BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/6738 21. Wahlperiode 22.11.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgit Stöver, Carsten Ovens und Dennis Thering (CDU) vom 16.11.16 und Antwort des Senats Betr.: Was ist an den Manipulationsvorwürfen gegenüber dem UKE in Sachen Lungentransplantationen dran? Am 15. November 2016 berichteten verschiedene Medien, dass es bei der Vermittlung von Spenderlungen am Universitätsklinikum Eppendorf (UKE) und der LungenClinic Großhansdorf vermutlich zu Unregelmäßigkeiten gekommen ist. Grundlage dieser Mutmaßung ist ein Bericht der Prüfungsund Überwachungskommission (PÜK)1 im Zusammenhang mit einer routinemäßigen Prüfung der Lungentransplantationen am UKE und der Lungen- Clinic Großhansdorf. Der Senat hat in einer Pressemitteilung am gleichen Tag dargelegt, dass dieser Bericht der aufgrund des Transplantationsgesetzes zuständigen Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) und der für die Aufsicht des UKE zuständigen Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung (BWFG) bereits vorliegt und dass das UKE umgehend zur Stellungnahme aufgefordert worden sei. Die entsprechenden Stellungnahmen lägen „seit Kurzem“ vor. Zum jetzigen Zeitpunkt sind aber noch so gut wie alle Fragen zu diesem Vorgang offen. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Verantwortungs- und Entscheidungsträger im gesamten Transplantationssystem sind nach dem Willen des Gesetzgebers der Spitzenverband Bund der Krankenkassen, die Bundesärztekammer und die Deutsche Krankenhausgesellschaft. Für die Kontrolle dieser spezifischen Verantwortungs- und Entscheidungsträger innerhalb des Transplantationsgeschehens hat sich der Gesetzgeber unter weitgehendem Verzicht auf staatliche Aufsicht für ein Konzept „regulierter Selbstregulierung“ entschieden. Eine Mitwirkung staatlicher Institutionen war bis zum 31. Juli 2012 nicht vorgesehen. Seit 2009 waren Vertreter der Gesundheitsministerkonferenz nur ständige Gäste der sogenannten Prüfungs- und Überwachungskommission (PÜK). An den Prüfterminen, die im Rahmen einer Überprüfung in den Transplantationszentren stattfinden, haben die Behörden die Möglichkeit teilzunehmen. Die Hauptaufgabe der PÜK ist die Überprüfung von Allokationsauffälligkeiten. Dabei prüft sie in regelmäßigen Abständen stichprobenartig, ob die Vermittlungsentscheidungen der Stiftung Eurotransplant nach Maßgabe der gesetzlichen und vertraglichen Bedingungen und unter Einhaltung der Allokationsrichtlinien nach § 16 TPG sowie des Transplantationsgesetzes insgesamt erfolgt sind. Des Weiteren geht die Kommission 1 Die PÜK wird durch die Bundesärztekammer, den GKV-Spitzenverband und die Deutsche Krankenhausgesellschaft besetzt. Drucksache 21/6738 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Meldungen der Stiftung Eurotransplant oder von anderen Institutionen über Auffälligkeiten im Zusammenhang mit der Umsetzung von Vermittlungsentscheidungen nach. Die Überprüfung erfolgt für den Bereich der Organvermittlung regelmäßig auf Grundlage einer differenzierten Prüfung der Berichte der Vermittlungsstelle gemäß § 12 Absatz 4 Nummer 6 TPG. Im Rahmen der einzelnen Prüfungen werden die Verfahrensbeteiligten um schriftliche Stellungnahme beziehungsweise in Einzelfällen zu mündlichen Anhörungen gebeten. Die abschließende Stellungnahme und Beurteilung wird außer den Verfahrensbeteiligten erforderlichenfalls auch weiteren Institutionen dann zugeleitet, wenn dies nach Auffassung der Kommission das allgemeine Patienteninteresse erfordert. Die Bundesärztekammer führt die Geschäfte dieses Gremiums. Die PÜK hat in der Vergangenheit bereits mehrfach Prüfungen am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) vorgenommen. Bei diesen Prüfungen gab es keine Beanstandungen. Bei zwei