BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/6791 21. Wahlperiode 25.11.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Prien (CDU) vom 18.11.16 und Antwort des Senats Betr.: Anstieg von Gewalt gegen Lehrkräfte – Wie ist die Lage in Hamburg? Der Verband Bildung und Erziehung e.V. (VBE) hat vor Kurzem die Ergebnisse einer durch ihn in Auftrag gegebenen Forsa-Umfrage (vergleiche http://www.news4teachers.de/2016/11/vbe-umfrage-zu-gewalt-in-der-schulehochgerechnet -45-000-lehrkraefte-in-deutschland-wurden-schon-zu-opfernkoerperlicher -angriffe/) veröffentlicht. Diese Bestandsaufnahme der aktuellen Gewaltsituation gegen Lehrkräfte in Deutschlands Schulen bringt Alarmierendes zu Tage. Demnach sehen 59 Prozent der befragten Lehrerinnen und Lehrer in Deutschland eine Zunahme von Gewalt gegenüber Lehrkräften. Insgesamt wurden 23 Prozent der Befragten selbst schon einmal Opfer psychischer Gewalt; 6 Prozent wurden sogar Opfer physischer Gewalt. Dies entspricht mehr als 45.000 Lehrerinnen und Lehrern bundesweit. Als seien diese Zahlen nicht schon eklatant genug, geben 57 Prozent der befragten Lehrkräfte an, „Gewalt gegen Lehrer“ würden sie als Tabuthema empfinden, 58 Prozent erwarten mehr Engagement von ihrer Landesregierung. Aus der Antwort auf meine Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 21/5677 geht hervor , dass im vergangenen Schuljahr allein 34 Fachkräfte an Schulen Opfer schwerer Gewalttaten wurden. Psychische Gewalttaten, wie etwa Verbalattacken , Bedrohungen und systematisches Mobbing, sind hier noch außen vor. Angesichts der Tatsache, dass die Mehrheit aller Lehrer Gewalt gegen sie als Tabuthema einstuft und gleichzeitig mehr Unterstützung von ihrer Landesregierung fordert, drängt sich die Frage auf, ob der Senat die Kollegien an Hamburger Schulen bisher im Stich lässt? Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Sind der zuständigen Behörde für Schule und Berufsbildung die Ergebnisse aus zuvor genannter Umfrage bekannt? Wenn ja, welchen Handlungsbedarf leitet sie daraus ab? Ja. In der Studie wird unter anderem ausgeführt, dass 72 Prozent der Befragten die Meinung vertreten, die Schulleitung nehme sich des Themas ausreichend an, während 18 Prozent angeben, die Schulleitung solle sich hier stärker engagieren. 81 Prozent der befragten Lehrkräfte fühlten sich nach einem solchen Vorfall von den Kolleginnen und Kollegen hinreichend unterstützt, 15 Prozent hätten sich mehr Unterstützung gewünscht. 62 Prozent fühlten sich auch von der Schulleitung hinreichend unterstützt . Zudem sind Lehrkräfte offenbar mehrheitlich in der Lage, gegen physische oder psychische Attacken vorzugehen; 86 Prozent der Lehrkräfte haben hiergegen etwas unternommen und den Vorfall gemeldet (siehe FORSA-Studie, Seite 11, Seite 13, Seite 15.) Drucksache 21/6791 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Darüber hinaus ist darauf hinzuweisen, dass das Ergebnis der Studie zwar als repräsentativ bezeichnet wird, zugleich jedoch rund drei Viertel der befragten Lehrkräfte aus den drei Ländern Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen stammen . Im Übrigen geben die Befunde keine objektivierten Vorgänge wieder, sondern im Wesentlichen subjektive Einschätzungen der Befragten. Ein unmittelbarer konkreter Handlungsbedarf für Hamburg lässt sich aus den Ergebnissen der Studie nicht ableiten. 2. Wie viele Gewalttaten psychischer Art sind der zuständigen Behörde aus dem laufenden sowie den vergangenen fünf Schuljahren bekannt? Angabe bitte insgesamt und getrennt nach Schuljahr, jeweils geordnet nach Bezirk, Schulform und Art des Gewaltaktes (Beleidigung, Belästigung , Bedrohung). a. In wie vielen Fällen wurde jeweils eine Ordnungsmaßnahme gemäß §49 HmbSG durchgeführt? b. In wie vielen Fällen wurde das zuständige ReBBZ konsultiert? c. In wie vielen Fällen wurde jeweils Anzeige erstattet? 