BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/676 21. Wahlperiode 09.06.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Boeddinghaus und Mehmet Yildiz (DIE LINKE) vom 03.06.15 und Antwort des Senats Betr.: Zukunft der Serviceagentur „Ganztägig Lernen“ Hamburg? Die im Rahmen des Programms „Ideen für mehr! Ganztägig lernen.“ mit Bundesmitteln geförderte Serviceagentur „Ganztägig Lernen“ Hamburg ist eine wichtige Plattform zur Vernetzung, zum Austausch und zur Gründung neuer sowie zur Begleitung bereits realisierter Ganztagsbetreuungsangebote in unserer Stadt. Sie berät und unterstützt sämtliche eingebundene Akteure, bietet eine einzigartige Möglichkeit zum bundesweiten Austausch, zur Umsetzung und zur Qualitätsentwicklung des Gesamtkonzeptes schulischer Ganztag. Die bundesseitige Förderung dieser wertvollen Netzwerk- und Schnittstellenleistung endete jedoch zum Ende des letzten Jahres. Da der rot-grüne Senat sich per Koalitionsvertrag gerade die Stärkung des Ganztags auf die Fahnen geschrieben hat, ist dessen Verantwortung für den Fortbestand der Serviceagentur nun aus unserer Sicht ganz besonders gefordert. Wir fragen den Senat: Das vom Bundesministerium für Bildung und Forschung beziehungsweise seinem Projektträger, der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung (DKJS), ausgeschriebene Projekt „Ideen für mehr! Ganztägig lernen“ endete mit Ablauf des Jahres 2014. Es war von Anfang an ein befristetes Vorhaben, um die flächendeckende Einführung des Ganztagsbetriebs in Hamburgs Schulen zu begleiten. Im Übergangsjahr 2015 stellt der Bund nur noch eingeschränkte Ressourcen zur Verfügung, während Hamburg weiterhin seinen Anteil der Finanzierung uneingeschränkt einbringt. Das Übergangsjahr 2015 wird durch die für Bildung zuständige Behörde genutzt, um die Beratungsangebote in die Strukturen der zuständigen Stellen zu integrieren. Darüber hinaus ist die Qualitätsentwicklung des Ganztags eine Regelaufgabe der für Bildung zuständigen Behörde. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Welche Konzepte verfolgt der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg seit Jahresbeginn 2015, um sicherzustellen, dass die Begleitung der Schulstandorte und deren Austausch zur qualitativen Weiterentwicklung der Ganztagsbetreuung fortführend gewährleistet sind? Siehe Vorbemerkung. 2. Welche Aufgaben deckte die Serviceagentur in Hamburg von 2012 – 2014 im Einzelnen an den Schulen mit Ganztagsbetreuung ab? (Bitte detailliert und vollständig in einer Tabelle ausweisen.) a. Welche Aufgaben deckt sie seit Jahresbeginn 2015 ab? (Bitte in obige Tabelle integrieren.) Drucksache 21/676 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 In den Jahren 2012 bis 2014 unterstützte die Hamburger Serviceagentur „Ganztägig Lernen“ (SAG) den flächendeckenden Ausbau des Ganztagsschulsystems. Sie bot unter anderem an: Begleitung und Beratung, Konzept- und Teamentwicklung, Rhythmisierung , Raumgestaltung und Konfliktberatung, Plattformen für kollegiale Beratung und kollegialen Austausch. Im Jahr 2015 wird das Angebot mit Schwerpunktsetzung Qualitätsentwicklung der ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote fortgesetzt. Im Übrigen siehe Drs. 20/12795. 3. Wie wird die Tätigkeit der Serviceagentur innerhalb dieses Aufgabenspektrums (2012 – 2015) vom Senat insgesamt bewertet? (Bitte ausführlich nach Aufgabenfeld und Qualität erläutern.) a. Wie wurden und werden dabei speziell die Bereiche Unterstützung sowie Qualitätsentwicklung von Ganztagsangeboten an den Schulen beurteilt? (Bitte jeweils mit Schulstandorten in einer Tabelle angeben .) b. Erfolgte eine Rückkopplung der Ergebnisse durch Moderation und Coaching an die zuständigen Behörden? c. Wenn ja, wurde auf Probleme in den strukturellen Rahmenbedingungen hingewiesen und wie wurden diese bewertet? Seit 2013 ist die SAG eng an das Ganztagsreferat der zuständigen Behörde angebunden , sodass eine direkte Rückkopplung der Ergebnisse gewährleistet ist. Im Übrigen siehe Antwort zu 4. a. und Drs. 20/12795. 4. Welche anderen, zusätzlichen Qualitätsentwicklungsangebote stellte und stellt der Senat, neben denen der Serviceagentur, an den Hamburger Schulen mit Ganztagsangebot 2012 – 2015 bereit und wie umfänglich waren beziehungsweise sind diese? (Bitte jeweils mit Nennung der Angebote und Schulstandorte in einer Tabelle angeben.) a. Wie und in welcher Höhe werden diese Angebote finanziell ausgestattet ? Für Kooperationen zwischen Schule und Einrichtungen der Jugendhilfe stellt die für Bildung zuständige Behörde zusammen mit der für Soziales zuständigen Behörde 221.000 Euro jährlich als Anschubfinanzierung zur Verfügung (pro regio), siehe auch Drs. 20/12795. Für zweckgebundene Ausstattungselemente von Schulen mit ganztägiger Betreuung und Ganztagsschulen stehen jährlich 2,5 Millionen Euro bereit (siehe Drs. 20/3642). Im Rahmen des Hamburger Schulbauprogramms, für das bis zum Jahr 2019 rund 2 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt werden, wurden bisher 148 Schulkantinen gebaut und für 2015/2016 sind weitere 55 geplant. 