BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/668 21. Wahlperiode 09.06.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Daniel Oetzel (FDP) vom 02.06.15 und Antwort des Senats Betr.: Zustand der Spielplätze in Hamburg und deren Zugänglichkeit Spielplätzen kommt eine weitreichende Bedeutung nicht nur in der Entwicklung von Kindern, sondern auch in der städtebaulichen Entwicklung zu. Hamburg verfügt über rund 700 Spielplätze, doch nicht auf allen macht das Spielen gleich viel Spaß. Eine ihren Bestrebungen nach kinderfreundliche Stadt, geleitet von einem Senat, der verstärkt auch die familiären Bedürfnisse in den Blick nehmen will, sollte aber über einen gleichmäßigen Bestand an qualitativ hochwertigen und zuvorderst zugänglichen Spielplätze verfügen. Durch Nachrichten aus den Bezirken entstand in letzter Zeit jedoch der Eindruck , dass genau diese Zugänglichkeit nicht in einem angemessenen Umfang gewährleistet ist. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat 1. In welchem Umfang sind öffentliche Spielplätze im Raum Hamburg von Nutzungsbeschränkungen betroffen? a) Wie viele Spielplätze sind nur beschränkt nutzbar aufgrund baulicher Mängel? (Bitte um Auflistung nach Standort und baulichem Zustand.) Im Bezirk Hamburg-Mitte sind folgende Spielplätze eingeschränkt nutzbar: Spielplatz Billstraße: Es befinden sich vorübergehend keine Spielgeräte auf der Fläche . Der Spielplatz grenzt unmittelbar an das Gelände des ehemaligen Huckepackbahnhofs an, der zurzeit für eine Bebauung vorbereitet wird. Spielplatz Sandkamp: Wegen der problematischen Innenhofsituation wurde die Anzahl der Spielgeräte reduziert. Spielplatz Illenbuller: Viele der Spielgeräte sind abgängig. Der Spielplatz soll in nächster Zeit neugestaltet und umgebaut werden. Spielplatz Glashüttenstraße: Ein Teil der Spielplatzfläche wird temporär als Baustellenzufahrt für das Nachbargrundstück genutzt. In den Bezirken Altona, Eimsbüttel, Hamburg-Nord, Wandsbek, Bergedorf und Harburg sind alle Spielplätze uneingeschränkt nutzbar. Es wird nicht ausgeschlossen, dass aufgrund erforderlicher Reparaturen einzelne Spielgeräte temporär gesperrt oder abgebaut werden. b) Wie viele Spielplätze sind aufgrund anderweitiger Nutzungsbeschränkungen , beispielsweise durch aus Lärmbeschränkungen resultierende verkürzte Öffnungszeiten, nur eingeschränkt nutzbar? (Bitte um Auflistung nach Standort und Aufführung von Grund und Umfang der jeweiligen Nutzungsbeschränkung.) Drucksache 21/668 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Es sind folgende Spielplätze in den Bezirken in ihrer Nutzung eingeschränkt: Hamburg-Mitte: Die Spielplätze Silbersackstraße, Zirkusweg und Hein-Hoyer-Straße werden nachts wegen der vorhandenen Drogen- und Alkoholproblematik geschlossen. Bei diversen Bolzplätzen wird die Beleuchtung nachts durch eine Zeitschaltung abgeschaltet. Altona: Im Grünzug Goetheallee wird ein Bolzplatz während des Unterrichts exklusiv von der angrenzenden Schule genutzt. Hamburg-Nord: Der Bolzplatz am Spielplatz Güntherstraße ist aufgrund einer gerichtlichen Auflage in seiner Nutzung eingeschränkt. Er hat folgende Nutzungszeiten: 8 – 20 Uhr, außer an Sonn- und Feiertagen. Bergedorf: Zum Schutz der Anwohner vor Lärmbelästigung darf der Bolzplatz auf dem Spielplatz Chrysanderstraße/Gewerkschaftsweg nur in der Zeit von 8 – 22 Uhr genutzt werden. Die Spielplätze in den Bezirken Eimsbüttel, Wandsbek und Harburg sind uneingeschränkt nutzbar. c) Wurden im Zeitraum von 2010 bis heute Spielplätze im Raum Hamburg geschlossen? Wenn ja, aus welchen Gründen? Wenn nein, sind in den kommenden fünf Jahren Schließungen geplant? Wenn Schließungen geplant sind, welche Spielplätze