BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/6787 21. Wahlperiode 25.11.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Jennyfer Dutschke, Carl-Edgar Jarchow und Daniel Oetzel (FDP) vom 17.11.16 und Antwort des Senats Betr.: Entwicklung der Jugendkriminalität und Konzepte in der Feuerbergstraße Im Kinder- und Jugendnotdienst (KJND) der Feuerbergstraße werden Kinder und Jugendliche vorrübergehend untergebracht, die beispielsweise aus dem Elternhaus oder einer Jugendhilfeeinrichtung weggelaufen sind und dorthin zurückgebracht oder an einem anderen geeigneten Ort untergebracht werden sollen. Dabei bietet ihnen der KJND Schutz und Obhut. Der KJND ist grundsätzlich verpflichtet, jeden Minderjährigen vorübergehend aufzunehmen . Schon in der Vergangenheit häuften sich Beschwerden von Anwohnern und Gewerbetreibenden über Kinder und Jugendliche, die den geltenden Normen keine Beachtung schenkten. Um die Entwicklung rund um die Feuerbergstraße Einhalt zu gebieten, müssen der Senat und die zuständigen Stellen im Umgang mit Risikofällen und zur Verhinderung von Straftaten geeignete Maßnahmen weiterentwickeln und auch ergreifen. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Wie viele Kinder und Jugendliche sind in den Jahren 2015 und 2016 beim KJND in der Feuerbergstraße in Obhut genommen worden? Wie lange sind sie in der Einrichtung verblieben? Bitte Unterteilung in Geschlecht, Flüchtlingskinder, Herkunftsland und sonstige Aufnahmen sowie Angabe der Folgeeinrichtung. Im KJND waren 3.888 Minderjährige im Jahr 2015, 2.059 Minderjährige im Jahr 2016 (Stichtag: 21.11.2016) auf der Grundlage einer Inobhutnahme nach §§ 42 oder 42a SGB VIII untergebracht. Diese Zahlen beinhalten auch diejenigen Kinder und Jugendlichen , die während der Flüchtlingskrise in kurzfristig bereitgestellten Notunterkünften untergebracht waren. Über die Unterbringung in Folgeeinrichtungen liegen keine statistisch auswertbaren Informationen vor. Im Übrigen siehe Anlage. 2. Wie hoch ist die Belegungsquote beim KJND in der Feuerbergstraße in den Jahren 2015/2016 gewesen? Bitte monatlich aufschlüsseln. Die Belegungs- beziehungsweise Auslastungsquote ist abhängig von der Anzahl der Betreuten und der Sollplatzzahl. Die Sollplatzzahl für den KJND beträgt 46, davon 36 Plätze in der Unterbringungshilfe (UBH) und zehn Plätze im Mädchenhaus (MH). Darüber hinaus wurden im Jahr 2015 aufgrund des starken Zugangs von unbegleiteten minderjährigen Ausländern weitere Plätze temporär auf dem Gelände geschaffen (siehe auch Antwort zu 1.). Die Platzzahl für unbegleitete minderjährige Ausländer entwickelte sich nach dem Bedarf. Hierzu gehören die nunmehr regelhaft eingerichte- Drucksache 21/6787 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 ten 44 Plätze für die Erstaufnahme von unbegleiteten minderjährigen Ausländern. Im Übrigen siehe Anlage. 3. Welche Belegungsquote gibt es in vergleichbaren Einrichtungen in Hamburg? (Bitte nach Einrichtung und Monate in den Jahren 2015 und 2016 aufschlüsseln.) Der KJND hat in Hamburg aufgrund seiner Aufgabe als behördliche Inobhutnahmestelle ein Alleinstellungsmerkmal. Vergleichbare Einrichtungen gibt es daher in Hamburg nicht. 