BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/667 21. Wahlperiode 09.06.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Kurt Duwe (FDP) vom 02.06.15 und Antwort des Senats Betr.: Umsetzungsstand Toilettenkonzept Am 13. November 2014 hat der Umweltausschuss auf Grundlage des FDPAntrags „Öffentliche Toiletten in Hamburg – zukünftiges Bedarfskonzept auch mit innovativen Ansätzen erstellen“ (Drs. 20/5638) über das Toilettenkonzept der Freien und Hansestadt Hamburg beraten. Dabei wurde vom Senat ein Zeitplan vorgelegt, der die Fertigstellung des Betriebskonzeptes für Anfang Mai 2015 vorsah. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Konnte der Senat den sich selbst gesetzten Zeitplan einhalten? Wenn ja, wann ist mit den ersten Schritten zur praktischen Umsetzung zu rechnen? Wenn nein, aus welchen Gründen kam es zu Verzögerungen und bis wann ist mit einer Fertigstellung des Toilettenkonzepts zu rechnen? Gegenüber dem im Umweltausschuss vorgestellten Zeitplan hat sich aufgrund einer Vielzahl von Abstimmungsnotwendigkeiten eine leichte Verzögerung ergeben. Die zuständige Behörde strebt dennoch eine Fertigstellung des Gesamtkonzepts bis Ende 2015 an. 2. Gab es Veränderungen zu den im Umweltausschuss vom 13. November 2014 präsentierten Ergebnissen bei der Bestandserhebung? Wenn ja, welche Veränderungen haben sich aus welchen Gründen noch ergeben? Gegenüber den im Umweltausschuss präsentierten Ergebnissen haben sich nur geringfügige Veränderungen ergeben. Die Gesamtzahl der Anlagen hat sich um eine auf 215 erhöht, zum Teil wurden noch Zuordnungen korrigiert und fehlende Daten ergänzt. 3. Wie erfolgt die Beteiligung der Bezirke beziehungsweise der Bezirksversammlung bei der Erstellung der Bedarfs- und Schwachstellenanalyse? Allen Bezirksversammlungen wurde Gelegenheit zur Stellungnahme zu wünschenswerten , neuen aber auch zu gegebenenfalls entbehrlichen Standorten gegeben. Hierzu wurden ihnen vorab die Ergebnisse der Bestandserfassung sowohl in tabellarischer als auch in Kartenform zugesandt. Den Bezirksämtern wurde außerdem die Möglichkeit der Beteiligung im Rahmen von Fachgesprächen und Fragebögen geboten. Drucksache 21/667 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 4. Wie erfolgt die Beteiligung der Senatskoordinatorin für die Gleichstellung behinderter Menschen bei der Erstellung der Bedarfs- und Schwachstellenanalyse ? Die Beteiligung der Senatskoordinatorin erfolgte im Rahmen eines Fachaustausches und einer regelmäßigen Information zum Sachstand des Projekts. Außerdem wurden Interessenvertretungen für Menschen mit Behinderungen, für Senioren und für soziale Belange im Rahmen eines ganztägigen Workshops zu den Beratungen hinzugezogen. 5. Zu welchen Ergebnissen ist die Bedarfs- und Schwachstellenanalyse gekommen? Die im Umweltausschuss präsentierten vorläufigen Erkenntnisse haben sich bestätigt. a. Mithilfe welcher (wissenschaftlichen) Methoden wurden die Bedarfe für öffentliche Toiletten ermittelt? Anerkannte wissenschaftliche Methoden für eine objektive Ermittlung des Bedarfs an öffentlichen Toiletten gibt es nicht. In die Bedarfsanalyse fließen Stellungnahmen der Bezirksversammlung sowie von verschiedenen Verbänden und Interessenvertretungen ein. Außerdem werden Erfahrungen des Gutachters sowie vorhandene Erkenntnisse verschiedener Dienststellen der Freien und Hansestadt Hamburg genutzt. Ausgangspunkt ist jeweils das erkennbare Potenzial an Nutzern an einem Standort, wobei zu berücksichtigen ist, dass auf ein ausreichendes Angebot öffentlicher Toiletten insbesondere Touristen, Familien, Senioren