3. Wie viele Gewalttaten physischer Art sind der zuständigen Behörde aus dem laufenden sowie den vergangenen fünf Schuljahren bekannt? Angabe bitte insgesamt und getrennt nach Schuljahr, jeweils geordnet nach Bezirk und Schulform. a. In wie vielen Fällen wurde jeweils eine Ordnungsmaßnahme gemäß § 49 HmbSG durchgeführt? b. In wie vielen Fällen wurde das zuständige ReBBZ konsultiert? c. In wie vielen Fällen wurde jeweils Anzeige erstattet? Es gibt eine Pflicht der Schulleitungen zur Meldung von Gewaltvorfällen. Diese Meldepflicht ergibt sich aus der Dienstanweisung für Lehrerinnen und Lehrer (MBlSchul Nummer 07 vom 04.08.2016, Ziffer 3.9.). Sie wird durch die Richtlinie zur Bearbeitung und Meldung von Gewaltvorfällen in Schulen (MBlSchul Nummer 05 vom 09.10.2015) konkretisiert. Zur Dokumentation von Übergriffen gegen schulische Fachkräfte aus Vorjahren siehe Drs. 20/2860, Drs. 20/9125, Drs. 20/12511 sowie 21/1599. Angaben für das laufende Schuljahr können erst nach der jährlichen Auswertung der Daten zu Beginn des neuen Schuljahres 2017/2018 gemacht werden. Vorfälle im Schuljahr 2015/2016: G rundschulen S tadtteilschulen G ym nasien B erufliche S chulen S onderschulen und R eB B Z-S tandorte G esam tzahl der M eldungen Altona gefährliche Körperverletzung 5 2 1 8 Bergedorf gefährliche Körperverletzung 1 1 1 1 4 Eimsbüttel gefährliche Körperverletzung 0 Harburg Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6791 3 G rundschulen S tadtteilschulen G ym nasien B erufliche S chulen S onderschulen und R eB B Z-S tandorte G esam tzahl der M eldungen gefährliche Körperverletzung 2 2 Hamburg-Mitte gefährliche Körperverletzung 2 1 1 4 Hamburg-Nord gefährliche Körperverletzung 2 1 3 Wandsbek gefährliche Körperverletzung 7 1 1 9 Quelle: Daten der zuständigen Behörde Erläuterung: Bei den genannten 30 Vorfällen kamen 34 schulische Fachkräfte durch den Verdacht einer gefährlichen Körperverletzung zu Schaden. Sofern die betroffene Lehrkraft nach einer physischen oder einer psychischen Gewalttat einen Antrag auf Anerkennung des Vorfalls als Dienstunfall stellt, werden diese von der zuständigen Behörde bearbeitet, siehe Antworten zu 9. bis 11. Die Vorfälle werden jedoch nicht systematisch erfasst. Zur Beantwortung der Frage müssten alle Dienstunfallakten rückwirkend daraufhin durchgesehen werden, ob der Antrag aufgrund einer psychischen Gewalttat gestellt worden ist. Eine solche händische Auswertung ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Die Dokumentation einer schulischen Ordnungsmaßnahme erfolgt schulintern und wird nicht zentral erfasst. Zur Beantwortung der Frage müssten an allen Schulen alle Schülerbögen rückwirkend bis 2012 daraufhin durchgesehen werden, ob eine Ordnungsmaßnahme beschlossen worden ist. Eine solche händische Auswertung ist im Rahmen einer Parlamentarischen Anfrage nicht möglich. Es erfolgt in den ReBBZ keine statistische Erfassung der dort eingehenden Meldungen zum benannten Merkmal „Gewalt gegen Lehrkräfte“ und zur Häufigkeit der Beratungsanfragen . Die Polizei führt keine Statistiken im Sinne der Fragestellungen. Die Aussagekraft der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) ist auf Jahresauswertungen ausgelegt. Innerhalb eines Berichtsjahres unterliegt der PKS-Datenbestand einer ständigen Pflege, zum Beispiel durch Hinzufügen von nachträglich ermittelten Tatverdächtigen oder der Herausnahme von Taten, die sich im Nachhinein nicht als Straftat erwiesen haben. Die