebnahme Rückbaukosten Hörgensweg 31.03.2016 Abbau der prekären Plätze und Ende der Mietzeit Die Kosten liegen bei rund 7.000 Euro Melanchthonstraße 7a 23.04.2016 Rückgabe an die Kirche Rückbaumaßnahmen waren nicht erforderlich HELIOS Klinik Mariahilf 31.05.2016 Nutzung ist ausgelaufen Rückbaumaßnahmen waren nicht erforderlich Wiesendamm (Theaterfabrik) 30.06.2016 Abbau der prekären Plätze und Nutzungsende Die Kosten liegen bei rund 15.500 Euro Rugenbarg 103 22.09.2016 Abbau der prekären Plätze und Ende der Mietzeit Die Abschlussrechnung liegt noch nicht vor Kurt-A.-Körber- Chaussee 22.09.2016 Abbau der prekären Plätze und Ende der Mietzeit Die Abschlussrechnung liegt noch nicht vor Münzstraße 30.09.2016 Rückgabe an das Winternotprogramm Rückbaumaßnahmen waren nicht erforderlich Drucksache 21/6632 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Schaarsteinweg 30.09.2016 Rückgabe an das Winternotprogramm Die Kosten liegen bei rund 6.150 Euro Ohlstedter Platz 30.10.2016 Abbau der prekären Plätze Die Abschlussrechnung liegt noch nicht vor Noch nicht abgeschlossene Baumaßnahmen: Blomkamp Sporthalle (Graf Baudissin Kaserne ) 31.12.2016 Abbau der prekären Plätze Die abschließenden Kosten können noch nicht beziffert werden, da die Rückbaumaßnahmen noch nicht abgeschlossen sind Reichspräsident- Ebert-Kaserne 31.12.2016 Rückgabe an die Bundeswehr Die abschließenden Kosten können noch nicht beziffert werden, da die Rückbaumaßnahmen noch nicht abgeschlossen sind Aufgrund der stark gestiegenen Zugangszahlen in der zweiten Jahreshälfte 2015 lag der Fokus auf der Schaffung neuer Unterkunftsplätze zur Vermeidung von Obdachlosigkeit . Neue Flächen oder Gebäude mussten schnell identifiziert, auf ihre Eignung bewertet und hergerichtet werden. Vollumfängliche Kostenplanungen konnten daher aus Zeitgründen nicht erfolgen. Bei neueren Standorten ist eine Aufschlüsselung der Rückbaukosten in Plan- und Ist-Kosten nicht möglich, da die Rückbaukosten bereits in den gesamten geplanten Herrichtungskosten berücksichtigt werden. Für die öffentlich-rechtlichen Unterkünfte (örU) siehe Drs. 21/4943. 3. Welche der unter Frage 2. genannten Standorte sind bereits komplett zurückgebaut? Zu welchem Zeitpunkt ist der Rückbau der übrigen geschlossenen oder im ersten Halbjahr 2017 zu schließenden Standorte geplant? (Bitte einzeln aufschlüsseln.) Der Standort Behrmannplatz wird zum 30. November 2016 aufgegeben, ein Rückbau ist nach jetzigem Stand nicht erforderlich. Die Schließungen für die Standorte Oktaviostraße und Wiesendamm (im Museum der Arbeit) sind für Anfang Dezember 2016 vorgesehen. Im Übrigen siehe Antwort zu 2. und Drs. 21/4940. Für die örU siehe Drs. 21/4943. Hinsichtlich der beiden in 2016 bereits geschlossenen Wohnunterkünfte sind die von fördern & wohnen – Anstalt öffentlichen Rechts – (f & w) verantworteten Arbeiten abgeschlossen. 4. In welcher Höhe sind Catering-, Wach- und Reinigungsdienstleistungen angefallen für Standorte, die bereits außer Betrieb gegangen sind? (Bitte je Standort zum aktuellen Stichtag aufschlüsseln.) Für folgende Einrichtungen wurden in den Monaten nach Außerbetriebnahme noch Kosten auf die genannten Sachkonten gebucht. Die Buchungen für Oktober sind noch nicht abgeschlossen und konnten daher noch nicht in die Auswertung einfließen. Die Angaben beziehen sich auf das Buchungsdatum. Da die Buchungen immer erst in den Monaten nach der Leistungserbringung erfolgen, ergibt sich hier eine zeitliche Verschiebung bei der Kostendarstellung. In einigen Fällen fallen jedoch auch Kosten für Einrichtungen ohne Belegung an (Bewachung zum Schutz vor Vandalismus oder Diebstahl, Endreinigung et cetera). Catering Wachdienst Reinigung Besonderheit Hörgensweg 582.324,36 564.149,25 71.566,06 Kurt-A.