und behinderte Menschen angewiesen sind. b. Welche quantitativen Schwachstellen wurden im Bestand der öffentlichen Toiletten ermittelt? Eine Ausweitung der Verfügbarkeit öffentlicher Toiletten ist wünschenswert, und zwar insbesondere im Hinblick auf barrierefreie öffentliche Toiletten. c. Welche qualitativen Schwachstellen wurden im Bestand der öffentlichen Toiletten ermittelt? Baulich besteht ein Investitionsstau, der Anteil der barrierefreien öffentlichen Toiletten ist zu gering, viele Anlagen sind unzureichend ausgeschildert und die Vielzahl der zuständigen Stellen erschwert einen effizienten und einheitlichen Betrieb. d. In welchen Stadtteilen beziehungsweise Quartieren wurde die Notwendigkeit für zusätzliche öffentliche Toiletten ermittelt? e. Gab oder gibt es Standorte, an denen eine Überkapazität an öffentlichen Toiletten festgestellt wurde? Wenn ja, wo befinden sich diese Standorte und plant der Senat an diesen Standorten Veränderungen? Die Auswertungen hierzu sind noch nicht vollständig abgeschlossen. 6. Wie sieht das ausgearbeitete Betriebskonzept für das Toilettenkonzept der Freien und Hansestadt Hamburg aus und wie hoch ist der sich daraus ergebende Finanzbedarf? Die Beiträge des Gutachters zum Betriebskonzept befinden sich in der Endabstimmung . Parallel wird derzeit die Entscheidung darüber vorbereitet, welche Stelle künftig die Aufgabe „Bau und Betrieb öffentlicher Toiletten“ wahrnehmen soll. Bei der Fertigstellung des Betriebskonzepts wird eine Lösung im Rahmen der bisher verfügbaren Haushaltsmittel angestrebt. 7. Welche Varianten wurden im Rahmen der Ausarbeitung des Betriebskonzepts untersucht und wie hoch waren die jeweiligen Finanzbedarfe? Was waren die jeweiligen Vor- und Nachteile der untersuchten Varianten ? Im Rahmen des Projekts „Bau und Betrieb öffentlicher Toiletten“ wurden die Varianten  Aufgabenwahrnehmung durch die Bezirksämter (beziehungsweise ein federführendes Bezirksamt), Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/667 3  Gründung eines Landesbetriebs,  Beauftragung eines öffentlichen Unternehmens,  Privatisierung untersucht. Die jeweiligen Finanzbedarfe sind von den inhaltlichen Details eines Betriebskonzepts abhängig und konnten daher nicht beziffert werden. Derzeit wird vorrangig die Variante „Beauftragung eines öffentlichen Unternehmens“ verfolgt, weil sie einerseits wegen der vorhandenen betrieblichen Strukturen ein wirtschaftlich optimiertes Management aus einer Hand verspricht und andererseits eine steuernde Einflussnahme durch den Senat erlaubt. 8. Wurde im Rahmen der Maßnahmenausarbeitung auch Konzepte, wie beispielsweise versenkbare Toiletten oder Kiosk-Toiletten-Kombinationen , betrachtet? Wenn ja, werden solche Konzepte in Hamburg umgesetzt? Wenn nein, warum nicht? Kiosk-WC-Kombinationen sind bereits ein wesentlicher Baustein der Toiletteninfrastruktur in Hamburg und werden auch in das neue Konzept einbezogen. Versenkbare Toiletten spielen im Rahmen der bisherigen Überlegungen keine Rolle, weil den beteiligten Stellen keine wirtschaftlich zu betreibenden Modelle bekannt sind. 9. Ist eine Ausschreibung von Toilettenstandorten (Nachfolge JCDecauxVertrag ) notwendig? Wenn ja, wann soll die Ausschreibung und Vergabe der Dienstleistung erfolgen? Wenn nein, aus welchen Gründen kann auf Ausschreibung und Vergabe der Dienstleistung verzichtet werden? Wenn es zur Übertragung der Aufgabe auf ein öffentliches Unternehmen kommt, wird voraussichtlich eine Ausschreibung für entsprechende Nachfolgelösungen durch das beauftragte Unternehmen erforderlich werden.