räumliche Erfassung in der PKS erfolgt nach Ortsteilen. Nach Art der Tatörtlichkeit wird nicht differenziert. Der Bereich von Schulen wird somit als Tatort nicht erfasst. Daher sind die in diesem Bereich begangenen Straftaten mit der PKS nicht auswertbar . Zudem wird statistisch nicht erfasst, in wie vielen Fällen von Gewalttaten an Schulen Anzeigen erstattet wurden oder ob eine Lehrkraft Opfer einer Straftat geworden ist. Zur Beantwortung der Fragen wäre eine Durchsicht aller Hand- und Ermittlungsakten des erfragten Zeitraums bei der Polizei notwendig. Die Auswertung mehrerer Zehntausend Akten ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 4. Gibt es in Hamburg eine Dokumentationspflicht von Gewalt gegenüber Lehrern? Wenn ja, bei welcher Art von Gewalttaten greift diese Pflicht? Wenn nicht, warum? Drucksache 21/6791 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Die Meldepflicht bezüglich schulischer Gewaltvorfälle bezieht Gewalt gegenüber Lehrkräften mit ein, siehe Antwort zu 2. bis 3. c. 5. Ist der zuständigen Behörde bekannt, ob sich derartige Fälle in Internationalen Vorbereitungsklassen (IVK) beziehungsweise Alphabetisierungsklassen (ABC-Klassen) häufen? a. Aus wie vielen IVK beziehungsweise ABC-Klassen sind im laufenden und im vergangenen Schuljahr Gewaltakte gegenüber Lehrkräften bekannt? Siehe Drs. 21/5677. b. Auf welche Weise werden Schülerinnen und Schülern in solchen Klassen Achtung vor Autoritäten beziehungsweise Umgangsformen im Schulalltag beigebracht? Zum Bildungs- und Erziehungsauftrag der Hamburger Schulen gehört, dass alle Schülerinnen und Schüler sowohl mit Schul- und Klassenregeln als auch mit ihren Rechten vertraut gemacht werden. Dieses umfasst unter anderem das Einüben von angemessenen Kommunikationsformen und gewaltfreier Konfliktregelung. In Lerngruppen mit zugewanderten Kindern und Jugendlichen erfolgt dieses im Rahmen des Classroom- Managements mit bildunterstützten Zugängen. Für Eltern werden mehrsprachige Informationen bereitgehalten (siehe unter anderem http://li.hamburg.de/publikationen/ 2994684/vielfalt-elterninfos/ und http://www.hamburg.de/bsb/elternratgeber-fuerzuwanderer /3903126/ratgeber-eltern-schueler/). Mit dem vom Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung (LI) herausgegebenen Materialordner zur Wertebildung „Miteinander leben – Grundrechte vertreten – Gesellschaft gestalten“ können einzelne Aspekte vertiefend bearbeitet werden (siehe http://li.hamburg.de/ wertebildung/). Erfahrungen zeigen, dass einzelne Module des Ordners auch in Regelklassen sinnvoll eingesetzt werden können. 6. Ist der zuständigen Behörde bekannt, dass von Schülerinnen und Schülern mit inklusivem Förderbedarf teilweise besonderes Gewaltpotenzial gegenüber Lehrerkräften ausgeht? a. In wie vielen Fällen waren Schülerinnen und Schüler mit einem derartigen Status im laufenden und im vergangenen Schuljahr für Gewalt gegenüber Lehrern verantwortlich? Eine Dokumentation der Vorfälle nach sonderpädagogischen Förderbedarfen findet nicht statt. b. Inwieweit wurde der Aspekt „Gewalt gegen Lehrkräfte“ im Rahmen der Einführung flächendeckender Inklusion berücksichtigt? Der zuständigen Behörde liegen keine Erkenntnisse darüber vor, dass von Schülerinnen und Schülern mit einem festgestellten sonderpädagogischen Förderbedarf besonderes Gewaltpotenzial ausgeht. 7. Wie gestaltet sich in solchen Fällen die Zusammenarbeit von Schule, ReBBZ und Jugendamt? Meldet eine Lehrkraft oder eine andere Fachkraft beim zuständigen ReBBZ oder beim Beratungszentrum berufliche Schulen (BZBS) Beratungs- und Unterstützungsbedarf an, wird diesem individuell entsprochen. Die nötigen Maßnahmen sowie Kooperationen mit anderen Institutionen der Jugendhilfe werden nach den individuellen Bedarfen abgestimmt und eingeleitet. 