sind davon betroffen? In den folgenden Bezirken wurden Spielplätze und Spielplatzflächen aufgegeben: Hamburg-Mitte: Die Spielplätze Hammer Berg und Dringsheide wurden aufgrund der Erweiterungen der ansässigen Kindertagesstätten aufgegeben, da diese ausschließlich von den angrenzenden Kitas genutzt wurden und wenig attraktiv für andere Kinder waren. Die Spielplätze Landwehrplatz und Kurdamm wurden für die Wohnbebauung freigegeben . Im näheren Umfeld befinden sich ausreichend attraktive Spielflächen zur Kompensation. Die Spielplätze Kuckuckshorn und Brackstraße wurden in den Inselpark Wilhelmsburg integriert. Hamburg-Nord: Der Spielplatz Frickestraße wurde verlagert. Der Spielplatz Knickweg ist für die Dauer der Bebauung bis circa Ende 2015 nur eingeschränkt nutzbar. Der Spielplatz Rübenkamp/Wolkausweg wird aufgegeben. Die Spielplatzfläche ist Teil des Grundstücks der angrenzenden Schule. Die Schule benötigt die Fläche zukünftig als Schulaußenfläche, da auf einem Teil des Schulgrundstücks am Wolkausweg Wohnungsbau realisiert wird. Weitere Schließungen sind derzeit nicht geplant. Die Bezirke Altona, Eimsbüttel, Wandsbek, Bergedorf und Harburg haben seit 2010 keine Spielplätze aufgegeben, und es ist auch nach derzeitigem Stand nicht geplant, dort Spielplatze in den nächsten Jahren aufzugeben. 2. Welche Beschwerden gingen in den Hamburger Bezirksämtern ein hinsichtlich a) baulicher und pflegerischer Mängel an öffentlichen Spielplätzen? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/668 3 In den Bezirksämtern werden keine Statistiken zu Beschwerden geführt, die bauliche und pflegerische Mängel betreffen. Eingehenden Beschwerden beziehen sich vor allem auf pflegerischen Mängeln wie Verunreinigungen und Müll, Hundekot, Gras- und Wildwuchs, Beschädigungen und Vandalismus. b) Nutzungsbeschränkungen für öffentliche Spielplätze? Den Bezirksämtern Hamburg-Mitte, Altona, Eimsbüttel, Hamburg-Nord und Wandsbek liegen keine Beschwerden über Nutzungseinschränkungen öffentlicher Spielplätze vor. Im Bezirk Wandsbek gab es vereinzelte Beschwerden beziehungsweise Nachfragen lediglich in Fällen von temporären Nutzungseinschränkungen zum Beispiel während laufender Grunderneuerungs- oder Umbaumaßnahmen von Spielplätzen. Beschwerden zu Nutzungseinschränkungen auf Spielplätzen werden in den Bezirksämtern Bergedorf und Harburg statistisch nicht erfasst. 3. Wie viele und welche öffentlich nutzbaren Schulsportplätze im Raum Hamburg sind weniger als drei Stunden täglich für die Öffentlichkeit zugänglich? Aus welchen Gründen resultieren diese Beschränkungen? Siehe Drs. 19/5234 und 20/11087. 4. Wie viele und welche Schulhöfe öffentlicher Schulen sind in Schultagen nach Schulschluss und am Wochenende beziehungsweise in den Ferien nicht für die Kinder der jeweiligen Quartiere zum Spielen freigegeben? Bitte für jeden Schulhof angeben, warum dieser nicht freigegeben ist. Siehe hierzu auch Drs. 20/11088. Entsprechend der gemeinsamem Dienstvorschrift „Überlassung und Benutzung von Schulsportstätten sowie Freigabe von Schulhofflächen und -sportplätzen als öffentliche Kinderspielplätze“ vom 27. September 1990 werden während der unterrichtsfreien Zeiten grundsätzlich alle nach Lage, Beschaffenheit und Ausstattung geeigneten Schulhofflächen und -sportplätze als öffentliche Kinderspielplätze bis 20 Uhr freigegeben, sofern hierfür ein Bedarf besteht. Die im Übrigen erfragten Daten werden von den zuständigen Behörden nicht gesondert statistisch erfasst. Eine Abfrage an allen 383 staatlichen allgemein- und berufsbildenden Schulen mit anschließender Datenauswertung war in der für eine Parlamentarische Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich.