BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/6643 21. Wahlperiode 15.11.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg (FDP) vom 09.11.16 und Antwort des Senats Betr.: Verkehrskollaps in Rissen Die Verkehrslage ist in Rissen schon jetzt sehr ungünstig: Durch das Ende der Vierspurigkeit der B431 kommt es zu Ausweichverkehren in Wohngebieten . Durch das geplante Gewerbegebiet in Wedel dürfte sich das Problem noch verschärfen. Ich frage den Senat: Das Verkehrsaufkommen auf der Wedeler Landstraße ist weitgehend unverändert. Der im Jahr 2014 erhobene durchschnittliche tägliche Verkehr an Werktagen (DTVw) mit circa 22.000 Kfz/24h ist, im Vergleich zur Erhebung im Jahr 2000, unverändert geblieben. Auf der Route über den Schulauer Weg ist seit dem Jahr 2000 kein Verkehrsanstieg zu verzeichnen (2000: 8.000 Kfz/24h, 2014: 7.000 Kfz/24h). Bereits in den 1980er Jahren lag das Verkehrsaufkommen hier in einer ähnlichen Größenordnung. Dies ist ein deutliches Zeichen dafür, dass es sich nicht um Ausweichverkehr handelt, sondern für Anwohnerinnen und Anwohner aus Schulau eine direkte Streckenführung nach Hamburg darstellt. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. In welchem Bereich ist die B431 in Rissen nur noch zweispurig? Die Fahrbahn verengt sich westlich der Flerrentwiete im Anschluss an die Zusammenführung der getrennten Richtungsfahrbahnen bis über die Landesgrenze hinaus auf zwei Fahrstreifen. 2. Inwieweit ließe sich in diesem Bereich ganz oder teilweise eine dreioder vierspurige Verkehrsführung erreichen? Eine drei- oder vierstreifige Lösung ließe sich nur unter erheblicher Inanspruchnahme privater Flächen realisieren. Die Umsetzung einer solchen Lösung ist daher nicht geplant. 3. Wo in diesem Bereich haben der Bund oder die Stadt Hamburg unmittelbar neben der Trasse Grundeigentum? Der Grundbesitz der Freien und Hansestadt Hamburg entlang der Trasse der B 431 kann dem unter https://www.geoportal-hamburg.de/Geoportal/geo-online/ veröffentlichten Landesgrundbesitzverzeichnis entnommen werden. Im Eigentum des Bundes (Bundesstraßenverwaltung) stehen die Flurstücke 201-04776, 201-04775, 201-05174, 201-04992, 201-04980, 201-04999, 201-05021, 201-02790, 201-04972, 201-04903, 201-04979, 201-03561, 201-04998, 201-04898, 201-06175, 201-04973, 201-06176, 201-04989, 201-05173, 201-04966, 201-05001, 201-6174, 201-05026, 201-04758, Drucksache 21/6643 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 201-05018, 201-00582, 201-05443, 201-04753, 201-00589, 201-04909, 201-04963, 201-04773, 201-05444, 201-05027, 201-04975. 4. Welche Straßen in Rissen werden vor allem durch Ausweichverkehr wegen der Verengung der B431 belastet? Nach den Erkenntnissen der zuständigen Behörde werden andere Straßen nicht im nennenswerten Umfang durch Ausweichverkehr belastet. Im Übrigen siehe Vorbemerkung . 5. Wie bereitet sich die Stadt Hamburg auf die Einrichtung des Gewerbegebietes in Wedel vor, um eine weitere Belastung der Rissener Wohngebiete zu vermeiden? Im Zuge der Realisierung des BusinessPark Elbufer wird der Knotenpunkt Wedeler Landstraße/Industriestraße von der Stadt Wedel ausgebaut. Der Baubeginn ist für Ende des Jahres 2017 vorgesehen. Die zuständige Behörde wird die Entwicklung der Verkehrssituation weiterhin beobachten und bei Bedarf weitere Schritte einleiten, um die B 431 in ihrer Leistungsfähigkeit zu erhalten. 6. Wann wird die S-Bahn-Strecke Wedel – Blankenese zweispurig ausgebaut ? 7. Erfolgt dieser Ausbau auf der gesamten Strecke? Wenn nein: warum nicht? Ausgehend von der heutigen und absehbaren Nachfragesituation ist ein kompletter zweigleisiger Ausbau der Strecke nicht erforderlich. Sowohl in der Haupt- als auch in der Nebenverkehrszeit bestehen noch ausreichend Kapazitätsreserven für eine Fahrgastzunahme .