4. Wie viele Beschwerden gingen in den Jahren 2015 und 2016 beim Senat beziehungsweise beim KJND beziehungsweise beim Polizeikommissariat 36 oder anderen Polizeikommissariaten über die Einrichtung und die Bewohner ein? Welchen schwerpunktmäßigen Inhalt haben die Beschwerden? Wie wurde mit diesen Beschwerden weiter verfahren? Wurden die Geschäftsleute und Anwohner rund um die Feuerbergstraße über die erfolgten Maßnahmen informiert? Dem für die Feuerbergstraße örtlich zuständigen Polizeikommissariat 36 sind konkrete Beschwerden im Sinne der Fragestellung für die Jahre 2015 und 2016 nicht bekannt. Beim Polizeikommissariat 33, das örtlich für den Bereich Alsterdorfer Markt zuständig ist, gingen zum Jahreswechsel 2014/2015 mehrere anonyme Beschwerden über das Verhalten von Jugendlichen des Kinder- und Jugendnotdienstes ein. Im September 2016 beschwerte sich eine Gewerbetreibende im Zuständigkeitsbereich des PK 33 über das Verhalten von Bewohnern des KJND, die sich am Alsterdorfer Markt aufhielten . Die Petentin wurde vom zuständigen Beamten für den besonderen Fußstreifendienst (BFS) aufgesucht und in einem persönlichen Gespräch über die von der Polizei bereits durchgeführten und der geplanten Maßnahmen informiert. Im Übrigen wird eine Statistik im Sinne der Fragestellung bei der Polizei nicht geführt. Zur weiteren Beantwortung wäre die händische Durchsicht mehrerer Zehntausend Akten an den betroffenen Dienststellen erforderlich. Dies ist in der für die Beantwortung Parlamentarischer Anfragen zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Beim KJND gingen in den Jahren 2015 und 2016 (Stichtag: 18.11.2016) folgende Beschwerden ein: 2015 Beschädigung eines Fahrzeugs mit vermuteter Täterschaft durch Betreute des KJND 2015 Herumlungern in unmittelbarer Nähe eines Fahrzeug 2015 Lärmbelästigung durch Jugendliche auf dem Weg zum KJND (anonyme Meldung) 2015 Laubeneinbruch mit vermuteter Täterschaft durch einen Betreuten des KJND 2015 Herumlungern auf dem öffentlichen Weg vor dem KJND, dadurch Angst bei Passantin 2016 Abfälle im Umfeld des KJND 2016 Anbetteln nach Zigaretten, Anpöbeln von Passanten 2016 Übergriff und auffälliges Verhalten auf dem Alsterdorfer Markt 2016 Missachtung eines Hausverbots in einem Supermarkt 2016 Störung durch Einsätze der Polizei und von Rettungsdiensten im KJND 2016 Allgemeines Gefühl der Bedrohung 2016 Übergriff in einem Supermarkt 2016 Beschädigung eines Fahrzeugs mit vermuteter Täterschaft durch Betreute des KJND Der KJND hat mit den Beschwerdeführerinnen beziehungsweise Beschwerdeführern persönlich Kontakt aufgenommen und in diesem Rahmen über ergriffene beziehungsweise zu ergreifende Maßnahmen gesprochen. Ein Teil der Beschwerden bezog sich auf das benachbarte Gelände der Evangelischen Stiftung Alsterdorf (ESA) mit dem Geschäftsviertel Alsterdorfer Markt. Hier gibt es einen Austausch zwischen Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6787 3 dem KJND und dem Quartiersmanagement sowie der Leistungsebene der ESA über Beobachtungen und zur Abstimmung über zu ergreifende Maßnahmen. 5. Wie beurteilt der Senat beziehungsweise der LEB aktuell das Verhältnis der Anwohner und Gewerbetreibenden zum KJND und den Bewohnern der Einrichtung in der Feuerbergstraße? Das Verhältnis zur Nachbarschaft wird grundsätzlich und auch aktuell als gut eingeschätzt . Störungen im Nachbarschaftsverhältnis treten durch besondere Einzelereignisse auf, die in der Regel mit dem temporären Aufenthalt bestimmter Betreuter im KJND in Zusammenhang stehen. 