Prüfungen wurde die elektronische Aktenführung des UKE ausdrücklich als hervorragend gelobt. Im Jahr 2015 hat die PÜK mehrere Termine zur Überprüfung des Lungentransplantationsprogramms des UKE und der LungenClinic Grosshansdorf durchgeführt. Anfang des Jahres 2016 wurden die Behörden im Zuge dessen mit einem Schreiben der Prüfungs - und Überwachungskommission darüber informiert, dass Originalakten von Patienten nicht mehr auffindbar seien. Weitere Vorwürfe wurden in diesem Brief nicht geäußert. Daraufhin haben die zuständigen Behörden das UKE zur Stellungnahme aufgefordert. Sie haben mit dem UKE anschließend mehrere Gespräche mit dem Ziel geführt, den Sachverhalt umfassend aufzuklären. Darüber hinaus haben sich die Behörden über die Aktivitäten zum Auffinden der vermissten Akten und die Arbeiten der beiden Einrichtungen an einer förmlichen Kooperationsvereinbarung informieren lassen, mit der die Kooperationspartner die organisatorischen Abläufe in ihrer Zusammenarbeit, insbesondere den Austausch von (Papier-)Patientenakten, auf eine neue Basis gestellt haben. Diese Vereinbarung ist im Juni 2016 unterzeichnet worden. Das Universitäre Herzzentrum am UKE (UHZ) hat daneben eine sogenannte Standard Operating Procedure (SOP) zur „Vorstellung und Listung von Patienten zur Lungentransplantation“ erarbeitet, die ebenfalls zum Juni 2016 in Kraft getreten ist. Bis zur Veröffentlichung des PÜK-Berichts am 13. Oktober 2016 hatten die zuständigen Behörden keine Anhaltspunkte dafür, dass die PÜK die Dokumentationsmängel als so gravierend einschätzen würde, dass sie hieraus den Verdacht der Unterdrückung und der Veränderung allokationsrelevanter Krankenunterlagen formulieren würde. Unmittelbar nach Bekanntwerden des Berichts wurde das UKE durch die zuständigen Behörden zur mündlichen und schriftlichen Stellungnahme aufgefordert. Außerdem haben sich die zuständigen Behörden davon überzeugt, dass die Staatsanwaltschaft Hamburg und die Hamburger Ärztekammer informiert waren. Zudem hat die BGV umgehend die für die LungenClinic Grosshansdorf (LCGH) zuständige Behörde in Schleswig-Holstein informiert. Eine schriftliche Stellungnahme des UKE zu dem abschließenden Bericht der PÜK liegt seit Anfang November 2016 vor. Der Staatsanwaltschaft Hamburg, die ein Ermittlungsverfahren eröffnet hat, wurden Unterlagen zur Verfügung gestellt. Derzeit werden durch die Behörden die Stellungnahmen ausgewertet sowie aufsichts- und/oder berufsrechtliche Maßnahmen geprüft. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften des UKE wie folgt: I. Hintergrund der Manipulationsvorwürfe 1. Inwiefern halten der Senat beziehungsweise die zuständigen Behörden das bisher Veranlasste aus fachlicher Sicht für richtig und ausreichend? Die zuständigen Behörden haben nach Bekanntwerden des Berichts die erforderlichen Schritte eingeleitet. Weitere Schritte werden derzeit geprüft. Siehe auch Drs. 21/6715 sowie Vorbemerkung. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6738 3 2. Haben der Senat beziehungsweise die zuständigen Behörden über den Prüfbericht der PÜK und die Stellungnahmen des UKE hinaus eigene Anstrengungen, beispielsweise durch einen Vor-Ort-Besuch, zur Prüfung des Sachverhalts unternommen? Wenn ja, wann und in welcher Art und Weise? Wenn nein, warum nicht? Siehe Vorbemerkung sowie Drs. 21/6715. 3. In welchem konkreten Zeitraum hat die PÜK das Transplantationsprogramm des UKE und der LungenClinic Großhansdorf genau geprüft? Siehe den Bericht der Prüfungs- und Überwachungskommission unter http://www.bundesaerztekammer.de/presse/pressemitteilungen/news-detail/ kommissionsbericht-des-lungentransplantationsprogramms-desuniversitaetsklinikums -hamburg-eppendorf-vorgelegt/. 