BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/6716 21. Wahlperiode 22.11.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Daniel Oetzel und Anna-Elisabeth von Treuenfels-Frowein (FDP) vom 15.11.16 und Antwort des Senats Betr.: Nutzung von Schulsport- und Mehrzweckhallen Laut der Gemeinsamen Dienstvorschrift „Überlassung und Benutzung von Schulsportstätten sowie Freigabe von Schulhofflächen und -sportplätzen als öffentliche Kinderspielplätze“ dürfen Schulsportstätten grundsätzlich nur für turnerische und sportliche Zwecke überlassen werden. Dabei sollen Schulsportstätten grundsätzlich montags bis freitags von 17 Uhr bis 22 Uhr für außerschulische Nutzung zur Verfügung stehen. Diese Zeiten sind für den Vereinssport in Hamburg essenziell. Laut Drs. 21/3210 wird die Mehrzweckhalle der Stadtteilschule Blankenese jedoch auch der Musicalschule „Stage UP!“ zur Verfügung gestellt. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Es wurden in 2016 außerschulische Nutzungszeiten durch die Stadtteilschule Blankenese an die Musicalschule STAGE UP! für deren Angebot, an dem auch Schülerinnen und Schüler der Schule teilnahmen, vergeben. Im Zusammenhang mit der grundsätzlichen Klärung der Nutzungszeiten der neu gebauten Halle „Arena“ an diesem Standort wurde das Bezirksamt Altona von dieser Vermietung in Kenntnis gesetzt. Die Verträge wurden der Zuständigkeit halber vom Bezirksamt übernommen und endeten zum 31. August 2016. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Welche Voraussetzungen müssen Dritte (außer Sportvereine) aufweisen , um in dem für außerschulische Nutzung zur Verfügung stehenden Zeitraum Zugriff auf Nutzungszeiten von Schulsport- und Mehrzweckhallen zu haben? Die Freie und Hansestadt Hamburg stellt Schulsportstätten staatlicher Schulen zur Verfügung, wenn dadurch schulische, betriebliche oder andere öffentliche Aufgaben nicht beeinträchtigt werden. Schulsportstätten dürfen grundsätzlich nur für turnerische und sportliche Zwecke und nur dann überlassen werden, wenn sie für die Ausübung der Sportart geeignet sind. Die Überlassung erfolgt gemäß den Benutzungsbedingungen und -vorschriften, die in der gemeinsamen Dienstvorschrift „Überlassung und Benutzung von Schulsportstätten sowie Freigabe von Schulhofflächen und -sportplätzen als öffentliche Kinderspielplätze“ vom 27.09.1990 sowie der Rahmenvereinbarung zwischen der Behörde für Schule, Jugend und Berufsbildung und dem Senatsamt für Bezirksangelegenheiten für die Bezirksämter über die Nutzung von Schulräumen und -anlagen für bezirkliche Aufgaben vom 01.03.2001 beschrieben sind (siehe http://www.hamburg.de/contentblob/69572/data/bbs-vo-schulraeume-mitnenutzung- 01-06.pdf, Anhänge E und F). Grundsätzlich hat eine Vergabe an die dem Hamburger Sportbund angeschlossenen Vereine Vorrang vor anderen Gruppen und Einzelpersonen. Drucksache 21/6716 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2. In welchen Schulsport- und Mehrzweckhallen nutzen Dritte (außer Sportvereine ) Hallenzeiten für ihre Aktivitäten? In welchen Umfang (Nutzungsstunden ) werden die Schulsport- und Mehrzweckhallen durch wen genutzt? Bitte für die letzten drei Jahre nach Bezirken differenziert angeben . Die Nutzung von Schulsportstätten wird