BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/6756 21. Wahlperiode 22.11.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Prien (CDU) vom 16.11.16 und Antwort des Senats Betr.: Die Neubauten am Voßhagen sind fertiggestellt – Wie geht’s nun am Schulcampus Rissen weiter? Im Zuge der Einrichtung einer neuen Stadtteilschule in Rissen vor nunmehr vier Jahren entschied man sich für eine Campuslösung am Voßhagen. Dies führte dazu, dass das bestehende Gymnasium sich das Gelände mit der Stadtteilschule teilt. Es wurden jetzt zwei neue Gebäude am Standort fertiggestellt . Zum einen steht den Schülern beider Schulen eine neue, gemeinsam genutzte Mensa, die für Veranstaltungen auch als Aula genutzt werden soll, zur Verfügung. Zum anderen wurde vor einigen Tagen das neue, 18 Unterrichtsräume, mehrere Fachklassenräume, einen Verwaltungstrakt und großzügige Gemeinschaftsflächen umfassende Hauptgebäude für die Stadtteilschule eröffnet. Insgesamt stehen der Stadtteilschule mit diesem Gebäude 1.800 m² Unterrichtsfläche und zusätzliche 970 m² Gemeinschafts- und Verwaltungsfläche zur Verfügung. Vor Beginn der Bauarbeiten wurden insgesamt drei Containerblöcke auf dem Gelände errichtet. Der Schulsenator versprach damals, dass diese provisorischen „mobilen Klassenräume“ nach Abschluss der Bauarbeiten wieder abgebaut werden. Trotz dieses Versprechens bleibt einer der Containerblöcke auf unbestimmte Zeit bestehen. Eine von der Schulbehörde in Auftrag gegebene Machbarkeitsstudie brachte vor Gründung der Stadtteilschule Rissen am Standort Voßhagen zutage, dass das Gymnasium einen Raumüberschuss besitzt, weshalb Teile der Bestandsgebäude an die Stadtteilschule veräußert wurden. Das von der Stadtteilschule primär genutzte „Haus H“ wurde im Zuge dessen teilweise renoviert. Die von Schulbau Hamburg in der Gebäudekategorie 2,8 eingestuften (siehe Drs. 21/3149), vornehmlich vom Gymnasium Rissen genutzten Gebäude von 1974 befinden sich in einem unerfreulichen Zustand. Besonders über die Sanitärräume klagen Rissener Schüler und Eltern schon seit Langem. Diese befänden sich laut Aussage einiger Eltern in demselben desolaten Zustand, wie schon zu ihrer Schulzeit in den 1980er-Jahren. Vor dem Hintergrund, dass die Rissener Schulen in diesem Schuljahr zu den Spitzenreitern bei den Zuwächsen in Schülerzahlen gehören (http:// www.hamburg.de/pressearchiv-fhh/5038900/2016-02-10-ergebnisseanmelderunde /), dass durch den Bau beziehungsweise die Erweiterung einer Folgeunterkunft in Rissen und Sülldorf von der Einrichtung weiterer Internationaler Vorbereitungsklassen ausgegangen werden muss, dass im Zuge der Umsetzung des Bebauungsplans „Rissen 45“ Wohnraum für mehrere tau- Drucksache 21/6756 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 send Menschen entsteht und dass stadtweit der Ausbau der Ganztagsbetreuung vorangetrieben wird, stellt sich die Frage, ob sich der Senat nun auf der Fertigstellung der neuen Gebäude ausruht, die Schüler am Standort in den renovierungsbedürftigen Bestandsgebäuden im Stich lässt und den zukünftig entstehenden Mehrbedarf an Räumen durch das Aufstellen neuer Container bewerkstelligen will. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Mit der Entscheidung, am Standort Voßhagen für rund 14,4 Millionen Euro ein Stadtteilschulangebot einzurichten, wurde auf die entsprechende Nachfrage aus dem Stadtteil reagiert. Die Entwicklung beider Schulen schon während der Bauphase hat gezeigt, dass dieses Angebot gut angenommen wird. Mit den jetzt geschaffenen sechs Zügen für die beiden weiterführenden Schulen steht eine Kapazität zur Verfügung , die mittelfristig für die bekannten Wohnbaumaßnahmen in der Region ausreichen wird. Diese Maßnahme ist im Zusammenhang mit mehreren Baumaßnahmen an Gymnasien und Stadtteilschulen im Altonaer Westen zu sehen, die zu einem erweiterten Angebot in dieser Region führen. Bei weiterführenden Schulen muss eine Bedarfsbewertung immer einen größeren Radius im Blick haben. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Aus welchem Grund werden weiterhin sogenannte mobile Klassenräume am Standort benötigt, obwohl die neuen Gebäude, in Kombination mit den Bestandsgebäuden, entsprechend der prognostizierten Schülerzahlen geplant wurden? Die neuen Unterrichtsräume sind erst vor wenigen Tagen abgenommen worden und werden derzeit in Nutzung genommen. Für eine Übergangszeit wurde deshalb ein kleinerer Teil der mobilen Klassenräume stehengelassen, um den Übergang während der Unterrichtszeit möglichst reibungslos zu organisieren. Es ist nicht beabsichtigt, mobile Klassenräume als Dauerlösung für den Schulcampus Rissen stehen zu lassen. a. Wie viele Räume umfasst der fortbestehende Containerblock? Die mobile Klassenraumanlage umfasst sechs Unterrichtsräume. b. Wofür werden die mobilen Klassenräume aktuell genutzt? In einem der Räume befindet sich derzeit eine Internationale Vorbereitungsklasse. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. c. Welche Kosten verursacht dieses Provisorium am Standort Voßhagen pro Schuljahr? Bis auf die regelhaft durch die für Bildung zuständige Behörde zu entrichtende Miete entstehen keine weiteren Kosten. 2. Ist es weiterhin erklärtes Ziel des Schulsenators, auf einen Abbau der zuvor erwähnten Container in Rissen hinzuwirken? Wenn ja, in welchem Zeitraum ist dies beabsichtigt? Wenn nein, seit wann aus welchen Gründen nicht mehr? Ja. Der Abbau soll in enger Abstimmung mit den beiden Schulleitungen terminiert werden. 3. In welchem Ausmaß wurde das „Haus H“ für eine Nutzung der Stadtteilschule vor Gründung dieser renoviert? a. Was für Arbeiten wurden konkret getätigt? b. Was haben die Renovierungsarbeiten gekostet? Das Gebäude wurde energetisch saniert und Fenster wurden ausgetauscht. Die Kosten beliefen sich auf rund 872.000 Euro. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6756 3 4. Was hat der Bau der neuen Gebäude am Standort insgesamt gekostet? Bitte getrennt für das Klassen-/Verwaltungsgebäude und die Aula/Mensa angeben. Die Investitionen für die Zubauten am Standort Voßhagen betragen rund 14,4 Millionen Euro. Eine getrennte Betrachtung der Gebäude ist aufgrund des ganzheitlichen Planungsauftrags nicht möglich. 5. Wie kommt die Gebäudezustandsklassifizierung 2,8 zustande? a. An welchen Kriterien wird dies festgemacht? Siehe Drs. 21/3490. b. Die Gebäudeklasse beschreibt einen Durchschnittswert am Standort . Wie wird jedes einzelne Gebäude am Voßhagen bewertet? Die Gebäude befinden sich in den folgenden Zustandsklassen (GK): Gebäude 1 GK 3 Gebäude 2 GK 3 Gebäude 3 GK 3 Gebäude 4 GK 3 Gebäude 5 GK 3 Gebäude 7 GK 3 Gebäude 8 GK 3 Gebäude 9 GK 3 Gebäude 10 GK 1 Gebäude 11 GK 1 c. Welcher Handlungsbedarf ergibt sich in Rissen aus Sicht von Schulbau Hamburg (SBH) aus der Klassifizierung? Über die geplante Instandhaltung hinaus sind keine weiteren Sanierungsmaßnahmen vorgesehen. 