4. Laut Senatspressemitteilung vom 15. November 2015 habe das UKE „bereits während der Tätigkeit der Kommission (…) Verfahrensabläufe überprüft und Maßnahmen ergriffen, die ein ordnungsgemäßes Transplantationsverfahren und insbesondere die vollständige Dokumentation aller Daten sicherstellen sollen“. Um welche Maßnahmen handelt es sich hierbei genau und wann wurden diese durch wen jeweils ergriffen? Siehe Drs. 21/6715. 5. Das UKE hat am 15. November 2015 auch eine eigene Stellungnahme zum Bericht der PÜK veröffentlicht. Können der Senat beziehungsweise die zuständigen Behörden bezugnehmend darauf versichern, a) dass kein Patient zu Schaden gekommen ist? Wenn nein, warum nicht? b) dass kein Patient auf der Warteliste bevorzugt wurde? Wenn nein, warum, nicht? c) dass kein Patient früher ein Organ zugeteilt bekommen hat? Wenn nein, warum nicht? d) dass es ein Schnittstellenproblem zwischen dem UKE und dem Kooperationspartner LungenClinic Großhansdorf gab und dass ein wesentlicher Grund dafür die unterschiedlichen Dokumentationssysteme zwischen den beiden Krankenhäusern (elektronische Patientenakte versus Papierakte) waren? Wenn nein, warum nicht? e) dass sieben Papierakten des Kooperationspartners LungenClinic Großhansdorf nicht mehr auffindbar sind? Wenn nein, warum nicht? f) dass die im Bericht kritisierten Prozessmängel in Dokumentation und Aktenführung seit 2013 abgestellt sind? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, inwiefern wurden die zuständigen Behörden wann über das Abstellen der Mängel informiert? g) dass aus den Fehlern in der Dokumentation kein Vorsatz oder Manipulation abgeleitet werden kann? Wenn nein, warum nicht? Bei der Stellungnahme des UKE vom 15. November 2016 handelt es sich um eine Pressemitteilung. Die zuständigen Behörden werten den Bericht der PÜK und die der Drucksache 21/6738 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Pressemitteilung zugrunde liegende umfassende Stellungnahme des UKE vom 2. November 2016 derzeit aus. Der Staatsanwaltschaft Hamburg obliegt im Rahmen des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens die weitere Aufklärung, Ermittlung und strafrechtliche Bewertung der Vorgänge. 6. Trifft es zu, dass sich die Unregelmäßigkeiten beim Lungentransplantationssystem am UKE und an der LungenClinic Großhansdorf aus Vorgängen der Jahre 2010 bis 2012 ergeben? Wenn nein, was trifft dann genau zu? Wenn ja, warum erfährt die Öffentlichkeit erst 3¾ Jahre später davon? Ja. Die PÜK hat im Jahr 2015 insgesamt 25 Transplantationen im maßgeblichen Prüfungszeitraum der Jahre 2010 bis 2012 überprüft. Die Ergebnisse der Prüfung liegen erst mit dem im Oktober 2016 veröffentlichten Bericht vor. Der PÜK arbeitet selbständig und unabhängig. Sie legt den Zeitpunkt der Prüftermine und die Zeiträume, die überprüft werden, selbst fest. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 7. Erachten es der Senat beziehungsweise die zuständigen Behörden als Ausdruck von Transparenz, dass die Öffentlichkeit erst 3¾ Jahre später und durch die Medien von den Inhalten des Berichts der PÜK bezüglich der Unregelmäßigkeiten beim Lungentransplantationssystem am UKE und an der LungenClinic Großhansdorf erfahren hat? Siehe Vorbemerkung sowie Drs. 21/6715. 8. Seit wann liegt die kurzfristige, mündliche Stellungnahme des UKE a) der BGV, b) der BWFG vor? Siehe Drs. 21/6715. 9. Seit wann liegt die ausführliche, schriftliche Stellungnahme des UKE a) der BGV, b) der BWFG vor? Siehe Drs. 21/6715. 10. Welches Referat beziehungsweise welche Abteilung ist in der BGV für das Transplantationsgesetz und dessen Einhaltung zuständig? Wie viel Personal ist in der BGV für das Transplantationsgesetz und dessen Einhaltung zuständig? Bitte die Stellenzahl, Vakanzen und VZÄ angeben. 