6. Wie viele Strafanzeigen mit welchen Tatvorwürfen wurden beim Polizeikommissariat 36 oder anderen Polizeikommissariaten gegen die Bewohner der Feuerbergstraße erstattet? Falls diese Angabe statistisch nicht erfasst wird, wie beurteilt der Senat beziehungsweise das Polizeikommissariat 36 die Entwicklung der Jugendkriminalität im Bereich der Feuerbergstraße seit 2014 bis heute? Bitte auch zu den Straftatbeständen und den Täterprofilen antworten. Die Polizei bewertet sowohl die Einrichtung des KJND als auch das Umfeld der Feuerbergstraße derzeit nicht als besonderen Auffälligkeitspunkt im Bereich der Jugendkriminalität . Eine Statistik im Sinne der Fragestellung wird bei der Polizei nicht geführt. Wahrnehmbare Zunahmen an Straftaten korrelieren stark mit der jeweils aktuellen Inobhutnahmebelegung im KJND. So war im Winter 2014/2015 ein Anstieg von Ermittlungsverfahren im Bereich von Eigentums- und Gewaltkriminalitätsdelikten zu verzeichnen . Tatverdächtig war eine Gruppe von im KJND in Obhut genommener nordafrikanischer Jugendlicher. In 2016 waren temporär Straftaten zu verzeichnen (Körperverletzung , Diebstahl, Sachbeschädigung), für die einzelne stark verhaltensauffällige Jugendliche aus dem KJND tatverdächtig waren. Maßnahmen der Polizei, aber insbesondere der Jugendhilfe, etwa durch Schaffung und Verteilung der Jugendlichen auf alternative Betreuungsorte, führten zu einer Beendigung der problembehafteten Entwicklungen . 7. Gibt es aktuell Tatvorwürfe gegen Jugendliche aus dem KJND Feuerbergstraße wegen gemeinschaftlich begangener Straftaten? Nein. 8. Welche Veranstaltungen und Informationen hat es in den Jahren 2015 und 2016 für die Anwohner zu der Situation in der Feuerbergstraße gegeben? Bitte Auflistung mit Datum, Teilnehmerkreis, Anlass, Ergebnis. Der KJND lädt die Nachbarschaft regelmäßig zu einem Austausch ein, zuletzt am 13.10.2015, das für 2016 vorgesehene Treffen fand am 23.11.2016 statt. An dem Austausch nehmen Nachbarn und die örtlich zuständige Polizeikommissariat teil. Neben einem Bericht seitens des KJND und der Polizei zur aktuellen Situation und einem Ausblick haben die Nachbarn die Gelegenheit, Fragen zu stellen sowie Beobachtungen und Anregungswünsche zu besprechen. Bei der Zusammenkunft 2015 wurden keine Maßnahmen vereinbart. Die Evangelische Stiftung Alsterdorf (ESA) hat in diesem Jahr eine pädagogische Präsenz auf dem Gelände des Alsterdorfer Marktes angeregt. Dieser Vorschlag wird aktuell erörtert. Darüber hinaus unterstützt die ESA die Arbeit des KJND durch Sportund Freizeitangebote. Mit einer Gewerbetreibenden besteht enger Kontakt und die Verabredung, sich bei Belästigungen umgehend zu melden, damit seitens des KJND eingegriffen werden kann. a. Welche Maßnahmen wurden in den Jahren 2015 und 2016 auf Anregung der Anwohner und Gewerbetreibenden umgesetzt, um die Situation in der Feuerbergstraße nachhaltig zu verbessern? b. Welche Maßnahmen sind für die Zukunft geplant? Drucksache 21/6787 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Die jährlichen Treffen und die jederzeitige Ansprechbarkeit des KJND für Nachbarn sowie das etablierte Beschwerdemanagement sind ausreichend, um Störungen zeitnah begegnen zu können. Im Übrigen siehe Antwort zu 8. c. Welche Anregungen der Anwohner/Gewerbetreibenden werden nicht umgesetzt? Entfällt. Im Übrigen siehe Antwort zu 8. 