BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/6792 21. Wahlperiode 25.11.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Detlef Ehlebracht (AfD) vom 18.11.16 und Antwort des Senats Betr.: Vergabe der bisher von der HOCHBAHN betriebenen Buslinien ab 2019 Aufgrund der geltenden EU-Gesetzgebung werden inzwischen nach und nach sämtliche Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr europaweit ausgeschrieben. Davon kann bekanntlich nur abgesehen werden, wenn die betreffenden Linien von einem ausschließlich kommunalen Unternehmen betrieben werden, das außerhalb der maßgeblichen Kommune keine sonstigen betrieblichen Aktivitäten entfaltet. In Hamburg steht nach Medienberichten demnächst die Vergabe sämtlicher, heute noch von der HOCH- BAHN betriebenen Buslinien für den Zeitraum ab 2019 an. Die HOCHBAHN unterhält aber im Rahmen ihrer Tochtergesellschaft BeNex mittlerweile eine Vielzahl von Beteiligungen an auswärtigen Bahn- und sonstigen Nahverkehrsbetrieben . Um also den Busbetrieb in Hamburg durch die HOCHBAHN aufrechtzuerhalten, bestehen nur die beiden Möglichkeiten für die HOCH- BAHN, entweder eine Ausschreibung in Kauf zu nehmen mit der Gefahr, bei der Vergabe nicht zum Zuge zu kommen – oder aber sich von den auswärtigen Beteiligungen zu trennen. Dies vorausgeschickt, frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der Hamburger Hochbahn AG (HOCHBAHN) wie folgt: 1. Bis zu welchem Zeitpunkt ist der Betrieb des Busliniennetzes durch die HOCHBAHN gesichert? Die bestehende Betrauung über den Betrieb des Busliniennetzes durch die HOCH- BAHN hat eine Laufzeit bis Ende November des Jahres 2019. 2. Für welchen Zeitraum erfolgt anschließend die Ausschreibung und Neuvergabe des Hamburger Busliniennetzes? Eine Fristlegung ist noch nicht erfolgt. 3. Welche öffentliche Stelle wird gegebenenfalls die Ausschreibung und Vergabe durchführen und wann wird dies erfolgen? Die Freie und Hansestadt Hamburg wird Verkehrsleistungen gegebenenfalls in Abstimmung mit den benachbarten Aufgabenträgern zeitgerecht veranlassen. 4. Ist es seitens der HOCHBAHN geplant, die Ausschreibung in Kauf zu nehmen oder will man sich – bevor es soweit kommt – von den Beteiligungen an den auswärtigen Bahngesellschaften trennen? Siehe Drs. 21/5675. Drucksache 21/6792 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 5. Welche einzelnen Beteiligungen bestehen und welche Buchwerte stellen diese dar? Die Beteiligungen der HOCHBAHN zum 31. Dezember 2015 sind aus dem veröffentlichten Unternehmensbericht 2015 ersichtlich, siehe http://kiosk.hochbahn.de/ document/fullscreen/55688477/hochbahn-unternehmensbericht-2015/60. Die einzelnen Buchwerte dieser Beteiligungen unterliegen der Vertraulichkeit. 6. Sind die Beteiligungen lukrativ, das heißt, welche Erlöse und welche Kosten haben dies in den letzten fünf Jahren bewirkt? 7. Sind die Beteiligungen aktuell marktgängig, das heißt, ist ein Verkauf zu annehmbaren Konditionen überhaupt denkbar? 8. Wenn man sich für einen Verkauf der Beteiligungen unter dem Zeitdruck der nahenden Ausschreibung entscheiden sollte, wie werden die finanziellen Folgen für den Hamburger Haushalt sein? 9. Inwieweit spielt bei der Entscheidung der HOCHBAHN die Weiterbeschäftigung der eigenen Mitarbeiter eine Rolle? Die HOCHBAHN hat in den Jahren 2011 bis 2015 Erträge aus Beteiligungen in Höhe von insgesamt 48,1 Millionen Euro vereinnahmt. Die HOCHBAHN geht daher generell von einem hohen Marktinteresse an der Übernahme von Beteiligungen an diesen Unternehmen aus. Da die Unternehmen, an denen die HOCHBAHN beteiligt ist, in unterschiedlichen Bereichen tätig sind, ist das jeweilige Marktumfeld zu berücksichtigen . In Bezug auf nahende Ausschreibungen ist ein Zeitdruck beim Verkauf von Beteiligungen , der zu nachteiligen finanziellen Folgen für die Freie und Hansestadt Hamburg führt, nicht absehbar. Bei allen Entscheidungen über Verkäufe von Beteiligungen ist die langfristige Sicherung attraktiver Arbeitsplätze für die HOCHBAHN ein zentraler Gesichtspunkt der Geschäftspolitik. 10. Welche weiteren Aspekte werden der Entscheidungsfindung zugrunde gelegt? Die Behandlung weiterer bei der Entscheidungsfindung zugrunde zu legenden Aspekte unterliegt den in Drs. 21/5675 dargestellten Gründen der Vertraulichkeit.