BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/6806 21. Wahlperiode 29.11.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dennis Thering und Stephan Gamm (CDU) vom 21.11.16 und Antwort des Senats Betr.: Planungsgrundlagen für die U5 Die vom rot-grünen Senat geplante U5 basiert nicht nur auf vorhandenen Ist- Daten, sondern berücksichtigt auch zahlreiche, mögliche zukünftige Entwicklungen und Veränderungen in den betroffenen Quartieren. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der Hamburger Hochbahn AG (HOCHBAHN) wie folgt: 1. Welche Szenarien bezüglich der Entwicklungen und Veränderungen in den verschiedenen Quartieren und Stadtteilen wurden seitens der Verwaltung und der Hamburger Hochbahn AG (HOCHBAHN) bei der Planung der U5 jeweils berücksichtigt? Bitte jeweils für die einzelnen Entwicklungen beziehungsweise Veränderungen für die Zeiträume bis 2025, bis 2035 und bis 2045 aufschlüsseln. Grundlage der quantitativen Abschätzungen künftiger Fahrgastpotenziale stellten die bei der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) vorliegenden Potenzialflächen dar. Diese wurden in den jeweiligen bezirklichen Wohnungsbauprogrammen ermittelt. Darüber hinausgehende langfristige Entwicklungsperspektiven wurden aus Sicht der BSW und der Bezirke in qualitativer Form bei der Festlegung der Linienführung der U5 berücksichtigt. 2. Im Bezirk Hamburg Nord sollen gemäß „Vertrag für Hamburg – Wohnungsneubau “ jedes Jahr zusätzlich zu den heute vorhandenen Wohnungen 1.200 weitere Wohnungen fertiggestellt werden. Wie viele davon entfallen aus heutiger Sicht auf die Einzugsgebiete der zurzeit geplanten U5-Haltestellen? Bitte pro Haltestelle für die Zeiträume bis 2025, bis 2035 und bis 2045 aufschlüsseln. Eine quantitative Berücksichtigung des Wohnungsbaus erfolgte anhand der im bezirklichen Wohnungsbauprogramm benannten Flächen. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. Geplante U5-Haltestelle Geplante Wohnungsneubauten 1) bis 2025 bis 2035 bis 2045 Hartzloh ca. 300 2) 2) Rübenkamp ca. 1.000 2) 2) Sengelmannstraße ca. 300 2) 2) New-York-Ring ca. 700 2) 2) Summe 2.300 1) Angaben laut Bezirksamt Hamburg-Nord, nur 1. Bauabschnitt Bramfeld – City Nord 2) Prognosen für die Jahre 2035 und 2045 liegen noch nicht vor. Drucksache 21/6806 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Folgende Flächen des Wohnungsbauprogramms des Bezirks Hamburg-Nord befanden sich zum Zeitpunkt der Erstellung der Konzeptstudie zur U5 im Jahr 2014 im fußläufigen Einzugsgebiet von deren geplanten Haltestellen (Bezeichnungen derzeit Arbeitstitel): Einzugsgebiet U5 im Bereich Bezirk Hamburg-Nord Wohneinheiten Wagenfeldstraße (Hst. Hartzloh) 20 Fuhlsbüttler Straße (nördl. Quartier 21, Hst. Hartzloh) 25 Wolkausweg (Schulsportfläche, Hst. Rübenkamp) 60 Pergolenviertel (Hst. Sengelmannstraße/New-York-Ring) 1.400 City Nord – Mexikoring (Hst. New-York-Ring) 50 Bunker Poßmoorweg (Hst. Jarrestraße) 23 Jarrestraße 46 – 56 (Hst. Jarrestraße) 36 Gertigstraße (Hst. Beethovenstraße) 48 Stradellakehre (Hst. Beethovenstraße) 35 Bartholomäusstraße 77 (Hst. Mundsburger Brücke) 45 3. Welche Szenarien bezüglich möglicher Entwicklungen und Veränderungen sollen aus Sicht des Oberbaudirektors bei der Planung der U5 berücksichtigt werden? (Bitte pro Haltestelle für die Zeiträume bis 2025, bis 2035 und bis 2045 aufschlüsseln.) Für welche dieser Entwicklungen und Veränderungen sind bereits Konzepte in Vorbereitung? Sollte sich der Oberbaudirektor mit dieser Frage (oder Teilen davon) bisher nicht befasst haben, warum nicht und wann gedenkt er, dies jeweils zu tun? Zentrales Szenario für die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) ist ein Einwohnerzuwachs bis zum Jahr 2030 um circa 100.000 Personen (70.000 Haushalte). Eine Szenariendarstellung in der gewünschten zeitlichen Aufschlüsselung liegt nicht vor. Die in der nachstehenden