11. Wie hat sich der Umfang des Personals, das in der BGV für das Transplantationsgesetz und dessen Einhaltung zuständig ist, seit 2011 entwickelt ? Bitte jahresweise aufschlüsseln sowie die Stellenzahl, Vakanzen und VZÄ angeben. In der BGV ist das Referat Bioethik und Recht in der Abteilung Gesundheit für das Transplantationsgesetz zuständig. Im Referat Bioethik und Recht sind seit 2011 zwei Personen anteilig hiermit befasst (0,35 VK A15 und 0,2 VK A11). In diesem Zeitraum gab es lediglich in 2014 eine im Rahmen eines Nachbesetzungsverfahrens übliche Vakanz auf der dargestellten A11-Stelle. Im Übrigen sind auch Fachabteilungsleitung, Abteilungsleitung und Amtsleitung mit Fragen des Transplantationsgesetzes befasst. 12. Wie soll sich der Umfang des Personals, das in der BGV für das Transplantationsgesetz und dessen Einhaltung zuständig ist, auf Basis des aktuellen Haushaltsplan-Entwurfs in den Jahren 2017/2018 entwickeln? Bitte jahresweise aufschlüsseln sowie die Stellenzahl, Vakanzen und VZÄ angeben. Es sind keine Änderungen für die Jahre 2017/2018 vorgesehen. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6738 5 13. Welches Referat beziehungsweise welche Abteilung ist in der BWFG für die Aufsicht über das UKE zuständig? Wie viel Personal ist in der BWFG für die Aufsicht über das UKE zuständig? Bitte die Stellenzahl, Vakanzen und VZÄ angeben. 14. Wie hat sich der Umfang des Personals, das in der BWFG für die Aufsicht über das UKE zuständig ist, seit 2011 entwickelt? Bitte jahresweise aufschlüsseln sowie die Stellenzahl, Vakanzen und VZÄ angeben. 15. Wie soll sich der Umfang des Personals, das in der BWFG für die Aufsicht über das UKE zuständig ist, auf Basis des Haushaltsplan-Entwurfs in den Jahren 2017/2018 entwickeln? Bitte jahresweise aufschlüsseln sowie die Stellenzahl, Vakanzen und VZÄ angeben. In der BWFG ist das Referat „Hochschulmedizin, Lebenswissenschaften, Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf“ unter anderem für die Rechts- und Organaufsicht über das UKE zuständig. Seit 2012 sind im Referat vier Stellen angesiedelt, die sich mit insgesamt 1,1 VZÄ der Rechtsaufsicht widmen. 16. Wann wurde welche Stelle in der BGV erstmalig durch wen über die Möglichkeit von Unregelmäßigkeiten im Kontext der Lungentransplantationen am UKE und der LungenClinic Großhansdorf informiert? Welche Maßnahmen hat diese Stelle aus dieser Information abgeleitet? Siehe Drs. 21/6715. 17. Wann wurden a) der Präses der BGV, b) die Staatsrätin der BGV erstmalig durch wen über die Möglichkeit von Unregelmäßigkeiten im Kontext der Lungentransplantationen am UKE und der LungenClinic Großhansdorf informiert? Welche Maßnahmen haben der Präses und die Staatsrätin aus dieser Information jeweils abgeleitet? Die Präses der BGV wurde am 26. Januar 2016 mündlich über das Schreiben der PÜK vom 20. Januar 2016 informiert, wonach Originalakten von Patienten nicht auffindbar seien, und bat um Information über den Verlauf der weiteren Gespräche. Mit Vermerk vom 12. Februar 2016 wurden die Präses und die Staatsrätin über den aktuellen Sachstand und veranlasste Maßnahmen informiert. Im Übrigen siehe Drs. 21/6715. 18. Wann wurde welche Stelle in der BWFG erstmalig durch wen über die Möglichkeit von Unregelmäßigkeiten im Kontext der Lungentransplantationen am UKE und der LungenClinic Großhansdorf informiert? Welche Maßnahmen hat diese Stelle aus dieser Information abgeleitet? Durch das UKE informiert wurde zunächst die Leitung des Referats „Hochschulmedizin , Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf und Lebenswissenschaften“. Im Übrigen siehe Drs. 21/6715. 