BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/6719 21. Wahlperiode 22.11.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Nebahat Güçlü (fraktionslos) vom 15.11.16 und Antwort des Senats Betr.: Fördermöglichkeiten von Migrantenorganisationen In Hamburg leistet seit vielen Jahren eine Vielzahl von Vereinen, freien Trägern , Integrationszentren und Migrantenorganisationen wertvolle Arbeit für das Zusammenleben in Hamburg. Insbesondere für Migrantenorganisationen , die überwiegend ehrenamtlich arbeiten und nicht professionell für die soziale Arbeit ausgebildet sind, ist es oft schwer sich Informationen bezüglich Fördermöglichkeiten einzuholen. Das liegt auch daran, dass die Förderlandschaft wenig übersichtlich ist und es an keiner Stelle eine Bündelung von Fördermöglichkeiten für ehrenamtlich arbeitende Migrantenorganisationen gibt. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: In Hamburg gibt es keine speziellen Förderprogramme, die ausschließlich Migrantenorganisationen (MO) offen stehen (zur Definition von Migrantenorganisationen siehe Drs. 21/3150). Soweit die Behörden im Rahmen ihrer Zuständigkeiten Zuwendungen bewilligen, steht grundsätzlich auch MOs der Weg für eine Antragstellung offen. Dabei richten sich die Fördervoraussetzungen nach den zuwendungsrechtlichen Vorschriften sowie nach den Förderrichtlinien, die in der Regel online auf den Seiten der jeweiligen Fachbehörden abrufbar sind. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Welche Fördermöglichkeiten für Migrantenorganisationen gibt es bei der Behörde für Arbeit, Soziales und Integration? a) Unter welchen Titeln werden die Fördertöpfe geführt? b) Wie hoch ist das Zuwendungsvolumen jeweils? c) Wie lauten die Kontaktdaten der jeweiligen Ansprechpartner? d) Welche Grundvoraussetzungen müssen erfüllt sein, um als förderfähig zu gelten? Ein nicht nur, aber überwiegend an MO gerichtetes Förderprogramm trägt den Titel „Förderung der chancengerechten Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund“. Zur Förderrichtlinie siehe: https://gateway.hamburg.de/hamburggateway/fvp/fv/FB/ Foerdermittel/programme.aspx?sid=27. Das Förderprogramm ist im Haushaltsplan-Entwurf des Einzelplans 4.0 (siehe Drs. 21/5000) innerhalb der Produktgruppe 255.03 Integration, Opferschutz, Zivilgesellschaft im Kontenbereich „Kosten für Transferleistungen“ veranschlagt. Die bisherige Fachplanung für das Haushaltsjahr 2017 sieht ein Fördervolumen in Höhe von insgesamt 100.000 Euro vor. Die Fachplanung für das Haushaltsjahr 2018 ist noch nicht abgeschlossen. Drucksache 21/6719 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Fördervoraussetzungen und Ansprechpartner sind dem genannten Link zu entnehmen . Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 2. Welche Fördermöglichkeiten für Migrantenorganisationen gibt es bei der Kulturbehörde? a) Unter welchen Titeln werden die Fördertöpfe geführt? b) Wie hoch ist das Zuwendungsvolumen jeweils? c) Wie lauten die Kontaktdaten der jeweiligen Ansprechpartner? d) Welche Grundvoraussetzungen müssen erfüllt sein, um als förderfähig zu gelten? Für interkulturelle Projekte und die Arbeiten von Künstlerinnen und Künstlern mit Migrationshintergrund gibt es ein Förderprogramm. Zu den Förderrichtlinien siehe: http://www.hamburg.de/kulturbehoerde/kulturaustausch/2490800/foerderunginterkulturell /. Das Förderprogramm ist im Haushaltsplan-Entwurf des Einzelplans 3.3 (siehe Drs. 21/5000) innerhalb der Produktgruppe 251.02 Künste, kulturelles Leben, Kreativwirtschaft im Kontenbereich „Kosten für Transferleistungen“ veranschlagt. Die bisherige Fachplanung für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 sieht ein Fördervolumen in Höhe von jeweils 269.000 Euro vor. Fördervoraussetzungen und Ansprechpartner sind dem genannten Link zu entnehmen. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 3. Welche Fördermöglichkeiten für Migrantenorganisationen gibt es bei der Behörde für Inneres und Sport? a) Unter welchen Titeln werden die Fördertöpfe geführt? b) Wie hoch ist das Zuwendungsvolumen jeweils? c) Wie lauten die Kontaktdaten der jeweiligen Ansprechpartner? d) Welche Grundvoraussetzungen müssen erfüllt sein, um als förderfähig zu gelten? 4. Welche Fördermöglichkeiten für Migrantenorganisationen gibt es bei der Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung? a) Unter welchen Titeln werden die Fördertöpfe geführt? b) Wie hoch ist das Zuwendungsvolumen jeweils? c) Wie lauten die Kontaktdaten der jeweiligen Ansprechpartner? d) Welche Grundvoraussetzungen müssen erfüllt sein, um als förderfähig zu gelten? Besondere Förderprogramme im Sinne der Fragestellung gibt es in diesen Behörden nicht. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 5. Bietet der Senat Migrantenorganisationen Orientierungshilfen zu Fördermöglichkeiten in Hamburg? a) Wenn ja, welche? b) Wenn nein, denkt der Senat darüber nach eine Übersicht zur Förderlandschaft erarbeiten und als Handreichung herauszugeben? Um eine chancengerechte Teilhabe der Migrantenorganisationen an den Förderprogrammen der Stadt Hamburg zu unterstützen, finanziert die Behörde für Arbeit, Soziales , Familie und Integration (BASFI) ein Projekt des PARITÄTISCHEN Wohlfahrtsverbandes Hamburg e.V., das MOs bei der Konzept- und Antragstellung unterstützt. Hierzu zählt insbesondere die persönliche Beratung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern , zum Beispiel bei der Formulierung von Projektkonzepten, durch Informationsund Fortbildungsveranstaltungen und durch eine Beratung zu den verschiedenen Förderprogrammen auf Landes- und Bundes- und EU-Ebene.