BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/68 21. Wahlperiode 17.03.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Thilo Kleibauer (CDU) vom 11.03.15 und Antwort des Senats Betr.: Umsetzung der Uni-Baumaßnahmen im Mieter-Vermieter-Modell Am 24. September 2014 hat die Bürgerschaft dem Uni-Neubau am Geomatikum für die Geowissenschaften und die Klimaforschung sowie dem Neubau des Forschungsgebäudes für das CHYN am Campus Bahrenfeld zugestimmt . Ich frage den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Sprinkenhof GmbH und der Gebäudemanagement Hamburg GmbH (GMH) wie folgt: 1. Welche einzelnen Verträge wurden mit jeweils welchem Inhalt zwischen welchen Parteien jeweils wann zur Umsetzung des in Drs. 20/11997 dargestellten Projektes (Neubau am Geomatikum) abgeschlossen? Vertrag Partner 1 Partner 2 Inhalt Datum Mietvertrag 2. Immobilien- verwaltung für Forschung und Lehre Hamburg (IVFL) GmbH & Co. KG Universität Hamburg (UHH) Vermietung des zu errichtenden Neubaus für eine Festlaufzeit von 20 Jahren mit Verlängerungsoption von 10 Jahren für den Mieter UHH 22.12.2014 Geschäftsbesorgungsvertrag Gebäudemanagement Hamburg (GMH) GmbH 2. IVFL GmbH Besorgung kaufmännischer und administrativer Tätigkeiten 09.02.2015 Darlehensvertrag 2. IVFL GmbH & Co. KG Bayerische Landesbank Darlehen bis 94 Mio. € 22.12.2014 Darlehensvertrag 2. IVFL GmbH & Co. KG Europäische Investitionsbank Darlehen i.H.v. 95 Mio. € 22.12.2014 2. Zu welchen Zinskonditionen wurden die Refinanzierung sowie die Zwischenfinanzierung des in Drs. 20/11997 dargestellten Bauprojektes abgeschlossen? Welche Auswirkungen hat dies auf den Angebotspreis und die Miethöhe? Die Zinskonditionen sind noch nicht abschließend zwischen den Vertragsparteien vereinbart. 3. Ist es zutreffend, dass durch den Realisierungsträger GMH bereits vor der Befassung von Haushaltsausschuss und Bürgerschaft Objektgesellschaften für das in Drs. 20/11997 dargestellte GmbH & Co. KG-Modell gegründet und beim Handelsregister angemeldet wurden? Drucksache 21/68 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Wenn ja, ist dies im Auftrag der zuständigen Behörde erfolgt? Wann haben welche Gremien diesen Gesellschaftsgründungen jeweils zugestimmt ? Wenn nein, wann wurden die jeweiligen Objektgesellschaften gegründet ? Die 2. IVFL GmbH & Co. KG wurde bereits während der Beratungen der Bürgerschaft durch die GMH mit Zustimmung des Aufsichtsrates gegründet, um die kurzfristige Handlungsfähigkeit der Gesellschaft herzustellen. Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) ist am 6. November 2014 – nach Beschluss der Bürgerschaft am 24. September 2014 – anstelle der GMH als Kommanditistin eingetreten. 4. Welche einzelnen Verträge wurden mit jeweils welchem Inhalt zwischen welchen Parteien jeweils wann zur Umsetzung des in Drs. 20/11995 dargestellten Projektes (Neubau CHYN) abgeschlossen? 5. Zu welchen Zinskonditionen wurden die Refinanzierung sowie die Zwischenfinanzierung des in Drs. 20/11995 dargestellten Bauprojektes abgeschlossen? Welche Auswirkungen hat dies auf den Angebotspreis und die Miethöhe? Die Sprinkenhof GmbH hat aufgrund des geringeren Finanzierungsvolumens – unabhängig vom Baufortschritt – aktuell noch keine Finanzierung und die hierzu notwendigen Verträge abgeschlossen. 6. Ist es zutreffend, dass durch den Realisierungsträger Sprinkenhof bereits vor der Befassung von Haushaltsausschuss und Bürgerschaft Objektgesellschaften für das in Drs. 20/11995 dargestellte GmbH & Co. KG-Modell gegründet und beim Handelsregister angemeldet wurden? Wenn ja, ist dies im Auftrag der zuständigen Behörde erfolgt? Wann haben welche Gremien diesen Gesellschaftsgründungen jeweils zugestimmt ? Wenn nein, wann wurden die jeweiligen Objektgesellschaften gegründet ? Die 1. IVFL GmbH & Co. KG wurde bereits während der Beratungen der Bürgerschaft durch die Sprinkenhof GmbH mit Zustimmung des Aufsichtsrates gegründet, um die kurzfristige Handlungsfähigkeit der Gesellschaft herzustellen. Die FHH ist am 6. November 2014 nach Beschluss der Bürgerschaft am 24. September 2014 – anstelle der Sprinkenhof GmbH – als Kommanditistin eingetreten. 7. Im Zuge der Beratungen der Drs. 20/11995 und 20/11997 war noch eine verbindliche Auskunft des zuständigen Finanzamtes offen. Liegt diese verbindliche Auskunft mittlerweile vor? Wenn ja, mit welchem genauen Ergebnis und welchen Änderungen gegenüber der in den Drs. 20/11995 und 20/11997 dargestellten Struktur ? Wenn nein, bis wann erwarten die zuständigen Stellen eine endgültige Klärung der steuerrechtlichen Fragestellungen zur Umsetzung der beiden Bauprojekte? Es handelt sich um Auskünfte zu einzelnen Steuerpflichtigen in ihren jeweiligen Steuerverfahren , die dem Senat mit Blick auf § 30 Abgabenordnung (Steuergeheimnis) nicht gestattet sind. 8. In jeweils welchem Umfang wurden für die Finanzierung der beiden Bauprojekte bereits die von der Bürgerschaft ermächtigten Sicherungsleistungen durch die Freie und Hansestadt Hamburg in Anspruch genommen? Sicherheitsleistungen seitens der FHH wurden bisher nicht in Anspruch genommen.