BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/6677 21. Wahlperiode 22.11.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Westenberger (CDU) vom 14.11.16 und Antwort des Senats Betr.: Flächen für Gewerbe und Industrie in Hamburg – Anzahl der in Bebauungsplänen ausgewiesenen Flächen für die Wirtschaft in der Freien und Hansestadt Hamburg (II) In seiner Antwort auf Drs 21/6374 stellt der Senat die ausgewiesenen Flächen für Gewerbe und Industrie sowie deren Veränderungen im Bestand aufgeschlüsselt nach den Kategorien Bezirke, Größe und Lage der Fläche sowie Unternehmen dar. Die Antworten des Senats geben Anlass zu weiteren Nachfragen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:  1. In welchen Gewerbegebieten, inklusive der Veränderungen im Bestand, wurden welche Maßnahmen zur Schaffung einer digitalen Infrastruktur ergriffen? Welche Datenleitungen und welche Netze sind vorhanden und welche werden in welchem Zeitraum installiert? Bitte jeweils anhand der Anlagen 1 und 3 aufschlüsseln. 2. In welchen Industriegebieten, inklusive der Veränderungen im Bestand, wurden welche Maßnahmen zur Schaffung einer digitalen Infrastruktur ergriffen? Welche Datenleitungen und welche Netze sind vorhanden und welche werden in welchem Zeitraum installiert? Bitte jeweils anhand der Anlagen 2 und 4 aufschlüsseln. 3. Auf welchen Flächen der genannten Unternehmen wurden welche Maßnahmen zur Schaffung einer digitalen Infrastruktur ergriffen? Welche Datenleitungen und welche Netze sind vorhanden und welche werden in welchem Zeitraum installiert? Bitte anhand der Anlage 5 aufschlüsseln. 4. Welche Maßnahmen zur Schaffung einer digitalen Infrastruktur werden bezogen auf die unter 9. genannten 14 Flächen in den Bezirken ergriffen ? Welche Datenleitungen und welche Netze sind vorhanden und welche werden in welchem Zeitraum installiert? Bitte jeweils aufschlüsseln. Seit der Postreform werden nach Artikel 87 f Grundgesetz Telekommunikationsdienstleistungen in Deutschland durch private Unternehmen erbracht. Die Zuständigkeit für Telekommunikation liegt beim Bund. Grundversorgungsleistungen gemäß § 78 TKG, zu denen hochleistungsfähige Internetzugänge nicht gehören, erbringt die Telekom Deutschland GmbH. Eine darüber hinausgehende Infrastrukturversorgung obliegt den im Wettbewerb stehenden privaten Telekommunikationsnetzbetreibern. Informationen zu vorhandenen Datenleitungen und Ausbauvorhaben aller Netzbetreiber , die eine vollständige Beantwortung der Fragen ermöglichen würden, liegen den zuständigen Behörden nicht vor. Drucksache 21/6677 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Die zuständige Behörde führt zurzeit ein Breitbandförderverfahren für das gesamte Stadtgebiet durch (siehe unter anderem Drs. 21/6319, 21/6125, 21/6008, 21/5405, 21/5375, 21/5203, 21/4736, 21/3538, 21/2726), in dem Infrastrukturdaten einiger Netzbetreiber erhoben wurden. Eine Aufschlüsselung dieser Daten ist aufgrund des erheblichen Umfangs der abgefragten Flächen in der zur Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Von dem genannten Verfahren profitieren voraussichtlich auch Gewerbe- und Industriegebiete (unter anderem Hafengebiete), sofern dort eine Unterversorgung festgestellt wurde. Ziel der Infrastrukturförderung ist eine Internetzugangsversorgung mit mindestens 50 Mbit/s. Über dieses Förderverfahren hinausgehende staatliche Maßnahmen zur Schaffung einer digitalen Infrastruktur in den genannten Gebieten sind den zuständigen Behörden nicht bekannt.