BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/6679 21. Wahlperiode 22.11.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrea Oelschlaeger (AfD) vom 14.11.16 und Antwort des Senats Betr.: Naturschutzgebiet Moorgürtel Seit dem Jahr 2001 ist der Moorgürtel, der sowohl Flächen in der Gemarkung Francop als auch in der Gemarkung Neugraben umfasst, unter Naturschutz gestellt. Einst ein großflächiges Randmoor des Elbe-Urstromtales, werden die Flächen heutzutage überwiegend als Grünland genutzt. Die Kulturlandschaft ist hier von besonderem Reiz, da neben Moorresten auch Gebüsche, Wälder, Kleingewässer und Röhrichte in die Wiesen und Weiden eingebettet sind. Hierdurch entstehen unter anderem vielfältige kleingestaltige Grenzlinienlebensräume mit der dadurch möglichen hohen Artenvielfalt. Das gesamte Gebiet hat zwischenzeitlich eine Fläche von ungefähr 796 Hektar und ist somit das größte zusammenhängende rurale Naturschutzgebiet auf dem Gebiet der Hansestadt Hamburg. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie groß ist der Flächenanteil am Naturschutzgebiet in Hektar, der Eigentum der Freien und Hansestadt Hamburg oder des Bezirkes Harburg ist? Gemäß Landesgrundbesitzverzeichnis circa 555 ha im öffentlichen Eigentum. 2. Mit wie vielen Eigentümern wurden zum Zwecke des Naturschutzes Vereinbarungen getroffen? Welche Vereinbarungen sind dies und welche Gesamtfläche wird dadurch abgedeckt? Mit insgesamt 14 privaten Bewirtschaftern wurden Vereinbarungen über eine naturschutzgerechte Bewirtschaftung von Flächen abgeschlossen. Dabei handelt es sich um Vertragsnaturschutz oder um Bewirtschaftungsverträge im Rahmen von Ausgleichsverpflichtungen . Ziel der Verträge ist die Entwicklung von artenreichen Grünlandflächen als Lebensraum für seltene Pflanzen und Tiere, insbesondere den Wachtelkönig und andere Wiesen- und Gebüschvögel. Insgesamt werden davon 193 ha erfasst (davon 88 ha Vertragsnaturschutz). Die Verträge beziehen sich nicht nur auf private, sondern auch auf öffentliche Flächen. 3. Unterliegen die bisher nicht durch vertragliche Regelungen abgedeckten Flächen einer Nutzungseinschränkung? Ja, durch Regelungen der Naturschutzgebietsverordnung. 4. Welche Entschädigungen pro Hektar im weitesten Sinne werden jährlich an die Eigentümer gezahlt? Es werden keine Entschädigungen gezahlt. Drucksache 21/6679 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 5. Welche Organisationen betreuen das Naturschutzgebiet? Das Gebiet wird vom Naturschutzbund Deutschland e.V. (NABU), LV Hamburg betreut. 6. Werden diese Organisationen für ihre Leistungen durch die Stadt finanziell unterstützt? Ja. 7. Welche Aufgaben erfüllen diese Organisationen konkret? Aufsicht durch Überwachung der Einhaltung der Gebote und Verbot der Verordnung vor Ort, Aufklärung der Besucher über Ziele und Inhalte der Verordnung und Information über besondere Regelungen oder gesperrte Bereiche, Beobachtung durch Kontrolle der durch die Verordnung geschützten Tier- und Pflanzenarten und Lebensräume sowie Durchführung von Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen im Einvernehmen mit der zuständigen Behörde. 8. Werden durch diese Organisationen Führungen oder Informationsveranstaltungen im Moorgürtel angeboten? Ja. 9. In Teilen des Naturschutzgebietes sollen Restmoorflächen angestaut und durchnässt werden. Welche Flächen sind dies und wie groß sind diese Flächen jeweils? Die Maßnahme befindet sich derzeit noch in einem sehr frühen Planungsstadium, sodass konkrete Flächen innerhalb des Nincoper Moores noch nicht benannt werden können. 10. Wurden vor Beginn der Maßnahmen zur Wiedervernässung dieser Flächen eine Biotopkartierung und eine Inventur der vorhandenen Faunenund Florenarten in den betreffenden Gebieten vorgenommen? Ja. 11. Welches ist das Zielbild bei der Wiedervernässung der Moorstandorte? Welche Biotoptypen beziehungsweise welche Artgemeinschaften sollen angestrebt werden? Durch den in der Vergangenheit erfolgten Wasseranstau und die beabsichtigte weitere Optimierung der Wasserrückhaltung in den Hochmoorresten sollen offene, möglichst gehölzfreie Moorbiotope (Moorbiotope der Übergangs- und Hochmoore) mit moorspezifischen Artenvertretern der Pflanzen, Spinnen und Insekten wiederhergestellt werden . 12. Welche Nährstoffbedingungen herrschen an den zur Vernässung vorgesehenen Standorten? Aufgrund der früheren Mineralisierung des Torfbodens weisen einige Standorten nach wie vor mittlere bis reiche Nährstoffbedingungen auf. 13. Zur Niederhaltung der aufkommenden Verbuschung in den vernässten Gebieten ist eine extensive Beweidung mit Schafen und Ziegen angedacht . Bestandsbäume und auftretender Jungwuchs sollen durch menschliche Eingriffe entfernt werden. Gibt es hierzu eine Abschätzung, wie viele Tiere hierfür notwendig sind? Welche Anzahl Manntage wird für die Entkusselung jährlich eingeplant? Soll diese Pflegeleistung durch behördliche Kräfte geschehen oder werden hierfür externe Dienstleister oder Organisationen eingebunden? Siehe Antwort zu 9.