BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/6635 21. Wahlperiode 15.11.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Anna-Elisabeth von Treuenfels-Frowein (FDP) vom 08.11.16 und Antwort des Senats Betr.: Frauenvollzug in der JVA Billwerder – Wie ist die aktuelle Situation? Seit März 2016 sind inhaftierte Frauen von der JVA Hahnöfersand in die Teilanstalt für Frauen der JVA Billwerder verlegt worden. Eine Gefährdung der Resozialisierung der inhaftierten Frauen ist, trotz räumlicher Trennung von den inhaftierten Männern, nicht ausgeschlossen. Zudem sollen inhaftierte Frauen aus Schleswig-Holstein nach Hamburg verlegt werden. Unklar ist, ob die Haftplätze ausreichen werden. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die Justizvollzugsanstalt (JVA) Billwerder bietet gute Voraussetzungen für einen zukunftsfähigen Justizvollzug. Die umfassende Verlagerung des Frauenvollzuges nach Billwerder ist für das Kernziel der Resozialisierung in mehrerer Hinsicht förderlich . Bessere Arbeits- und Qualifizierungsmöglichkeiten kommen der Resozialisierung der dort inhaftierten Frauen ebenso zugute wie eine bessere Erreichbarkeit und die moderne bauliche Struktur der Anstalt. Dabei verfügt die Anstalt insgesamt auch mit Blick in die Zukunft über eine ausreichende Haftplatzkapazität. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie oft haben weibliche und männliche Inhaftierte in der JVA Billwerder seit März 2016 Sichtkontakte gehabt? Inwieweit gab es direkte Zusammentreffen mit welchen Konsequenzen zwischen weiblichen und männlichen Inhaftierten in der JVA Billwerder? Sichtkontakte sind möglich. Die Anzahl wird nicht erhoben. Seit Eröffnung der TAF in der JVA Billwerder ist es zu zwei direkten Zusammentreffen gekommen: Aufgrund einer Baustelle im Bereich der Ambulanz kam es bei der Rückführung von fünf weiblichen Gefangenen von der Ambulanzvorstellung zu einem ungewollten Zusammentreffen mit einem männlichen Gefangenen. Dieser beleidigte eine der Gefangenen. Gegen den Gefangenen wurde ein Disziplinarverfahren eingeleitet und der Vorgang wurde an die Staatsanwaltschaft abgegeben. In dem zweiten Fall hat ein männlicher Gefangener auf dem Freistundengelände einvernehmlich Kontakt zu seiner parallel in Untersuchungshaft untergebrachten Partnerin aufgenommen, die nach der Teilnehme an einem Sportangebot zurückgeführt wurde und ihm entgegenkam. Gegen beide wurde ein Disziplinarverfahren eingeleitet. 2. Wie viele und welche Räumlichkeiten in der JVA Billwerder werden aktuell nur von weiblichen und männlichen Inhaftierten genutzt? Welche konkreten Nutzungszeiten gibt es? Zu Anzahl und Art der Räumlichkeiten siehe Drs. 21/2692. Zu den Nutzungszeiten siehe Drs. 21/4623 mit den nachfolgend bezeichneten Änderungen: Drucksache 21/6635 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Besuchsraum: In ungeraden Kalenderwochen findet der Besuch für männliche Gefangene Montag und Dienstag von 8.30 bis 9.30, 10.30 bis 11.30 und 17 bis 18 Uhr statt. Am Donnerstag von 8.30 bis 9.30, 15 bis 16 und 17 bis 18 Uhr sowie am Freitag zusätzlich auch von 10.30 bis 11.30 Uhr. Am Sonnabend sind Besuchszeiten in dieser Räumlichkeit für männliche Gefangene von 9 bis 10 und 11 bis 12 Uhr und am Sonntag von 11 bis 12, 14 bis 15 und 16 bis 17 Uhr vorgesehen. Kirche: Ein Gottesdienst ausschließlich für weibliche Gefangene findet jeweils im Wechsel für Untersuchungs- und Strafgefangene alle 14 Tage am Sonntag von 16 bis 17 Uhr in der Kirche der JVA Billwerder statt. Darüber hinaus finden regelmäßige Gottesdienste im Hafthaus der TAF statt. Sporthalle: Für den Frauenvollzug sind die Nutzungszeiten jeweils mittwochs von 15 bis 16.30 Uhr (U-Haft) und am Sonntag von 13 bis 14.30 (Strafhaft) verbindlich vorgesehen . 