BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/6646 21. Wahlperiode 15.11.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Anna-Elisabeth von Treuenfels-Frowein und Carl-Edgar Jarchow (FDP) vom 09.11.16 und Antwort des Senats Betr.: Zunehmende Zahl von radikalen Salafisten und Koranständen – Was tut der Senat? (IX) Salafistische Aktivitäten nehmen in Hamburg seit Jahren kontinuierlich zu. Das auf Initiative der FDP-Fraktion 2014 etablierte Aktionsprogramm des Senats zur Prävention und Deradikalisierung wurde im Sommer 2016 ausgeweitet (Drs. 21/5039). Der Landtag NRW hat hingegen bereits weitere Maßnahmen ergriffen und im Oktober mit den Stimmen von FDP, SPD, GRÜNEN und CDU einer FDP-Initiative zugestimmt, die Aktivitäten des Netzwerks LIES! und verbundener Organisationen unverzüglich zu unterbinden (Landtag NRW Drs. 16/13049). Die deutsche LIES! GmbH wurde wegen Vermögenslosigkeit am 04. Mai 2016 aus dem Handelsregister beim Amtsgericht Köln gelöscht. Bei der Kampagne LIES! handelte es sich um eine verfassungsfeindliche Aktion, die unter dem Deckmantel der Religionsfreiheit und unter Vorgabe „nur den Koran zu verteilen“ massiv in der Öffentlichkeit gerade junge Menschen anspricht. Ein Antrag der FDP-Fraktion, wonach sich auch Hamburg mit dem Bundesinnenministerium ins Benehmen setzen soll, um zu prüfen, ob aufgrund möglicher Unterstützung von oder Werbung für ausländische terroristische Vereinigungen ein vereinsrechtliches Verbot der LIES! GmbH und anderer strukturverwandter Organisationen in Betracht gezogen werden kann, liegt seit fünf Monaten vor (Drs. 21/4896). Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: In Hinsicht auf die Unterbindung von salafistisch geprägten Koranverteilungsständen hat es für die Freie und Hansestadt Hamburg seit Mai 2016 ein zwischen den beteiligten Stellen abgestimmtes Vorgehen gegeben, um Sondernutzungen für Koranverteilungsstände zu versagen. Dieses Vorgehen hat sich als sehr erfolgreich erwiesen. Bereits seit Ende des Jahres 2015 bestand ein fortlaufender Kontakt der Hamburger Sicherheitsbehörden zum Bundesminister des Inneren (BMI) in Hinsicht auf ein Vorgehen gegen die sogenannte LIES!-Vereinigung. Um die laufenden Maßnahmen nicht zu gefährden, war von öffentlichen Informationen entsprechend abzusehen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie viele Salafisten halten sich nach Informationen des Senats derzeit in Hamburg auf und wie viele davon sind gewaltbereit (Jihadisten)? Bitte jeweils aufschlüsseln nach Altersgruppen unter 18 Jahren, 18 – 21, 22 – 34, 35 und älter sowie nach Geschlecht. Die Zahlen unterliegen aufgrund der sich ständig verändernden Informationslage, datenschutzrechtlicher Pflegemaßnahmen und Länderzuständigkeiten der gespeicherten Daten einer ständigen Fluktuation. Gemäß aktuellem Datenbestand des Landesamts für Verfassungsschutz (LfV) Hamburg werden 673 Personen dem salafistischem Drucksache 21/6646 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Spektrum zugerechnet, davon 319 als gewaltbereite Jihadisten eingestuft. Nach Geschlecht und Alter differenziert: Salafisten gesamt Alter\Anzahl < 18 Jahre 18-21 22-25 26-35 >35 Männlich 11 83 118 167 135 weiblich 4 17 18 36 33 Die Gesamtzahl beläuft sich auf 622. Die Differenz von 51 zu den insgesamt 673 Salafisten ergibt sich aus Personen, zu denen keine validen Geburtsdaten oder Angaben zum Geschlecht vorliegen. Davon Jihadisten Alter\Anzahl < 18 Jahre 18-21 22-25 26-35 >35 Männlich 1 48 65 77 54 weiblich 2 6 6 9 1 Die Gesamtzahl beläuft sich auf 269. Die Differenz von 50 zu den insgesamt 319 Jihadisten ergibt sich aus Personen, zu denen keine validen Geburtsdaten oder Angaben zum Geschlecht vorliegen. 