-Körber- Chaussee 761.068,00 1.142.425,41 66.549,12 keine Belegung mehr nach Brandschaden im April 2016, dennoch war eine Bewachung der Einrichtung erforderlich . Siehe Drs. 21/4508. Melanchthonstraße - 178.990,88 81.050,54 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6632 3 Catering Wachdienst Reinigung Besonderheit Ohlstedter Platz - 83.786,90 392,70 Belegung lief im August 2016 aus. Wiesendamm (Theaterfabrik) 86.121,39 312.943,97 63.923,12 Gesamt 1.429.513,75 2.282.296,41 283.481,54 (Alle Angaben in Euro.) 5. Welche Kosten fallen für Standorte an, die vorgehalten beziehungsweise noch nicht zurückgebaut wurden, in denen aber keine Flüchtlinge mehr untergebracht sind? (Bitte je Standort, Kostenart und Kostenhöhe pro Monat soweit wie möglich aufschlüsseln.) Für Mieten (Container, Zaun, Stromerzeuger) am Reservestandort Bredowstraße fallen monatlich rund 6.000 Euro an. Weitere regelmäßige monatliche Kosten fallen nicht an. Bedarfsabhängig können Kosten für Gas, Montage, Werkmaterialien und Entsorgung in Rechnung gestellt werden. Für die Folgeunterbringung werden keine Standorte im Leerstand vorgehalten. 6. Wie viele Mitarbeiter hatten zum Zeitpunkt der Außerbetriebnahme der im Jahr 2016 geschlossenen Einrichtungen noch laufende Arbeitsverträge ? (Bitte je Standort und Mitarbeiterzahl aufschlüsseln.) 7. In welchem Umfang sind die unter Frage 6. genannten Mitarbeiter in anderen Flüchtlingsunterkünften tätig? Bezeichnung Datum Anzahl der Mitarbeiter in anderen Flüchtlingsunterkünften Ohlstedter Platz 30.10.2016 8 7 andere EA Münzstraße 30.09.2016 13 5 andere EA, 8 Winternotprogramm Schaarsteinweg 30.09.2016 10 4 andere EA, 6 Winternotprogramm Rugenbarg 22.09.2016 43 14 andere EA, Kurt-A.-Körber- Chaussee 22.09.2016 22 22 Hörgensweg 6 31.03.2016 15 15 andere EA Melanchthonstraße 7a 23.04.2016 Es handelt sich um Mitarbeiter /-innen des Standortes Kieler Straße, die den Standort Melanchthonstraße mitbetreut haben HeliosKlinik Mariahilf 31.05.2016 Es handelt sich um Mitarbeiter /-innen des Standortes Schwarzenbergfestplatz , die den Standort HeliosKlinik Mariahilfe mitbetreut haben Wiesendamm (Theaterfabrik) 30.06.2016 14 14 andere EA In den örU, die im Jahr 2016 geschlossen wurden, waren zehn Mitarbeiter tätig, die inzwischen in anderen Einrichtungen tätig sind. Im Übrigen siehe Drs. 21/4943 und Drs. 21/6608. 8. Für wie viele in geschlossenen Erstaufnahmen ursprünglich tätig gewesene Mitarbeiter konnte keine Anschlussverwendung gefunden werden? 9. In welcher Höhe zahlt die Stadt Hamburg pro Monat Gehälter für ehemalige Mitarbeiter der Betreiber von Flüchtlingsunterkünften (inklusive fördern und wohnen), die im Rahmen der Flüchtlingsunterbringung und auch anderswo nicht weiter eingesetzt werden konnten? Drucksache 21/6632 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Die jeweiligen Betreiber setzen ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter grundsätzlich einrichtungsübergreifend ein. Mit Schließung von Einrichtungen erfolgt ein Einsatz des Personals in anderen bestehenden Einrichtungen. Soweit die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) Gehälter zahlt, sind die bezahlten Mitarbeiter im Rahmen der Flüchtlingsunterbringung eingesetzt.