BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/6743 21. Wahlperiode 22.11.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Detlef Ehlebracht (AfD) vom 16.11.16 und Antwort des Senats Betr.: U5, spätere Linienführung am Hauptbahnhof Das Internetportal NahverkehrHAMBURG.de berichtet aktuell aus gewöhnlich gut informierten Kreisen über den weiteren Verlauf der U5 von dem bisherigen Endpunkt in der City Nord am New-York-Ring weiter in Richtung Süden über Borgweg und Winterhude in die Innenstadt. Diese Strecke ist im Grundsatz schon seit 20 Jahren im Flächennutzungsplan der Freien und Hansestadt Hamburg enthalten und sollte dann ursprünglich im Hauptbahnhof -Nord die bereits mit dem Bau der U2 errichteten Tunnelröhren nutzen. Dort befindet sich seitdem ein „Geisterbahnsteig“, wodurch das Umsteigen auf kurzen Wegen besonders bequem und überdies barrierefrei möglich wäre. Nunmehr ist allerdings zu erfahren, dass die Nutzung offensichtlich nicht mehr möglich sei, da ein zwischenzeitlich errichtetes, und besonders tief gegründetes Gebäude am Glockengießerwall im Wege wäre. Auch der Wallringtunnel soll nun einem Anschluss im Wege sein. Man müsse nun nach anderen, sehr kostspieligen und dabei auch weniger umsteigefreundlichen Varianten suchen. Dies vorausgeschickt, frage ich den Senat: Die Hamburger Hochbahn AG (HOCHBAHN) hat erst mit der Planung und Realisierung der U-Bahn-Linie U4 in die HafenCity die Rolle der Vorhabenträgerin für U-Bahn- Neubaumaßnahmen im Auftrag des Senates übernommen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Anfrage auf der Grundlage von Auskünften der HOCHBAHN wie folgt: 1. Welcher Trassenverlauf für die Anbindung der U-Bahn nach Winterhude /Uhlenhorst lag der damaligen Planung der Station Hauptbahnhof- Nord zugrunde? Nach den vorliegenden Plänen war eine Trassenführung über die neu zu bauenden Haltestellen Barcastraße und Mundsburger Brücke vorgesehen. 2. Warum ist seinerzeit die Anbindung dieser Strecke nicht nur mit eingeplant , sondern auch gleich mit gebaut worden? Bei der Planung der Station Hauptbahnhof Nord wurde von einem späteren gemeinsamen Betrieb der Linien Billstedt – Stellingen und Winterhude – Altona zwischen den Haltestellen Hauptbahnhof Nord und Jungfernstieg ausgegangen. Beide Haltestellen wurden aus konstruktiven Gründen mit errichtet. 3. Wie sollte die Weiterführung der Strecke Richtung Westen vom Hauptbahnhof aus erfolgen? Gemäß der Ausbauplanung bestand die grundsätzliche Absicht, den Westast dieser Strecke über Jungfernstieg in Richtung Altona/Osdorfer Born weiter zu führen. Drucksache 21/6743 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 4. Wieso wird jetzt angeführt, der Wallringtunnel sei dem westlichen Anschluss im Wege, wenn seinerzeit beim Bau der U2 dieses Problem offensichtlich nicht bestand und sie einfach darunter hindurch gebaut wurde? Im Rahmen der im Jahr 2014 abgeschlossenen Konzeptstudie der HOCHBAHN wurde eine Nutzung der vorhandenen äußeren Bahnsteigröhren der Haltestelle Hauptbahnhof Nord für die U-Bahn-Linie U5 aufgrund der komplexen bautechnischen Herausforderungen sowie der absehbaren bauzeitlichen Beeinträchtigungen im Umfeld des Hauptbahnhofes als nicht vorzugswürdig gegenüber dem Neubau einer zusätzlichen U5-Haltestelle eingeschätzt. Im Rahmen der derzeit laufenden