BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/6688 21. Wahlperiode 22.11.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Gladiator (CDU) vom 14.11.16 und Antwort des Senats Betr.: Hundekontrolldienst statt Bezirklicher Ordnungsdienst Nachdem der Senat die Bezirklichen Ordnungsdienste (BOD) in Hamburg Ende 2013 aufgelöst hat, musste er ersatzhalber den zentralen Hundekontrolldienst (HKD) einführen, um die ehemals beim BOD angesiedelte Aufgabe der Einhaltung des Hundegesetzes aufrechterhalten zu können. Der HKD ist als Kontroll- und Vollzugsorgan mit sieben Mitarbeitern im gesamten Stadtgebiet Hamburg zuständig. Davon ausgenommen sind Natur- und Landschaftsschutz - und Waldgebiete. Für Bürger ist der HKD nicht persönlich erreichbar. Allenfalls kann unter der zentralen Telefonnummer 42854-4101 auf Band oder per E-Mail (hundekontrolldienst@hamburg-mitte.hamburg.de) eine Nachricht hinterlassen werden. In der derzeitigen Ausstattung und Einsatzzeiten von montags bis freitags zwischen 7 und 15.15 Uhr (Drs. 20/11693) erscheint fraglich, wie der HKD allein die Aufträge der Polizei bewältigen und in allen sieben Bezirken präsent sein soll. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie haben sich seit Mai 2014 die Beißvorfälle in Hamburg entwickelt? Bitte nach Monaten und Stadtteilen untergliedern. Gemäß § 26 Hundegesetz wird eine „jahresbezogen zu ermittelnde Statistik der Beißvorfälle “ von der zuständigen Behörde veröffentlicht (http://www.hamburg.de/ hundegesetz/), eine Untergliederung nach Monaten findet nicht statt. Die Statistiken für die Jahre 2014 und 2015 sind unter dem genannten Link aufrufbar, die Statistik für das Jahr 2016 wird Anfang 2017 erstellt und veröffentlicht. 2. Wie viele Kontrollen beziehungsweise Verstöße wurden aufgrund von E-Mails beziehungsweise telefonischer Sprachnachrichten von Bürgern vom HKD seit Mai 2014 durchgeführt? Bitte nach Monaten untergliedern. In den Jahren 2014 und 2015 sind geschätzt jeweils circa 300, im Jahr 2016 (bis 11. November 2016) sind 265 schriftliche Beschwerden/Hinweise beim HKD eingegangen . Telefonische Beschwerden/Hinweise werden statistisch nicht erfasst, geschätzt sind es circa 35 Beschwerden/Hinweise pro Monat. Allen Beschwerden/Hinweisen wird nachgegangen beziehungsweise diese werden an die zuständigen Stellen weitergeleitet . Darüber hinaus werden die Daten statistisch nicht gesondert erfasst. Eine weitere Einzelfallauszählung ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Im Übrigen siehe Drs. 20/11693. 3. In wie vielen Fällen wurde der HKD seit Mai 2014 jeweils direkt von der Polizei angefordert und zu welchem Zweck? Bitte monatlich untergliedern . Der HKD ist im Rahmen der Amtshilfe für die Polizei Hamburg, den Zoll und die Bundespolizei tätig geworden. Weitere Einzelheiten wurden statistisch nicht erfasst. Drucksache 21/6688 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Einsätze 2014: 351 Einsätze 2015: 376 Einsätze bis 11.11.2016: 361 Die Amtshilfe umfasst bei Einsätzen durch die Polizeieinsatzzentrale gefahrenabwehrende Maßnahmen, zum Beispiel frei laufende Hunde auf Gleisen, Autobahnen, Straßen oder Spielplätzen. Des Weiteren wird der HKD zu Hausdurchsuchungen angefordert , wenn sich gefährliche Hunde in Objekten befinden könnten. Der HKD stellt Hunde sicher, um den Schutz der Durchsuchungskräfte zu gewährleisten. 