BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/6805 21. Wahlperiode 29.11.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Westenberger (CDU) vom 21.11.16 und Antwort des Senats Betr.: Köhlbrandbrücke – Zustand und Zukunft Auf hamburg.de wird sich zum Zustand und zur Zukunft der Köhlbrandbrücke geäußert: „Doch die Konstruktion kommt in die Jahre: Bis November 2014 bekam die Brücke eine neue Asphaltdecke sowie neue Fahrbahnübergänge und im April 2015 wird mit der nächsten und letzten Sanierung begonnen. Hierbei soll der Fahrbahnbelag an den beiden Rampen zur Hochbrücke erneuert werden. Bis 2030 soll die Köhlbrandbrücke auf diese Weise ohne erneute Verkehrsbeschränkungen genutzt werden können – schließlich ist ihr Ende schon beschlossen.“ Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Hamburg Port Authority AöR (HPA) wie folgt: 1. Wie viele Tage im Jahr ist die Brücke seit 2011 tatsächlich beidseitig voll befahrbar gewesen? Bitte jahresweise aufschlüsseln. 2. Aufgrund welcher Arbeiten an der Brücke ist es seit 2011 wann zu welchen Voll- oder Teilsperrungen an welcher Fahrbahn beziehungsweise welcher Fahrspur aus welchem Grund oder Anlass gekommen? Bitte jahresweise aufschlüsseln. In dem erfragten Zeitraum wurde die Köhlbrandbrücke grundinstand gesetzt. In diesem Rahmen wurden verschiedene Maßnahmen durchgeführt: Jahr Maßnahme Voll- oder Teilsperrungen 2011 Teilbaumaßnahme Westrampe mit Betoninstandsetzung des Hohlkastens von außen sowie Erneuerung des Korrosionsschutzes des Geländers. Teilbaumaßnahme Ostrampe mit Erneuerung der Mittelkappe und neuer Beleuchtung sowie Erneuerung von Entwässerungsleitungen in den Pfeilern . Es musste der Verkehr auf einer Spur je Fahrtrichtung eingeschränkt werden. Außerdem gab es an zwei Wochenenden jeweils eine Vollsperrung für den Auf- und Abbau des Fahrgerüstes. 2012 Teilbaumaßnahme Mittelteil mit Ausbesserung des Korrosionsschutzes im Hohlkasten und in den Pylonen. Es gab keine Einschränkungen für den Verkehr. Drucksache 21/6805 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Jahr Maßnahme Voll- oder Teilsperrungen 2013 Teilbaumaßnahme Breslauer Rampe mit Erneuerung der Fahrbahnabdichtung , Erneuerung des Korrosionsschutzes am Geländer und Betoninstandsetzung . Es kam es zu einer Einbahnstraßenführung in der Breslauer Straße . Ansonsten gab es keine geplanten Einschränkungen für den Verkehr auf der Haupthafenroute. 2014 Teilbaumaßnahme Mittelteil mit Erneuerung der Fahrbahnabdichtung, Instandsetzung der Rand- und Mittelkappen und neuer Fahrbahnübergang. Korrosionsschutz Geländer und neue Beleuchtung. Es musste der Verkehr auf einer Spur je Fahrtrichtung eingeschränkt werden. Außerdem gab es an zwei Wochenenden jeweils eine Vollsperrung für den Einbau des Fahrbahnübergangs. 2015 Teilbaumaßnahme Westrampe mit Erneuerung der Fahrbahnabdichtung und neuem Fahrbahnübergang. Teilbaumaßnahme Ostrampe mit Erneuerung der Fahrbahnabdichtung im oberen Rampenstück und neuem Fahrbahnübergang. Es musste der Verkehr auf einer Spur je Fahrtrichtung eingeschränkt werden. Außerdem gab es an zwei Wochenenden jeweils eine Vollsperrung für den Einbau des Fahrbahnübergangs. 