8. Wie werden Schulbegleiter von Schülern mit einem entsprechenden Inklusionsbedarf auf diesen Themenkomplex vorbereitet und im Laufe ihrer Tätigkeit unterstützt? Qualifikation sowie begleitende Supervision von Schulbegleitungen liegen in der Verantwortung der Träger für Schulbegleitung. Wird eine Fortbildung in der Schule angeboten , kann diese auch von der Schulbegleitung in Anspruch genommen werden. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6791 5 9. Was unternimmt die zuständige Behörde konkret, um Lehrerinnen und Lehrern bei Fällen von psychischer und physischer Gewalt zur Seite zu stehen? 10. Welche Vorgehensweisen sieht die zuständige Behörde bei Auftreten von Gewalt gegenüber Lehrkräften vor? a. Existieren diesbezüglich einheitliche Richtlinien beziehungsweise Leitfäden für betroffene Lehrer beziehungsweise Schulleitungen? b. Wenn ja, wie sehen diese aus? c. An welcher Stelle sind diese sowohl für Lehrkräfte als auch öffentlich einzusehen? 11. Welche Stellen sind für die Prävention von und Reaktion auf derartige Gewalttaten zuständig? a. Welche Rolle spielen hierbei die ReBBZ? Mit der Meldung eines Vorfalls, bei dem eine schulische Fachkraft durch eine Gewalttat geschädigt wurde, werden die von der Schule angesprochenen Institutionen aktiv. Das zuständige ReBBZ, das BZBS und/oder die Beratungsstelle Gewaltprävention, das LI sowie die regionale Schulaufsicht unterstützen die Schule bei der Bearbeitung des Ereignisses. Dem Unterstützungsbedarf der geschädigten Fachkraft wird individuell entsprochen. Der geschädigten Fachkraft stehen bei Bedarf vertrauliche Gesprächsangebote des LI (Beratungsstelle für Krisenbewältigung), des Arbeitsmedizinischen Dienstes (AMD) oder der Beratungsstelle Gewaltprävention zur Verfügung. Ein Kollege der Beratungsstelle Gewaltprävention nimmt zusätzlich eine Opferlotsenfunktion ein, indem er circa zwei bis drei Wochen nach der Soforthilfe mit der Schule und dem Betroffenen Kontakt aufnimmt, um den eventuellen weiteren Bedarf abzuklären (Anträge, Gesprächsbedarfe und so weiter). Verbeamtete Lehrkräfte, die Opfer von psychischer oder physischer Gewalt in der Schule geworden sind, können gemäß § 34 Hamburgisches Beamtenversorgungsgesetz einen Antrag auf Anerkennung des Vorfalls als Dienstunfall stellen. Darüber hinaus können verbeamtete Lehrkräfte, die Opfer von Gewalthandlungen geworden sind, seit dem 1. Januar 2015 im Rahmen des sogenannten Psychotherapeuten-Verfahrens schnell psychologisch-therapeutische Hilfe in Anspruch nehmen. Grundlage hierfür ist eine Vereinbarung, die die oberste Dienstbehörde gemäß Senatsbeschluss vom 9. Dezember 2014 mit der Unfallkasse Nord abgeschlossen hat. Tarifbeschäftigten Lehrkräften, deren Arbeitsunfälle regelhaft der Unfallkasse Nord gemeldet werden, steht dieses Angebot ebenfalls zur Verfügung. Es gibt es einen Flyer für Opfer von Gewalttaten und eine Broschüre für schulische Führungskräfte mit dem Titel „ Was tun bei Gewalt gegen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in Schulen?