BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/6797 21. Wahlperiode 25.11.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Prien (CDU) vom 18.11.16 und Antwort des Senats Betr.: Zehntklässler am Gymnasium In der Antwort auf meine Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 21/6560 gibt der Senat an, dass Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums, die die Versetzung in die Oberstufe nicht schaffen, ihre Schullaufbahn in einem voll- oder teilqualifizierenden beruflichen Bildungsgang fortsetzen und neben der beruflichen Qualifikation je nach weiterem Bildungsgang die Möglichkeit haben, auch noch alle Abschlüsse des allgemeinbildenden Schulwesens zu erreichen . Dies gibt Raum für Nachfragen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. In § 18 Absatz 1 APO-GRUNDSTGY heißt es: „Am Ende der Jahrgangsstufe 10 nehmen alle Schülerinnen und Schüler der Stadtteilschule und des Gymnasiums, in deren Halbjahreszeugnis der Jahrgangsstufe 10 nach § 10 Absatz 2 Satz 1 vermerkt wurde, sie erreichten voraussichtlich den mittleren Schulabschluss, an der entsprechenden Abschlussprüfung teil. (…) Auf Antrag der bzw. des Sorgeberechtigten kann die Zeugniskonferenz Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums von der Teilnahme an der Abschlussprüfung zum Erreichen des mittleren Schulabschlusses befreien, wenn die Schülerin oder der Schüler an der Überprüfung nach § 32 Absatz 1 teilgenommen hat und aufgrund ihrer oder seiner kurzfristigen Leistungsentwicklung zu erwarten ist, dass sie oder er in die Studienstufe versetzt werden wird.“ a. Ist es in der Praxis so, dass grundsätzlich alle Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums an der entsprechenden Abschlussprüfung zum mittleren Schulabschluss teilnehmen? Nein. b. Ist es in der Praxis so, dass nur Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums nicht teilnehmen, wenn entweder im Halbjahreszeugnis nicht festgestellt wurde, dass sie den mittleren Schulabschluss voraussichtlich erreichen oder die Zeugniskonferenz auf Antrag des beziehungsweise der Sorgeberechtigten die entsprechenden Schülerinnen und Schüler von der Teilnahme befreit hat? Falls nein, aus welchen Gründen nehmen Schülerinnen und Schüler sonst nicht teil? Ja. 2. Wie viele Schülerinnen und Schüler der zehnten Klassen am Gymnasium haben hamburgweit im vergangenen Schuljahr an der Abschlussprü- Drucksache 21/6797 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 fung zur Erreichung des mittleren Schulabschlusses teilgenommen? Bitte in absoluten und prozentualen Zahlen angeben. 3. Wie viele Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums haben hamburgweit im vergangenen Schuljahr die Versetzung in die Oberstufe nicht geschafft? Wie viele dieser Schülerinnen und Schüler haben das Gymnasium mit einem mittleren Schulabschluss verlassen? Für 418 Gymnasiastinnen und Gymnasiasten (6,2 Prozent der Zehntklässlerinnen und Zehntklässler an Gymnasien) liegen der zuständigen Behörde Prüfungsergebnisse für den mittleren Schulabschluss vor. 227 dieser Schülerinnen und Schüler wurden nicht in die Oberstufe versetzt, davon wiederum haben 182 Schülerinnen und Schüler den mittleren Schulabschluss erlangt, 45 Schülerinnen und Schüler mussten in die Nachprüfung oder haben den mittleren Schulabschluss nicht erreicht. Die Anzahl der Schülerinnen und Schüler, die das Gymnasium nach der zehnten Klasse verlassen haben, ergibt sich aus der Schuljahresstatistik, die im 1. Quartal 2017 veröffentlicht wird. 4. Bei welchen voll- oder teilqualifizierenden beruflichen Bildungsgängen besteht die Möglichkeit, das Abitur zu machen? Das Abitur (= allgemeine Hochschulreife) kann nach einer Berufsausbildung und Erwerb der mittleren Reife an der Berufsoberschule erworben werden (siehe § 22a HmbSG). In allen vollqualifizierenden Berufsfachschulen und in der Höheren Handelsschule sowie der Höheren Technikschule kann das Abitur ebenfalls erworben werden. Darüber hinaus kann das Abitur im vierjährigen, doppeltqualifizierenden Bildungsgang der vollqualifizierenden Berufsfachschule Chemisch-technische Assistenz (CTA) im Rahmen des Bergedorfer Integrationsmodells (BIM) an der Staatlichen Gewerbeschule Chemie, Pharmazie, Agrarwirtschaft (G13) beziehungsweise in Kooperation mit dem Gymnasium Altona erworben werden. Ebenso bieten alle dualen Berufsausbildungen in Hamburg die Möglichkeit, parallel zum Berufsabschluss die vollwertige Fachhochschulreife zu erwerben. Über die Fachoberschule beziehungsweise die Jahrgangsstufe 12 der Berufsoberschule ist darüber hinaus die Möglichkeit gegeben, die vollwertige Fachhochschulreife im Anschluss an die Berufsausbildung zu erwerben. 5. Besteht für Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums die Möglichkeit nach Ende der Klasse 10 auf die Stadtteilschule zu wechseln, sofern die Versetzung in die Oberstufe geschafft wurde? Wenn ja, in Klassenstufe 11 oder 12? Wenn nein, weshalb nicht? Ja, in die Klassenstufe 11 oder 12. Die Zulassung eines solchen Wechsels ist wie jeder Schulwechsel in das pflichtgemäße Ermessen der zuständigen Behörde gestellt, bei dessen Ausübung die Beweggründe der Schülerinnen und Schüler und die Auslastung der betroffenen Schulen zu beachten sind.