4. Wie viele Aufträge wurden von den Bezirksämtern seit Mai 2014 jeweils an den HKD gegeben? Bitte nach Bezirken, Monat und Art des Auftrags aufgliedern. Bezirksämter gesamt: 2014: 1.445 2015: 1.581 Vom 1. Januar bis 11. November 2016 sind folgende Aufträge erfasst worden: Hamburg-Mitte 326 Altona 217 Eimsbüttel 74 Hamburg-Nord 154 Wandsbek 181 Bergedorf 21 Harburg 102 gesamt: 1.075 Die Aufträge umfassen: Umsetzung von Vollstreckungsaufträgen (Sicherstellen von Hunden) Ermittlungen mit Bezug zum Hundegesetz. Darüber hinaus werden die Angaben statistisch nicht erfasst. Die Beantwortung für die Jahre 2014 und 2015 ist nur durch eine händische Auswertung von mehreren Tausend Einzelakten möglich, dies ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Im Übrigen siehe Drs. 20/11693. 5. Wie ist die aktuelle Personalsituation des HKD (Soll/Ist)? Sieben Personen mit sieben Vollzeitäquivalenten zum Stichtag 14. November 2016. 6. Gibt es eine Überlastungsanzeige? Wenn ja, wie bewertet der Senat beziehungsweise die zuständige Fachbehörde die Anzeige und wie wird reagiert? Ja, eine. Das zuständige Bezirksamt prüft derzeit Abhilfemöglichkeiten. 7. Zu welchen Zeiten ist der HKD im Einsatz? Der HKD versieht seinen Dienst regelhaft montags bis freitags innerhalb der gleitenden Arbeitszeit beziehungsweise anlassbezogen auch in den sehr frühen Morgenstunden sowie den späten Nachmittags- und Abendstunden. 8. Wo werden personenbezogene Daten aus den Einsätzen elektronisch erfasst und gepflegt? Es findet eine interne Erfassung der Einsätze in Form eines Einsatztagesbuches statt. 9. Wie wird in Hamburg das Hundegesetz in Natur-, Landschaftsschutzund Waldgebieten, zum Beispiel die Anleinpflicht, Schutz in den Ruheund Setzzeiten des Wildes und die Abwehr der Gefährdung von Mensch und Tier durchgesetzt? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6688 3 Das Hundegesetz wird in Natur-, Landschaftsschutz- und Waldgebieten von den jeweiligen Bezirksämtern durchgesetzt. Dabei werden vom Bezirksamt Hamburg-Mitte die anderen Bezirksämter bei der Kontrolle der fälschungssicheren Kennzeichnung und der Sicherstellung von Hunden bei Nichteinhaltung von Ver- oder Geboten des Hundegesetzes unterstützt. In Waldgebieten gelten insbesondere die Regelungen des Bundes- und des Landeswaldgesetzes . Soweit diese Vorschriften das Führen von Hunden betreffen, werden die Regelungen im Rahmen des Forstschutzes von den jeweiligen Revierleitungen kontrolliert und ordnungsrechtlich geahndet. 10. Gibt es Ergebnisse des Runden Tisches in Altona zum HKD? Wenn ja, bitte im Einzelnen darstellen. Wenn nein, wieso nicht? Auf Grundlage der Beratungen des Runden Tisches in Altona wurde das Freilaufflächenkonzept für Hunde überarbeitet und es wurden Themen benannt, die zur Verbesserung der Situation bezüglich frei laufender beziehungsweise schlecht geführter Hunde beitragen können. Die Beratungen sind noch nicht abgeschlossen. 11. Wie bewertet der Senat beziehungsweise die zuständige Fachbehörde die Arbeit und Erforderlichkeit des HKD? Können insbesondere alle Aufgaben erfüllt werden? Der HKD ist für den Vollzug des Hundegesetzes und als Ansprechpartner für hilfesuchende Bürgerinnen und Bürger erforderlich. Durch seine Arbeit vor Ort ist er nahe am Geschehen und kann gegebenenfalls mit Nachdruck die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben erreichen. Mit seinen Kontrollgängen in den Bezirksamtsbereichen wirkt er präventiv, insbesondere an Brennpunkten für ein möglichst konfliktarmes Miteinander von Bürgerinnen und Bürgern.