2014 wurden alle GBS-Schulen im Rahmen der Schulbesuche durch Vertreter der Behörde für Schule und Berufsbildung, der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration und der Jugendhilfeverbände hospitiert und beraten. Aktuell wird eine zweite Runde der Schulbesuche durchgeführt, die neben den GBS-Standorten auch die GTS-Grundschulen in die Hospitationen miteinbezieht. 5. Welche Planung hat der Senat hinsichtlich der Weiterführung der Serviceagentur in 2015 und darüber hinaus bisher verwirklicht beziehungsweise ausgearbeitet? (Bitte umfassend erläutern.) a. Bis in welches Kalenderjahr reichen diese Planungen voraus? b. Welche Schwerpunkte hat die Serviceagentur, dieser Planung nach, und welche soll sie zukünftig haben? c. Sind die Angebote der Serviceagentur seit 2015 in vollem Umfang erhalten geblieben? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/676 3 d. Wurden zudem seit 2015 Angebote addiert oder bestehende Angebote ausgebaut? Wenn ja, welche? e. Wenn nein, was wird an Leistungen seit 2015 eingespart und wie wird dies begründet? f. Kann die Serviceagentur, nach Ansicht des Senats, ihre wertvolle Arbeit unter diesen Bedingungen weiterhin abdecken? g. In welchem Ausmaß sind seit Beginn 2015 im Vergleich zu 2014 quantitative und qualitative Einbußen der schulischen Ganztagsbetreuung durch das Ende der bundesseitigen Serviceagenturförderung entstanden? (Bitte ausführlich erläutern.) h. Mit welchen Strategien und Mechanismen begegnet der Senat diesem Defizit? (Bitte ausführlich erläutern.) Siehe Vorbemerkung. 6. Wie viele Mitarbeiter werden aktuell noch in der Serviceagentur beschäftigt ? a. Welche Funktion haben diese Mitarbeiter? b. Gibt es eine Leitung der Serviceagentur und untersteht diese einer Behörde? c. Wie viele Verträge von Mitarbeitern werden in diesem Jahr auslaufen ohne Verlängerung? Aktuell werden in der SAG vonseiten der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) drei Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingesetzt: eine Leitungsstelle, ein pädagogischer Mitarbeiter (40 Prozent abgeordnete Lehrkraft), ein Fachreferent für Raumfragen und Kulturkooperationen. Durch die DKJS wird zusätzlich eine Stelle für Verwaltungsaufgaben zur Verfügung gestellt, die zum Ende des Jahres ausläuft. 7. Welche Alternativen bietet der Senat zur Arbeit der Serviceagentur im Bereich schulischer Ganztag seit Jahresbeginn 2015 und welche sieht er perspektivisch? (Bitte ausführlich erläutern.) Siehe Vorbemerkung. 8. Welches Budget steht Schulen und Trägern im Jahr 2015 und danach zur Unterstützung bei Konferenzen, Workshops und Fortbildungen durch die Serviceagentur zur Verfügung? a. Sollte es im Budget zu 2014 Unterschiede geben: Wie werden diese qualitativ begründet? b. Sind Anfragen um Unterstützung durch die Serviceagentur in diesem Jahr an Bedingungen geknüpft, wie beispielsweise Unterstützung nur noch im Konfliktfall? Es steht ein Budget in Höhe von 46.000 Euro für direkte Unterstützungsleistung und Veranstaltungen zur Verfügung. 9. Wie weit kann die Serviceagentur noch präventiv von Jugendhilfeträgern und Schulen in GBS genutzt werden, um ihre Kooperation inhaltlich gut auszubauen? a. Sollte die Serviceagentur nur noch verminderte Mittel zur Verfügung haben: An wen wenden sich zukünftig Jugendhilfeträger und Schulen mit Ihrer Bitte um Unterstützung in der Begleitung ihrer Kooperation ? Jugendhilfeträger und Schulen erhalten weiterhin Unterstützung durch das Ganztagsreferat der zuständigen Behörde. Drucksache 21/676 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 b. Gibt es Austausch mit anderen Bundesländern, in denen die Serviceagentur weiterhin im vollen Ausmaß tätig ist (zum Beispiel Nordrhein -Westfalen) hinsichtlich der Möglichkeiten, diese in Hamburg ebenso zu unterstützten? Ein Austausch findet bundesweit auf den Ländertreffen der Ganztagsschulreferenten statt, an denen sich auch die FHH beteiligt. 10. In welcher Höhe und zu welchen Anteilen wurde die Serviceagentur „Ganztägig Lernen“ in Hamburg bisher (2012 – 2014) jährlich jeweils von der Freien und Hansestadt Hamburg wie auch vom Bund finanziell ausgestattet ? Siehe Drs. 20/12795. 11. Fängt der Hamburger Senat die durch den Bund nicht länger zur Verfügung gestellten Zuwendungen seit Beginn 2015 ab? a. Wenn ja, wie umfänglich erfolgt diese Zuschussfinanzierung? b. Wenn ja, bis in welches Kalenderjahr ist sie vorgesehen? c. Wenn ja, wie werden diese Mittel im Haushalt beschafft? d. Wenn nein, auf Basis welcher Begründung nicht? (Bitte umfassend erläutern.) Siehe Vorbemerkung.