BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/6647 21. Wahlperiode 15.11.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Prien und Jörg Hamann (CDU) vom 09.11.16 und Antwort des Senats Betr.: Motivieren Orientieren Integrieren (II) – Ergebnisse und Maßnahmenverlauf transparent machen! In der Antwort auf die Schriftliche Kleine Anfrage „Motivieren Orientieren Integrieren – Ergebnisse des vorbereitenden Angebot für Integrationskurse“ (Drs. 21/6161) gibt der Senat – teilweise auf Grundlagen von Auskünften der Agentur für Arbeit Hamburg − an, dass eine Beendigung der Maßnahme nur in den Fällen erfolgt ist, in denen die Geflüchteten in den Rechtskreis des SGB II gewechselt sind. Zudem handle es sich dabei auch nicht um eine Beendigung der Maßnahme, sondern „…um ein an den individuellen Bedarfen der Geflüchteten ausgerichtetes Verfahren. Im Übrigen findet eine Beendigung der Maßnahme nur im Falle einer arbeitsunfähigen Erkrankung der Teilnehmenden statt“, so die Antwort des Senats. Auf die Frage, wie viele Teilnehmer bei einzelnen Trägern an der Maßnahme teilgenommen haben und wie viele die Maßnahme vollständig beenden durften , gibt der Senat an, dass circa 2.263 Personen die Maßnahme bei einem vorgenannten Träger angetreten haben und es sich hierbei um einen Zwischenstand handelt, da seitens der Träger noch nicht alle Maßnahmen abgerechnet wurden. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Bei dem sogenannten Vorbereitungs-MOIN (V-MOIN) handelt es sich um eine Maßnahme der Agentur für Arbeit Hamburg (Agentur) nach § 45 SGB III (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)). Die Maßnahme ist zertifiziert auf bis zu 660 Stunden. Der AVGS wird den Kundinnen und Kunden in der Regel für zunächst acht Wochen ausgestellt und kann – je nach individuellem Unterstützungsbedarf – verlängert werden. Die Dauer der individuellen Maßnahme legt die Integrationsfachkraft im Rahmen der Eingliederungsstrategie für jeden Einzelfall fest. Der Senat beantwortet die Fragen, teilweise auf Grundlage von Auskünften der Agentur wie folgt: 1. Sind der BASFI Fälle bekannt, in denen Teilnehmer des Vorbereitungs- MOIN (V-MOIN) ausgeschult beziehungsweise nicht bis zur zertifizierten Dauer von 660 Stunden gefördert wurden, ohne dass ein Rechtskreiswechsel (SGB II) erfolgt ist und/oder eine andere anderweitige Maßnahme anschloss? Wenn ja, um wie viele für Fälle handelt es sich hierbei und auf welcher Grundlage wurde die Maßnahme für die Teilnehmer beendet? Bei der Beendigung der Maßnahme sind folgende Unterscheidungen zu treffen: Drucksache 21/6647 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Ablauf der individuell unterschiedlichen Bewilligungsdauer, „Ausschulung“ aufgrund eines Rechtskreiswechsel oder längerer Abwesenheit des Teilnehmers/der Teilnehmerin, Verlängerung der Maßnahme/Ausstellung eines weiteren Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins . Eine Ausschulung liegt nicht vor, wenn die Kundinnen und Kunden keine Verlängerung über einen weiteren AVGS erhalten. Zur jeweiligen Anzahl kann die Agentur für Arbeit keine Auskunft erteilen. Die Abrechnung durch die Träger befindet sich aktuell noch im Prozess. Eine Auswertung der Abbruchgründe ist zudem technisch nicht möglich. 2. Laut der Antwort auf die Frage 5.b. der oben genannten Schriftlichen Kleinen Anfrage haben circa 2.263 Personen (Mehrfachzählung möglich) die Maßnahme bei einem Träger angetreten. Handelt es sich hierbei um dahinter stehende Personen/Teilnehmer oder um geförderte „Module“? Es handelt sich um die Anzahl von für Kundinnen und Kunden ausgestellten AVGS. 2.1 Wenn es sich um „Module“ handelt, liegt für diese „Module“ eine Zertifizierung, das heißt eine förmliche Maßnahmenzulassung vor? Welche Nummer hat das Zertifikat eines „Moduls“? Hinweise zu den Zertifizierungsnummern können dem Hamburger Kursportal WISY (http://hamburg.kursportal.info/) entnommen werden. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 2.2 Wie viele Personen/Teilnehmer haben die Maßnahme V-MOIN wirklich angetreten? Wenn keine konkreten Zahlen genannt werden können: Warum ist es nicht möglich, die konkreten Teilnehmerzahlen zu nennen? Eine Auswertung erfolgt im Sinne der Rechtsgrundlagen bezogen auf die Ausgabe eines AVGS-Gutscheins. Jeder Gutschein wird in der Auswertung als „Maßnahme“ dargestellt. Damit kann keine Aussage zu einzelnen Personen/Teilnehmern gegeben werden. 3. Falls es sich um geförderte „Module“ handelt, in wie viele „Module“ ist der V-MOIN gegliedert und wie stellen sich die entsprechenden Zeitschienen der einzelnen Module dar? Bitte einzeln aufschlüsseln auf Basis eines Zertifikats. Maßnahmeinhalte im sogenannten Vorbereitungs-MOIN („V-MOIN“) sind – abhängig vom jeweiligen Angebot eines Trägers – beispielsweise folgende Bausteine: Intensive Unterstützung bei der beruflichen Eingliederung mit Sprachtraining zur Teilnahme an Integrationskursen. Heranführen an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt. Berufsorientierung und Berufswegeplanung. Lebens- und Integrationshilfe. 3.1 Stimmen die Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine (im Folgenden AVGS) jeweils mit der (zertifizierten?) Dauer eines „Moduls“ überein? Siehe Vorbemerkung. 4. Wie viele und welche der in der Drs. 21/6161 genannten zertifizierten Bildungsträger haben die Maßnahme bereits abgerechnet und für wie viele Teilnehmer? (Bitte nach einzelnen Trägern und Teilnehmerzahl aufschlüsseln). Falls keine Erkenntnisse dazu vorliegen, warum nicht und wann ist mit einem Ergebnis zu rechnen? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6647 3 Alle Träger befinden sich noch in der Abrechnung. Zur Rechnungsstellung ist eine Frist bis zu einem Jahr nach Maßnahme zulässig. Aussage zu den Teilnehmenden siehe Antwort zu 2.2. 5. Wann und in welchem Zusammenhang wurden die Träger darüber informiert, dass es sich bei dem V-MOIN aus Sicht der Agentur um eine flexible „Modul“-Maßnahme handelt, die endet, auch ohne dass der Integrationskurs für die Teilnehmer beginnt, oder ohne dass ein Rechtskreiswechsel (SGB II) erfolgt oder eine anderweitige Maßnahme in Aussicht steht? Die geschäftspolitische Ausrichtung zu den Maßnahmezielen wurde aus Sicht der Agentur den Trägern in Trägertreffen adäquat dargestellt. 5.1 Wurde dies schriftlich beziehungsweise vertraglich niedergelegt? Wenn ja, bitten wir um Angabe oder Übersendung eines Protokolls. Das Gutscheinverfahren zu AVGS ist kein direktes Vertragsverhältnis. 6. Werden immer noch AVGS für den V-MOIN ausgegeben und wenn ja, wie viele sind es derzeit? Wenn nein, warum nicht? Siehe Vorbemerkung und Antwort zu Frage 2.1. 6.1 Gibt es Fälle, in denen AVGS aufgrund fehlender Finanzierung abgelehnt wurden? Wenn ja, wie viele? Es stehen in 2016 ausreichende finanzielle Mittel zur Verfügung, um die zwischen der Integrationsfachkraft und den Kundinnen und Kunden vereinbarten Eingliederungsstrategien zu realisieren. 7. Wie hoch ist das Budget, welches derzeit für den V-MOIN zur Verfügung steht und was geschieht mit den Mitteln, die nicht abfließen? Es gibt ein Globalbudget, aus dem heraus die arbeitsmarktpolitischen Instrumente finanziert werden – ein Budget speziell für das Maßnahmeangebot Vorbereitungs- MOIN gibt es nicht.