Machbarkeitsuntersuchung werden die örtlichen Gegebenheiten und baulichen Randbedingungen deutlich vertiefter geprüft. Ein Ergebnis dieser Prüfung steht noch nicht fest, sodass die Möglichkeit einer Nutzung der vorhandenen äußeren Bahnsteigröhren der Haltestelle Hauptbahnhof Nord für die U5 derzeit nicht ausgeschlossen werden kann. Die heute nicht genutzten Bahnsteige sind aufgrund der derzeit gültigen Vorschriften hinsichtlich ihrer Abmessungen für einen künftigen Betrieb nicht ausreichend, die vorhandene Haltestelle müsste erheblich umgebaut werden. 5. Welches Gebäude am Glockengießerwall steht aufgrund seiner Tiefgründung der damaligen (östlichen) Trassenführung nunmehr im Wege? 6. Wann wurde der Trassenverlauf festgelegt? 7. Wann wurde das betreffende Gebäude genehmigt beziehungsweise gebaut? Welche Behörde war seinerzeit für die Genehmigung verantwortlich ? 8. Wer hat seinerzeit verantwortet, dass mit der Errichtung dieses Gebäudes die Anbindung der Station Hauptbahnhof-Nord an eine U-Bahn- Netzerweiterung obsolet wird und damit die Hälfte der bereits hergestellten Bauwerke überflüssig? 9. Inwiefern wurden die politischen Gremien an dieser weitreichenden Entscheidung beteiligt? 10. Warum wurde der projektierte Trassenverlauf nicht von störender Bebauung freigehalten? Im westlichen Anschlussbereich einer möglichen U5-Bahn-Trasse wurde durch die zuständige Baugenehmigungsbehörde in den 1980er-Jahren am Glockengießerwall 3 ein neues Bürogebäude genehmigt und gebaut. Eine daraus entstehende Restriktion für den U-Bahn-Bau wird derzeit in der laufenden Machbarkeitsuntersuchung geprüft. Der Trassenverlauf der U5 ist noch nicht abschließend bestimmt. Im Übrigen siehe Antwort zu 4. Weitere Informationen können in der zur Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht ermittelt werden. 11. Wann ist die Station Hauptbahnhof-Nord eröffnet worden und welche Baukosten sind seinerzeit angefallen? 12. Welcher Kostenanteil davon entfiel auf den Bau des jeweiligen 2. Tunnels sowie des Geisterbahnsteigs in beiden Fahrtrichtungen? Die Haltestelle Hauptbahnhof Nord wurde im Herbst des Jahres 1968 eröffnet und als Teil der Strecke Jungfernstieg – Berliner Tor errichtet. Zu den damals angefallenen Baukosten dieses Streckenabschnitts beziehungsweise einzelner Bauabschnitte liegen keine Informationen vor. Ob und wo die entsprechenden Akten archiviert wurden (zum Beispiel im Staatsarchiv), kann in der für die Bearbeitung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht ermittelt werden. 13. Was wird – grob geschätzt – der Bau eines entsprechenden weiteren U-Bahnhofs im Einzugsbereich Hauptbahnhof (zum Beispiel in der jetzt favorisierten Variante Steindamm) nunmehr für Kosten mindestens verursachen ? Bitte nicht unter Verweis auf bisher noch nicht durchgeführte Planung offen lassen, sondern anhand von Vergleichsprojekten eine ungefähre Größenordnung angeben. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6743 3 Zum derzeitigen Planungsstand sind keine Details zu Lage und baulicher Ausprägung einer solchen Haltestelle bekannt. Dementsprechend können keine Kosten zu vergleichbaren Projekten benannt werden. Eine Baumaßnahme muss stets individuellen Anforderungen bezüglich der vor Ort anzutreffenden Rahmenbedingungen gerecht werden. Ohne deren Kenntnis ist ein Vergleich nicht möglich.