2016 Teilbaumaßnahme Ostrampe mit Erneuerung der Fahrbahnabdichtung auf dem unteren Rampenstück, neuem Fahrbahnübergang, Korrosionsschutz und Betoninstandsetzung. Es musste der Verkehr auf einer Spur je Fahrtrichtung eingeschränkt werden. Außerdem gab es an zwei Wochenenden eine Vollsperrung u.a. für den Einbau des Fahrbahnübergangs. 2011 86 Tage 2012 365 Tage 2013 365 Tage 2014 130 Tage 2015 143 Tage 2016 voraussichtlich 155 Tage Bei diesen Angaben handelt es sich um Näherungswerte, da zu dieser Fragestellung planmäßig keine statistischen Werte erhoben werden. 3. Wie hoch waren die Kosten für welche der unter Frage 2. bezeichneten Maßnahmen und aus welchem Aufgabenbereich und/oder welcher Produktgruppe wurden diese jeweils bedient? Bitte jahresweise aufschlüsseln . 2011 circa 10,3 Millionen Euro 2012 circa 1,7 Millionen Euro 2013 circa 4,2 Millionen Euro 2014 circa 6,4 Millionen Euro 2015 circa 10,4 Millionen Euro 2016 circa 11,9 Millionen Euro (Planwert) Hierfür wurden aus dem Einzelplan 7, Produktgruppe 270.05 folgende Haushaltsmittel bereitgestellt: 2015: 863.000 Euro 2016: 930.000 Euro Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6805 3 Im Übrigen wurden die Maßnahmen mit Mitteln der sogenannten HHLA-Milliarde finanziert. 4. Wie weit ist die im Vortext beschriebene Sanierung fortgeschritten? Die Maßnahmen sind abgeschlossen. Instandhaltungsarbeiten werden weiterhin regelmäßig durchgeführt. 5. Wie lange kann nach Einschätzung des Senats beziehungsweise der zuständigen Behörde die Brücke noch unter der Maßgabe genutzt werden , dass diese eine wesentliche Bedeutung für die Metropolregion Hamburg hat? Die wirtschaftliche Lebensdauer der Brücke wird bei Fortführung der regelmäßigen Instandsetzungs- und Unterhaltungsarbeiten bis etwa zum Jahr 2030 prognostiziert. Die Standsicherheit wird auch danach weiterhin gegeben sein. Aufgrund des zunehmenden Unterhaltungsaufwands könnte ein Ersatzneubau wirtschaftlich vorteilhafter werden. Auch können weitere Nutzungseinschränkungen nicht mehr ausgeschlossen werden. 6. Wie steht die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) zu der Frage, ob nach dem Ende der Köhlbrandbrücke eine neue Brücke oder alternativ ein Tunnel gebaut werden soll und wie sieht hierbei der aktuelle Evaluierungs- und Planungsstand in puncto Streckenführung und Finanzplan aus? Die HPA wird die möglichen Varianten ergebnisoffen prüfen. Aussagen zu Streckenführung und Finanzierung können zum jetzigen Stand der Variantenprüfung nicht gemacht werden. 7. Welche logistischen und infrastrukturellen Maßnahmen zur Regelung sämtlicher betroffener Verkehre zu Land und zu Wasser plant die BWVI für die Bauzeit? Ziel ist die möglichst umfassende Aufrechterhaltung der Erreichbarkeit des Hafens und der Betriebe während der Bauzeit. Dies wird bei der Bewertung von Handlungsoptionen und Varianten berücksichtigt. 8. Für wann würde die BWVI die Planung und Errichtung einer neuen Brücke oder eines neuen Tunnels für sinnvoll und notwendig erachten? Erste Planungen beginnen voraussichtlich im nächsten Jahr. 9. Über welchen Zeitraum erstreckt sich eine etwaige Bauzeit? Derzeit können hierzu noch keine Aussagen getroffen werden.