BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/6653 21. Wahlperiode 18.11.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Boeddinghaus (DIE LINKE) vom 10.11.16 und Antwort des Senats Betr.: Beispiele auswärtiger Unterbringung von Hamburger Kindern und Jugendlichen in Schleswig-Holstein (II) Im April 2016 hatte ich vor dem Hintergrund der Auswertung der Antworten des Hamburger Senats auf unsere Große Anfrage zur auswärtigen Unterbringung (Drs. 21/2013) sowie aufgrund von Informationen von Kindern und Jugendlichen, aber auch Eltern und Beschäftigten von Trägern der Kinderund Jugendhilfe Fragen zu den Einrichtungen des Therapiezentrum Rimmelsberg und der Heilpädagogischen Kinder-und Jugendhilfe Dithmarschen in Dörpling in Schleswig-Holstein gestellt (siehe Drs. 21/4118 und 21/4798). In ähnlicher Weise fragte die Landtagsfraktion der Piraten in Kiel nach diesen Einrichtungen. In der Folge kam es zu einer breiten öffentlichen Diskussion insbesondere zu den Einrichtungen des Therapiezentrums Rimmelsberg. Ende Mai 2016 kündigte der dortige Heimbetreiber an, dass vor dem Hintergrund der Kritik an der pädagogischen Praxis seiner Einrichtungen die Konzeption verändert werden soll, eine neue pädagogische Leitung eingestellt wurde und eine Reihe von Mitarbeitern/-innen entlassen wurden. Weiterhin werde die Gemeinnützigkeit angestrebt und es sollte dafür gesorgt werden, die Belegung zu erhöhen, um kostendeckend arbeiten zu können. In einer öffentlichen Erklärung des Betreibers sprach dieser zum damaligen Zeitpunkt von einer Belegung von 41 Plätzen seiner insgesamt 61 Plätze in seinen Einrichtungen (alle Informationen siehe auch „Kieler Nachrichten“ vom 20.05.2016). Ich frage den Senat: Der Träger des Therapiezentrums Rimmelsberg hat im Jahr 2016 ein neues Konzept für die Gesamteinrichtung vorgelegt. Vor dem Hintergrund einer erkennbaren Neuausrichtung sind in der Zeit vom 1. Januar 2016 bis 31. Oktober 2016 vier Neubelegungen durch Hamburger Jugendämter erfolgt. Mit Datum vom 3. November 2016 stellte der Insolvenzverwalter des Trägers Rimmelsberg Kinder- und Jugendhilfe den Geschäftsbetrieb ein. Im Übrigen siehe Drs. 21/4118. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie viele Unterbringungen von Hamburger Kindern und Jugendlichen erfolgten im Jahr 2016 in den Monaten Januar 2016 bis 30.10.16 von welchen Bezirken und dem FIT in die Einrichtungen des Trägers Therapiezentrum Rimmelsberg? Bitte um eine tabellarische Auflistung nach Einrichtungen des Trägers unter Angabe der Belegung durch den jeweiligen Bezirk beziehungsweise das FIT und die jeweilige Beendigung der Unterbringung in 2016. Drucksache 21/6653 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Siehe Vorbemerkung. Für diesen Zeitraum sind folgende Belegungsdaten in JUS-IT erfasst1: Einrichtung bzw. Angebot des Therapiezentrums Rimmelsberg Fall Beginn der Unterbringung… Ende der Unterbringung1 Belegung durch Bezirksamt § 34 Hof Friesik 1 1 … vor 2016 laufend Altona § 34 Hof Friesik 1 2 … vor 2016 laufend Altona § 34 Hof Friesik 1 3 … vor 2016 laufend Altona § 34 Hof Friesik 1 4 … vor 2016 laufend Wandsbek § 34 Hof Friesik 1 5 … vor 2016 laufend Wandsbek § 34 Hof Friesik 1 6 … vor 2016 laufend Hamburg-Nord § 34 Hof Friesik 1 7 … vor 2016 23.07.2016 Bergedorf § 34 Wohngruppe Haus Eggebek 8 … vor 2016 laufend Altona § 34 Wohngruppe Haus Kollund 9 … in 2016 05.07.2016 Eimsbüttel § 34 Wohngruppe Haus Wanderup 10 … vor 2016 23.07.2016 Bergedorf § 34 Wohngruppe Haus Wanderup 11 … vor 2016 02.06.2016 Bergedorf § 34 Wohngruppe