2. Wie viele Mitglieder weiterer islamistischer Gruppen halten sich derzeit in Hamburg auf? Bitte die Anzahl der den jeweiligen Gruppierungen zuzuordnenden Personen angeben. Siehe Drs. 21/6233. 3. Wie viele Anträge auf Infostände mit Koranverteilung hat es in Hamburg seit Drs. 21/4700 gegeben? Wie viele davon wurden positiv beschieden und wie viele wurden abgelehnt? Wie viele der genehmigten Stände wurden durchgeführt? Bitte jeweils Antragssteller, Ort und Datum angeben . Siehe Drs. 21/5536. Darüber hinaus wurde für 23 Stände durch Einzelpersonen für verschiedene Organisationen eine Sondernutzung beantragt, die alle nicht genehmigt wurden. Im Übrigen siehe Vorbemerkung und Antwort zu 4. 4. Wenn solche Stände verboten werden: Mit welcher Begründung untersagt die zuständige Behörde die Koranverteilungen? Beachten die Antragssteller das Verbot? Wird die Einhaltung des Verbots überwacht? Wenn ja: wie? Wenn nein: warum nicht? Siehe Drs. 21/4700. Alle weiteren Anträge wurden mit ähnlich lautender Begründung abgelehnt. Die Einhaltung der Ablehnung wird mit geeigneten bezirklichen und polizeilichen Maßnahmen überwacht. 5. Wie entwickeln sich die sogenannten Street-Dawa-Aktionen? Siehe Drs. 21/4830. 6. Wie viele jihadistisch orientierte Personen haben versucht, aus Hamburg im Jahr 2016 in Kriegsgebiete des „IS“ auszureisen? Wie viele davon sind tatsächlich ausgereist? Mit welchen Mitteln konnten wie viele Personen davon abgebracht werden? Im angefragten Zeitraum versuchten fünf Personen auszureisen. Eine aus Hamburg stammende Person war mittlerweile nach Hessen verzogen und reiste von dort aus. Die restlichen vier Ausreiseversuche wurden durch passentziehende Maßnahmen unterbunden. Das Einwohner-Zentralamt erlässt auf Grundlage sicherheitsbehördlicher Erkenntnisse und Bewertungen Ausreiseverbote nach § 46 Absatz 2 Aufenthaltsgesetz gegen ausländische Personen. Dies kann eine geeignete Maßnahme darstellen, die Ausreise von Personen zu unterbinden. Bei Personen, die dem jihadistischen Spektrum zugerechnet werden, erfolgte dies 2016 in einem Fall. Auch bei Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit kann auf Antrag der Sicherheitsbehörden Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6646 3 vom Einwohner-Zentralamt eine Passversagung gemäß §§ 7 und 8 Passgesetz, § 6 Absatz 7 Personalausweisgesetz in Verbindung mit § 7 Absatz 2 Passverordnung und § 6a PAuswG angeordnet werden. Von den derzeit bestehenden Passversagungen für Personen aus dem jihadistischen Spektrum wurden in 2016 drei angeordnet. Weitere in diesem Zeitraum angeordnete Versagungen, die zwischenzeitlich wieder aufgehoben wurden, werden statistisch nicht erfasst. 7. Wie viele dieser Personen sind nach Kenntnis der zuständigen Behörden ums Leben gekommen? Keine. 8. Wie viele „Ausreiser“ sind nach Kenntnis der zuständigen Behörden zurück nach Deutschland gereist? Wie viele davon nach Hamburg? In 2016 eine Person. 