BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/6774 21. Wahlperiode 25.11.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Heike Sudmann (DIE LINKE) vom 17.11.16 und Antwort des Senats Betr.: Ein Jahr nach dem gescheiterten Olympiareferendum: Hält der Senat sich die Hintertür für eine erneute Bewerbung offen? Nach dem gescheiterten Olympiareferendum und nach den Kostenexplosionen in Rio und Tokio (Olympia 2020) sind die damaligen Befürworter/-innen der Olympiabewerbung relativ still oder selbstkritisch geworden. So ist selbst im „Hamburger Abendblatt“, das massiv an der Pro-Olympia-Kampagne mitgewirkt hat, in einem Kommentar am 20.10.2016 zu lesen: „... Der erste Jahrestag des Hamburger Olympia-Referendums naht, und mit jedem Tag wächst das Gefühl, dass die Bürgerinnen und Bürger am 29. November vielleicht doch eine weise Entscheidung getroffen haben, als sie sich gegen eine Bewerbung um die Spiele 2024 ausgesprochen haben.“ Doch es scheint auch andere Entwicklungen zu geben. Nach Medienberichten wird Hamburg für eine Olympiabewerbung für die Sommerspiele in 2028 ins Spiel gebracht. Dabei gibt es bis heute noch nicht mal eine abschließende Klarheit über die Bewerbungskosten. Der Senat ist in meiner Schriftlichen Kleinen Anfrage Drs. 21/6588 erneut ausgewichen, als es um die Gesamtkosten für Hamburg für die Bewerbung ging. Ich frage den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Bewerbungsgesellschaft Hamburg 2024 GmbH wie folgt: A. Ausgaben im Zusammenhang mit der Olympiabewerbung(sgesellschaft) 1. Welche Ausgaben sind seit dem 31.1.2016 für den ehemaligen Geschäftsführer der Bewerbungsgesellschaft, durch den die Abwicklung der Gesellschaft erfolgt, angefallen? An zahlungswirksamen Ausgaben sind vom Februar bis zum November 2016 123.736,47 Euro angefallen. 2. Welche Honorarverträge oder andere Aufträge wurden vor dem 31.12.2015 für die Abwicklung der Bewerbungsgesellschaft vergeben? Siehe Drs. 21/6588, die Abwicklung der Gesellschaft erfolgt durch den ehemaligen Geschäftsführer der Bewerbungsgesellschaft sowie durch einen Wirtschaftsprüfer der Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, der bereits seit Gründung der Bewerbungsgesellschaft den Finanzbereich leitete. Der Vertrag mit Deloitte wurde am 23. November 2016 im Transparenzportal veröffentlicht. Um den steuerlichen, handelsund gesellschaftsrechtlichen Verpflichtungen nachzukommen, wurde der Vertrag mit Drucksache 21/6774 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Deloitte im Dezember 2015 bis zum Abschluss der Liquidation verlängert. Weitere Honorarverträge oder andere Verträge wurden nicht vergeben. a. Welche Ausgaben sind im Zusammenhang mit diesen Verträgen und Aufträgen bis heute angefallen? Die Konditionen des Vertrags zu 2. bis zum 31. Dezember 2015 können dem im Transparenzportal veröffentlichten Vertrag entnommen werden. Für die Personalgestellung im Januar und Februar 2016 sind insgesamt 30.000 Euro (netto) an Deloitte gezahlt worden. Im Übrigen siehe Drs. 21/6588. b. Welche weiteren Ausgaben sind noch zu erwarten? Die Höhe der weiteren Ausgaben ist abhängig von der Dauer der Liquidation, die seitens der Liquidatoren nicht beeinflussbar ist, sowie unter anderem vom Umfang der Gesellschafteranfragen und kann daher erst nach Beendigung der Liquidation (Löschung im Handelsregister) abschließend beziffert werden. 3. Wofür und in welcher Höhe sind „bilanziell zurückgestellte nachlaufende Zahlungen“ (vergleiche Drs. 21/6588, Nummer 3.) in den Jahren 2015 und 2016 jeweils angefallen oder noch zu erwarten? Da die Bewerbungsgesellschaft nach dem negativen Referendum über kein Geschäftsmodell mehr verfügte, waren im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015 alle Verpflichtungen aufgenommen worden, die der zu erwartenden Einstellung der Unternehmenstätigkeit zwangsläufig folgen und denen sich die Bewerbungsgesellschaft nicht mehr entziehen kann. Zum 31. Dezember 2015 haben sich die Rückstellungen auf 1.486.614 Millionen Euro belaufen, die sich wie folgt zusammensetzen: ARGE ProProjekt/ASP EUR 1.102.882,00 Personalkosten Januar 2016 sowie Personalgestellung der FHH EUR 137.382,00 IT-Kosten Dataport/FHH EUR 71.463,00 Deloitte Personalgestellung/Steuerberatung EUR 66.460,00 Liquidationskosten/sonstige Kosten der Abwicklung EUR 30.627,00 Buchhaltung/Abschlusserstellungsarbeiten EUR 17.610,00 Prüfungskosten EUR 15.983,00 Mietkosten Januar 2016 EUR 12.174,00 Sonstiges EUR 28.033,00 Für die bilanziell zurückgestellten Kosten wurden bislang Zahlungen von rund 1.400.000 Euro geleistet. Weitere Rückstellungszuführungen werden nicht erwartet. 4. Laut Drs. 21/6588, Nummer 3., wurden dem DOSB Auslagen in Höhe von 112.950 Euro (netto) erstattet. a. Auf welcher rechtlichen, vertraglichen oder sonstigen Grundlage erfolgte diese Erstattung? Die Zahlung erfolgte auf Grundlage einer Gesellschaftervereinbarung. b. Was war jeweils der Anlass für die Auslagen des DOSB (zum Beispiel Beratung, Begutachtung, Reisekosten, Werbemaßnahmen und so weiter und so fort)? Es handelt sich um Personalkosten, Reisekosten sowie Kosten einer Umfrage, jeweils im Zusammenhang mit der Bewerbung um die Olympischen und Paralympischen Spiele. 5. Laut Drs. 21/6588, Nummer 5., führten die in 2016 fortgesetzten Gespräche mit dem Bund zu keiner Kostenbeteiligung des Bundes an den entstandenen Bewerbungskosten. a. Weshalb beteiligt sich der Bund nicht an den entstandenen Kosten? Der Bund hat nach dem negativen Ausgang des Referendums keine Grundlage für eine Kostenbeteiligung gesehen. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6774 3 b. Um welche Summen ging es in den Gesprächen? Konkrete Beteiligungssummen waren nicht Gegenstand des Austausches mit dem Bund. c. Wurden anstelle der Kostenbeteiligung für die Bewerbung andere Vereinbarungen mit dem Bund getroffen (zum Beispiel Beteiligung oder Finanzierung des Bundes bei anderen Projekten, Vergabe von Sportgroß- oder anderen Veranstaltungen nach Hamburg und so weiter und so fort)? Nein. 6. Leider wurde in der Drs.21/6588 Nummer 6., die Frage nach den Gesamtkosten nicht mit einer Zahl beantwortet, sondern mit Verweisen auf anderen Drucksachen. „Siehe Drs. 21/1969 und 21/3080, darüber hinaus sind Kosten in Höhe von 3.686.411,46 Euro entstanden.“ Die nachfolgenden Zahlen wurden auf Grundlage verschiedener Senatsantworten zusammengestellt. a. Stimmt der Senat zu, dass sich die Personalkosten der Bewerbungsgesellschaft auf 755.000 Euro und die Mietkosten auf 100.000 Euro belaufen? Falls nein: Wie lauten jeweils die richtigen Summen? Die Personalkosten für eigene Anstellungsverhältnisse belaufen sich auf 497.000 Euro, überdies wurden Erstattungen an die FHH für Personalgestellung in Höhe von 391.000 Euro gezahlt. Die Höhe der angegebenen Mietkosten ist zutreffend. b. Stimmt der Senat zu, dass sich die Ausgaben der Bewerbungsgesellschaft auf 2,5 Millionen Euro belaufen? Falls nein: Wie lautet die richtige Summe? Nein, die abschließende Höhe der Ausgaben steht erst nach Beendigung der Liquidation fest. Im Übrigen siehe Drs. 21/3080. c. Stimmt der Senat zu, dass sich die Ausgaben der Freien und Hansestadt Hamburg lauf 7,6 Millionen Euro belaufen (Zahlen aus Drs. 21/1969 sowie Kosten für das Olympiareferendum)? Falls nein: Wie lauten jeweils die richtigen Summen? Siehe Drs. 21/6588. Zu den Kosten des Referendums siehe Drs. 21/3580. d. Sind die in Drs. 21/6588, Nummer 6., genannten 3.686.411,46 Euro zu den Summen von a. – c. zu addieren? Nein. e. Sind mit den unter a. – d. genannten Summen alle Kosten und Ausgaben für die Olympiabewerbung, die Hamburg zu tragen hat, genannt? Falls nein: Welche Kosten- und Ausgabenpositionen in welcher Höhe fehlen noch? Nein. Im Übrigen siehe Antwort zu 2. b. B. Sportstätten 7. Laut der Senatsantwort auf eine Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Daniel Oetzel vom 22.4.2016 (Drs. 21/4095) müsste die Überprüfung , ob die geplanten Olympiasportstätten „...Nutzen für Hamburg stiften und weiter betrieben und umgesetzt werden sollten“, jetzt abgeschlossen sein. a. Zu welchem Ergebnis ist die Überprüfung gelangt? Drucksache 21/6774 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 b. Welche Planungen für neue Sportstätten beziehungsweise Um- und Ausbauten im Zusammenhang mit der Olympiabewerbung sollen weiterbetrieben und umgesetzt werden? c. Mit welchen Kosten für die Realisierung dieser Planungen wird gerechnet? Siehe Drs. 21/6800. C. Erneute Olympiaambitionen für Hamburg? Nach Medienberichten präferiert der DOSB eine erneute Bewerbung Hamburgs (vergleiche http://www.wz.de/home/sport/specials/olympia/olympia- 2028-geht-nrw-gegen-hamburg-ins-rennen-1.2275392). 8. Wie bindend ist die Mehrheitsentscheidung der Hamburger Bürger/ -innen gegen das Olympiaevent für den Senat Hamburg? 9. Gibt es Bestrebungen des Senats, eine erneute Kandidatur Hamburgs für die Sommerspiele 2028 zu lancieren? Falls ja: Was hat der Senat bisher hierfür getan? 10. Wird der Senat Bestrebungen anderer für eine erneute Kandidatur Hamburg für die Sommerspiele 2028 zurückweisen? Falls nein: weshalb nicht? Der Senat sieht sich an das Ergebnis des Bürgerschaftsreferendums vom 29. November 2015 gebunden.