Tabelle genannten größeren Stadtentwicklungsvorhaben werden von den zuständigen Fachbehörden und vom Oberbaudirektor kontinuierlich begleitet und sind in die Überlegungen zur Trassenführung eingegangen. Der Oberbaudirektor nimmt als Mitglied der Lenkungsgruppe an allen Diskussionen über Trassenvarianten und Haltestellenlagen teil. Vorhaben Stand Haltestelle Wohnungsbau Pergolenviertel in Realisierung Rübenkamp Uni-Entwicklung Campus Bundestraße in Realisierung Universität (neu) Entwicklungen durch Verlegung Bf Altona in Planung Diebsteich/Altona- Nord, Ottensen (neu) Wohnungsbau Gelände Trabrennbahn in Planung Bahrenfeld (neu) Wohnungsbau Mitte Altona in Realisierung Altona, Holstenstraße Gemischte Nutzungen Holstenareal in Planung Holstenstraße Wohnungsbau Sportplatzring (Stellingen) in Realisierung Stellingen (neu) Technologiepark Vorhornweg in Realisierung Lurup (neu) Langfristige Entwicklungsperspektiven einzelner Stadtbereiche wurden in qualitativer Form bei der Festlegung der Linienführung der U5 berücksichtigt. Der Oberbaudirektor war hierbei als Mitglied des projektbegleitenden Lenkungskreises regelmäßig involviert. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. 4. Welche alternativen Routenverläufe wurden im Vorfeld zur aktuellen Planung geprüft und mit welchen Haltestellen jeweils? Bei der Planung der U5 ist die beabsichtigte Linienführung kontinuierlichen Veränderungen im Sinne einer Optimierung unterworfen. Der Abschnitt U5 Ost von Bramfeld zur City Nord befindet sich derzeit mit den Haltestellen Bramfeld, Steilshoop, Hartzloh, Rübenkamp, Sengelmannstraße und New-York-Ring in der Vorentwurfsplanung. Insbesondere in Steilshoop und Barmbek Nord werden derzeit verschiedene Haltestellenlagen mit Auswirkungen auf den genauen Trassenverlauf geprüft. Im Zuge der inzwischen abgeschlossenen Machbarkeitsuntersuchung wurden auch für City Nord und Bramfeld abweichende Trassenvarianten untersucht. Im Rahmen der Konzeptstudie Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6806 3 wurden für diesen Abschnitt grundsätzlich verschiedene Trassenkorridore (über die Stationen Sengelmannstraße oder über Barmbek) miteinander verglichen. Der Abschnitt von der City Nord über die Innenstadt zum Siemersplatz wird derzeit in einer Machbarkeitsuntersuchung bearbeitet. Dabei werden insbesondere Trassenalternativen und Haltestellenstandorte östlich der Alster, im Innenstadtbereich sowie zwischen Innenstadt und Siemersplatz untersucht und bewertet. Für den westlichen Abschnitt der U5 zur Anbindung des Osdorfer Borns wurden im Rahmen der Konzeptstudie eine nördliche U5-Variante über den S-Bahnhof Stellingen , eine südliche U5-Variante über den S-Bahnhof Diebsteich (künftiger Fern- und Regionalbahnhof Altona), eine nördliche S-Bahnvariante (über Stellingen), eine mittlere (über den künftigen Bahnhof Altona), zwei südliche S-Bahn-Varianten (über den heutigen Bahnhof Altona beziehungsweise Ottensen) sowie Kombinationen daraus aufgezeigt. 5. Welche Alternativstandorte für die derzeit geplanten Haltestellen wurden im Vorfeld zur aktuellen Planung jeweils geprüft und mit welchem Ergebnis jeweils? Siehe Antwort zu 4. Die Lagen der Haltestellen und der Trassen sind direkt voneinander abhängig. 6. Welche Personalkapazitäten werden im Senat beziehungsweise in den zuständigen Behörden aktuell für die Planung der U5 eingesetzt? Bitte die VZÄ, die Stellenzahl sowie die Zahl der Vakanzen angeben. Stelle in der BWVI 1) Vollzeitäquivalent (VZÄ) Stellenanteil U5 Referatsleitung 1 15,0% Referent 1 50,0% Summe 2 65,0% 1) Stand November 2016 Im weiteren Projektverlauf kann es zur Neuordnung von Zuständigkeiten kommen, Vakanzen sind damit jedoch nicht verbunden. Aufgrund starker Schwankungen der Stellenanteile sind die durch die U5 gebundenen Personalkapazitäten der Behördenund Abteilungsleitung nicht berücksichtigt. In der BSW gibt es keine