BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/677 21. Wahlperiode 09.06.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Jennyfer Dutschke (FDP) vom 03.06.15 und Antwort des Senats Betr.: Betreuungsschlüssel für Flüchtlingsunterkünfte in Hamburg-Nord Auf die große Anfrage der FDP-Fraktion „Entwicklung der öffentlichen Unterbringung in Hamburg“ (Drs. 20/7098) wurde ein Betreuungsschlüssel von 1:97 für das Unterkunfts- und Sozialmanagement angegeben. In den aktuell vorgestellten Planungen für Flüchtlingsunterkünfte in Hamburg-Nord wird ein Schlüssel von 1:80 angegeben. Dieser Schlüssel ist zunächst einmal eine rechnerische Größe zur Stellenplanung und sagt wenig über die tatsächlich geleistete Betreuung von Flüchtlingen aus. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Handelt es sich bei den in die Berechnung der Schlüssel einfließenden Stellen um Vollzeitäquivalente oder um die tatsächliche Anzahl von Mitarbeitern ? Falls letzteres der Fall ist, wie hoch ist der Anteil der in Teilzeit arbeitenden Mitarbeiter? Bei der Berechnung des aktuellen Personalschlüssels für das Unterkunfts- und Sozialmanagement handelt es sich um Vollzeitäquivalente. 2. Handelt es sich bei dem angegebenen Schlüssel um Ist- oder SollGrößen ? Falls letzteres der Fall ist, wie hoch ist der Anteil der unbesetzten Stellen? Es handelt sich hierbei um Sollgrößen; zurzeit entspricht die Personalsituation der Sollgröße. Korrespondierend zum fortlaufenden Ausbau der Unterbringungskapazitäten steigt auch der Personalbedarf stetig. Insofern kann es vorübergehend zu einer geringeren Personalausstattung kommen, wenn die Personalakquise sich nicht mit den Bedarfen aus dem Kapazitätsaufbau synchronisieren lässt. f & w fördern und wohnen – Anstalt öffentlichen Rechts – (f & w) strebt allerdings generell an, so schnell wie möglich die erforderlichen Sollkapazitäten zu erreichen. 3. Mit welchem Anteil von Fehlzeiten (Urlaub, Krankheit, sonstige Fehlzeiten ) wird in diesem Bereich pro Stelle kalkuliert? Im Personalschlüssel sind keine Fehlzeiten einkalkuliert. 4. Welchen Anteil machen Arbeiten pro Stelle aus, die nicht im direkten Bereich der Betreuung liegen (Verwaltungs-, Dokumentations- und sonstige Tätigkeiten)? 5. Wie viele Wochenstunden stehen tatsächlich für die persönliche Betreuung von Flüchtlingen pro Planstelle (Vollzeitäquivalent) netto zur Verfügung ? Drucksache 21/677 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Der administrative Arbeitsanteil für das Unterkunfts- und Sozialmanagement beträgt gemäß Arbeitsplatzbeschreibung 40 Prozent des Vollzeitäquivalents. 60 Prozent der Anwesenheit stehen für die individuelle Beratung zur Verfügung.