BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/6650 21. Wahlperiode 18.11.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Martin Bill (GRÜNE) vom 10.11.16 und Antwort des Senats Betr.: Luftstationen für Fahrräder Seit Ende November 2014 gibt es Hamburg Luftpumpenstationen im öffentlichen Raum. Als Vorbild hierfür dienten ähnliche Stationen in anderen Städten wie Münster oder Flensburg. Rad Fahrenden wird mit dem Angebot die Möglichkeit gegeben, ihre Räder kostenlos aufzupumpen. Dieses Angebot wird nach Eindruck des Fragestellers rege genutzt. Mittlerweile sind zehn solcher Stationen in Hamburg in den Bezirken Hamburg-Mitte und Eimsbüttel zu finden. Ich frage den Senat: 1. Welcher Genehmigung bedarf es für die Installation einer derartigen Pumpe? Wer ist für die Erteilung der Genehmigung zuständig? Die vorhandenen Fahrrad-Luftpumpen (Luftstationen) in den Bezirken Hamburg-Mitte und Eimsbüttel wurden beziehungsweise werden durch das jeweilige Bezirksamt eigenständig aufgestellt und betrieben. Eine Genehmigung ist nicht erforderlich, da diese auf öffentlichem Grund aufgestellt wurden. Soweit derartige Luftstationen nicht durch das jeweilige Bezirksamt selbst aufgestellt und betrieben werden, hat der Betreiber bei einer Aufstellung im öffentlichen Raum eine Sondernutzungserlaubnis nach § 19 des Hamburgischen Wegegesetzes (HWG) beim zuständigen Bezirksamt zu beantragen. 2. Sind an den Stationen bisher Schäden aufgetreten? Wenn ja, welche? 3. Wie hoch sind die Kosten zur Beseitigung der aufgetretenen Schäden jeweils gewesen? 4. Sind an den Stationen Schäden durch Vandalismus aufgetreten? Wenn ja welche? 5. Wie hoch waren die Kosten für die Beseitigung der Schäden durch Vandalismus ? Im Bezirk Hamburg-Mitte sind Schäden durch Vandalismus an den Luftstationen aufgetreten . Es handelt sich um die mutwillige Beschädigung der Ventile sowie um Graffitis . Ein Ventil kostet circa 10 Euro exklusive der Arbeitszeit, die für das Austauschen notwendig ist. Die Kosten für die Graffitientfernung liegen bei circa 200 Euro. 6. Wie hoch sind die Instandhaltungskosten der Luftstationen und wer führt diese durch? Drucksache 21/6650 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Bei den Luftstationen im Bezirk Hamburg-Mitte sind über die oben genannten Schäden hinaus keine weiteren Instandhaltungskosten angefallen. Die Arbeiten führt das zuständige Fachamt Management des öffentlichen Raumes des Bezirksamtes Hamburg -Mitte aus. Bei den Luftstationen im Bezirk Eimsbüttel sind bisher keine Instandhaltungskosten angefallen. Sofern künftig Kosten hierfür anfallen, werden diese vom Bezirksamt Eimsbüttel getragen.