19. Wann wurden a) der Präses der BWFG, b) die Staatsrätin der BWFG erstmalig durch wen über die Möglichkeit von Unregelmäßigkeiten im Kontext der Lungentransplantationen am UKE und der LungenClinic Großhansdorf informiert? Welche Maßnahmen haben der Präses und die Staatsrätin aus dieser Information jeweils abgeleitet? Die Behördenleitung der BWFG wurde mit Mail des Ärztlichen Direktors des UKE vom 29. Januar 2016 über mögliche Dokumentationslücken im Kontext von Lungentransplantationen am UKE informiert. Drucksache 21/6738 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 20. Wann wurde der Erste Bürgermeister erstmalig durch wen über die Möglichkeit von Unregelmäßigkeiten im Kontext der Lungentransplantationen am UKE und der LungenClinic Großhansdorf informiert? Welche Maßnahmen hat der Erste Bürgermeister aus dieser Information abgeleitet? Aufgrund der Veröffentlichung des Prüfberichts am 13. Oktober 2016 wurde die Angelegenheit auch in einer routinemäßigen Besprechung am 18. Oktober 2016 thematisiert , an der auch Vertreter der Regierungsfraktionen teilgenommen haben. 21. Auf wessen Veranlassung hat die Staatsanwaltschaft wann die Ermittlungen hinsichtlich der Möglichkeit von Unregelmäßigkeiten im Kontext der Lungentransplantationen am UKE und der LungenClinic Großhansdorf aufgenommen? Wenn die Staatsanwaltschaft weder auf Veranlassung der BGV noch der BWFG tätig geworden ist, warum haben BGV und BWFG die Staatsanwaltschaft nicht informiert? Die PÜK hat die Staatsanwaltschaft Hamburg informiert. Eine Information durch die Behörden war daher nicht erforderlich. Im Übrigen siehe Vorbemerkung sowie Drs. 21/6715. 22. In der Sitzung des Gesundheitsausschusses der Bürgerschaft vom 13. Februar 2015 betonten die Senatsvertreter, dass es vor dem Hintergrund des damaligen Strahlenskandals am AK St. Georg besser gewesen wäre, die Beurteilung des fraglichen Sachverhalts der Staatsanwaltschaft schon zu einem früheren Zeitpunkt zu ermöglichen. Wäre es aus Sicht des Senats beziehungsweise der zuständigen Behörden analog dazu, auch im vorliegenden Fall von Unregelmäßigkeiten im Kontext der Lungentransplantationen am UKE und der LungenClinic Großhansdorf besser gewesen, die Beurteilung des fraglichen Sachverhaltes der Staatsanwaltschaft schon zu einem früheren Zeitpunkt zu ermöglichen? Wenn ja, warum wurde diese nicht entsprechend ermöglicht? Wenn nein, warum nicht? Nein, siehe Vorbemerkung. 23. Wann wurde der Prüfbericht der PÜK der BGV übermittelt? Siehe Drs. 21/6715. 24. Wann wurde der Prüfbericht der PÜK der BWFG übermittelt? Siehe Drs. 21/6715. 25. Inwiefern haben sich die zuständigen Stellen in der BGV und der BWFG wann und in welcher Form mit den zuständigen Stellen a) in Schleswig-Holstein, b) im Bund hinsichtlich der Unregelmäßigkeiten ausgetauscht? Die zuständigen Stellen in Schleswig-Holstein sind unmittelbar nach Bekanntwerden des Berichts der PÜK am 17. Oktober 2016 informiert worden. Ein Austausch mit dem Bund hat nicht stattgefunden. 26. Warum haben der Senat beziehungsweise die zuständigen Behörden vor dem 15. November 2016 darauf verzichtet, a) die Öffentlichkeit, Siehe Drs. 21/6715. b) die Fraktionen in der Bürgerschaft beziehungsweise die zuständigen Obleute der Bürgerschaftsfraktionen über den Prüfbericht der PÜK beziehungsweise die Unregelmäßigkeiten zu informieren? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6738 7 Da die Öffentlichkeit bereits am 13. Oktober 2016 informiert war, wurde hierfür keine Notwendigkeit gesehen. Die Prüfung und Auswertung der Unterlagen ist bei den Behörden noch nicht abgeschlossen. 27. Haben der Senat beziehungsweise die zuständigen Behörden vor dem 15. November 2016 Vertreter der Regierungsfraktionen beziehungsweise der Regierungsparteien, die nicht Senatsmitglieder sind, über die Inhalte des Prüfberichts der PÜK informiert? Wenn ja, wann genau wurde wer durch wen worüber im Einzelnen informiert und warum wurden die übrigen Bürgerschaftsfraktionen beziehungsweise die in der Bürgerschaft vertretenen Parteien nicht informiert ? Siehe Antwort zu 20. 