9. Wie stellt sich die Deradikalisierungsarbeit mit diesen „Rückkehrern“ aktuell dar? Für distanzierungswillige Rückkehrerinnen und Rückkehrer ist das Beratungsangebot der Beratungsstelle „Legato – Systemische Ausstiegsberatung“ vorgesehen. 10. Gegen wie viele islamistisch orientierte Personen laufen derzeit gerichtliche Verfahren? In dem Vorgangserfassungssystem MESTA der Staatsanwaltschaft wird nicht erfasst, ob eine Person „islamistisch orientiert“ ist. Sofern die Tat keinen entsprechenden Hintergrund hat, ergibt sich dies regelmäßig auch nicht aus der Akte. Insofern ist eine Auskunft darüber, gegen wie viele islamistisch orientierte Personen gerichtliche Verfahren laufen, nicht möglich. Nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft laufen derzeit in Hamburg weiterhin zwei gerichtliche Verfahren aufgrund „islamistischer Aktivitäten “ gegen insgesamt 19 Personen. Hierbei handelt es sich um das Verfahren mit 14 Angeschuldigten beim Landgericht Hamburg und das Verfahren mit fünf Angeschuldigten beim Amtsgericht Hamburg-Altona (siehe Drs. 21/4700). 11. Gibt es neue Erkenntnisse hinsichtlich der Aktivität von Salafisten im Umfeld von Flüchtlingsunterkünften? Wenn ja: bitte darstellen. Siehe Drs. 21/4083. Darüber hinaus erfordert die Beantwortung der Frage eine händische Auswertung von mehreren Hundert Akten bei der Polizei. Eine solche Auswertung ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 12. Gibt es neue Erkenntnisse hinsichtlich der „Einschleusung“ von Salafisten , getarnt als Flüchtlinge? Wenn ja: bitte darstellen. Dem LfV Hamburg liegen verschiedene Verdachtslagen im Sinne der Fragestellung vor. Detaillierte Angaben zu diesen Verdachtsfällen können aus Gründen des Staatswohls nur gegenüber dem nach § 24 HmbVerfSchG für die parlamentarische Kontrolle des Senats auf dem Gebiet des Verfassungsschutzes zuständigen Kontrollausschusses (PKA) gemacht werden. Andernfalls bestünde die Gefahr, dass die beobachteten Bestrebungen Rückschlüsse auf die Arbeitsweise und Einblickstiefe des LfV Hamburg erhielten und eine künftige Beobachtung unverhältnismäßig erschwert würde. 13. Gibt es neue Erkenntnisse hinsichtlich als Benefizveranstaltung getarnter Veranstaltungen in Hamburg unter verdeckter Beteiligung von Salafisten? Wenn ja: bitte darstellen. Nein. Drucksache 21/6646 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 14. Wie viele Verdachtsfälle mit islamistischem und religiös-extremistischem Hintergrund in Schulen sind seit Drs. 21/5711 bekannt geworden? Aus welchen Schulen wurden sie gemeldet und welcher Art sind sie? Seit der Drs. 21/5711 sind zwei Fälle in Schulen bekannt geworden, die in konkrete Fallarbeit (teilweise fortlaufend) mündeten. In einem Fall verweigert ein Schüler die Teilnahme an einigen schulischen Fächern (zum Beispiel Musik). Im zweiten Fall zeigte der betreffende Schüler seinen Mitschülern Propaganda-Videos des IS und fordert sie zur Verheimlichung auf. Der Senat sieht aus Datenschutzgründen von der öffentlichen Benennung der Schule (n) ab. 15. Gibt es neue Erkenntnisse hinsichtlich der Aktivität von Salafisten im Umfeld von Schulen? Wenn ja: bitte darstellen. Nein. Im Übrigen siehe Antwort zu 11. 