BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/6648 21. Wahlperiode 15.11.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Richard Seelmaecker (CDU) vom 09.11.16 und Antwort des Senats Betr.: Baumaßnahmen in der JVA Glasmoor – Wie ist der aktuelle Sachstand? Der offene Vollzug muss dringend erweitert werden, da die Haftplätze in der JVA Glasmoor seit Jahren bis zum Anschlag belegt sind. Aus diesem Grund beschloss die Bürgerschaft im Frühjahr 2013 die Drucksache zur Neustrukturierung des Hamburger Justizvollzugs und bewilligte 17 Millionen Euro für die Um- und Neubaukosten in der JVA Glasmoor. Vor einem Jahr erklärte der Justizsenator am Ende einer Sitzung des Justizausschusses unter dem Tagesordnungspunkt „Verschiedenes“, dass diese 17 Millionen Euro bei Weitem nicht ausreichen und sich Mehrbedarfe in zweistelliger Millionenhöhe ergeben. Diese führten fast zu einer Verdopplung der Kosten: Die letzte Kostenprognose belief sich auf 32,61 Millionen Euro, Drs. 21/3100. In der Antwort des Senats auf die Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 21/2433 gab der Senat an, dass konkrete zeitliche Planungen zum Baubeginn erst nach Abschluss der konzeptionellen Überlegungen einer Neustrukturierung des Justizvollzuges und der damit verbundenen Festlegung des Umfangs des neu zu errichtenden Hafthauses III in der JVA Glasmoor erfolgen können . Nunmehr wurde bekannt, dass in der JVA Glasmoor die Planungen zum Bau eines neuen Hafthauses sowie nötiger Umbaumaßnahmen fortgesetzt werden und das neue Hafthaus im Jahr 2019 fertiggestellt sein soll. Im Haushaltsplan-Entwurf 2017/2018 wurden indes für die Baumaßnahmen in der JVA Glasmoor keine Mittel eingestellt. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie ist der aktuelle Sachstand zu den Baumaßnahmen in der JVA Glasmoor ? a. Wann werden jeweils welche konkreten Maßnahmen umgesetzt? b. Ist es richtig, dass das neue Hafthaus im Jahr 2019 fertiggestellt sein soll? Sind die konzeptionellen Überlegungen einer Neustrukturierung des Justizvollzuges und der damit verbundenen Festlegung des Umfangs des neu zu errichtenden Hafthauses inzwischen abgeschlossen? Falls nicht, auf welcher Basis wurde der Umfang des neu zu errichtenden Hafthauses dann festgelegt? c. Wie viele Haftplätze wird das neu zu errichtende Hafthaus III umfassen ? Drucksache 21/6648 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2. Ist die letzte Kostenprognose von 32,61 Millionen Euro noch aktuell? Falls nicht, von welchen Kosten gehen die zuständigen Behörden jetzt aus und woraus resultieren im Einzelnen die Abweichungen? 3. Aus welchem Grund wurden im Rahmen der Aufstellung des Haushaltsplan -Entwurfs 2017/2018 die Mittel für die Baumaßnahmen in der JVA Glasmoor nicht bereitgestellt? Wie werden die Baumaßnahmen nun finanziert? Siehe Drs. 21/6706. Der weitere Zeitplan hängt vom Zeitpunkt der Beschlussfassung der Bürgerschaft ab. Im Übrigen siehe Drs. 21/5780.