BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/6634 21. Wahlperiode 15.11.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Suding (FDP) vom 08.11.16 und Antwort des Senats Betr.: Kommunale Investitionsfördermittel – Wie gut erledigt Hamburg seine Hausaufgaben, um die Bundeszuschüsse rechtzeitig und vollständig abzurufen? Wie die Zeitung „Die Welt“ Anfang des Monats berichtete, besteht bei diversen Töpfen für Bundeszuschüsse zu Investitionsvorhaben das Problem, dass diverse Länder und Kommunen diese mangels rechtzeitiger Projektplanung nicht abrufen und sie stattdessen von anderen Bundesländern genutzt werden .1 So habe die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) beispielsweise bislang nur knapp die Hälfte der ihr im Rahmen des Mitte 2015 aufgelegten Kommunalinvestitionsförderungsprogramms zur Verfügung gestellten Mittel verplant oder eingesetzt. Dabei handelt es sich gemäß Wirtschaftsplan des bundeseigenen Sondervermögens „Kommunalinvestitionsförderfonds“ um insgesamt 58,4 Millionen Euro.2 Im aktuellen Entwurf für den kommenden Doppelhaushalt 2017/2018 sind für die Kommunalinvestitionsförderung nunmehr circa 38,7 Millionen Euro investiver Mittel im Aufgabenbereich 283 sowie 9,7 Millionen Euro konsumtiver Mittel in Produktgruppe 283.09 veranschlagt. Dies sind mithin 10 Millionen Euro weniger als die im Wirtschaftsplan des Sondervermögens erwähnte Summe; über den Verbleib dieser 10 Millionen Euro Differenz finden sich jedoch zumindest im Halbjahresbericht 2016 (Drs. 21/5600) noch keinerlei nähere Angaben. Aufgrund des schleppenden Abrufs der Mittel wurde zwischenzeitlich eine Verlängerung des Kommunalinvestitionsprogramms um zwei weitere Jahre bis 2020 zwischen Bund und Ländern beziehungsweise Kommunen vereinbart . Im Rahmen der Mitte Oktober gefundenen Einigung zur Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems wurde zudem eine Aufstockung des Kommunalinvestitionsförderfonds um weitere 3,5 Milliarden Euro auf dann insgesamt 7 Milliarden Euro beschlossen, um hieraus ein Schulsanie- 1 Vergleiche https://www.welt.de/politik/deutschland/article159186208/Warum-arme- Bundeslaender-Milliarden-verschenken.html. 2 Vergleiche https://www.gesetze-im-internet.de/kinvferrg/BJNR097410015.html. Drucksache 21/6634 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 rungsprogramm zu finanzieren. Um dies rechtlich zu ermöglichen, soll das bisherige grundgesetzliche Kooperationsverbot aufgehoben werden.3 Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) nimmt Bundesmittel für Investitionen und die Sanierung der öffentlichen Infrastruktur konsequent und zweckentsprechend in Anspruch. Insbesondere im Bereich der Planung und Durchführung von Investitionen in den Bundesfernstraßenbau wurden in den vergangenen Jahren nicht nur die der FHH zugewiesenen Mittel eingesetzt, sondern darüber hinaus auch Bundesmittel verwendet , die von anderen Ländern nicht in Anspruch genommenen wurden. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Womit erklärt sich die eingangs beschriebene Differenz von circa 10 Millionen Euro zwischen den im Doppelhaushalt 2017/2018 eingeplanten Mitteln und den gemäß Wirtschaftsplan des Sondervermögens „Kommunalinvestitionsförderfonds “ für die FHH bereitgestellten Mitteln? a. Wurde dieser Differenzbetrag bislang abgerufen oder verplant? Wenn nein, warum nicht? b. Inwieweit ist insofern nach der geplanten Verlängerung des Kommunalinvestitionsförderprogramms auch in den Jahren 2019 und 2020 mit Erlösen beziehungsweise Einzahlungen aus Bundesmitteln in jeweils welcher Höhe zu rechnen? 