Haus Wanderup 12 … in 2016* 05.07.2016 Bergedorf § 34 Wohngruppe Haus Weesby 13 … in 2016* 08.08.2016 Wandsbek § 34 Wohngruppe Haus Weesby 14 … vor 2016 04.06.2016 Wandsbek § 34 Wohngruppe Hof Seeland 15 … vor 2016 27.04.2016 Wandsbek § 34 Wohngruppe Hof Seeland 16 … vor 2016 10.04.2016 Bergedorf § 34 Wohngruppe Hof Seeland 17 … vor 2016 07.03.2016 Bergedorf § 34 Wohngruppe Hof Seeland 18 … vor 2016 25.07.2016 Eimsbüttel § 34 Wohngruppe Jörl 19 … vor 2016 laufend Eimsbüttel § 34 Wohngruppe Jörl 20 … vor 2016 laufend Eimsbüttel § 34 Wohngruppe Jörl 21 … vor 2016 12.01.2016 Eimsbüttel § 34 Wohngruppe Jörl 22 … vor 2016 laufend Eimsbüttel § 34 Wohngruppe Jörl 23 … in 2016* 01.07.2016 Bergedorf In der Zeit vom 1.1.2016 bis 31.10.2016 2. Wie viele Unterbringungen erfolgten im gleichen Zeitraum in die Heilpädagogische Kinder- und Jugendhilfe Dithmarschen? Bitte um gleiche tabellarische Auflistung wie in Frage 1. Vier Kinder beziehungsweise Jugendliche wurden in der Zeit vom 1. Januar 2016 bis 31. Oktober 2016 neu in einer Einrichtung der Heilpädagogischen Kinder- und Jugendhilfe Dithmarschen untergebracht. Für diesen Zeitraum sind folgende Belegungsdaten in JUS-IT erfasst2: Einrichtung bzw. Angebot der Heilpädagogischen Kinder- und Jugendhilfe Dithmarschen Fall Beginn der Unterbringung … Ende der Unterbringung Initiert durch Bezirksamt/FIT § 34 Wohngruppe Dörpling 14a 1 … in 2016 17.08.2016 BASFI-FIT § 34 Wohngruppe Dörpling 14a 2 … in 2016* 26.04.2016 BASFI-FIT § 34 Wohngruppe Dörpling 14b 3 … vor 2016 08.07.2016 Eimsbüttel § 34 Wohngruppe Dörpling 14b 4 … in 2016* laufend BASFI-FIT § 34 Wohngruppe Westerwohld 5 … in 2016* laufend Eimsbüttel § 34 Wohngruppe Westerwohld 6 … vor2015 06.06.2016 HH-Mitte In der Zeit vom 1.1.2016 bis 31.10.2016 1 Datenbestand zum 12.11.2016; einschließlich der Fälle, die vor dem 1.1.2016 untergebracht worden sind, deren Unterbringung sich jedoch bis in den abgefragten Zeitraum erstreckt. Ist eine Unterbringung bis zum 31.10.2016 nicht beendet, ist „laufend“ in die Tabelle eingetragen. Die am 03.11.2016 eingetretene Situation (siehe Vorbemerkung), war zum Stichtag am 12.11.2016 im Datenbestand unter JUS-IT noch nicht erfasst. 2 Datenbestand zum 12.11.2016; einschließlich der Fälle, die vor dem 1.1.2016 untergebracht worden sind, deren Unterbringung sich jedoch bis in den abgefragten Zeitraum erstreckt. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6653 3 3. Über wie viele Plätze verfügt der Träger Therapiezentrum Rimmelsberg mit seinen Einrichtungen? Bitte für das Jahr 2016 tabellarisch die Platzentwicklung nach Einrichtungen getrennt angeben. Wenn es Änderungen gab, bitte den Zeitpunkt angeben. Angaben getrennt nach Geschlechtern treffen. 4. Bitte in gleicher Form die Platzzahlen für die Heilpädagogische Kinderund Jugendhilfe Dithmarschen in Dörpling angeben. Siehe Drs. 21/4118. 5. Im Mai 2016 hatte der Träger Therapiezentrum Rimmelsberg eine Belegungsquote von rund 67 Prozent angegeben (siehe auch „Kieler Nachrichten “ vom 20.5.2016). Wie ist die Belegungsquote mit Stand 01.11.16? Bitte für die verschiedenen Einrichtungen des Trägers tabellarisch angeben und die Gesamtbelegungsquote für den Träger nennen. In JUS-IT werden ausschließlich Belegungsdaten der von Hamburger Jugendämtern untergebrachten Kinder, Jugendlichen beziehungsweise jungen Volljährigen erfasst. Im Übrigen siehe Drs. 21/4118. 6. Arbeitet der Träger damit kostendeckend? Für die Vergangenheit liegen dem Senat diesbezüglich keine Erkenntnisse vor. Im Übrigen siehe Antwort zu 7., Drs. 21/4118 sowie Vorbemerkung. 