BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/6644 21. Wahlperiode 15.11.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Gladiator (CDU) vom 09.11.16 und Antwort des Senats Betr.: Islamisches Zentrum Hamburg – Nachfrage Obwohl das inakzeptable Verhalten des Islamischen Zentrums Hamburg (IZH) in Bezug auf Israel einen veritablen Bruch des Vertrages mit den islamischen Religionsgemeinschaften darstellt, will der Senat ausweislich der Antwort auf meine Anfrage Drs. 21/6433 lediglich „die Entwicklungen weiterhin verfolgen“. Die Fragen nach der Vereinbarkeit einer Teilnahme an einer israelfeindlichen Demonstration mit dem Vertrag und nach den Folgen hat der Senat nicht beantwortet. Er muss aber dringend dafür sorgen, dass Organisationen, die derartige Bestrebungen wie die Vernichtung Israels unterstützen, Konsequenzen zu spüren bekommen. Auch die Jüdische Gemeinde in Hamburg zeigte sich irritiert, „dass der Senat das Verhalten der IZH offenbar achselzuckend hinnimmt“. Vor diesem Hintergrund frage ich erneut: 1. Inwieweit ist die Teilnahme an einer „Al-Quds-Demonstration“ nach Auffassung des Senats beziehungsweise der zuständigen Behörde mit dem oben genannten Vertrag vereinbar? 2. Welche Konsequenzen hat dieses Verhalten vor dem Hintergrund des oben genannten Vertrags für das IZH und die SCHURA? Vor dem Hintergrund der in der Drs. 21/6433 genannten Umstände wird der Senat die Aktivitäten zu gegebener Zeit auch im Hinblick auf ihre rechtlichen Konsequenzen für die vertraglichen Beziehungen bewerten. Dem parlamentarischen Fragerecht korrespondiert ein Anspruch auf diesbezügliche Festlegungen weder in sachlicher noch zeitlicher Hinsicht (vergleiche Thüringer Verfassungsgerichtshof, Urteil vom 19.12.2008 – 35/07 –, juris Rn. 177).