BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/6664 21. Wahlperiode 18.11.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Deniz Celik (DIE LINKE) vom 11.11.16 und Antwort des Senats Betr.: Welche Auswirkungen hat der Verschmelzungsvorgang bei Asklepios auf die Rechte und Einflussmöglichkeiten der Stadt Hamburg? Im Zuge der Teilprivatisierung des Landesbetriebs Krankenhäuser besitzt die Stadt Hamburg einen Anteil von 25,1 Prozent an der Asklepios Kliniken Hamburg GmbH und hat somit eine Sperrminorität. Dadurch können grundlegende Entscheidungen nicht gegen den Willen der Stadt Hamburg getroffen werden. Der Veröffentlichung des Amtsgerichts Königstein, vom 27.9.2016, Aktenzeichen HRB 6318, ist zu entnehmen, dass die Asklepios Kliniken Verwaltungsgesellschaft mbH, Königstein im Taunus, mit Sitz in Königstein im Taunus als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 10.8.2016 sowie der Zusammenlegungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Asklepios Hamburg Beteiligungsgesellschaft mbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 101112) verschmolzen ist. Die Bürgerschaft wurde über diesen Vorgang im Vorfeld nicht informiert. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften der Asklepios Kliniken Hamburg GmbH (AKHH) und der HVF Hamburgischen Versorgungsfonds AöR (HVF) wie folgt: 1. Wann wurde der Senat über das Vorhaben unterrichtet? Die Gesellschafterversammlung wurde am 05. September 2016 informiert. 2. Weshalb wurde die Bürgerschaft über einen so wichtigen Vorgang mit unmittelbaren Auswirkungen auf die Beteiligungsstruktur an der Asklepios Kliniken Hamburg GmbH nicht unterrichtet? Die Verschmelzung hat keine wesentlichen Auswirkungen auf die AKHH und insbesondere keine Auswirkungen auf die Rechtsposition der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) beziehungsweise der HVF als Gesellschafterin der AKHH. Im Übrigen siehe Drs. 19/6205. 3. Aus welchen Gründen und zu welchem Zweck wurde die Verschmelzung der beiden oben genannten Gesellschaften vorgenommen? Welche Ziele verfolgt Asklepios mit dieser Maßnahme? (Bitte detailliert beschreiben .) Nach Angaben der AKHH ergibt sich eine vereinfachte Konzernstruktur mit drei Ebenen . Die Asklepios Kliniken Verwaltungsgesellschaft mbH werde im Zuge einer Neu- Drucksache 21/6664 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 ausrichtung des Asklepios-Konzerns künftig als operative Dachgesellschaft des Konzerns tätig. In der Asklepios Kliniken Verwaltungsgesellschaft mbH befinden sich dann alle operativen Einrichtungen von Asklepios, neben den Asklepios Kliniken Hamburg und den Asklepios Kliniken im übrigen Bundesgebiet auch die Beteiligungen an der MEDICLIN AG und der RHÖN-KLINIKUM AG. Der Sitz der AKV ist derzeit noch in Königstein angesiedelt, soll aber zum Jahresende 2016 nach Hamburg verlagert werden . 4. Hat der Senat der Verschmelzung der beiden Gesellschaften seine Zustimmung gegeben? 5. Wenn ja, wie ist die Entscheidung für eine Verschmelzung zustande gekommen? (Bitte detaillierte Angaben über das Zustimmungsverfahren .) a. Wann und bei welcher Gesellschafterversammlung wurde das erste Mal eine Verschmelzung auf die Tagesordnung gesetzt? b. Wann hat der Senat in welchen Gremien und zu welchem Zeitpunkt der Verschmelzung zugestimmt? c. Vor dem Hintergrund welcher Erwägungen hat der Senat diesem Verschmelzungsvorgang zugestimmt und welche Gesichtspunkte waren entscheidend für die Zustimmung? d. Welche Behörden und welche Behördenabteilungen waren an dem Meinungsbildungsprozess aufseiten des Senats beteiligt? e. Hat der Senat die Expertise von Dritten (zum Beispiel Wirtschaftsprüfern ) herangezogen? Wenn ja, von wem? Was besagt die Expertise? Nein. Bei den beiden Gesellschaften handelt es sich nicht um Beteiligungen der FHH. Im Übrigen: entfällt. 6. Welche Auswirkungen ergeben sich aus dieser Verschmelzung auf die Rechte, Einflussmöglichkeiten und die bisherige Sperrminorität der Stadt Hamburg an der Asklepios Kliniken Hamburg GmbH? (Bitte detailliert beschreiben.) Keine. Die Asklepios Kliniken Verwaltungsgesellschaft mbH, die nun den 74,9-Prozent -Anteil an der AKHH hält, übernimmt als Rechtsnachfolgerin vollständig alle Rechte und Pflichten der bisherigen Gesellschafterin Asklepios Hamburg Beteiligungsgesellschaft mbH. 7. Welche Auswirkungen hat oder könnte die Verschmelzung auf die bestehenden und künftig abzuschließenden Tarifverträge haben? Keine. 8. Gibt es Absprachen gesellschaftsrechtlicher oder nicht gesellschaftlicher Art zwischen dem Unternehmen Asklepios und der Stadt Hamburg über Entscheidungen, die die Hamburger Asklepios Kliniken betreffen, Einfluss auf die Gesundheitsversorgung in Hamburg haben oder sonstigen Hamburg-Bezug besitzen? Wenn ja, wie lauten diese? Siehe Drs. 21/4285. 9. Gibt es Erkenntnisse des Senats über einen geplanten Börsengang der Asklepios-Gruppe? Wie sehen die Planungen aus? (Bitte detailliert beschreiben.) Nein.