9. Wie viele der 2015 und 2016 bei der KJND in der Feuerbergstraße untergebrachten Kinder- und Jugendlichen werden bei der Polizei als jugendliche Intensivtäter geführt? a. Wie lange waren sie in der Einrichtung verblieben? b. Kam es bei diesem Personenkreis während ihres Aufenthaltes zu Vorfällen im Umfeld (beispielsweise Körperverletzungen, Diebstahl, Raub)? Wenn ja, mit welchen Maßnahmen soll das zukünftig verhindert werden? Wird bei einer Person die Ausschreibung als Intensivtäter aufgrund von nicht mehr vorliegenden Voraussetzungen gelöscht, lässt sich eine ehemalige Ausschreibung in den polizeilichen Auskunftssystemen nicht mehr feststellen. Ferner ist eine kurzfristige Unterbringung eines Intensivtäters beim KJND der Polizei möglicherweise nicht bekannt, sofern der Intensivtäter in dieser Zeit weder Täter, Opfer oder eine sonstige Person im Rahmen eines polizeilichen Einschreitens war. Vor dem Hintergrund einer fehlenden datenrechtlichen Übermittlungsbefugnis im SGB entfällt die Option eines Abgleichs der Daten von im KJND in Obhut genommener Kinder und Jugendlicher mit gegebenenfalls bestehenden strafrechtlichen Auffälligkeiten in den Datensystemen der Polizei. Im Übrigen liegen der Polizei hierzu keine validen Daten vor. 10. Welche besonderen Maßnahmen ergreift die Einrichtungsleitung beziehungsweise Polizei, wenn bekannt ist, dass jugendliche Intensivtäter beziehungsweise Kinder und Jugendliche, die den geltenden Normen keine Beachtung schenken, in der Einrichtung untergebracht werden? Welche Konzepte gibt es, um die Anwohner und Gewerbetreibenden sowie weitere Bewohner der Einrichtung vor Übergriffen zu schützen? Wie haben sich diese Konzepte seit 2014 entwickelt? Von der Polizei als Intensivtäter eingestufte junge Menschen und solche, die sich im Umfeld des KJND auffällig bis grenzverletzend verhalten, sind keine identischen Gruppen. Störungen der Nachbarschaft durch Jugendliche treten sporadisch auf. Bereits in den Vorjahren wurden seitens des KJND Maßnahmen ergriffen, um unerwünschte Kontakte zwischen Betreuten und Passanten, Nachbarn und Gewerbetreibenden zu vermeiden und deren Schutz und Sicherheitsgefühl zu verbessern (vergleiche Drs. 20/8608, 20/5573). Eine Option ist die Unterbringung von Betreuten an einem anderen Ort. Hier kooperiert der KJND mit freien Trägern, insbesondere mit einer in Kooperation mit einem freien Träger geschaffenen neuen Einrichtung. Soweit sich diese Betreuten aus dem Kreis der unbegleiteten minderjährigen Ausländer speisen, verfügt der Landesbetrieb Erziehung und Beratung selbst über Einrichtungen, in denen eine Unterbringung grundsätzlich möglich ist. Soweit die inhaltlichen Voraussetzungen vorliegen, ist ein Übergang der jugendamtlichen Aufgaben in die Zuständigkeit des Familieninterventionsteams und damit eine spezialisierte Fallbearbeitung mit kürzerer Verweildauer im KJND möglich. Die Polizei trifft für alle im KJND in Obhut genommenen delinquenten Kinder und Jugendlichen alle erforderlichen strafprozessualen und gefahrenabwehrenden Maßnahmen . Im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten werden Gefährderansprachen sowie Normen- und Hilfegespräche durch den örtlich zuständigen polizeilichen Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6787 5 Jugendschutz in Zusammenarbeit mit den zuständigen Ermittlungsdienststellen durchgeführt. Die Polizei pflegt enge Kontakte zum KJND, zu Institutionen, Gewerbetreibenden und Bewohnern, und es finden anlassbezogene Treffen statt. Diese dienen dem rechtzeitigen Erkennen von sich entwickelnden Lagen, auf die situationsabhängig mit Erhöhung der polizeilichen Präsenz reagiert wird. Festgeschriebene Konzepte im Sinne der Fragestellung gibt es bei der Polizei derzeit nicht. 