BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/6678 21. Wahlperiode 22.11.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrea Oelschlaeger, Dirk Nockemann und Detlef Ehlebracht (AfD) vom 14.11.16 und Antwort des Senats Betr.: Erregung öffentlichen Ärgernisses – Personen verrichten ihre Notdurft im Freien Hamburgs Wiege, der Domplatz, ist fraglos einer der geschichtsträchtigsten Orte der Stadt. Es gab Spuren einer Siedlung im 8. Jahrhundert n. Chr. auf dem Geestsporn. Einst erinnerte ein Ziegelklotz an den letzten oberirdischen sichtbaren Mauerrest des gotischen Doms, der den Hinweis auf eine historische Topographie darstellte. Der Hamburger Senat ließ fünf Wallfragmente in schwarz lackiertem Stahl mit inneren Rasenrampen, die den Verlauf der Domburg vor Ort markieren und dazu einen Blick von oben ermöglichen, errichten. Ziel und Absicht der „Grünanlage“ ist ein Ruhepol mitten in der Stadt, ein Aufenthaltsort für Erwachsene und Kinder abseits der Hektik der Großstadt. Die 39 beleuchteten Sitzelemente aus Acryl dienen als Sitzmöglichkeit und sollen den Aufenthalt möglichst angenehm gestalten. Angrenzend am Speersort an der Petrikirche befindet sich ein Kindergarten. Immer häufiger beschweren sich Bürger dieser Stadt über sogenannte Wildpinkler /das „draußen Pinkeln“, noch schlimmer das wild Defäkieren, also dass Personen ihre Notdurft im Freien verrichten. In der Öffentlichkeit Hamburgs zu urinieren ist nicht erlaubt und kann ein Bußgeld gemäß § 183a StGB nach sich ziehen. In besonders schweren Fällen gemäß § 183 StGB mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe in Höhe bis zu 5.000 Euro bestraft werden. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen, teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Stadtreinigung Hamburg (SRH), wie folgt: 1. Ist dem Senat bekannt, dass zwischen den schwarz lackierten Stahlmauern direkt auf der Rampe Personen regelmäßig ihre Notdurft verrichten ? Es ist bekannt, dass es am Domplatz zu Verunreinigungen durch Fäkalien beziehungsweise Urinieren gekommen ist. 2. Gibt es Institutionen außer der Polizei, die die Erregungen öffentlichen Ärgernisses ahnden? Wenn ja, welche? Drucksache 21/6678 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Die Tatbestände der §§ 183, 183a StGB sind Straftaten, werden dementsprechend von den Strafverfolgungsbehörden geahndet und sehen keine Bußgelder, sondern Geld- oder Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr vor. Die hier angesprochenen Sachverhalte stellen dagegen Ordnungswidrigkeiten dar. Das für Ordnungswidrigkeiten zuständige Bezirksamt stellt im Zuge des Außendienstes entsprechende Ordnungswidrigkeiten fest und ahndet diese. 3. Wie hoch ist das Bußgeld für „Wild-Urinieren“ oder „Wild-Defäkieren“, Erregung öffentlichen Ärgernisses in Hamburg? Wie hoch ist das Bußgeld beziehungsweise die Strafe in besonders schweren Fällen? 3.1 Wie oft wurde ein Bußgeld gemäß §§ 183 und §183a StGB von 2010 bis 2016 im Stadtteil Mitte verhängt? Bitte in jährlicher Erfassung abbilden. Eine Verwarnung im minderschweren Fall wird mit 35 Euro, ein Bußgeld mit 100 Euro zuzüglich Verwaltungskosten belegt. Anzahl der wegen Ordnungswidrigkeiten verhängten Bußgelder im Bezirk Hamburg- Mitte: Jahr Anzahl Fälle 2010 34 2011 155 2012 64 2013 30 2014 14 2015 15 2016 10 * Stand 31.Oktober 2016 Im Übrigen siehe Antwort zu 2. 