BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/6675 21. Wahlperiode 22.11.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Christiane Schneider (DIE LINKE) vom 14.11.16 und Antwort des Senats Betr.: Abschiebungen nach Afghanistan (II) Die Sicherheitslage in Afghanistan ist katastrophal und wird sich absehbar nicht ändern, das haben die Entwicklungen der vergangenen Monate und zuletzt der Angriff auf das deutsche Generalkonsulat im ehemaligen Bundeswehrstützpunkt Mazar-i-Sharif gezeigt. Nichtsdestotrotz forciert die Bundesregierung seit einiger Zeit Abschiebungen nach Afghanistan und erhöhte den Druck auf die afghanische Regierung, einem Rückübernahmeabkommen zuzustimmen. In der vergangenen Woche schloss die Europäische Union ein Rückübernahmeabkommen mit der afghanischen Regierung, im Gegenzug wurden Afghanistan fast 14 Milliarden Euro „Finanzhilfen“ versprochen. Im Oktober 2015 hatte der Bundesinnenminister zudem angekündigt, die Entscheidungskriterien für Afghanistan zu verändern, weil ihm die Schutzquote zu hoch sei. Gleichzeitig lag die bereinigte Schutzquote von afghanischen Staatsangehörigen in 2015 bundesweit bei fast 80 Prozent. Schon im Februar 2016 hatte der Bundesinnenminister von den Ländern gefordert, Abschiebungen nach Afghanistan durchzuführen. Der Druck der Bundesregierung auf die Bundesländer ist hoch und wird immer noch verstärkt . In meiner Anfrage Drs. 21/3492 antwortet der Senat, er prüfe die „Möglichkeiten der Rückkehr ausreisepflichtiger afghanischer Staatsangehöriger im Einzelfall “. In meiner Anfrage Drs. 21/6310 antwortet der Senat, dass „Abschiebe- Maßnahmen nach Afghanistan (…) entsprechend der Lage des jeweiligen Einzelfalls“ terminiert würden. Dabei würden die „vorhanden Rückführungskapazitäten zunächst auf allein reisende Männer“ konzentriert. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie viele der in Drs. 21/6310 genannten „freiwillig“ ausgereisten afghanischen Staatsangehörigen sind nach Afghanistan ausgereist? Wie viele in welche anderen Länder? Die Erfassung der freiwillig ausgereisten Personen erfolgt anhand deren Staatsangehörigkeit . Eine statistische Erfassung der Zielorte erfolgt nicht. Dies könnte auch durch eine Einzelfallauswertung nicht immer zweifelsfrei beantwortet werden, da es ausländerrechtlich auf die Ausreise, nicht aber auf die Ankunft in einem bestimmten Land Drucksache 21/6675 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 ankommt. Es ist davon auszugehen, dass die Personen im Regelfall in ihre Herkunftsländer zurückreisen. 2. Wie viele afghanische Staatsangehörige sind im Oktober 2016 „freiwillig“ ausgereist? Wie viele in welche anderen Länder? Sechs afghanische Staatsangehörige sind freiwillig ausgereist. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. 3. Hat die Freie und Hansestadt Hamburg im Oktober 2016 Abschiebungen afghanischer Geflüchteter durchgeführt? Wenn ja, a. wie viele? b. wie viele davon nach Afghanistan? Nein. Im Übrigen: entfällt. 4. Sofern bisher keine Geflüchteten nach Afghanistan abgeschoben wurden : Plant der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde konkret, Abschiebemaßnahmen nach Afghanistan durchzuführen? a. für wann? b. handelt es sich um eine Charter-Maßnahme? c. sollen sie im Verbund mit weiteren Ländern durchgeführt werden? Wenn ja, mit welchen? d. wohin genau soll der Flug gehen? e. wie viele „Plätze“ hat Hamburg gebucht? f. von welchem Flughafen aus werden sie durchgeführt werden? g. sollen auch Familien mit Kindern, besonders Schutzbedürftige und/ oder allein reisende Frauen abgeschoben werden? Um den Erfolg von Abschiebemaßnahmen nicht zu gefährden, sieht der Senat davon ab, im Vorfeld Einzelheiten zu geplanten Maßnahmen zu veröffentlichen. Im Übrigen siehe Drs. 21/6310.