11. Wie ist der Sicherheitsdienst in der Feuerbergstraße organisiert? Bitte auch Informationen zur Anzahl der Mitarbeiter, Einsatzzeiten und außerplanmäßigen Einsätzen 2015/2016 angeben. Ein Sicherheitsdienst ist regelhaft mit drei Sicherheitsfachkräften rund um die Uhr vor Ort. Seine Aufgaben sind die Unterstützung des pädagogischen Personals bei der Durchsetzung bei der Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung im Gebäude und auf dem umliegenden Gelände sowie dem Schutz von Personal, Betreuten und Dritten vor Übergriffen und vor Selbstgefährdung von Betreuten im Bereich der Einrichtung. Aus besonderem Anlass wurde der Dienst zwischen Januar 2015 und heute wie folgt flexibel durch weitere Sicherheitsmitarbeiter (SMA) verstärkt: Monat Verstärkung SMA Anlass Januar 2015 1 rund um die Uhr, 1 nur nachts, 2 stundenweise für einzelne Tage Überbelegung durch Flüchtlinge ; Unterstützung Einzelfallbetreuung ; Passantenschutz Februar 2015 1 rund um die Uhr, 1 nur nachts, 1 stundenweise für einzelne Tage dto. März 2015 1 rund um die Uhr, 1 nur nachts, 1 stundenweise für einzelne Tage dto. April 2015 1 rund um die Uhr bis zur Monatsmitte , 1 nur nachts, 1 stundenweise für einzelne Tage dto. Mai 2015 1 nur nachts, 1 stundenweise für einzelne Tage Überbelegung durch Flüchtlinge ; Passantenschutz Juni 2015 1 nur nachts, 1 stundenweise für einzelne Tage dto. Juli 2015 1 nur nachts, 1 stundenweise für einzelne Tage dto. Juli 2015 1 nur nachts, 1 stundenweise für einzelne Tage dto. August 2015 1 nur nachts, 1 stundenweise für einzelne Tage dto. September 2015 1 nur nachts, 1 stundenweise für einzelne Tage dto. Oktober 2015 1 nur nachts, 1 stundenweise für einzelne Tage dto. November 2015 1 nur nachts, 1 stundenweise für einzelne Tage dto. Dezember 2015 1 nur nachts bis zur Monatsmitte, 1 stundenweise für einzelne Tage dto. Januar 2016 keine Sonderdienste -- Februar 2016 keine Sonderdienste -- März 2016 1 am Tag für zwei Wochen Erhöhte Präsenz von Betreuten wg. Ferienzeit April 2016 1 rund um die Uhr Unterstützung Einzelfallbetreuung Mai 2016 1 rund um die Uhr an 25 Tagen Unterstützung Einzelfallbetreuung Juni 2016 1 rund um die Uhr an 28 Tagen, 1 am Tag Unterstützung Einzelfallbetreuung ; auffällige Betreute Drucksache 21/6787 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 Monat Verstärkung SMA Anlass Juli 2016 2 rund um die Uhr Unterstützung Einzelfallbetreuung ; auffällige Betreute August 2016 1 rund um die Uhr Unterstützung Einzelfallbetreuung September 2016 1 rund um die Uhr Unterstützung Einzelfallbetreuung Oktober 2016 1 rund um die Uhr Unterstützung Einzelfallbetreuung November 2016 1 rund um die Uhr Unterstützung Einzelfallbetreuung 12. Welche baulichen Maßnahmen werden derzeit auf dem Gelände des KJND durchgeführt und welche Maßnahmen sind bereits seit 2015/2016 erfolgt? Folgende Baumaßnahmen wurden 2015 und 2016 durchgeführt: Januar bis März 2015: Erstellung einer Containeranlage zur Schaffung