16. Zum 1. Oktober 2016 wollte der Senat die Beratungsstelle Legato um zwei Stellen aufstocken. Wurden diese Stellen tatsächlich zum 1. Oktober besetzt? Wenn nein: Warum nicht und wie viele Stellen sind zurzeit noch unbesetzt ? Von den zwei zusätzlichen Stellen wurde eine 0,5-Stelle zum 1. Oktober 2016 besetzt, eine zweite 0,5-Stelle wird zum 1. Dezember 2016 besetzt. Die beiden weiteren halben Stellen können voraussichtlich im 1. Quartal 2017 besetzt werden. 17. Wie sehen die aktuellen Planungen für die „Bundesarbeitsgemeinschaft Prävention und Deradikalisierung“ beim BMFSFJ und für die Teilnahme Hamburgs aus? Die „Bundesarbeitsgemeinschaft Prävention und Deradikalisierung“ wird sich voraussichtlich am 30. November 2016 als Zusammenschluss zivilgesellschaftlicher Träger gründen, die im Handlungsfeld Prävention und Deradikalisierung bei religiös begründetem Extremismus tätig sind. Aus Hamburg werden sich voraussichtlich die Vereinigung Pestalozzi gemäßGmbH und Ambulante Maßnahmen e.V. als Träger der Beratungsstelle Legato sowie basis und woge e.V. als Träger des Projektes „SelbstSicher- Sein“ beteiligen. 18. Wie bewertet der Senat die Entwicklung der Salafisten-Szene in Hamburg im Jahr 2016? 19. Welche aktuellen Erkenntnisse hat der Senat über das Netzwerk LIES!, die READLIES LTD. und Ibrahim Abou-Nagie? 20. Welche Bemühungen hat der Senat bisher unternommen, um die Aktivitäten der LIES! in Hamburg aufzudecken? Welche Zusammenarbeit ist mit dem Bundesinnenministerium bisher erfolgt? Die Organisation „Die Wahre Religion“ (DWR), der das Netzwerk „LIES!“ zuzurechnen war, wurde durch den BMI verboten. In Hamburg wurden vier Objekte, darunter auch die bekannte Taqwa-Moschee, durchsucht. Die Auswertung der Asservate dauert an. Das LfV Hamburg hat dem BMI für die Vebotsprüfung und -verfügung umfangreiche Erkenntnisse zugeliefert. Im Übrigen siehe Drs. 21/114 und 21/4830 und http://www.hamburg.de/innenbehoerde/schlagzeilen/7379816/verbot-vereinigung-diewahre -religion-verfassungsschutz-hamburg/. 21. Welche Organisationen können in Hamburg mit der LIES! in Verbindung gebracht werden? Die im Rahmen der LIES-Kampagne tätigen Personenstrukturen haben sich zum Teil auch in anderen DAWA-Aktivitäten (zum Beispiel „Siegel der Propheten“) engagiert. Eine trennscharfe Zuordnung ist daher nicht möglich. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6646 5 22. Welche Organisationen, die sich innerhalb Hamburgs betätigen, stuft der Senat als islamistisch oder tendenziell islamistisch ein? Siehe Antwort zu 2 und im Übrigen Verfassungsschutzbericht 2015: http://www.hamburg.de/contentblob/6294598/0cfeabcde6da1a1ce2311f39b70f7621/d ata/verfassungsschutzbericht-2015-bericht.pdf. 23. Hat der Senat (sowie Behörden und Institutionen) in der Vergangenheit oder gegenwärtig unmittelbar oder mittelbar mit einer dieser Organisationen (vergleiche Fragen 22. und 23.) zusammengearbeitet? Zu einer solchen Zusammenarbeit liegen den Behörden keine Erkenntnisse vor. Im Übrigen siehe Drs. 21/5841 und 21/6433. 24. Welche Maßnahmen hat der Senat unternommen um verfassungsfeindliche Aktivitäten auf dem Staatsgebiet Hamburgs zu unterbinden? Das LfV Hamburg beobachtet die genannten Aktivitäten im Rahmen seines gesetzlichen Auftrages und informiert Senat und Öffentlichkeit. Soweit geboten und möglich, übermittelt das LfV Hamburg seine Erkenntnisse an andere Behörden, zum Beispiel an die Staatsanwaltschaft für strafprozessuale Maßnahmen oder auch zum Zwecke des Verbots (siehe Antwort zu 18. bis 20.). Liegen darüber hinaus der Polizei Erkenntnisse zu verfassungsfeindlichen Aktivitäten vor, die strafprozessuale oder gefahrenabwehrrechtliche Maßnahmen erfordern, werden diese nach den gesetzlichen Bestimmungen und Vorgaben im Rahmen von Ermittlungsverfahren vorgenommen . 