7. Vor dem Hintergrund, dass das Therapiezentrum Rimmelsberg schon bei der Belegungsquote im Mai 2016 nicht wirtschaftlich arbeiten konnte: Hat der Senat Kenntnis davon, dass der Träger Therapiezentrum Rimmelsberg gänzlich geschlossen wird? Wenn ja, welche Konsequenzen ergeben sich für die Stadt Hamburg und die bezirklichen Jugendämter aus dieser Tatsache? Siehe Vorbemerkung. Die zuständige Behörde wurde am 8. November durch das Jugendamt Altona hierüber informiert, bei dem am 3. November ein Schreiben des Insolvenzverwalters eingegangen war. Das Jugendamt Altona hat dieses Schreiben auch den anderen Jugendämtern bekannt gemacht. Darin wird ausgeführt, dass ein Abwicklungsteam im Einsatz sei und Betreuung, Unterbringung und Verpflegung der Kinder und Jugendlichen sichergestellt seien. Die Jugendämter wurden aufgefordert, die Kinder und Jugendlichen schnellstmöglich abzuholen. Für alle am 3. November 2016 im Therapiezentrum Rimmelsberg noch untergebrachten Hamburger Kinder und Jugendlichen wurden inzwischen Alternativen gefunden. 8. Zu den pädagogischen Konzeptionen des Trägers: Der Träger hatte angekündigt, das Konzept zu überarbeiten. a. Hat der Träger eine neue Konzeption vorgelegt? Wenn ja, für welche Einrichtungen zu welchem Zeitpunkt? Der Träger hat im März 2016 eine neue Konzeption zur pädagogischen Ausrichtung der Gesamteinrichtung vorgelegt. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. b. Wenn es Änderungen der Konzeption gegeben hat, wie werden diese von der Hamburger Sozialbehörde und den einweisenden Jugendämtern bewertet? Siehe Antwort zu 1. und Vorbemerkung. c. Der Träger war vom Landesjugendamt aufgefordert worden, negative Anreizsysteme nicht mehr anzuwenden. Wird das mit den neuen Konzeptionen ausgeschlossen? Wenn es keine neuen Konzeptionen gibt, wie wird die Vorgabe im Alltag der Einrichtung ausgeschlossen ? Wie und von wem wird das überwacht? Verschaffen sich die einweisenden Jugendämter einen eigenen Eindruck? Drucksache 21/6653 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Negative Anreizsysteme waren in der neuen Konzeption nicht mehr vorgesehen. Im Übrigen siehe Drs. 21/4118. 9. Zum Umgang mit Beschwerden: a. Sind der Behörde Beschwerden zu den Einrichtungen des Trägers Therapiezentrum Rimmelsberg und der Heilpädagogische Kinderund Jugendhilfe in Dörpling in 2016 bekannt? a. Vonseiten der Betroffenen b. Vonseiten von Einrichtungen c. Von anderer Seite Wenn Beschwerden bekannt sind, wie viele Beschwerden liegen vor? Beschwerden für 2016 bitte tabellarisch auflisten unter Angabe des Zeitpunktes, der Form der Beschwerde (schriftlich/mündlich/ Gespräch Telefonat) und des Grundes. Siehe Drs. 21/4118 und Drs. 21/4798. Im Jahr 2016 sind bei den Bezirksverwaltungen und dem FIT darüber hinaus vier Beschwerden eingegangen, die sich auf drei, teilweise schon bekannte, Sachverhalte beziehen. Ein Übergriff wurde der zuständigen Heimaufsicht vom Träger als besonderes Vorkommnis gemeldet. Datum des Eingangs der Beschwerde Eingegangen von … Form Grund der Beschwerde Anmerkungen 04.02.2016 Einrichtung schriftlich Übergriff des Jugendlichen, der zu einem Übergriff einer Mitarbeiterin gegen den Jugendlichen führte Als „besonderes Vorkommnis“ gemeldet Im Übrigen siehe Drs. 21/4118, Beschwerde vom 29.01.2016: identischer Beschwerdegegenstand 28.04.2016 Eltern mündlich Auseinandersetzung um Schlüsselübergabe nach Beendigung der Maßnahme 18.08.2016 Eltern telefonisch Missfallensäußerung zur Art der Beendigung der Maßnahme durch die Einrichtung