BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/6715 21. Wahlperiode 22.11.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg (FDP) vom 15.11.16 und Antwort des Senats Betr.: Organspenden am UKE Nach Medienberichten soll es zu Manipulationen betreffend die Transplantation von Lungen am UKE gekommen sein. Ich frage den Senat: Verantwortungs- und Entscheidungsträger im gesamten Transplantationssystem sind nach dem Willen des Gesetzgebers der Spitzenverband Bund der Krankenkassen, die Bundesärztekammer und die Deutsche Krankenhausgesellschaft. Für die Kontrolle dieser spezifischen Verantwortungs- und Entscheidungsträger innerhalb des Transplantationsgeschehens hat sich der Gesetzgeber unter weitgehendem Verzicht auf staatliche Aufsicht für ein Konzept „regulierter Selbstregulierung“ entschieden. Eine Mitwirkung staatlicher Institutionen war bis zum 31. Juli 2012 nicht vorgesehen. Seit 2009 waren Vertreter der Gesundheitsministerkonferenz nur ständige Gäste der sogenannten Prüfungs- und Überwachungskommission (PÜK). An den Prüfterminen, die im Rahmen einer Überprüfung in den Transplantationszentren stattfinden, haben die Behörden die Möglichkeit teilzunehmen. Die Hauptaufgabe der PÜK ist die Überprüfung von Allokationsauffälligkeiten. Dabei prüft sie in regelmäßigen Abständen stichprobenartig, ob die Vermittlungsentscheidungen der Stiftung Eurotransplant nach Maßgabe der gesetzlichen und vertraglichen Bedingungen und unter Einhaltung der Allokationsrichtlinien nach § 16 TPG sowie des Transplantationsgesetzes insgesamt erfolgt sind. Des Weiteren geht die Kommission Meldungen der Stiftung Eurotransplant oder von anderen Institutionen über Auffälligkeiten im Zusammenhang mit der Umsetzung von Vermittlungsentscheidungen nach. Die Überprüfung erfolgt für den Bereich der Organvermittlung regelmäßig auf Grundlage einer differenzierten Prüfung der Berichte der Vermittlungsstelle gemäß § 12 Absatz 4 Nummer 6 TPG. Im Rahmen der einzelnen Prüfungen werden die Verfahrensbeteiligten um schriftliche Stellungnahme beziehungsweise in Einzelfällen zu mündlichen Anhörungen gebeten. Die abschließende Stellungnahme und Beurteilung wird außer den Verfahrensbeteiligten erforderlichenfalls auch weiteren Institutionen dann zugeleitet, wenn dies nach Auffassung der Kommission das allgemeine Patienteninteresse erfordert. Die Bundesärztekammer führt die Geschäfte dieses Gremiums. Die PÜK hat in der Vergangenheit bereits mehrfach Prüfungen am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) vorgenommen. Bei diesen Prüfungen gab es keine Beanstandungen. Bei zwei Prüfungen wurde die elektronische Aktenführung des UKE ausdrücklich als hervorragend gelobt. Im Jahr 2015 hat die PÜK mehrere Termine zur Überprüfung des Lungentransplantationsprogramms des UKE und der LungenClinic Grosshansdorf durchgeführt. Anfang des Jahres 2016 wurden die Behörden im Zuge dessen mit einem Schreiben der Prüfungs - und Überwachungskommission darüber informiert, dass Originalakten von Drucksache 21/6715 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Patienten nicht mehr auffindbar seien. Weitere Vorwürfe wurden in diesem Brief nicht geäußert. Daraufhin haben die zuständigen Behörden das UKE zur Stellungnahme aufgefordert. Sie haben mit dem UKE anschließend mehrere Gespräche mit dem Ziel geführt, den Sachverhalt umfassend aufzuklären. Darüber hinaus haben sich die Behörden über die Aktivitäten zum Auffinden der vermissten Akten und die Arbeiten der beiden Einrichtungen an einer förmlichen Kooperationsvereinbarung informieren lassen, mit der die Kooperationspartner die organisatorischen Abläufe in ihrer Zusammenarbeit, insbesondere den Austausch von (Papier-)Patientenakten, auf eine neue Basis gestellt haben. Diese Vereinbarung ist im Juni 2016 unterzeichnet worden. Das Universitäre Herzzentrum am UKE (UHZ) hat daneben eine sogenannte Standard Operating Procedure (SOP) zur „Vorstellung und Listung von Patienten zur Lungentransplantation“ erarbeitet, die ebenfalls zum Juni 2016 in Kraft getreten ist. Bis zur Veröffentlichung des PÜK-Berichts am 13. Oktober 2016 hatten die zuständigen Behörden keine Anhaltspunkte dafür, dass die PÜK die Dokumentationsmängel als so gravierend einschätzen würde, dass sie hieraus den Verdacht der Unterdrückung und der Veränderung allokationsrelevanter Krankenunterlagen formulieren würde. Unmittelbar nach Bekanntwerden des Berichts wurde das UKE durch die zuständigen Behörden zur mündlichen und schriftlichen Stellungnahme aufgefordert. Außerdem haben sich die zuständigen Behörden davon überzeugt, dass die Staatsanwaltschaft Hamburg und die Hamburger Ärztekammer informiert waren. Zudem hat die BGV umgehend die für die LungenClinic Grosshansdorf (LCGH) zuständige Behörde in Schleswig-Holstein informiert. Eine schriftliche Stellungnahme des UKE zu dem abschließenden Bericht der PÜK liegt seit Anfang November 2016 vor. Der Staatsanwaltschaft Hamburg, die ein Ermittlungsverfahren eröffnet hat, wurden Unterlagen zur Verfügung gestellt. Derzeit werden durch die Behörden die Stellungnahmen ausgewertet sowie aufsichts- und/oder berufsrechtliche Maßnahmen geprüft. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften des UKE wie folgt: 1. Welche Vorwürfe werden genau von wem erhoben? Der Bericht der Prüfungs- und Überwachungskommission ist über die Webseite der Bundesärztekammer unter folgendem Link als PDF abrufbar: http://www.bundesaerztekammer.de/presse/pressemitteilungen/news-detail/ kommissionsbericht-des-lungentransplantationsprogramms-desuniversitaetsklinikums -hamburg-eppendorf-vorgelegt/. 2. Wie ist die „Prüfungs- und Überwachungskommission“ (PÜK) zusammengesetzt , die den entsprechenden Bericht erstellt hat? Zur Zusammensetzung der PÜK siehe www.bundesaerztekammer.de. 3. Wer hat die PÜK wann beauftragt, die Lungentransplantationen am UKE zu überprüfen? Die PÜK arbeitet selbständig und unabhängig. Den Zeitpunkt der regelmäßig stattfindenden Überprüfungen legt die PÜK fest. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 4. Welche Behörde ist in Hamburg für die Überwachung des UKE zuständig ? Die allgemeine Rechts- und Organaufsicht über das UKE liegt gemäß § 3 Absatz 5 Satz 1 des Gesetzes zur Errichtung der Körperschaft Universitätsklinikum Hamburg- Eppendorf vom 12. September 2001 (UKEG) bei der Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung (BWFG). In Hamburg ist die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) für das Transplantationsgesetz zuständig, insbesondere für die Zulassung und Schließung von Transplantationszentren und die Bußgeldvorschriften . 5. Wann erfuhr die zuständige Behörde von dem Verdacht und wann erhielt sie den Bericht der PÜK? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6715 3 Die zuständigen Behörden erfuhren von dem Bericht der PÜK im Oktober 2016 über eine Pressemitteilung der Bundesärztekammer und die auf ihrer Homepage öffentlich zugängliche Fassung des Berichts. Der Bericht der PÜK ist bei der BGV erst auf anschließend erfolgte Nachfrage eingegangen. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 6. Was hat die zuständige Behörde nach Kenntnis von Verdacht und Bericht unternommen? 7. Wann hat die zuständige Behörde die Öffentlichkeit und wann die Hamburger Ärztekammer informiert? Die PÜK selbst hat die Öffentlichkeit mit einer Pressemitteilung und durch Veröffentlichung des Berichts am 13. Oktober 2016 informiert. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 8. Trifft es zu, dass ein Teil der Behandlungsunterlagen der PÜK nicht vorgelegt wurde? Wenn ja: Welche Unterlagen fehlen und warum wurden diese nicht vorgelegt ? Die Prüfungen der Staatsanwaltschaft und der zuständigen Behörden, ob und in welchem Umfang maßgebliche Unterlagen im Rahmen des Überprüfungsverfahrens nicht vorgelegt worden sind, sind noch nicht abgeschlossen. 9. Trifft es zu, dass sich in den Unterlagen Sauerstoffsättigungsgrade von 69 bis 75 Prozent finden? Siehe den Bericht der Prüfungskommission und im Übrigen die Antwort zu 8. 10. Würden solche Sauerstoffsättigungsgrade eine unmittelbare Lebensgefahr bedeuten? 11. Wie erklärt das UKE solche Angaben in den Unterlagen? 12. Hat sich das UKE damit verteidigt, dass die Sauerstoffsättigung absichtlich gesenkt wurde, um den Atemantrieb anzuregen? Wenn ja: Wie bewertet der Senat diese Aussage? 13. Hat sich das UKE damit verteidigt, dass den Patienten ermöglicht wurde, die Sauerstoffsättigung selbst einzustellen? Wenn ja: Wie bewertet der Senat diese Aussage? Zu den vom UKE im Zuge der Prüfungstätigkeit der PÜK vertretenen Positionen siehe den Bericht der Prüfungskommission. Eine Bewertung erfolgt nach Abschluss dieser Prüfungen. 14. Welche Ermittlungen führt die zuständige Behörde derzeit in dieser Sache durch? Die Ermittlungen werden durch die Staatsanwaltschaft Hamburg geführt. Siehe im Übrigen Antwort zu 6. und 7. 15. Wann ist mit einem Ergebnis der Ermittlungen der zuständigen Behörde zu rechnen? Das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft ist am 17. Oktober 2016 eröffnet worden. Nach dem Abschluss der staatsanwaltlichen Ermittlungen werden die zuständigen Fachbehörden ihre Auswertungen und Prüfungen abschließen. 16. Welche Schritte hat die zuständige Behörde bisher ergriffen, um Manipulationen bei Organtransplantationen zu verhindern? Siehe Vorbemerkung.