4. Wie beurteilt der Senat die Erregung öffentlichen Ärgernisses direkt gegenüber von Kindergärten? Siehe Antwort zu 2. 5. Werden die hinterlassenen Exkremente (falls überhaupt möglich) von der Stadtreinigung entfernt? Wenn ja, in welchen Abständen kontrolliert die zuständige Stelle den Domplatz? Die SRH ist an dieser Stelle im Reinigungsdienst nicht tätig. Mit der Reinigungsleistung hat das zuständige Bezirksamt eine Fremdfirma beauftragt, die in einem Zwei- Wochen-Abstand eine Reinigung vornimmt. Soweit aufgrund einer sich anschließenden Flächenkontrolle kürzere Reinigungsintervalle erforderlich werden, werden diese entsprechend angepasst. 6. Wie viele Beschwerden hat es in Zusammenhang mit 6.1 illegaler Müllentsorgung und 6.2 Erregungen öffentlichen Ärgernisses in diesem Bereich von 2011 bis November 2016 gegeben? Bitte in jährlicher Zahlen abbilden. Die Meldungen bei der Hotline „Saubere Stadt“ zu illegaler Müllentsorgung beziehungsweise Verschmutzungen im Bereich des Domplatzes wurden vor 2014 nicht gesondert erfasst. Seit 2014 gibt es in diesem Bereich (Alter Fischmarkt, Curienstraße, Domstraße, Schopenstehl) folgende jährliche Entwicklung der Verschmutzungsmeldungen: Jahr Anzahl der Hotline-Meldungen 2014 4 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6678 3 Jahr Anzahl der Hotline-Meldungen 2015 8 bis 16.11.2016 4 Beschwerden über die Erregung öffentlichen Ärgernisses in diesem Bereich sind den zuständigen Behörden nicht bekannt. 7. Welche konkrete Planung hat der Senat bezüglich des Ausbaus „Netz“ der öffentlichen Toiletten? Siehe Drs. 21/5143. 8. Plant der Senat die Aufstellung beziehungsweise Errichtung öffentlicher Toiletten in diesem Bereich? 8.1 Wenn ja, wo werden diese Toiletten aufgestellt? 8.2 Wenn ja, werden die geplanten öffentlichen Toiletten kostenpflichtig sein? Bisher gibt es keine Planung für die Aufstellung einer öffentlichen Toilette im Bereich des Domplatzes. 9. Für welche Form „Art“ (offener Bauweise, mit Kabine) öffentlicher Toiletten tendiert der Senat zukünftig? Derzeit werden von der SRH barrierefreie Automatiktoiletten mit Kabine beschafft. Abhängig vom jeweiligen Standort können bei Bedarf auch andere Bauweisen angemessen sein. 10. Plant der Senat, für die Obdachlosen besondere Hilfen anzubieten (zum Beispiel gebührenfreie Toilettennutzung)? Es besteht eine Vielzahl von Angeboten für hilfesuchende Menschen im Bereich der Innenstadt. Einrichtungen wie zum Beispiel Tagesaufenthaltsstätten (Herz As), das Pik As, der StützPunkt am Hauptbahnhof und der Standort des Winternotprogramms (WNP) verfügen grundsätzlich über ausreichend eigene Toilettenanlagen, die dem Nutzerkreis der diesbezüglichen Einrichtungen zur Verfügung stehen. Um den Nutzern des WNP auch tagsüber Toiletten zur Verfügung zu stellen, wurden für die Laufzeit des WNP auf dem Gelände der Standorte Chemietoiletten aufgestellt. Darüber hinaus dürfen die öffentlichen Toiletten in der Rotunde, im Tunnel Mönckebergstraße sowie in Brücke 4 der Landungsbrücken derzeit von Obdachlosen entgeltfrei genutzt werden. 11. Wie gedenkt der Senat, der Situation auf dem Domplatz zu begegnen? Der Senat begegnet der dortigen Situation wie in anderen Bereichen der Stadt durch angemessene Reinigungsintervalle. Eine deutliche Verstärkung der Reinigungstätigkeit im öffentlichen Raum befindet sich in Vorbereitung. Im Übrigen siehe auch Antwort zu 5.