Identischer Beschwerdegegenstand 18.08.2016 Jugendamt vor Ort telefonisch Missfallensäußerung zur Art der Beendigung der Maßnahme durch die Einrichtung b. Sind der Heimaufsicht des Sozialministeriums in Schleswig-Holstein Kritiken von Hamburger Kinder und Jugendlichen beziehungsweise ihren Eltern bekannt? Liegen dort Beschwerden anderer Träger oder sonstiger Personen zu den beiden Trägern vor? Hierzu liegen dem Senat keine Erkenntnisse vor. Im Übrigen siehe Drs. 21/4118. c. Wie ist die Zusammenarbeit mit der Heimaufsicht in Schleswig- Holstein in Bezug auf den Austausch zu Informationen zu Beschwerden geregelt? Findet ein regelmäßiger Abgleich der Beschwerden statt? Wenn ja, in welchen Abständen werden Informationen ausgetauscht ? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6653 5 Sobald bei Hamburger Jugendämtern Beschwerden eingehen, die Einrichtungen in der Zuständigkeit des Landesjugendamtes Schleswig-Holstein betreffen, wird die dortige Heimaufsicht umgehend informiert. d. Wie ist der Austausch der Beschwerden innerhalb der Hamburger Behörden derzeit organisiert? Werden auflaufende Beschwerden zu Einrichtungen zentral gesammelt? Die wechselseitige Information zwischen den Hamburger Jugendämtern und der zuständigen Behörde über eingehende Beschwerden ist über ein zentrales Meldesystem auf der Basis einer verbindlich geltenden Prozessbeschreibung geregelt. Geht eine Beschwerde in der zuständigen Behörde ein, wird sie umgehend zur Überprüfung des Hilfeverlaufs an das zuständige Jugendamt weitergeleitet. Geht eine Beschwerde im zuständigen Jugendamt ein, so wird umgehend der Hilfeverlauf der beziehungsweise des in der betreffenden Einrichtung untergebrachten Kinder/Jugendlichen überprüft. Das zuständige Jugendamt informiert regelhaft die für den Träger zuständige Heimaufsicht . 10. Bitte die derzeitigen Zielgruppen für die Einrichtungen des Therapiezentrums Rimmelsberg nach Einrichtungen getrennt nennen. 11. Zu den Mitarbeitern/-innen und Fachkräften in den Einrichtungen Therapiezentrum Rimmelsberg und Heilpädagogischen Kinder-und Jugendhilfe Dithmarschen: a. Wie viele Mitarbeiter/-innen sind in den Einrichtungen Rimmelsberg und Dörpling angestellt? Bitte Gesamtzahl der Beschäftigten und Vollzeitäquivalente getrennt nach den Einrichtungen angeben. b. Wie viele davon sind Frauen? Wie viele Mitarbeiter/-innen davon sind ausgebildete Sozialpädagogen/-innen, wie viele Erzieher/ -innen, wie viele haben andere pädagogische Qualifikationen? Jeweils für die beiden Träger tabellarisch getrennt voneinander unter Nennung der jeweiligen pädagogischen Qualifikation oder anderer Qualifikationen aufführen. Bitte die entsprechende Fachkräftequote nennen. Siehe Drs. 21/4118. 12. Wurde in 2016 durch die Bezirke und das FIT für die Träger Therapiezentrum Rimmelsberg und die Heilpädagogische Kinder- und Jugendhilfe in Dörpling für die Hamburger Kinder und Jugendlichen die aufsuchende Begleitung praktiziert? Wenn ja, wie viele Besuche fanden pro Jugendlichen in welchem Zeitraum regelhaft vor Ort in den Einrichtungen statt? Wenn diese Besuche nicht regelhaft in dieser Weise stattfanden, bitte die Gründe für die Abweichungen angeben. In wie vielen Fällen wurde in welchen Einrichtungen der beiden Träger davon aus welchen Gründen abgewichen? Drei Kinder beziehungsweise Jugendliche wurden von Januar bis Oktober 2016 in der Einrichtung je einmal von einer Fachkraft des belegenden Jugendamtes besucht; zwei Kinder beziehungsweise Jugendliche wurden je zwei Mal besucht. Im Übrigen siehe Drs. 21/4798.