28. In der Antwort auf eine CDU-Anfrage (Drs. 20/7448) teilte der Senat im April 2013 mit, dass aus seiner Sicht „die Zahl der damals 49 Transplantationszentren in Deutschland (…) unweigerlich zu einer Konkurrenzsituation mit negativen Auswirkungen“ führt, „denn alle Zentren müssen die gesamte Bandbreite des Koordinierungs- und Transplantationsprozesses leisten“. Der Präses der BGV habe daher seinerzeit einen Fünf- Punkte-Plan vorgelegt, um unter anderem die Zahl der Zentren um etwa die Hälfte zu reduzieren. Übergeordnetes Ziel sollte hierbei sein, „mehr Transparenz über das Geschehen herzustellen und die Qualität weiter zu steigern“. a) Wie lauteten die fünf Punkte des Fünf-Punkte-Plans im Einzelnen? Bei dem in der Drs. 20/7448 genannten Fünf-Punkte-Plan handelt es sich um die behördeninterne Formulierung politischer Hauptziele im Bereich der Transplantationsmedizin , für deren Erreichung sich Hamburg im Bundesrat und in den Gremien einsetzt. Die fünf Punkte umfassten eine Verstärkung der Kontrollmechanismen, die Etablierung von interdisziplinären Transplantationskonferenzen in den Zentren, eine Entkoppelung der Transplantationsmedizin von wirtschaftlichen Zielen, eine deutliche Reduzierung der Anzahl von Zentren sowie die Schaffung eines Transplantationsregisters . b) Inwiefern wurden die einzelnen Punkte des Fünf-Punkte-Plans bis zum heutigen Tage umgesetzt? Hamburg hat seinen Einfluss im Bundesrat und in den diversen Gremien genutzt, um die genannten Ziele zu erreichen. So wurde mit Artikel 5 d des Gesetzes zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung vom 15. Juli 2013 eine deutliche Verbesserung der Verfahrenssicherheit erreicht, indem unter anderem eine Verpflichtung der Bestätigung der für die Organvergabe erforderlichen Angaben durch einen Arzt eingeführt und die Verletzung dieser Pflicht unter Strafe gestellt wurde. Ferner wurde ein behördlicher Genehmigungsvorbehalt für alle Richtlinien eingeführt. Schließlich ist auch die Errichtung eines Transplantationsregisters in diesem Jahr vom Bundestag und Bundesrat beschlossen worden. Es soll für mehr Patientensicherung, Transparenz und Qualität in der Transplantationsmedizin sorgen. c) Wie viele Transplantationszentren gibt es aktuell in Deutschland und wer sind jeweils die Träger? Die Tätigkeitsberichte/Qualitätsberichte aller Transplantationszentren in Deutschland sind auf der Website der DSO veröffentlicht. Daraus ergibt sich, wie viele Transplantationszentren es derzeit in Deutschland gibt und wer die Träger sind. Die Daten sind auf der Website der DSO zu finden: www.dso.de. d) Wie viele Transplantationszentren gibt es aktuell in Hamburg und wer sind jeweils die Träger? In Hamburg gibt es derzeit zwei Transplantationszentren. Träger ist das UKE. Drucksache 21/6738 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 8 e) Wurde aus Sicht des Senats beziehungsweise der zuständigen Behörden seit der Veröffentlichung des Fünf-Punkte-Plans mehr Transparenz über das Geschehen hergestellt? Wenn ja, woran lässt sich das genau festmachen und warum wurde im vorliegenden Fall der Unregelmäßigkeiten am UKE und der Lungen Clinic Hamburg die Öffentlichkeit erst 3¾ Jahre später informiert ? Wenn nein, warum nicht? Siehe Antworten zu 6. und zu 28. b.). f) Wurde aus Sicht des Senats beziehungsweise der zuständigen Behörden seit der Veröffentlichung des Fünf-Punkte-Plans die Qualität des Transplantationsgeschehens gesteigert? Wenn ja, woran lässt sich das genau festmachen? Wenn nein, warum nicht? Siehe Antwort zu 28. b.). 29. Welche Maßnahmen hat der Präses der BGV im Jahr 2014 in seiner Funktion als Vorsitzender der Gesundheitsministerkonferenz der Länder (GMK) zum Thema Organspenden beziehungsweise -transplantationen veranlasst? Im Rahmen der 87. Gesundheitsministerkonferenz 2014 wurden keine Beschlüsse zu den Themen Transplantationsmedizin und Organspende gefasst. Im Übrigen siehe Antworten zu 28. 