nicht rückwirkend dokumentiert. Die im Folgenden aufgeführten Belegungen sind mithin aktuelle Belegungen. Grundsätzlich nutzen auch Kirchengemeinden, Religionsgemeinschaften, Kita-Träger, Betriebssportgruppen , Häuser der Jugend, Flüchtlingsinitiativen oder beispielsweise Feuerwehren die Schulsporthallen für sportliche Aktivitäten. Der Umfang der Mitnutzung von Schulsportstätten durch diese kann über die aufgeführten Nutzungen hinaus dem Online-Belegungsplan Sportstätten entnommen werden: https://gateway.hamburg.de/hamburggateway/fvp/application/DienstEinstieg.aspx?fid= 115. Nutzung von Schulsportstätten durch Dritte (außer Sportvereine) Bezirksamt Hamburg-Mitte: Karl-Arnold-Ring 3 Std/Woche durch private Gruppe Bezirksamt Altona: Walderseestraße 2 Std/Woche durch eine Elternsportgrup-pe Böttcherkamp 2 Std/Woche NestWerk e.V. Regerstraße 4 Std/Woche durch Fördern und Wohnen Struenseestraße 1,5 Std/Woche durch Zirkus Rotz-nasen Bezirksamt Eimsbüttel: Keine Nutzung durch Dritte Bezirksamt Hamburg-Nord: Robert-Koch-Straße 1,5 Std/Woche durch das Kulturhaus 3 Std/Woche durch eine private Gruppe Bezirksamt Wandsbek: Kielkoppelstraße 3 Std/14-tätig durch Leben mit Behinderung Bezirksamt Bergedorf: Reinbeker Weg 5 Std/Woche durch private Gruppe Mendelstraße 4 Std/Woche durch private Gruppe Zollenspieker, Kirchenheerweg 2 Std/Woche durch private Gruppe Bezirksamt Harburg: Alter Postweg 2 Std/Woche durch private Gruppe Therapiebad Schule Elfenwiese 2 Std 20 Minuten/Woche durch die Deutsche Rheuma-Liga e.V. Göhlbachtal 2 Std/Woche durch private Gruppe Rönneburger Straße 5 Std/Woche durch private Gruppen Scheeßeler Kehre 2 Std/Woche durch private Gruppe Maretstraße 3 Std/Woche durch die TUHH 2 Std/Woche In Via Hamburg e.V. Quelle: Bezirksamt Harburg, Stand November 2016 Die im Bezirk Harburg gelegenen Mehrzweckhallen der Schulen Am Johannisland (CU Arena) und Maretstraße (Halle Baererstraße) stehen in der Regel auch dem Stadtteil für soziale Zwecke offen. Sofern sportliche und/oder schulische Belange dadurch nicht beziehungsweise nicht dauerhaft beeinträchtigt werden, wird in Absprache mit dem Bezirksamt eine Belegung für eine außerschulische Nutzung in Einzelfällen vom dortigen Centermanagement durchgeführt. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6716 3 3. Wer entscheidet, dass Schulsport- und Mehrzweckhallen für außerschulische Nutzung an Dritte (außer Sportvereine) vergeben werden? Für die Entscheidung über die Überlassung und Benutzung von Schulsportstätten nach 17 Uhr und ganztags am Wochenende sind die Bezirksämter zuständig. Dies gilt auch für die Überlassung und Benutzung von Schulsportstätten durch Dritte sowie für Ausnahmeregelungen. Schulsportstätten werden nur auf Antrag überlassen. Die Schulleitung ist zu den Anträgen auf Überlassung zu hören. 4. Kommen die durch die Vermietung der Schulsport- und Mehrzweckhallen für außerschulische Nutzung an Dritte vereinnahmten Gelder direkt den Schulen zugute? Wenn ja, welche Schulen haben damit in den letzten drei Jahren welche Einnahmen generiert? Für welche Zwecke können die Schulen diese Gelder verwenden? Nein. Entgelte aus der Überlassung von Schulsportstätten außerhalb der schulischen Nutzung fließen dem jeweiligen Bezirksamt zu.