“. In der Broschüre wird unter anderem ein standardisiertes Vorfahren bei Gewaltvorfällen empfohlen (Checkliste). Beide Materialien befinden sich aktuell in der Überarbeitung. b. Erfolgt eine Kooperation mit der Polizei und wenn dem so ist, wie sieht diese konkret aus? In 2002 wurde ein Rahmenvertrag zwischen der damaligen Behörde für Schule und Sport und der Polizei für die „Arbeit der festen polizeilichen Ansprechpartner an Schulen (Cop4U)“ geschlossen. Dabei werden den als Cop4U tätigen Beamten Schulen in ihrem Betreuungsgebiet fest zugewiesen. Sie sollen durch ihre regelmäßige uniformierte Präsenz an den Schulen und im Umfeld die vertrauensvolle Zusammenarbeit fördern und als erste Ansprechpartner zur Verfügung stehen. Aufgaben der Cop4U sind unter anderem Beratungen von Lehrkräften, Schulleitungen, Eltern und Kindern sowie die Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten. Es besteht somit seit Jahren eine fest installierte Kooperation zwischen der Polizei und den Hamburger Schulen, die sich bewährt hat. Darüber hinaus bestehen regelmäßige Kontakte zwischen Schulen und den für die Schulen jeweils örtlich zuständigen Polizeikommissariaten . Drucksache 21/6791 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 Im Übrigen siehe Drs. 21/5677. 12. Hat das Landesinstitut (LI) im laufenden und im vergangenen Schuljahr Fortbildungen angeboten, die das Thema aufgreifen? Wenn ja, bitte Auflistung nach Titel der Fortbildung, Teilnehmeranzahl und Zeitraum, in dem diese jeweils stattfand. Im Rahmen der Krisenberatung erhalten alle Beschäftigten mit psychosozialen Problemen insbesondere in schwierigen Konfliktsituationen Unterstützung. Auf dieses Angebot wird in Beratungen und Fortbildungen zum Gesundheitsmanagement sowie auf der Homepage unter http://li.hamburg.de/bst/ und im vierteljährlich erscheinenden Newsletter hingewiesen. Zum Materialordner zur Wertebildung (siehe Antwort zu 5. b.) fand am 10. Oktober 2016 eine dreistündige Fortbildung mit 28 teilnehmenden schulischen Fachkräften statt. Seit Herbst 2015 findet am LI in Kooperation mit dem Institut für konstruktive Konfliktaustragung und Mediation (IKM) die 16-stündige Qualifizierung „Interkulturelle Kompetenzen für IVK-, Basisklassen- und AvM-Lehrkräfte“ statt. Hier wird unter anderem das Thema „Regelverankerung“ aufgegriffen. Bisher wurden 40 Fachkräfte qualifiziert, weitere 20 Personen befinden sich zurzeit in dieser Qualifizierungsmaßnahme. Die Beratungsstelle Gewaltprävention hat seit 2015 die folgenden Angebote für schulische Fachkräfte angeboten und durchgeführt (Stand November 2016): Art Titel Termine/ Zeitraum Anzahl Teilnehmende Summe Teilnehmende zentrales Angebot (mit festem Termin) Deeskalationstraining für Lehrkräfte 21.02.15 14.11.15 20.02.16 12.11.16 22 23 23 21 89 DOKI-Dialogorientierte Krisenintervention 24./25.04.15 15./16.04.16 19 17 36 Professionelle Haltung in Grenzsituationen 04./05.12.15 02./03.12.16 9 (23 Anmeldungen ) 32 Umgang mit schwierigen Situationen mit Schülern 13.04.15 28.09.15 04.04.16 26.09.16 15 17 13 18 63 schulinterne Lehrerfortbildung (in den Schulen) Deeskalationstraining für Lehrkräfte 2015: 3 Schulen 2016: 5 Schulen 55 ca. 100 155 DOKI-Dialogorientierte Krisenintervention 2015: 2 Schulen 2016: 1 Schule 76 22 98 Professionelle Haltung in Grenzsituationen 2015: 2 Schulen 104 104 Umgang mit schwierigen Situationen mit Schülern 2015: 6 Schulen 2016: 15 Schulen 147 320 467 Umgang mit massiven Grenzüberschreitungen von Schülerinnen und Schülern 2015: 4 Schulen 2016: 4 Schulen 89 71 160 13. Werden des Weiteren externe Fortbildungs- und Beratungsmaßnahmen angeboten? Inwiefern erfolgt eine Kostenübernahme bei Inanspruchnahme solcher Angebote? Bei der Inanspruchnahme weiterer Angebote externer Honorarkräfte seitens der Schulen können die Schulen nach vorheriger inhaltlicher Beratung mit den entsprechenden Funktionsträgern der Schule (Fortbildungsbeauftragte, Didaktische Leitungen) Zuschüsse bei der Beratungsstelle Gewaltprävention beantragen oder die Kosten Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6791 7 eigenständig aus ihren Budgets decken. Diese Veranstaltungen werden nicht zentral dokumentiert.