30. Inwiefern wurde seit dem Bekanntwerden des Strahlenskandals am AK St. Georg im Frühjahr 2015 die behördeninterne Fehlerkultur der BGV geändert? Im Rahmen der Aufklärung möglicher Mängel bei Bestrahlungen am AK St. Georg ist festgestellt worden, dass die zuständige Behörde ihrer Amtspflicht im Rahmen der Überwachung nachgekommen ist. Die zuständige Behörde ist an die gesetzlichen Kontroll- und Aufsichtspflichten gebunden und hat diese erfüllt. 31. Werden die zuständigen Behörden wie beim Strahlenskandal am AK St. Georg eine Sonderkommission bezüglich der Unregelmäßigkeiten im Kontext der Lungentransplantationen am UKE und der LungenClinic Großhansdorf einsetzen? Wenn ja, zu wann und welche Mitglieder wird diese Sonderkommission haben? Wenn nein, warum nicht? Die Staatsanwaltschaft leitet das Ermittlungsverfahren und hat im Rahmen ihrer Ermittlungen die Möglichkeit, Gutachter/-innen mit der Prüfung des Sachverhaltes zu betrauen. Sie wird von den zuständigen Behörden unterstützt. II. Zahlenmäßige Entwicklung der Organspenden seit 2011 32. Wie hat sich die Zahl der Organspender seit 2011 bundesweit entwickelt ? Bitte jahresweise aufschlüsseln. Für die Jahre 2010 bis 2015 wird auf die Tätigkeitsberichte/Qualitätsberichte der Transplantationszentren verwiesen, die auf der Website der DSO veröffentlicht sind (www.dso.de). 33. Wie viele Organspender hat es bundesweit im laufenden Jahr bisher gegeben? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6738 9 Bundesweit gab es im laufenden Jahr (01.01. – 31.10.2016) 717 Organspenderinnen und Organspender. 34. Wie hat sich die Zahl der Organspender seit 2011 in Hamburg entwickelt ? Bitte jahresweise aufschlüsseln. Siehe Antwort zu 32. 35. Wie viele Organspender hat es in Hamburg im laufenden Jahr bisher gegeben? In Hamburg gab es im laufenden Jahr (01.01. – 31.10.2016) 34 Organspenderinnen und Organspender. 36. Wie hat sich die Zahl der gespendeten Organe seit 2011 bundesweit entwickelt? Bitte jahresweise aufschlüsseln und auch die Zahlen je Organ angeben. Siehe Antwort zu 32. 37. Wie viele Organe wurden bundesweit im laufenden Jahr bisher gespendet ? Bitte die Zahlen je Organ angeben. Die postmortal gespendeten Organe ergeben sich aus der folgenden Tabelle (01.01. – 31.10.2016): Deutschland Hamburg Herz 241 10 Lunge 240 10 Niere 1.218 63 Leber 607 28 Pankreas 80 3 Dünndarm 3 0 Summe 2.389 114 38. Wie hat sich die Zahl der gespendeten Organe seit 2011 in Hamburg entwickelt? Bitte jahresweise aufschlüsseln und auch die Zahlen je Organ angeben. Siehe Antwort zu 32. 39. Wie viele Organe wurden in Hamburg im laufenden Jahr bisher gespendet ? Bitte die Zahlen je Organ angeben. Siehe Antwort zu 37. 40. Wie hat sich die Zahl der transplantierten Organe seit 2011 bundesweit entwickelt? Bitte jahresweise aufschlüsseln und auch die Zahlen je Organ angeben. Siehe Antwort zu 32. 41. Wie viele Organe wurden bundesweit im laufenden Jahr bisher transplantiert ? Bitte die Zahlen je Organ angeben. Die transplantierten Organe nach postmortaler Organspende ergeben sich aus der nachfolgenden Tabelle (01.01. – 31.10.2016): Deutschland Hamburg (UKE) Herz 250 10 Lunge 267 3 Niere 1.243 54 Leber 692 62 Pankreas 82 3 Dünndarm 3 0 Summe 2.537 132 Drucksache 21/6738 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 10 42. Wie hat sich die Zahl der transplantierten Organe seit 2011in Hamburg entwickelt? Bitte jahresweise aufschlüsseln und auch die Zahlen je Organ angeben. Siehe Antwort zu 32. 43. Wie viele Organe wurden in Hamburg im laufenden Jahr bisher transplantiert ? Bitte die Zahlen je Organ angeben. Siehe Antwort zu 41.