zusätzlicher Kapazitäten für die Erstaufnahme minderjähriger unbegleiteter Ausländer; November bis Dezember 2015: Aufstellung eines Bürocontainers zur Schaffung zusätzlicher Besprechungsräume für den Fachdienst Flüchtlinge; Juli 2015 bis Februar 2016: Erstellung eines Treppenturms zur Herstellung des 2. baulichen Flucht- und Rettungsweges; April bis Juli 2016: Erneuerung der Stromverteilung zur Erhöhung der Betriebssicherheit ; Juli bis August 2016: Umbau im Haus B zur Schaffung zusätzlicher Büroarbeitsplätze . Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6787 7 Anlage Inobhutgenommene Minderjährige in der Feuerbergstraße (Stichtag: 21.11.2016): 2015 2016 Anzahl Minderjährige gesamt, 3888 2059 männlich 3381 1510 davon weiblich 507 465 Minderjährige (ohne unbegleitete Ausländer) 648 893 davon männlich 406 465 davon weiblich 242 428 unbegleitete minderjährige Ausländer (UMA) 3240 1166 davon männlich 2975 1045 davon weiblich 265 121 mittlere Verweildauer am Standort Feuerbergstraße (gesamt) 11,5 Tage 11,3 Tage Die unbegleiteten minderjährigen Ausländer kamen aus folgenden Herkunftsländern: Herkunftsland 2015 männlich weiblich Gesamt Afghanistan 1257 89 1346 Syrien 539 14 553 Eritrea 322 77 399 Ägypten 87 2 89 Somalia 314 62 376 Albanien 57 1 58 Algerien 44 44 Armenien 1 1 Äthiopien 7 1 8 Bangladesh 1 1 Guinea 60 4 64 Irak 70 2 72 Benin 15 15 Burkina-Faso 4 4 Marokko 98 2 100 Iran 21 2 23 Pakistan 7 7 Gambia 21 3 24 Palästina 7 7 Elfenbeinküste 1 1 Ghana 1 1 Guinea-Bissau 1 1 Indien 3 3 Libanon 6 6 Libyen 7 7 Macao 1 1 Mali 5 5 Mauretanien 1 1 Niger 1 1 2 Nigeria 4 1 5 Rumänien 1 1 Russische Föderation 1 1 Senegal 2 2 Sierra Leone 1 1 Sudan 2 2 Tunesien 4 4 Türkei 1 1 Ukraine 1 1 Ungarn 1 1 Vietnam 1 1 Drucksache 21/6787 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 8 Herkunftsland 2015 männlich weiblich Gesamt Westsahara 1 1 Gesamt 2975 265 3240 Herkunftsland 2016 männlich weiblich Gesamt Afghanistan 315 16 331 Syrien 52 2 54 Eritrea 148 51 199 Ägypten 76 76 Somalia 149 26 175 Albanien 11 1 12 Algerien 18 18 Äquatorialguinea 1 1 Aserbaidschan 1 3 4 Äthiopien 19 1 20 Bangladesh 1 1 Guinea 74 4 78 Irak 18 1 19 Benin 11 11 Brasilien 1 1 Burkina-Faso 2 2 Marokko 49 49 Iran 10 3 13 Pakistan 3 3 Gambia 35 2 37 Palästina 3 3 Elfenbeinküste 1 1 Ghana 1 1 Guinea-Bissau 4 4 Indien 5 1 6 Kamerun 1 1 Libanon 2 2 Liberia 2 2 Libyen 9 9 Mali 5 5 Mauretanien 2 2 Mazedonien 3 3 Niger 1 1 Nigeria 4 1 5 Russische Föderation 1 1 Senegal 1 1 Serbien u. Montenegro 1 1 2 Sierra Leone 3 3 Slowenien 1 1 Sudan 3 3 Togo 1 1 Ukraine 1 1 Vietnam 2 2 Westsahara 1 1 2 Gesamt 1045 121 1166 Stichtag: 21.11.2016 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6787 9 Zur besseren Übersichtlichkeit werden die Auslastungsquoten für die die beiden Inobhutnahmebereiche jeweils gesondert dargestellt (Stichtag: 21.11.2016): Monat Auslastungsquote nur Unterbringungshilfe und Mädchenhaus Auslastungsquote nur Flüchtlingsbetreuung 2015 - 01 111% 51% 2015 - 02 120% 46% 2015 - 03 115% 67% 2015 - 04 101% 66% 2015 - 05 132% 83% 2015 - 06 133% 79% 2015 - 07 132% 87% 2015 - 08 136% 99% 2015 - 09 124% 105% 2015 - 10 125% 101% 2015 - 11 115% 110% 2015 - 12 104% 85% 2016 - 01 98% 68% 2016 - 02 96% 46% 2016 - 03 77% 65% 2016 - 04 90% 53% 2016 - 05 104% 49% 2016 - 06 105% 75% 2016 - 07 83% 63% 2016 - 09 81% 63% 2016 - 10 98% 52%