BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/6804 21. Wahlperiode 29.11.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Westenberger (CDU) vom 21.11.16 und Antwort des Senats Betr.: Kreuzung Grindelberg-Grindelallee/Hallerstraße/Beim Schlump Hamburg hat in den letzten Jahren die Kreuzung Grindelberg/Grindelallee/ Hallerstraße/Beim Schlump umgebaut. In dem Zusammenhang wurde eine Verkehrsinsel (Abbieger Grindelberg in Hallerstraße) mit dem Verkehrszeichen „222-20 Vorgeschriebene Vorbeifahrt – rechts vorbei“ errichtet, die dann als eingerückte Verkehrsinsel in die Einmündung Hallerstraße (Abbieger Grindelberg in Hallerstraße) verlegt wurde. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:  1. Wann wurde die Verkehrsinsel mit dem Verkehrszeichen 222-20 an ursprünglichem Ort errichtet? Die Verkehrsinsel wurde im Rahmen der Gesamtmaßnahme an dieser Kreuzung im Zeitraum zwischen April und August 2013 baulich hergestellt. 2. Wann wurde aus welchen Gründen und durch welche Stellungnahmen welcher Ämter oder Behörden die bauliche Anlage wieder entfernt? Die Verkehrsinsel wurde am 26. Juni 2014 zurückgebaut. Im Übrigen siehe Drs. 20/11686 und 20/12357. 3. Wann hat die Polizei beziehungsweise das PK 17 sich zur der Errichtung der Verkehrsinsel Eingang Hallerstraße gegenüber der BWVI wie geäußert ? Am 15. November 2013 wurde der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) fernmündlich von der Polizei über eine latente Unfallgefahr informiert. In Rahmen eines Ortstermins mit dem LSBG am 18. November 2013 wurde anschließend vereinbart, die Erkennbarkeit der Verkehrsinsel zu verbessern. Ergänzend wurden am 11. April 2014 (Hilfs-)Führungslinien angeordnet und aufgebracht, die Autofahrerinnen und Autofahrer um die Insel leiten sollten. 4. Wann wurde aus welchen Gründen das Verkehrszeichen anschließend auf einer eingerückten Verkehrsinsel Eingang Hallerstraße installiert? Das Verkehrszeichen wurde im Zuge des Rückbaus versetzt. Im Übrigen siehe Antwort zu 2. 5. Welche Kosten entstanden durch Aufbau, Abbau und Umbau der Verkehrsinsel im Eingangsbereich Hallerstraße? Bitte nach einzelner Maßnahme aufschlüsseln. Siehe Drs. 20/12357. Drucksache 21/6804 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 6. Sind die beschriebenen Maßnahmen als Eingeständnis einer umgesetzten aber untauglichen Verkehrsplanung zu werten? Nein. Im Übrigen siehe Drs. 20/12357. 7. Wie viele geschädigte Personen haben sich infolge von Unfällen an der ursprünglich installierten Verkehrsinsel sowie an der modifizierten Verkehrsführung bei Hamburger Behörden gemeldet? Bitte nach Personenschaden , Blechschaden, Schaden an Verkehrsinsel und Verkehrsschild sowie nach Jahren aufschlüsseln. Die Verkehrsunfallzahlen sind durch eine Abfrage in der Datenbank Elektronische Unfalltypensteckkarte (EUSka) am 22. November 2016 ermittelt worden. Auswertbare Verkehrsunfallzahlen liegen bis zum 30. September 2016 vor. Die Zahlen für das Jahr 2016 sind vorläufig. Im Zeitraum 7. September 2013 bis 25. Juni 2014 ereigneten sich insgesamt 21 Verkehrsunfälle , davon zwölf im Jahr 2013 und neun im Jahr 2014, bei denen Kraftfahrzeuge mit der am genannten Ort installierten Verkehrsinsel kollidierten. Bei allen Verkehrsunfällen wurden die Verkehrsinsel und/oder das Verkehrszeichen beschädigt. Die Tatbeteiligung und die entstandenen Schäden von 16 beteiligten Fahrzeugführinnen beziehungsweise Fahrzeugführern wurden polizeilich protokolliert. Bei fünf dieser Verkehrsunfälle flüchtete der Verursacher beziehungsweise die Verursacherin. Eine statistische Erfassung von Geschädigten, die sich nachträglich bei Hamburger Behörden melden, erfolgt nicht. Nach dem Rückbau der Verkehrsinsel am 26. Juni 2014 ereigneten sich in den Jahren 2014 und 2015 jeweils ein Verkehrsunfall und im Jahr 2016 zwei Verkehrsunfälle mit Sachschäden unter Beteiligung von nach links in die Hallerstraße abbiegenden Kraftfahrzeugführern . Verkehrsunfälle mit Personenschäden sind der Polizei nicht bekannt geworden.