6. Welche Renovierungsarbeiten sind seit 2010 am Standort Voßhagen über die bei 2. genannten Arbeiten hinaus getätigt worden? Angabe bitte je Gebäude und Art der Arbeit sowie verursachte Kosten und Jahr der Maßnahme. Siehe Drs. 21/3490. 7. Wie bewertet SBH den Zustand der sanitären Anlagen vor Ort und woher stammen die Erkenntnisse, auf denen die Bewertung fußt? 8. Stimmt es, dass an den Toiletten und Waschräumen seit dem Bau der Gebäude im Jahr 1974 keine signifikanten Sanierungen vorgenommen wurden? 9. Ist eine Sanierung der sanitären Anlagen geplant? Wenn ja, a. wie viele Sanitäranlagen werden saniert? b. in welchem Ausmaß erfolgt die Sanierung? c. Wann wird mit der Sanierung begonnen und wie lange wird diese dauern? Auftretende Mängel wurden und werden im Rahmen fortlaufender Instandhaltung beseitigt. Insofern befinden sich die sanitären Anlagen am Schulstandort Voßhagen baulich in einem mangelfreien und funktionsfähigen Zustand. Größere Sanierungen Drucksache 21/6756 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 wurden nach Kenntnis von SBH | Schulbau Hamburg (SBH) bisher nicht vorgenommen . Eine Sanierung ist zurzeit nicht geplant. 10. Ist der zuständigen Behörde bekannt, dass Schüler und Lehrer vor Ort über organisatorisches Chaos klagen, dass durch die Doppelnutzung von Räumen durch beide Schulen entsteht? Nein. Der zuständigen Behörde sind entsprechende Klagen nicht bekannt. a. In welchem Ausmaß müssen Räumlichkeiten, neben dem gemeinsam genutzten Mensagebäude, auch nach Fertigstellung des Neubaus noch von beiden Schulen genutzt werden? Bitte je gemeinsam genutzten Raum, Art des Raumes nach Musterflächenprogramm (MFP) und Wochenstunde je Schule angeben. b. Sollten sich gemeinsam genutzte Unterrichtsräume auf die Bestandsgebäude beschränken, wie kommt es, dass Räume in dem neuen Klassengebäude nicht gemeinsam genutzt werden? c. Ist es das Ziel der Schulbehörde, darauf hinzuwirken, dass Unterrichtsräume langfristig nur noch von der Schule genutzt werden, der sie zugeschrieben sind? Falls ja, aus welchen Gründen? Falls nein, weshalb nicht? Es ist bei einem Campus davon auszugehen, dass die Schüler- und Klassenzahlen beider Teile sich nicht immer linear entwickeln. Dies bedeutet, dass der Gesamtbedarf der Schulen abgebildet wird und es zu veränderten Nutzungsanteilen kommt. Da das Gebäude gerade erst fertiggestellt wurde und die Stadtteilschule erstmals ausreichend feste Unterrichtsräume zur Verfügung hat, ist nachvollziehbar, dass diese Räume zuerst von der Stadtteilschule genutzt werden. Es ist davon auszugehen, dass bei der guten Entwicklung, die die Kooperation der beiden Schulen in den letzten Jahren genommen hat, gemeinsam gute Lösungen zur Nutzung des Campus für alle Schülerinnen und Schüler geschaffen werden. Auch zukünftig werden die Fachräume des Campus in der Bedarfsberechnung gemeinsam betrachtet. Derzeit nutzt die Stadtteilschule stundenweise zwei naturwissenschaftliche Fachräume sowie zwei Hallenflächen der Dreifeldhalle, die organisatorisch dem Gymnasium zuzurechnen sind: Chemieraum F106 : 14 Stunden Chemieraum F108: 8 Stunden Turnhalle 2. Drittel: 8 Stunden Turnhalle 3. Drittel: 32 Stunden Der Neubau wurde auf Basis des zusätzlichen Raumbedarfs für die neu gegründete Stadtteilschule geplant. 