BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/6652 21. Wahlperiode 18.11.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Philipp Heißner (CDU) vom 10.11.16 und Antwort des Senats Betr.: Lärmschutzwand am S-Bahn-Werk Eidelstedt Im Rahmen der Presseberichte über den Bau der S-Bahn-Station Ottensen wurde bekannt, dass am S-Bahn-Werk Eidelstedt eine Lärmschutzwand gebaut werden soll. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die Lärmschutzmaßnahmen stehen im Zusammenhang mit dem geplanten Bau der Zugbildungsanlagen (ZBA) Eidelstedt und Stellingen (siehe Drs. 21/6615). Das geplante Instandhaltungswerk Kronsaalsweg (Eidelstedt) ist eine gesonderte Maßnahme der S-Bahn Hamburg GmbH und hat keinen direkten Bezug zu den geplanten Lärmschutzmaßnahmen. Die Bezeichnung „S-Bahn-Werk Eidelstedt“ ist vor diesem Hintergrund nicht zutreffend. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der AKN Eisenbahn AG (AKN) wie folgt: 1. Welche Planungsschritte des Bauvorhabens sind beziehungsweise sollen zu welchem Zeitpunkt durchgeführt worden/werden? Die Planunterlagen sind bis zur Planfeststellung bearbeitet worden. Der Planfeststellungsantrag wurde gestellt und die öffentliche Bekanntmachung ist erfolgt. Die Unterlagen liegen derzeit in den Bezirksämtern Altona und Eimsbüttel zur Einsichtnahme aus. Parallel zum Planfeststellungsverfahren werden Ausführungsunterlagen und Vertragsentwürfe für die Bauausführung vorbereitet. 2. Wo genau soll die neue Lärmschutzwand entstehen? Es sind drei Lärmschutzwandabschnitte vorgesehen, die in den Planfeststellungsunterlagen dargestellt worden sind: Erster Abschnitt: Entlang der Bebauung Ernst-Horn-Straße bis zur Überführung Fußweg Gutenbergstraße (l= 736m) Zweiter Abschnitt: Überführung Neuer Försterweg bis Bahnsteigzugang Stellingen (östlich der Bahngleise, l= 236m) Dritter Abschnitt: Entlang der Hochhäuser Flaßheide von der Überführung Binsbarg bis Wittenmoor (l= 322m) 3. Welche Wohnanschriften sind von den Immissionen des neuen/ ausgebauten S-Bahn-Werks so betroffen, dass die Errichtung einer Lärmschutzwand notwendig wird? Die Lärmschutzwände werden entlang folgender Liegenschaften errichtet: Drucksache 21/6652 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Ernst-Horn-Straße 12 d bis 30 g, Schmalenbrook 1 bis 7 e, Försterweg 114 a, 114 b, 118 a bis 118 c, Randstraße 87 bis 113, Flaßheide 25 bis 43 und Wittenmoor 47 bis 55. 4. Welche Lärmschutzmaßnahmen sind genau geplant? Die Lärmschutzwände werden voraussichtlich aus Stahlprofilstützen, Sockelelementen aus Stahlbeton und hochabsorbierenden Füllelementen erstellt. Die Höhen der Lärmschutzwände variieren in den einzelnen Abschnitten zwischen 2,0 und 3,5 Metern. Die von den Lärmschutzwänden nicht erfassten Belegenheiten sollen durch passive Maßnahmen geschützt werden. 5. Wie hoch belaufen sich die veranschlagten Kosten für das Bauvorhaben ? Die Kosten für die Lärmschutzmaßnahmen wurden anteilig mit circa 2,4 Millionen Euro veranschlagt. 6. Welche bezirklichen Gremien wurden wann über das Projekt informiert beziehungsweise wurden beteiligt? Wenn noch nicht geschehen, wann sollen welche bezirklichen Gremien informiert und beteiligt werden? Das Bezirksamt Eimsbüttel wurde durch den Vorhabenträger AKN am 25. Juli 2016 informiert. Die weitere Beteiligung öffentlicher Gremien erfolgt durch die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens. 7. Ist bei dem Projekt eine Bürgerbeteiligung geplant? Wenn ja, wann und in welcher Form? Wenn nein, warum nicht? Die ZBA sind flankierende Maßnahmen für den Erwerb zusätzlicher S-Bahn-Triebzüge . Diese wiederum dienen der Erfüllung des Verkehrsvertrages durch die S-Bahn Hamburg GmbH. Die beiden geplanten ZBA dienen der Ausweitung von Abstellkapazitäten für die neuen Fahrzeuge. Diese sind wirtschaftlich und betrieblich nur sinnvoll in räumlicher Nähe zur oben genannten Ausweitung der Verkehrsleistungen. Der Vorhabenträger sieht eine Beteiligung im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens als ausreichend an. Im Übrigen siehe Drs. 21/6615. 8. Welche Maßnahmen sind wann geplant, um die Bürger über den (Aus-) Bau des S-Bahn-Werks und die damit verbundenen Baumaßnahmen zu informieren? Siehe Vorbemerkung. 9. Wann sind die betroffenen Wahlkreisabgeordneten der Hamburgischen Bürgerschaft, mit Ausnahme der von diesen selbst gestellten Schriftlichen Anfragen, über welche Aspekte des Vorhabens informiert worden? Die Mitglieder der Hamburgischen Bürgerschaft sind mit Drs. 21/6615 informiert worden .