25. Welche Erkenntnisse haben der Senat beziehungsweise die zuständigen Behörden über die Radikalisierung von Personen während oder nach ihrem Aufenthalt in hamburgischen Justizvollzugsanstalten? a. Wie hat sich die Radikalisierung von Gefangenen zum religiösen Extremismus aus Sicht des Senats seit 2014 entwickelt? b. Welche religiösen und politischen Radikalisierungen konnte der Senat seit 2014 insgesamt feststellen? Die zuständige Justizbehörde hat für den Umgang mit Radikalisierungen ein Maßnahmenpaket erarbeitet, das darauf ausgerichtet ist, Tendenzen der Radikalisierung frühzeitig zu erkennen und diesen mit verschiedenen Maßnahmen entgegenzuwirken (siehe Drs. 21/5039). Fälle von Radikalisierungen im hamburgischen Justizvollzug sind der zuständigen Behörde nicht bekannt. Im Übrigen siehe Antworten zu 18. bis 20., 22. und 28. und Drs. 21/2466. 26. Gibt es neue Erkenntnisse hinsichtlich der Aktivität von Salafisten im Umfeld von Justizvollzugsanstalten? Wenn ja: bitte darstellen. Nein. Im Übrigen siehe Antwort zu 11. 27. Wie viele mutmaßliche Islamisten befinden sich zurzeit in hamburgischen Justizvollzugsanstalten (alle Haftarten)? Wie viele andere Extremisten befinden sich zurzeit in hamburgischen Justizvollzugsanstalten? Bitte aufschlüsseln nach JVA, Anzahl und Gruppe. Im Hamburger Justizvollzug sind aktuell ein Häftling mit islamistischen Hintergrund und drei weitere Extremisten untergebracht. Bei dem Islamisten aus dem Umfeld von Al-Qaida handelt es sich um einen Strafgefangenen der Justizvollzugsanstalt (JVA) Fuhlsbüttel. Bei den anderen Extremisten handelt es sich um zwei Untersuchungsgefangene in der Untersuchungshaftanstalt Hamburg, die mutmaßlich der Kurdischen Arbeiterpartei (PKK) angehören, und einen rechtsextremistischen Häftling der JVA Billwerder, bei dem keine Gruppenzugehörigkeit bekannt ist. 28. Welche Maßnahmen zur Prävention von Salafismus im Justizvollzug gemäß dem Programm der Drs. 21/5039 hat der Senat bisher umgesetzt beziehungsweise plant die Umsetzung in welchem Zeitraum? Drucksache 21/6646 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 Die mit dem Rat der islamischen Gemeinschaften Hamburg e.V. (SCHURA) vereinbarten Gesprächsangebote für Häftlinge mit muslimischer Religionszugehörigkeit wurden über die JVA Billwerder und die JVA Fuhlsbüttel hinausgehend auf die Untersuchungshaftanstalt ausgeweitet. Die Ausschreibungen von zwei Stellen für die Betreuung gefährdeter oder radikalisierter Häftlinge und die Tätigkeit eines Islamwissenschaftlers im Justizvollzug werden von der zuständigen Behörde aktuell vorbereitet . Im Weiteren sind die Justizbehörde und die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration mit der Ausweitung der Arbeit der Beratungsstelle „Legato – Systemische Ausstiegsberatung – Fachstelle für religiös begründete Radikalisierung“ auf den Justizvollzug befasst. Die Ausschreibungs- und Zuwendungsvorgänge sollen zeitnah abgeschlossen werden.