BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/6755 21. Wahlperiode 22.11.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Thering (CDU) vom 16.11.16 und Antwort des Senats Betr.: Hochwasser am Wiesenweg verhindern – Grenzgraben endlich regelmäßig pflegen Am Wiesenweg in Sasel kommt es in letzter Zeit häufiger zu Überschwemmungen , da der angrenzende Graben nicht gepflegt wird. Dadurch entstehen den Anwohnerinnen und Anwohnern an Haus und Grundstück erhebliche Schäden. Aufgabe der Stadt muss es sein, Hochwasser und Überschwemmungen durch entsprechende Pflegemaßnahmen zu verhindern. Dazu soll bereits eine Ortsbegehung der zuständigen Fachbehörde beziehungsweise durch HAMBURG WASSER stattgefunden haben. Doch leider ist seitdem nichts geschehen. Die betroffenen Bürgerinnen und Bürger fürchten weiter um ihr Hab und Gut und die Stadt Hamburg handelt nicht. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen, teilweise auf der Grundlage von Auskünften von HAMBURG WASSER, wie folgt: 1. Ist dem Senat und der zuständigen Fachbehörde die Situation am Wiesenweg bekannt? Wenn ja, seit wann und was haben sie bisher daraufhin getan? Mitarbeitern des zuständigen Bezirksamts wurde durch das Lagezentrum der Polizei am 24. Juni 2016 gegen 23 Uhr die Überschwemmung von Kellern am Wiesenweg telefonisch gemeldet. HAMBURG WASSER ist die Situation seit Ende Juni dieses Jahres bekannt. Das Unternehmen hat eine Bewertung der aus dem Regenradar ableitbaren Regenereignisse unter Berücksichtigung von Winddriftbetrachtungen veranlasst. Außerdem wurden Bodenmessungen benachbarter Messstationen sowie der Aufbau eines Simulationsmodells vorgenommen, um Anpassungsmaßnahmen entwickeln und bewerten zu können. 2. Hat bereits eine Ortsbegehung durch die zuständige Fachbehörde beziehungsweise HAMBURG WASSER stattgefunden? Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis? Am 30. Juni 2016 fand eine Ortsbegehung mit Vertretern von HAMBURG WASSER und des zuständigen Bezirksamts sowie betroffenen Anwohnern statt. Ergebnisse der Ortsbegehung waren: Merkmale am Bewuchs zeigten auf, dass der Wellingsbütteler Grenzgraben bei dem Starkregenereignis am 24. Juni 2016 nicht über die Ufer getreten war. Dies wurde durch Angaben von Anwohnern bestätigt. Drucksache 21/6755 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Bei nachfolgenden Kontrollen des Wellingsbütteler Grenzgrabens wurde festgestellt , dass der richtlinienkonforme Abfluss für ein fünfjährliches Regenereignis sichergestellt war. Der Zustand des Sieles ist ebenfalls einwandfrei. Es wurden eine Vermessung des Grabens und eine Bewertung der aus dem Regenradar unter Berücksichtigung von Winddriftbetrachtungen sowie Bodenmessungen benachbarter Messstationen ableitbaren Regenereignisse veranlasst. Bauliche Maßnahmen zur Eigenvorsorge entsprechend § 16 der Hamburgischen Bauordnung an den tief gelegenen Gebäuden waren nicht erkennbar. 3. Wie bewertet der Senat die Gründe für die regelmäßigen Überschwemmungen ? Dem zuständigen Bezirksamt liegen keine Erkenntnisse vor, dass es in dem Bereich regelmäßig zu Überschwemmungen kommt. Das Ereignis ist auf mehrere aufeinanderfolgende Starkregen unterschiedlicher Intensitäten zurückzuführen. Statistisch entsprechen die Niederschläge einem Wiederkehrintervall von bis zu 100 Jahren. Gewässer wie der Wellingsbütteler Grenzgraben sind richtlinienkonform auf die Aufnahme eines fünfjährlichen Regenereignisses ausgelegt. 4. Wann wurden zuletzt Instandhaltungs- beziehungsweise Pflegemaßnahmen an dem Grenzgraben durchgeführt? Vor den Starkregenereignissen wurden durch das zuständige Bezirksamt im Januar 2016 Instandhaltungs- und Pflegemaßnahmen am Wellingsbütteler Grenzgraben durchgeführt. 5. Wann, wie und durch wen soll zukünftig sichergestellt werden, dass es nicht länger zu Überschwemmungen am Wiesenweg mit erheblichen Schäden an Häusern und Grundstücken kommt? Das zuständige Bezirksamt führt wie zuvor die Unterhaltungsarbeiten am Vorflutgewässer durch und beseitigt bei Bedarf die aufgrund von eigenen Beobachtungen oder Hinweisen festgestellten Abflusshindernisse. Auf Basis der detaillierten hydraulischen Untersuchungen von HAMBURG WASSER wird geprüft, ob eine Absenkung der Sohlhöhe des Wellingsbütteler Grenzgrabens geeignet ist, das Entwässerungssystem auch bei seltenen Starkregenereignissen funktionsfähig zu halten. Darüber hinaus sind die Gebäudeeigentümer nach § 16 der Hamburgischen Bauordnung verpflichtet, Eigenvorsorge zum Schutz vor Gefahren durch Wasser zu betreiben . 6. Kommt die Stadt für die Schäden auf, die durch Vernachlässigung der Pflege der Entwässerungssysteme am Wiesenweg entstanden sind? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht? Es gab keine Schäden, die durch eine Vernachlässigung des Wellingsbütteler Grenzgrabens als Vorfluter des Entwässerungssystems entstanden sind. Im Übrigen siehe hierzu auch Antworten zu 4. und 5.