3. Inwieweit wird das sogenannte Trennungsgebot eingehalten? Gibt es Abweichungen? Wenn ja, welche und warum? Das Trennungsgebot wird eingehalten. 4. Wie viele Inhaftierte, die wegen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung verurteilt wurden beziehungsweise sich wegen eines derartigen Tatvorwurfs in der Untersuchungshaft befanden, wurden seit dem Umzug der Teilanstalt für Frauen aus der JVA Billwerder verlegt? In welche JVA sind diese Täter seit März 2016 verlegt worden? 5. Wie viele Inhaftierte, die wegen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung verurteilt wurden beziehungsweise sich wegen eines derartigen Tatvorwurfs in der Untersuchungshaft befanden, wurden seit dem Umzug der Teilanstalt für Frauen aus der JVA Billwerder nicht verlegt? Keine. 6. Wie viele und welche Arbeitsplätze und Angebote zur Qualifizierung stehen den weiblichen Inhaftierten seit März 2016 zur Verfügungen? Gibt es Planungen für weitere Angebote? Wenn ja, welche und ab wann? Siehe Drs. 21/4257 und Drs. 21/5780. 7. Wie viele Vollzeitäquivalente im Justizvollzug sind für wie viele Inhaftierte in der Teilanstalt für Frauen verantwortlich? Zurzeit sind 34,72 Vollzeitäquivalente der TAF zugeordnet bei einer durchschnittlichen Belegung im Oktober 2016 von 57 Gefangenen. Durch die Verlagerung des Frauenvollzuges in die JVA Billwerder entstehen beim Einsatz von Bediensteten Synergieeffekte , die zu einem besseren Personaleinsatz führen, der den Gefangenen und dem Ziel der Resozialisierung zugutekommt. Dies gilt unter anderem für die Revisionsabteilung , die Pforte, das Besuchszentrum, der Ambulanzbereich und die Verwaltung. 8. Wie viele Haftplätze für inhaftierte Frauen sind derzeit in der JVA Billwerder tatsächlich belegt? a. Wie viele Haftplätze für Frauen sind derzeit nicht belegt in der JVA Billwerder? Am 10. November 2016 (Stichtag) waren 65 Haftplätze in der Teilanstalt für Frauen der JVA Billwerder belegt, 35 Haftplätze waren nicht belegt. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6635 3 b. Wie viele Haftplätze stehen insgesamt für den Frauenvollzug in Hamburg zur Verfügung? 129, davon 100 in der JVA Billwerder, zehn in der UHA und 19 in der JVA Glasmoor. c. Wie viele inhaftierte Frauen befinden sich derzeit in den JVAs in Schleswig-Holstein? Informationen, die andere Länder betreffen, liegen außerhalb des Verantwortungsbereichs des Senats und der parlamentarischen Kontrolle der Bürgerschaft und werden daher vom parlamentarischen Fragerecht nicht erfasst. 9. Wie viele männliche Inhaftierte befinden sich derzeit in der JVA Billwerder und wie viele Haftplätze stehen zur Verfügung? Am 10. November 2016 (Stichtag) befanden sich 624 männliche Inhaftierte in der JVA Billwerder, in der 638 Haftplätze für männliche Gefangene zur Verfügung stehen. Von den 624 männlichen Inhaftierten befinden sich 233 Gefangene im Bereich der Untersuchungshaft . 10. Wie bewertet der Senat den Umzug in die Teilanstalt für Frauen nach Billwerder? Welche Verbesserungen müssten in welchem Zeitrahmen umgesetzt werden? Welche eigenen Ziele hat sich der Senat für eine verbesserte Qualität gesetzt? Siehe Vorbemerkung und Drs. 21/4257.