BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/6782 21. Wahlperiode 25.11.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Boeddinghaus (DIE LINKE) vom 17.11.16 und Antwort des Senats Betr.: Tierhaus Steilshoop – Wie sind die behördlichen Zuständigkeiten? Das Neubauprojekt Campus Steilshoop am Gropiusring mit Stadtteilschule am See und Quartierszentrum ersetzt das Bildungszentrum, welches sich in der Abrissphase befindet. Auch das Tierhaus wird dann mit abgerissen. Zum Bildungszentrum gehörte auch das Tierhaus Steilshhoop, welches bis vor circa zehn Jahren von der Gesamtschule Steilshoop geführt wurde und dann in die Träger/-innenschaft der Alraune gGmbH übergegangen ist. Die Grundschule und die Stadtteilschule kooperierten seitdem mit dem Tierhaus und wollen diese Kooperation sehr gerne fortführen. Das Angebot des Tierhauses Steilshoop taucht nun weder im Plangebiet Campus Steilshoop noch in den Plänen zur Rahmenplanung Steilshoop-Nord auf. Das Tierhaus ist bei Kindern und Eltern, Schulklassen und Kitagruppen aus Steilshoop sowie im Nachbarstadtteil Bramfeld sehr beliebt. Aus der Drs. 20-2510.1 der Wandsbeker Verwaltung geht hervor, dass Eigentümer des Tierhauses derzeit das Sondervermögen Schulimmobilien (HGV) ist. Dieser Drucksache ist außerdem zu entnehmen, dass die Rahmenplanung Steilshoop-Nord abgeschlossen und nach den Ergebnissen davon auszugehen sei, dass das auf einer Gemeinbedarfsfläche „Schule“ errichtete sogenannte Tierhaus dort in der bisherigen Form nicht dauerhaft fortbestehen wird, da die beanspruchten Flächen zukünftig anders genutzt werden sollen. Aus den Antworten der Bezirksverwaltung geht keine klare behördliche Zuständigkeit für das Tierhaus hervor. Ich frage den Senat: Bis zur Übernahme durch die Alraune gGmbH wurde das Tierhaus durch die Gesamtschule Steilshoop betrieben. Im Übernahmevertrag zwischen der Alraune gGmbH und der Gesamtschule Steilshoop vom 18. Juli 2007 wurden Regelungen für den Übergang getroffen. Die Bewirtschaftung des Gebäudes war zum 4. Juni 2007 und die bauliche Unterhaltung zum 1. September 2007 an die Alraune gGmbH übertragen worden. Seit Schließung der Gesamtschule Steilshoop zum 1. August 2010 wird das Tierhaus Steilshoop in alleiniger Verantwortung durch die Alraune gGmbH betrieben. Als Betreiber des Tierhauses Steilshoop ist die Alraune gGmbH seit 2013 in die Planungen zur Neugestaltung des Campus Steilshoop eingebunden. Daher ist der Alraune gGmbH seit langer Zeit bekannt, dass nach Abriss des derzeit genutzten Gebäudes im März 2019 keine Flächen für das Tierhaus Steilshoop am Campus Steilshoop vorgesehen sind. Der Träger hat im Rahmen der Neubauplanungen keinen Bedarf für das Tierhaus angemeldet. In den umfangreichen und langwierigen Planungsgesprä- Drucksache 21/6782 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 chen ist auch von keinem anderen der vielen Beteiligten auf diesen Bedarf hingewiesen worden. Behördliche Zuständigkeiten für das Tierhaus Steilshoop bestehen ausschließlich seitens der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz für die Überwachung nach dem Tierschutzrecht und gegebenenfalls nach dem Tierseuchenrecht über das Bezirksamt Wandsbek. Außerdem erhält die Alraune gGmbH als Beschäftigungsträger im Rahmen seiner Projekttätigkeiten für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen Fördermittel der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration. So wird das Tierhaus Steilshoop seit dem 1. Februar 2015 mit zehn Plätzen aus dem kommunalen Programm Tagwerk gefördert . Diese Förderung beinhaltet jedoch keine fachliche Steuerung. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Circa 2007 übergab die damalige Schulleitung der Gesamtschule Steilshoop den Betrieb des Tierhauses Steilshoop an die Alraune gGmbH. a) Wie waren die behördlichen Zuständigkeiten für das Tierhaus vor der Überlassung an die Alraune? (Bitte Zuständigkeiten konkret beschreiben.) b) Zu welchem Zeitpunkt geschah die Überlassung an die Alraune gGmbH? (Bitte mit Tag, Monat und Jahr.) 2. Welche Behörde ist seit der Überlassung des Tierhauses an die Alraune zuständig? (Bitte die genauen Zuständigkeiten nennen und bei Zuständigkeit mehrerer Behörden bitte jeweils detailliert erläutern.) 3. Welche Behörden sind aktuell (Stand November 2016) für das Tierhaus Steilshoop zuständig? (Bitte konkrete die Zuständigkeiten der beteiligten Behörden erläutern.) Siehe Vorbemerkung.