2. Welcher Anteil der im Entwurf für den Doppelhaushalt 2017/2018 eingeplanten rund 48,4 Millionen Euro für kommunale Investitionsförderung ist bereits für jeweils welche konkreten Projekte und Vorhaben verplant beziehungsweise vorgesehen? Der Differenzbetrag beruht auf den bereits für das Haushaltsjahr 2016 veranschlagten Beträgen (siehe Drs. 21/5859). Zu den konkreten Projekten siehe Drs. 21/5805. Darüber hinaus sind die Planungen und Überlegungen noch nicht abgeschlossen. 3. Wie hoch sind die Mittel, die Hamburg bislang aus der 2015 vereinbarten Kommunalinvestitionsförderung erhalten hat? a. In welchen Produktgruppen beziehungsweise Produkten wurden und werden bislang konsumtive Anteile, in welchen Investitionsprogrammen welcher Aufgabenbereiche investive Anteile der für Hamburg bereitgestellten Mittel in jeweils welcher Höhe vereinnahmt? b. Für welche Zwecke und Projekte wurden die Mittel 2015 sowie im bisherigen Jahresverlauf 2016 genutzt? Auf welche Produkte und Produktgruppen sowie Investitionen wurde dazu ein jeweils wie hohes Soll übertragen? (Bitte für alle Fragen jahresweise auflisten.) Die Bundeskasse hat der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) Haushaltsmittel in Höhe von 58,422 Millionen Euro ab dem Buchungstag 14. Juli 2016 zur Verfügung gestellt. Die FHH hat die Mittel aus dem Sondervermögen „Kommunalinvestitionsförderungsfonds “ bisher nicht abgefordert und es wurden noch keine Sollübertragungen vorgenommen, da die Bürgerschaft die Drs. 21/5859 erst am 9. November 2016 beschlossen hat. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. und 2. 4. In jeweils welcher Höhe wird die FHH zusätzliche Mittel aus der Aufstockung der Kommunalinvestitionsförderung auf die doppelte Summe auf- 3 Vergleiche https://www.spd.de/aktuelles/detail/news/endlich-bund-investiert-inschulsanierung /14/10/2016/ und http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/einigung-bund-darfkuenftig -schulneubau-foerdern-1.3205482. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6634 3 grund des eingangs erwähnten Schulsanierungsprogramms erhalten? (Bitte jahresweise auflisten.) a. Liegen diese zusätzlichen Mittel noch einmal etwa gleich hoch wie die bislang für die FHH eingeplanten 58,4 Millionen Euro Kommunalinvestitionsfördermittel oder weichen sie von diesem Betrag deutlich ab? Wenn letzteres, um etwa wie viel und aus welchen Gründen ? b. Wo genau im Haushalt sollen diese zusätzlichen Mittel angesichts ihrer Zweckbindung vereinnahmt werden? c. Wurden diese zusätzlichen Mittel durch die FHH zwischenzeitlich bereits für konkrete Zwecke und Projekte verplant? Wenn ja, für welche? Wenn nein, warum nicht und bis wann soll dies erfolgen? Die hierzu erforderlichen gesetzlichen Regelungen auf Bundesebene, auf deren Grundlage die Planungen der FHH erfolgen, liegen noch nicht vor. Im Übrigen: entfällt. 5. In welchem Umfang und welchen Fällen wurden in den Jahren seit 2011 vom Bund für die FHH bereitgestellte Mittel, insbesondere investive Zuschüsse, nicht rechtzeitig verplant und abgerufen? In welchem Umfang standen und stehen diese der FHH jeweils noch als Ermächtigungsüberträge des Bundeshaushalts zur Verfügung? (Bitte jahresweise auflisten.) Ermächtigungsüberträge erfolgen im Bundeshaushalt aus haushaltsrechtlichen Gründen grundsätzlich nicht. Die FHH hat im Bereich Bundesfernstraßen nur 2013 rund 1 Million Euro nicht verwenden können. In den anderen Jahren lagen die Ist-Ausgaben um 18 Millionen Euro (2011), 60 Millionen Euro (2012), 12 Millionen Euro (2014) und 56 Millionen Euro (2015) über dem Verfügungsrahmen beziehungsweise der Erstzuweisung zum Jahresanfang.