11. Sind bei den Planungen für das neue Klassengebäude der Stadtteilschule ausreichend Flächen für eine adäquate Ganztagesbetreuung im Sinne der Drs. 21/4866 bedacht worden? Die Planungen gehen grundsätzlich von einer Mehrfachnutzung aller Räume für Unterricht und Ganztag aus. 12. Das Musterflächenprogramm sieht für dreizügige Gymnasien einen Ganztagesbedarf von 288 m² Fläche vor. Stehen dem Gymnasium Rissen zum jetzigen Zeitpunkt entsprechend viele Räumlichkeiten zur Verfügung , um eine den Vorgaben entsprechende Ganztagesbetreuung zu leisten? Ja. Das Mensagebäude berücksichtigt die Flächenbedarfe beider Schulen. 13. Inwieweit wirkt sich der starke Zuwachs bei den Anmeldezahlen in diesem Jahr, sowohl am Gymnasium, als auch an der Stadtteilschule, auf Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6756 5 die Planungen des Senats beziehungsweise der zuständigen Behörde in Bezug auf die räumliche Situation vor Ort aus? 14. Geht die Schulbehörde davon aus, dass die Schülerzahlen in Rissen beziehungsweise im Einzugsgebiet der Schulen in den kommenden Jahren weiter ansteigen werden? Es ist insgesamt weiter mit einem leichten Anstieg der Schülerzahlen im Westen des Bezirks Altona zu rechnen. Dabei sind die Schülerströme aber unter Berücksichtigung aller weiterführenden Schulen der Region 6 und zum Teil auch der aus benachbarten Regionen zu betrachten. Die weiterführenden Schulen in Blankenese werden derzeit alle durch Um- beziehungsweise Zubauten erweitert, sodass hier weitere Aufnahmekapazitäten geschaffen werden. 15. Wie viele der Schülerinnen und Schüler, die das Gymnasium beziehungsweise die Stadtteilschule Rissen bei der Anmelderunde für das laufende Schuljahr als Erstwahl angegeben haben, haben keinen Platz in Rissen bekommen? Bitte für die einzelnen Schulen jeweils nach Grund der Ablehnung aufgeschlüsselt angeben. Keine, siehe Drs. 21/4408. 16. Vor dem Hintergrund, dass in angrenzenden Stadtteilen insgesamt nur eine weitere, sehr stark frequentierte Stadtteilschule, nämlich die Stadtteilschule Blankenese, vorhanden ist: Gibt es Schülerinnen und Schüler an der Stadtteilschule Rissen, die nicht in den Stadtteilen Blankenese, Sülldorf oder Rissen wohnen? Falls ja, wie viele sind dies im aktuellen Schuljahr? Insgesamt besuchen die Stadtteilschule Rissen 93 Schülerinnen und Schüler, die nicht in den genannten Stadtteilen gemeldet sind. 17. Stehen den Schülern am Schulcampus Rissen rechnerisch jeweils 5 m² Außenfläche gemäß MFP zur Verfügung? Wenn ja, wie viel rechnerischen Flächenüberschuss gibt es? Wenn nein, welche Anstrengungen werden unternommen, um einen Ausgleich zu finden und wie sieht dieser aus? Ja, die unbebaute Gesamtfläche beträgt rund 19.000 Quadratmeter. Jeder Schulhof umfasst damit mehr als 3.000 Quadratmeter reine Bewegungsfläche. Der rechnerische Flächenüberschuss umfasst rund 12.000 Quadratmeter. 18. Sind auf dem Gelände des Schulcampus Rissen Flächen vorhanden, auf denen eine neue Erweiterung denkbar wäre? Bitte entsprechenden Bereich auf dem Gelände nennen und mit Quadratmeterzahl angeben. Wenn dies nicht der Fall ist, wo stehen in der Nähe städtische Flächen für eine Schulbebauung zur Verfügung? Siehe Antwort zu 17. 19. Gibt es zum jetzigen Zeitpunkt Pläne der zuständigen Behörde, am Standort Voßhagen weitere An-/Baumaßnahmen vorzunehmen beziehungsweise den Schulcampus Rissen an anderer Stelle zu erweitern? Falls ja, wie sehen diese aus? Nein.