gesonderte Stellenzuordnung zur Aufgabe der U5-Planung. Der Arbeitsaufwand war seit Beginn der Planung phasenweise unterschiedlich hoch. Im Durchschnitt lag der Aufwand bei 0,5 bis 1,0 VZÄ. 7. Wie haben sich die Personalkapazitäten im Senat beziehungsweise in den zuständigen Behörden für die Planung der U5 seit dem Planungsbeginn entwickelt? Bitte jahresweise aufschlüsseln und die VZÄ, die Stellenzahl sowie die Zahl der Vakanzen angeben. Stelle in der BWVI 20151) 20161) Vollzeitäquivalent (VZÄ) Stellenanteil U5 Vollzeitäquivalent (VZÄ) Stellenanteil U5 Referatsleitung 1 15,0% 1 15,0% Referent 1 50,0% 1 50,0% Summe 2 65,0% 2 65,0% 1) jeweils Stichtagsbetrachtung zum 30.Juni. Stichtag für den Planungsbeginn der U5 in der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) ist der 30. Juni 2014. In der BSW gibt es keine gesonderte Stellenzuordnung zur Aufgabe der U5-Planung. Der Arbeitsaufwand war seit Beginn der Planung phasenweise unterschiedlich hoch. Im Durchschnitt lag der Aufwand bei 0,5 bis 1,0 VZÄ. 8. Wie werden sich die Personalkapazitäten im Senat beziehungsweise in den zuständigen Behörden für die Planung der U5 bis 2020 entwickeln? Bitte jahresweise aufschlüsseln und die VZÄ sowie die Stellenzahl angeben. Drucksache 21/6806 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Die Entwicklung der Planungskapazitäten im Senat beziehungsweise den zuständigen Behörden im Zusammenhang mit der Sicherstellung eines reibungslosen Verlaufs der U5-Planungen ist abhängig von den noch zu treffenden Entscheidungen zum weiteren Planungsverlauf und kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht quantifiziert werden. 9. Welche Aufträge wurden im Rahmen der U5 bisher von städtischen Einrichtungen vergeben und welchen Kosten sind dadurch jeweils entstanden ? Eine Konzeptstudie zur U-Bahn-Netzzentwicklung (Verlängerung der U4 sowie Neuplanung der U5) wurde von der HOCHBAHN, die sich über die HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH (HGV) vollständig im Eigentum der FHH befindet, eigenständig erarbeitet. Für die darauf basierenden, von der HOCHBAHN zum Teil noch zu erstellenden Machbarkeitsstudien wurden von der Bürgerschaft 2,4 Millionen Euro bereitgestellt (Drs. 20/1736). Weitergehende Leistungen zur Vorentwurfs-, Entwurfs- und Genehmigungsplanung umfassen die Generalplanerleistung und die Bauherrnunterstützung sowie in kleinerem Umfang Leistungen für Vermessung, Baugrundaufschlüsse, Trassierungsplanung, Zustandserfassung et cetera. Diese laufenden Aufträge sind bisher noch nicht abgerechnet. 10. Wie stellt sich die Projektstruktur bei der U5 dar? Bitte ein Schema beifügen . Federführend für den U-Bahn-Netzausbau (einschließlich U5) ist die BWVI. Es wurden zwei Gremien zur Abstimmung der relevant Beteiligten eingesetzt. Der Lenkungskreis setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern der BWVI, der Behörde für Umwelt und Energie (BUE), der BSW, der Hamburger Verkehrsverbund GmbH (HVV) und der HOCHBAHN zusammen. Er tagt bedarfsweise circa drei bis vier Mal pro Jahr und trifft für den Projektfortschritt richtungsweisende Entscheidungen. Fachlich vorbereitet werden diese Entscheidungen im Facharbeitskreis. Neben den zuvor genannten Institutionen nehmen an den in der Regel monatlich stattfindenden Treffen zusätzlich die S-Bahn Hamburg GmbH sowie die betroffenen Bezirke teil. Entscheidungen des Lenkungskreises sind in letzter Instanz durch Beschlüsse zur Finanzierung der vorgeschlagenen Maßnahmen durch die Hamburgische Bürgerschaft zu bestätigen. Die detaillierte Bearbeitung der Planungen erfolgt durch die HOCHBAHN. Lenkungskreis Facharbeitskreis Vorsitz BWVI-SV-V (Staatsrat) BWVI (stv. Amtsleitung) Teilnehmer BWVI, BSW, BUE, HVV, HOCHBAHN BWVI, BSW, BUE, HVV, S-Bahn Hamburg GmbH, Bezirke, HOCHBAHN Sitzungsturnus bei Bedarf, ca. quartalsweise ca. monatlich Geschäftsbesorgung HOCHBAHN HOCHBAHN