BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/6649 21. Wahlperiode 15.11.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Gladiator (CDU) vom 09.11.16 und Antwort des Senats Betr.: Erneuerung der Löschbootflotte Das Strategiepapier 2010 der Feuerwehr Hamburg sieht Löschboote als einen wesentlichen und wichtigen Bestandteil der Gefahrenabwehr und der Sicherheitsarchitektur im Hamburger Hafen an. Mehr als 350 Einsätze jährlich im Bereich der Brandbekämpfung, der technischen Gefahrenabwehr, des Umweltschutzes, der Kampfmittelbeseitigung und der Menschenrettung sind hierfür ein mehr als deutlicher Beleg. Der Brand auf dem Containerschiff „CCNI Arauco“ hat die Bedeutung der Löschboote für die Sicherheit des Hamburger Hafens erneut verdeutlicht. Alle drei bisher zur Verfügung stehenden Löschboote sind seit nunmehr circa 30 Jahren im Dienst und damit überaltert und dementsprechend anfällig für größere Defekte und Ausfälle. Ein erstes neues Löschboot ist nun in Auftrag gegeben worden und wird im kommenden Jahr ausgeliefert und in Dienst gestellt werden. Weitere sollen folgen. Damit werden endlich die Forderungen des von der Bürgerschaft angenommenen Antrags Drs. 20/8787 „Der Hafen braucht neue Löschboote“ der CDU-Bürgerschaftsfraktion umgesetzt. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der Hamburg Port Authority AöR (HPA) wie folgt: 1. Wann genau soll das neue Löschboot ausgeliefert und in Dienst gestellt werden? Der Auftrag zum Bau eines neuen Löschbootes ist am 18. Oktober 2016 erteilt worden . Die voraussichtliche Bauzeit beträgt 21 Monate. Die Auslieferung erfolgt daher voraussichtlich im August des Jahres 2018. 2. Um was für ein Boot mit welchen Fähigkeiten handelt es sich? Es handelt sich um ein speziell auf die Belange des Hamburger Hafens abgestimmtes reines Feuerlöschboot. Wesentliche technische Daten sind: - Länge: 40 Meter - Breite: 10 Meter - Tiefgang: 2,80 Meter - Besatzung: Zwei – vier Personen - Einsatzkräfte: 32 Personen - Geschwindigkeit: 12 Knoten Drucksache 21/6649 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 - Leistung: 2 x 447 kW Weitere Ausstattung: - Zwei Ruderpropeller und zwei Bugstrahlruder - Drei Wasserwerfer und drei kombinierte Wasser- und Schaumwerfer - Maximale Wurfweite: 180 Meter (etwa das dreifache der vorhandenen Löschboote) - Maximale Wurfhöhe: 110 Meter (etwa das vierfache der vorhandenen Löschboote) - Pumpleistung: 100.000 Liter pro Minute (etwa das achtfache der vorhandenen Löschboote) - Selbstschutzanlage (Zitadelle) - Dynamisches Positionierungssystem - Abgasnachbehandlungsanlage 3. Wie wird das neue Löschboot finanziert? Das Löschboot wird durch die HPA finanziert. 4. Welche weiteren Löschboote sollen angeschafft werden? Es sollen zwei weitere kleinere Löschboote (Länge circa 30 Meter) beschafft werden. Es handelt sich um multifunktionale Boote, die zur Erhöhung der Grundauslastung auch für andere Aufgaben der Flotte (zum Beispiel Inspektionsfahrten) eingesetzt werden können. 5. Welche Schritte zur Beschaffung der weiteren Löschboote sind bislang wann ergriffen worden beziehungsweise werden wann ergriffen? Die Kurzspezifikation für die Boote wurde im Jahr 2015 zwischen HPA und Feuerwehr erarbeitet. Die konkrete Bauvorschrift wird ab Anfang 2017 parallel zum Bau des großen Löschbootes entwickelt. Ausschreibung und Bau beider Boote erfolgen in den Jahren 2018 und 2019. 6. Wie werden die weiteren Löschboote finanziert? Siehe Antwort zu 3. 7. Wie wird das einheitliche Flottenmanagement für alle Boote der Freien und Hansestadt Hamburg ausgestaltet? Im zukünftigen Flottenmanagement werden Schiffskapazitäten an Kunden innerhalb der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) verchartert. Dies kann mit und ohne Besatzung geschehen. Zusätzlich zu den bisherigen Kunden der HPA werden die Feuerwehr, die Polizei und der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) bedient. Einsatzkräfte werden dabei aufgrund ihrer Aufgaben prioritär bedient. Weiterhin werden Kapazitäten optimal ausgenutzt, indem die Instandhaltung und die Disposition der Schiffe zentral organisiert werden. Der so entstandene Aufwand aus Neubau, Betrieb und Instandhaltung der Flotte, inklusive der Personal- und Geschäftskosten, wird den Kunden in Form einer Charterrate in Rechnung gestellt.